| AW: Werkstatt die ich Wenn Du klar gesagt hast, Du möchtest einen Kostenvoranschlag - der in der Regel schriftlich niedergeschrieben steht - dann hast Du durch Zahlung ein Anrecht auf Aushändigung. Wo ist das Problem, dass Du sagst Du wartest noch auf den von Dir bezahlten KV.
Wenn Du denen einen Auftrag erteilt hättest, dann wären die meisten Formalien von denen erledigt worden, sofern Du die Daten "des Schadenverursachers" hast. |