30.07.2007, 17:09
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#16 |
| Grandprix Fahrer ![-[Italien]- -[Italien]-](images/kennzeichen/kennzeichen_i.gif) | Z | ![-[Italien]- -[Italien]-](images/kennzeichen/kennzeichenm.gif) | 4 | QP | |
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| AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.) Zitat:
Zitat von dwz8 ok, dann starten wir mal wieder die Endlosdiskussion...
Solange der Versicherer die Nordschleife im Touristenverkehr nicht explizit ausschließt, muß er zahlen. Fast keiner tut das, sondern sie schließen entweder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber das Fahren auf Rennstrecken aus.
Im Touristenverkehr handelt es sich bei der Nordschleife aber um keine Rennstrecke, sondern um eine mautpflichtige Kraftfahrtstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen) gilt.
Ist also in den Bedingungen die Nordschleife nicht explizit ausgeschlossen, zahlt die Versicherung, solange sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Fliegt man am Schwedenkreuz mit 200 km/h ab, ist der Nachweis recht einfach, bei einem einfachen Dreher mit Einschlag bei 100 km/h irgendwo erheblich schwerer. | Hi,
meiner beschiedenen Meinung nach gibt es nur leichte, mittel schwere und schwere Fahrlässigkeit.
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