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#1 |
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Fahrer
Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 40
Wagen: noch kein Auto
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Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Hi Leute!
Mir ist heute was komisches passiert: War aufm Parkplatz von nem Marktkauf und fahre auf eine Kreuzung, dort standen sich 2 autos gegenüber und ich bin einfach durchgefahren weil ich dachte die warten. Der Typ im Fahrzeug dem ich die Vorfahrt genommen habe hta dann rumgeschrieben und das hat mich so wütend gemacht, dass ich bissl schneller in die nächste Kurze bin. Dort Stand wohl ne Familie mit nem Kind und die haben mich jetzt angezeigt wegen ner Straßenverkehrsgefährdung, obwohl da nix passiert ist. Die Polizei kam und hat meine Personalien daheim aufgenommen und ich habe die Aussage erstmal verweigert. Mit was für ner Strafe muss ich rechnen? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen? Bitte um HILFE |
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#2 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 29.10.2006
Alter: 31
Beiträge: 477
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: Paul
Zweitwagen: Astra H
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Hmm, bin da kein Experte...aber beschreib mal n bissl näher was genau da war in der nächsten Kurve?
Sprich...übersichtliche Kurve?Innerorts? Mit wieviel km/H? Reifen gequietscht? Was war mit der Familie?-wollten die gerade die Straße überqueeren? Worin liegt bzw. lag die Verkehrsgefährdung? |
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#3 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Swisttal (Köln/Bonn)
Beiträge: 365
Wagen: BMW Z3 roadster 1.8
Wagendetails: Zetti
Zweitwagen: VW Polo Bj 07
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
ja beantworte mal die fragen von messias und dann kann man sicher genaueres sagen..hatte mal so einen ähnlichen fall..
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#4 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 05.02.2002
Ort: Seeheim-Jugenheim
Beiträge: 1.385
Wagen: BMW Z3 M roadster 3.2
Wagendetails: mit 4 rädern
Zweitwagen: 325i E30; UNO
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
hi,
die aussage erstmal zu verweigern dürfte schon sehr gut gewesen sein. den rest sollte aber ein anwalt übernehmen. geschickt formuliert kannst du eventuell noch aus der sache rauskommen, bzw einen deal machen. sonst kanns auch schmerzhaft werden.
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schlachte gerade einen 535i e34 sucht jemand einen kat fürn e36 328i? |
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#5 | |||||||
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Fahrer
Registriert seit: 25.05.2007
Alter: 51
Beiträge: 81
Wagen: BMW Z3 roadster 1.9
Wagendetails: 007
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
meine Meinung: wenn die oder nur das Kind die Starße nicht überqueren wollten, kann das wenn überhaupt nur ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Aber wer will dir nachweisen, um wieviel km/h du zu schnell warst? Und die Straße überqueren so einfach, ohne auf Autos zu achten, darf selbst ein Fußgänger nicht. Da könnte man dir nur was, wenn ein Unfall mit dem Fußgänger passiert wäre, der bei normaler Geschwindigkeit nicht passiert wäre. Aber beantwort mal oben die Fragen... war da zB 30 km/h Zone oder so?
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#6 | ||||||
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Fahrer mit Rennlizenz
Registriert seit: 16.02.2008
Ort: Eisenach
Alter: 30
Beiträge: 242
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: SMG
Zweitwagen: Opel Astra GTC
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Ich hatte sowas ähnliches mal mit einem Rentner (Jugendsünde
). Hab einfach alles abgestritten und gesagt, dass er total übertreibt. Verfahren eingestellt. Allerdings wars eben nur Einer, es stand Aussage gegen Aussage und ist schon ewig her. Weiß nicht, ob es Dir weiter hilft.
