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Alt 11.01.2008, 00:45   *Themenstarter*   #5
Pokerface
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AW: Werkstatt die ich

Zitat:
Zitat von fantomasio Beitrag anzeigen
Es ist legitim für eine Kostenvoranschlag einen Betrag x zu verlangen, der üblicherweise dann mit der Schlussrechnung verrechnet werden sollte.

So kann u.a. auch sichergestellt werden, dass die "Arbeit" nicht unentgeldlich war und andererseits die Reparatur dort durchgeführt wird.

Es gibt doch heute keine handwerkliche Branche mehr, die keine Aufwandsentschädigung für "Gutachten" oder Kostenvoranschläge verlangt.
die "Arbeit" ich verstehe es wenn ich sage hier ist ein schaden bitte schauen sie mal nach... aber alles was der Meiser machte war die Motorhaube anschauen, dann sagte er "Ja junge der lack ist bis zur Grundierung weg das muss lackiert werden."
Dann hat er noch 2 fotos gemacht und das ganze an den Lackierer geschickt. Ist doch keine arbeit.
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