| AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme Hallo Jörg,
bei diesem von Dir beschriebenen Mischverhältnis ist mir eine fundierte Aussage leider nicht möglich.
M.W. nach gibt es Sonderregelungen für Deutsche, die als AN in der Schweiz beschäftigt sind und Personen mit zweitem Wohnsitz in Belgien.
Sollte Dein AG aber eine in D steuerpflichtige Firma sein, müßtest Du auch als Steuerinländer gelten.
Sicherheitshalter mit Deiner Steuernummer bei Deinem zuständigen FA vorsprechen und parallel dazu die entsprechenden passi des Leasingvertrages parat halten.
Auch ein Steuerberater dürfte Dir die Fragen umfassend und für 'nen schlanken Zins verständlicher erläutern, als ich es vermag.
Gruß vom
Z4-Pilot
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