| AW: Werkstatt die ich Es ist legitim für eine Kostenvoranschlag einen Betrag x zu verlangen, der üblicherweise dann mit der Schlussrechnung verrechnet werden sollte.
So kann u.a. auch sichergestellt werden, dass die "Arbeit" nicht unentgeldlich war und andererseits die Reparatur dort durchgeführt wird.
Es gibt doch heute keine handwerkliche Branche mehr, die keine Aufwandsentschädigung für "Gutachten" oder Kostenvoranschläge verlangt. |