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"Wenn die Sicht schlecht ist, fahre ich schneller, damit mir hinten keiner auffährt!" H. Schmidt |
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#7 |
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Fahrer
Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 40
Wagen: noch kein Auto
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
ALSO:
Es war nicht auf einer Straße, es war ein großer Parkplatz und es standen links und rechts von meinem Auto parkende Autos und auch vor mir, also blieb eine fahrband in form eines T übrig und ich kam von unten und bin nach rechts abgebogen. was bin ich gefahren? es war eben ein parkplatz und ich bin vielleich 15 gefahren oder 25, bei so geringem tempo kann ich das nicht einschätzen. Die sind dann zwischen den autos durch und wollten die straße überqueren und mussten halt anhalten weil ich durchgefahren bin. weder quitschende reifen noch eine berührung noch einer der zur seite springen musste. |
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#8 | |||||||
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Fahrer
Registriert seit: 25.05.2007
Alter: 51
Beiträge: 81
Wagen: BMW Z3 roadster 1.9
Wagendetails: 007
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
also ich würde mir dann keine Sorgen mehr machen... auch auf einem Parkplatz haben Fußgänger nun mal keine "Vorfahrt". Klar man muß auf sie achten; dem bist du ja mit deiner angepaßten Geschwindigkeit auch nachgekommen. Und auf fast allen Parkplätzen, die ich so kenne, gibt es immer spezielle Überquerungsmöglichekeiten der Fahrbahn, sowas wie Zebrastreifen. Wenn die sich nun außerhalb solcher zwischen den Autos durchschlängeln, und auch noch mit Kind, ist das wohl eher ein (straßen)verkehrsgefährdendes Verhalten..
Aber wie oben schon mehrfach geschrieben wurde, erstmal nix aussagen außen den Daten zu deiner Person und auf eine schriftliche Begründung des Vorwurfes warten.
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#9 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 29.10.2006
Alter: 31
Beiträge: 477
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: Paul
Zweitwagen: Astra H
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Hast Rechtsschutz?
Ab zum Anwalt... Wenn sich das Ganze auf einem Parkplatz abgespielt hat, so hat der Fußgänger eigentlich "keine Vorfahrt" Aaaaaaaber, wenn die Situation mit einer Familie und einem Kleinkind zu tun hat...dann wirds ganz schnell eng. Man könnte dir unterstellen dass um Haaresbreite das Kind auf deiner Haube gelandet währe... Du hast die Pflicht den Umständen entsprechend dein Tempo zu drosseln - sprich im Zweifelsfall auch damit rechnen dass zwischen den parkenden Autos plötzlich Jemand(insbesondere Kleinkinder) in Fahrtrichtung treten und Du rechtzeitig bremsen kannst. Deswegen, ab zum Anwalt und deutlich den Sachbestand schildern - dann dürfte es zu "keinem Urteil" kommen. Deutlich sagen, nix gequietscht, kleinergleich 15-20 km/h, und vor allem keinerlei Gefahr der Mitpassanten! Andernfalls bist ganz schnell in der Zwickmühle, bei Kleinkindern kommen gerne so manche "persönlichen Emotionen" mit ins Urteilsgefüge |
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#10 | |||||||
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von wegen.
Registriert seit: 10.05.2005
Ort: Hannover
Alter: 3
Beiträge: 2.442
Wagen: BMW Z3 coupé 3.0
Wagendetails: "pearlbeige"
Zweitwagen: Radl
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Zitat:
das ist eindeutig viel zu schnell, denn dort muß man immer damit rechnen, dass Fußgänger unterwegs sind. Wenn die Polizei deshalb zu Dir gekommen ist, wird die Schilderung der Familie recht drastisch gewesen sein. Der Familie wird man in dieser Situation immer mehr glauben als Dir, denn was hat sie für ein Interesse, Dir zu schaden (=Anzeige erstatten) ? Die kennen Dich gar nicht, es bedeutet für sie Streß, zur Polizei zu laufen, also warum tun sie das ? Weil Du sie aus Ihrer Sicht (und vermutlich wirds auch so gewesen sein) tatsächlich gefährdet hast. Zieh Dich warm an und versuche künftig, Deine Gefühle unter Kontrolle zu halten. Wird unter Umständen teuer...
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#11 | ||||||
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von wegen.
Registriert seit: 10.05.2005
Ort: Hannover
Alter: 3
Beiträge: 2.442
Wagen: BMW Z3 coupé 3.0
Wagendetails: "pearlbeige"
Zweitwagen: Radl
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
in diesem Fall
![]() ![]() -glaubst Du denn, dass die Staatsanwaltschaft bei dieser "Aussagelage" (Familie+Kleinkind vs. Z-Fahrer) das Verfahren einstellt, nur weil irgend so ein Rechtsschutzanwalt einsteigt ?Sorry - völlig daneben.
