Zitat:
Zitat von zzzqp24v Kann man machen. Allerdings haben die meisten S50 zwischen 305 und 315PS. 90% wären 289PS, was sehr unwahrscheinlich ist.
Weiterhin wird nur ein Gutachten auf einem Motorprüfstand vor Gericht anerkannt. Das heisst, der Motor muss raus. Dann kommt noch dazu, dass man das korrekte Einfahren nachweisen muss. Alles in allem doch recht viel Aufwand. |
Da Gerichtsurteile auch bei Gebrauchtfahrzeugen einen höheren Verbrauch als bei einem Neuwagen zugestehen, könnte ich mir auch vorstellen, dass die bei der Leistung eines Gebrauchtwagens Abstriche machen.