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AW: Felgen teilegutachten ich blicks nicht ! Und auch mein Händler nicht ;)
Hallo Tobias,
wenn etwas nicht im Gutachten steht, dann heißt das nicht zwangsläufig das es nicht eintragungsfähig ist. Nur kann es dann eben nicht auf der Grundlage des Gutachtens eingetragen werden. Der Hersteller der Felgen muß die zulässigen Reifendimensionen angeben. Es ist klar das da aus Kostengründen nicht alle möglichen Varianten getestet werden können.
Außerdem kann s sein das der Felgenhersteller eine mögliche Untersteuerungsneigung der Originalauslegung nicht unterdrücken will.
Im Prinzip heißt das Einzelabnahme nach Ermessen des TÜV-Prüfers und ist natürlich auch teurer.
Am besten besprichst Du das mit dem TÜV-Menschen. Meine Erfahrung ist: Du merkst in der ersten Minute des Gsprächs ob eien Aussicht auf Erfolg besteht. Viele Prüfer lehnen es rundweg ab, die technisch veriserteren und interessierteren hören es sich erstmal an...
Darf man fragen, was Deine Motivation für dieses Vorhaben ist?
Grüße, Holger
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