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#12 | |||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 29.10.2006
Alter: 31
Beiträge: 477
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: Paul
Zweitwagen: Astra H
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Zitat:
So hat er zumindest ne Chance dass es eingestellt wird, wie so vieles heut zu tage!!!! Denn so manche Behörde hat wichtigeres zu tun als Parkplatzentscheidungen zu fällen
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#13 | |||||||
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 26.12.2006
Alter: 34
Beiträge: 136
Wagen: BMW Z3 roadster 2.0
Zweitwagen: BMW 318 D
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Außer dem Schrieb, in dem stehen wird, dass das Verfahren eingestellt wurde, wird mit Sicherheit nichts mehr kommen!!!
Die Polizei muß bei einer Anzeige natürlich reagieren, aber meint Ihr denn, dass sich ein Gericht mit so einer Nichtigkeit beschäftigt? Völliger Unsinn.... Vergiß es einfach und versuche im Straßenverkehr Emotionen negativer Art raus zu lassen,....ich weiß (aus eigener Erfahrung) nicht immer einfach !Gruß joe. |
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#14 |
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Fahrer
Registriert seit: 31.03.2008
Ort: MS Norwegian Star
Beiträge: 41
Wagen: BMW Z3 roadster 1.8
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Ich wuerde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Es bleibt natuerlich zu hoffen dass das verfahren eingestellt wird aber ich wuerde mich da nicht drauf verlassen. Leider gibt es kein Gesetz gegen Dummheit aber mit gesundem Menschenverstand sollte man auf nem Parkplatz auch mit umher fahrenden Autos rechnen. Und dann muss man sein Kind halt an die Hand nehmen. Such Dir nen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der wird Dir schon sagen koennen wie man aus sowas raus kommt. |
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#15 |
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Trainee
Registriert seit: 31.05.2006
Alter: 36
Beiträge: 19
Wagen: BMW Z3 roadster 1.9 16V
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Anwalt muß sein. Aber was soll denn passieren ? Welche Geschwindigkeit lässt sich denn nachweisen ? Nachweisen lässt sich gar nix.. Wann haben die Eltern dich denn gesehen ? War der Zeitraum lang genug die Geschwindigkeit zu beurteilen ? usw...
Ein Anwalt nimmt den Fall richtig auseinander und dann wirds nicht sehr wild werden. Ausserdem würde die Geschichte eh wegen Geringfügikeiten wohl kaum verhandelt... Aber zum Schluß noch Belehrendes: Auch wenn du da vermutlich rauskommen wirst, 25 km/H auf dem Parkplatz, wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist natürlich etwas daneben, gerade wenn du da noch Fußgänger gefährdest. Aber ich hoffe ich brauch dir das nicht extra zu sagen... Also Nervenbehalten, das Auto genießen und alles ist cool |
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#16 | ||||||||
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Fahrer mit Rennlizenz
Registriert seit: 19.11.2004
Ort: Bonn
Beiträge: 261
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Sorry, aber eine übereinstimmende Zeugenaussage MEHRERER Personen ist doch mehr als nix!!! Jungs, wo lebt Ihr eigentlich? (zumal wenn - wie schon geschrieben - hier ein Zetty gegen Kinder antritt). Und sorry: Kinder haben keine Vorfahrt??? Natürlich haben die "Vorfahrt". § 1 StVO!! Niemals so fahren, dass andere gefährdet werden! So könnte das auch die StA sehen!!
