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Alt 08.08.2003, 20:01   #1
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Schwalm-Eder-Kreis in Homberg -[Deutschland]- HR Schwalm-Eder-Kreis in Homberg -[Deutschland]- OQ 1 0

 
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JenzzzZ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Hi Leute.
Heute haben sie bei meinem Liebling die Seitenscheibe eingeschlagen, um die Handtasche meiner Freundin zu klauen
Kann mir jemand sagen, wie ich die Scheibe am besten austauschen kann? Muß ich die neue von oben durch den Türspalt einführen, oder irgendwie von unten durch die Folie?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Schöne Grüße aus dem Knüllwald

JenzzzZ
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Alt 09.08.2003, 16:25   *Themenstarter*   #2
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JenzzzZ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Habe den Scheibentausch hinbekommen.

Gruß JenzzzZ
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Alt 09.08.2003, 17:36   #3
Ingo
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

wieso hast du das selbst gemacht ?!?
das zahlt jede haftpflicht
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Alt 09.08.2003, 22:03   #4
Fahrer

 
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Wagen: noch kein Auto
Katzohnen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Hallo

Die Autohaftplicht bezahlt lediglich die durch das versicherte Fahrzeug verursachten Schäden an Dritte. Es geht sogar so weit, dass diese Assekuranz nur für Schäden aufkommt, die nur während dem Betrieb
des Autos entstehen. Sollte somit ein abgestelltes Fahrzeug in Brand geraten und dadurch Schäden an Sachen Dritter verursachen, kann sie die Leistungen verweigern.
Für solche, wie oben erwähnten Schäden genügt eine Diebstahlversicherung die meistens mit einer Teilkaskoversicherung gekoppelt ist.

unbeschwertes cruisen wünschend

uuuuuuuuuuund tschüss
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Alt 10.08.2003, 13:22   #5
Ingo
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

also ich habe mein Vater gefragt, der ist Vers. Kaufmann und der bestätigte mir nochmals, dass Fensterschäden von der Haftpflicht bezahlt werden, natürlich darfst du aber nicht sagen, dass es ein Einbruch war, sondern z.b. das ein Stein drauf geflogen ist oder sonst was.

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Alt 10.08.2003, 13:27   #6
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Benutzerbild von Ingo 1.9


 
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Ingo 1.9 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Hi,

soweit ich weiss, werden Glas- und Einbruchsschäden lediglich durch die Teilkasko abgedeckt. Die Haftpflicht zahlt nur die Schäden anderer...

Gruß



Ingo

...best life is cabrio drive
Ingo 1.9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2003, 23:36   #7
Fahrer

 
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Beiträge: 56

Wagen: noch kein Auto
Katzohnen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Hallo

Auch solche Schäden die durch Steinschlag entstanden sind, werden, sofern man keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherung für KFZ gehört zu jenen Assekuranzen, die dem Obligatorium unterliegen. Diese übernimmt ausschliesslich Schäden an Dritten die ihnen das versicherte Auto zugeführt hat.

unbeschwrtes cruisen wünschend

uuuuuuuuuuuuuund tschüss
Katzohnen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2003, 18:04   #8
Grandprix Fahrer
 
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Wagen: BMW Z3 M coupé 3.2
Zweitwagen: V Max
Bigracer schreibt sehr gefälligBigracer schreibt sehr gefälligBigracer schreibt sehr gefällig
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(



Meine Seitenscheibe wurde letzten Monat eingeschlagen.

Repariert hat es BMW.

Bezahlt hat es die Teilkasko.

Gruß Detlef
WOB 77
Bigracer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2003, 21:46   *Themenstarter*   #9
Rennfahrer
 
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Schwalm-Eder-Kreis in Homberg -[Deutschland]- HR Schwalm-Eder-Kreis in Homberg -[Deutschland]- OQ 1 0

 
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Wagen: BMW Z3 roadster 2.8
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Zweitwagen: Toyota Yaris TS
JenzzzZ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Ich habe bei der TK leider noch SB, daher habe ich sie schnell selber ausgetauscht. Ist auch eigentlich kein Problem, die meiste Arbeit hat man damit, die alte Scheibe (ca 10.000 Teile) aus der Tür und dem Auto zu entfernen.

Gruß JenzzzZ
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Alt 13.08.2003, 12:24   #10
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Benutzerbild von Moista


 
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(

Moin auch,

>Die Autohaftplicht bezahlt lediglich die durch das versicherte
>Fahrzeug verursachten Schdden an Dritte.

Das stimmt, ist ja der auch Sinn und Zweck jeder Haftpflicht.

>Es geht sogar so
>weit, dass diese Assekuranz nur f|r Schdden aufkommt, die nur
>wdhrend dem Betrieb
>des Autos entstehen. Sollte somit ein abgestelltes Fahrzeug in
>Brand geraten und dadurch Schdden an Sachen Dritter
>verursachen, kann sie die Leistungen verweigern.

Eine solche Klausel ist mir nocht untergekommen!
Zumindest ist mir vor einem halben Jahr mein damaliges Peugeot 306 Cabrio abgefackelt. Das ganze auf einem Firmenparkplatz, 6 Stunden nachdem ich den Wagen dort geparkt hatte. Von "Betrieb" keine Spur! Vielleicht war ihm kalt, oder es war doch ein "Selbstzünder" - ich habe auf jeden Fall keine Ahnung warum das Ding gebrannt hat und war keine Brandstiftung.
Meine Teilkasko hat meinen Wagen bezahlt (ist jetzt ein ZZZ draus geworden ) und auch ohne Probleme den 5er BMW der vor mir parkte und auch ganz schön etwas abbekommen hat.

Als dann,
Sven
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