Zitat:
Zitat von oerek Hab nen TIS Ausdruck vom Freundlichen der sich weigerte Änderungen an der Kennzeichenaufnahme vorzunehmen.
Zitat: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt. Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen". Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler. Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling. Gruß Michael |
Hi,
übrigens, bei diesem Punkt im TIS geht es nur um die Montage der Nummernschildhalter, die so gerne von den meisten Autohäusern verbaut werden um ihre Werbung anzubringen. Denn das Nummernschild selbst entspricht der EG-Außenkanten Verordnung (denn es ist mit einem Radius an den Kanten versehen). Somit sollte eigentlich nichts gegen die Entfernung des Briketts sprechen, wenn sonst alle Vorschriften bezüglich des Anbaus des Nummernschildes eingehalten werden (Anbauhöhe, Sichtbarkeit etc).
MfG Sven