07.07.2008, 19:34
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#8 |
| Grandprix Fahrer
Registriert seit: 10.02.2005 Ort: Ansbach Alter: 40
Beiträge: 1.392
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0 Wagendetails: Mein Baby | AW: Frage an die Versicherungsexperten Zitat:
Zitat von BMCMidget Ich find's schon 'ne Schweinerei, einfach abzuhauen  . Wobei ja juristisch das Hinterlegen der Adresse/Telefonnr. nichtmal ausreichend sein soll. Da gab's doch irgend solch eine Bestimmung, daß man zumutbar lang warten muß (falls der Besitzer mal zurückkommt) oder den Schaden der Polizei melden muß, bin mir da aber auch nicht mehr so ganz sicher.
Im Nichtbeachtungsfall kann es einem wohl sogar als Fahrerflucht ausgelegt werden  (?) | Grad wollt´ich´s schreiben.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich vor der Weiterfahrt bei der Polizei meldet. "Meldung macht frei!"
Einen flüchtig Bekannten haben sie mal um halb drei Nachts rausgeklingelt, weil ein Nachbar einen (vom Fahrer unbemerkten!) Anrempler der Polizei meldete.
Krass: der "Geschädigte" wollte damals einige tausend Euro Schadensersatz, sonst würde er die "Fahrerflucht" "auf Antrag" verfolgen lassen.
Was draus geworden ist - und ob Fahrerflucht überhaupt eine "auf Antrag" zu verfolgende Straftat ist- weiß ich nicht.
Grüße
Oliver
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