| AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.) Folgendes Fallbeispiel:
Fahrzeug: - Z4 QP, schneeweiß, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit entsprechend versichert
Ort: Zeitpunkt: - während der Touristenfahrer-Öffnungszeiten
Auf Grund einer eingeschlafenen Pobacke fällt der Fahrer beim Aussteigen aus dem Wagen lang auf die Nase. Ist das dann ein Arbeitsunfall? Zahlt somit die Rennfahrer-Berufsgenossenschaft, die Nürburgring Haftpflicht oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fragen über Fragen.....
Gruß
André
__________________ "Mit dem kann man gar nicht geradeaus fahren!" |