Zitat:
Zitat von fantomasio Es ist legitim für eine Kostenvoranschlag einen Betrag x zu verlangen, der üblicherweise dann mit der Schlussrechnung verrechnet werden sollte. |
Die Rechtsprechung geht aber bei "Deinem" Betrag X davon aus, dass dieser nicht höher als 10% der Rechnungssumme sein darf ....
Ich wollte mal wegen sowas vor Gericht und als der Gauner merkte, dass es mir ernst war, wollte er statt 250 DM nur noch 60 DM und das war mein Angebot (eben die 10%!)
Machen brauchte er mir natürlich nichts mehr!
Andreas