Das einzig sinnvolle ist hier: Anwalt, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie (und dann mit Glück die Einstellung des Verfahrens). Alles andere wäre nur dumm in dieser Situation! |
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#17 | |
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Langstrecken Spezialist
Registriert seit: 14.12.2007
Ort: Krefeld
Alter: 48
Beiträge: 655
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: Teufelchen
Zweitwagen: Seat Alhambra
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Zitat:
Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, immer bremsbereit sein, der Schwächere ( Fußgänger ) hat im Zweifel recht, Kinder Vorfahrt und besonders Schutzbedürftig. Solltest du dann auch noch äußern, das deine Fahrweise wegen einem vorherigen Ärgernis entstanden sei, könnte es sein, das deine Tauglichkeit zum führen eines Kraftfahrzeuges noch zusätzlich geprüft würde. Man muß sich im Griff haben. Keine Aussage gemacht,ok. Anzeige ( Anhörungsbogen ) der Polizei abwarten, was dir genau vorgeworfen wird. Rechtsberatung anleiern. Habe deinen Ärger besser im Griff, denn wenn das Kind vor deinen Wagen gefallen wäre ...................Denke nach. Auto und Kind, da muß man immer damit rechnen, dass das Kind losläuft, Strasse plötzlich überquert usw. und deshalb jederzeit bremsbereit sein. Auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt muß man noch mehr auf hin und her laufende, zwischen parkenden Autos schlängelnde Personen achten, ist nun mal so. Abschließend kann dir hier wohl keiner helfen, da keiner den genauen Ablauf aus deinen Schilderungen nach voll ziehen kann und es noch nicht zu einer schriftlichen Anzeige gekommen ist, welche dann zeigt, was dir genau vor geworfen wird.
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Pitt 88 |
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#18 |
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Trainee
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 20
Wagen: BMW Z3 roadster 2.2
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Das Thema wird noch kömplizierter.:
War doch ein Privatparkplatz -Marktkauf-? Dann kansst du dich mal mit dem kontroversen Thema Privatparkplatz und STVO ausseinander setzen. Ich tippe mal, die Staatsanwaltschaft wird nix unternehmen. Die von dir gefährdeten Fussgänger müssten wohl eine Zivilklage anstrengen. Aber egal, wie es ausgeht: ab sofort immer schön Schritttempo auf Parkplätzen. Ich muss mich da auch immer sehr zusammenreissen. Geändert von pizzol (21.04.2008 um 20:24 Uhr). |
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#19 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 08.11.2005
Ort: Augsburg
Alter: 33
Beiträge: 702
Wagen: BMW Z3 roadster 3.0
Wagendetails: hat uns leider verlassen
Zweitwagen: 330CI, E91 320d
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
ja wie ist denn dann die Rechtslage, meistens habe ich, wenn ich mit 180 km/h auf nen Supermarktparkplatz brettere, das Schild: "hier gilt die Stvo." gesehen, hätte das nicht einen Einfluß?
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Gebt mir bitte das Leergewicht vom Zetti zurück...
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#20 |
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Trainee
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 20
Wagen: BMW Z3 roadster 2.2
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AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
hallo Markus Z30
Das Problem der STVO ( guckst du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tvo/gesamt.pdf ) ist, dass dort nirgendswo der Geltungsbereich dieser Verordnung definert ist. Somit hat jeder Richter/Satansanwalt das Problem mit den privaten Parkplätzen mit öffentlichem freien Zugang. Da gibt es ein Urteil eines OLGs von 1998 ( guckst du hier: http://www.anwalt-bauer.de/public/re_1799_0010999.htm . Hier wird ein Privatparkplatz als öffentlicher Raum definiert mit den entsprechenden Folgen. Seit diesem Urteil hängt an vielen Supermärkten das olle Schild mit STVO. Die Argumentation, dass auf einem frei zugäglichen Parkplatz ( mit oder ohne STVO-Schild) die STVO nicht gilt und man dort 180km/h fahren darf wird sehr teuer werden. Der Staatsanwalt wird sich auf dieses OLG-Urteil beziehen, der Richter wird dem folgen - der Einfachkeit halber, es gab ja einen Vordenker das OLG -und weg ist der Lappen. Du dann in die nächste Instanz ... usw. ------------------------------------------------------- Zurück zum konkreten Fall - "Gefährdung anderer" macht 7 Punkte. Und das war's . Ab 8 Punkten wirds kritisch, also nix mehr mit mal richtig zu schnell fahren. Er soll auf jedenfall mal abwarten was Ihm schritlich vorgeworfen wird. -------------------------------------------------------- |
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#21 |
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Trainee
Registriert seit: 31.05.2006
Alter: 36
Beiträge: 19
Wagen: BMW Z3 roadster 1.9 16V
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