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#1 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 15.01.2002
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Alter: 30
Beiträge: 465
Wagen: BMW Z3 roadster 2.8
Wagendetails: Z3 Roadster 2,8l
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Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Hi Leute.
Heute haben sie bei meinem Liebling die Seitenscheibe eingeschlagen, um die Handtasche meiner Freundin zu klauen ![]() Kann mir jemand sagen, wie ich die Scheibe am besten austauschen kann? Muß ich die neue von oben durch den Türspalt einführen, oder irgendwie von unten durch die Folie? Bin für jeden Tipp dankbar. Schöne Grüße aus dem Knüllwald JenzzzZ |
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#2 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 15.01.2002
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Beiträge: 465
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Habe den Scheibentausch hinbekommen.
Gruß JenzzzZ |
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#3 |
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Gast (nicht registriert)
Beiträge: n/a
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
wieso hast du das selbst gemacht ?!?
das zahlt jede haftpflicht |
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#4 |
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Fahrer
Registriert seit: 20.07.2003
Beiträge: 56
Wagen: noch kein Auto
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Hallo
Die Autohaftplicht bezahlt lediglich die durch das versicherte Fahrzeug verursachten Schäden an Dritte. Es geht sogar so weit, dass diese Assekuranz nur für Schäden aufkommt, die nur während dem Betrieb des Autos entstehen. Sollte somit ein abgestelltes Fahrzeug in Brand geraten und dadurch Schäden an Sachen Dritter verursachen, kann sie die Leistungen verweigern. Für solche, wie oben erwähnten Schäden genügt eine Diebstahlversicherung die meistens mit einer Teilkaskoversicherung gekoppelt ist. unbeschwertes cruisen wünschend uuuuuuuuuuund tschüss |
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#5 |
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Gast (nicht registriert)
Beiträge: n/a
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
also ich habe mein Vater gefragt, der ist Vers. Kaufmann und der bestätigte mir nochmals, dass Fensterschäden von der Haftpflicht bezahlt werden, natürlich darfst du aber nicht sagen, dass es ein Einbruch war, sondern z.b. das ein Stein drauf geflogen ist oder sonst was.
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#6 |
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Fahrer
Registriert seit: 15.03.2003
Ort: Bielefeld
Alter: 35
Beiträge: 67
Wagen: Z3 roadster 2.8
Wagendetails: T-Car: BMW 525i LPG E34
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Hi,
soweit ich weiss, werden Glas- und Einbruchsschäden lediglich durch die Teilkasko abgedeckt. Die Haftpflicht zahlt nur die Schäden anderer... Gruß Ingo ...best life is cabrio drive |
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#7 |
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Fahrer
Registriert seit: 20.07.2003
Beiträge: 56
Wagen: noch kein Auto
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Hallo
Auch solche Schäden die durch Steinschlag entstanden sind, werden, sofern man keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherung für KFZ gehört zu jenen Assekuranzen, die dem Obligatorium unterliegen. Diese übernimmt ausschliesslich Schäden an Dritten die ihnen das versicherte Auto zugeführt hat. unbeschwrtes cruisen wünschend uuuuuuuuuuuuuund tschüss |
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#8 | ||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1.977
Wagen: BMW Z3 M coupé 3.2
Zweitwagen: V Max
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Meine Seitenscheibe wurde letzten Monat eingeschlagen. Repariert hat es BMW. Bezahlt hat es die Teilkasko. Gruß Detlef WOB 77
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#9 | ||||||
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Rennfahrer
Registriert seit: 15.01.2002
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Alter: 30
Beiträge: 465
Wagen: BMW Z3 roadster 2.8
Wagendetails: Z3 Roadster 2,8l
Zweitwagen: Toyota Yaris TS
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Ich habe bei der TK leider noch SB, daher habe ich sie schnell selber ausgetauscht. Ist auch eigentlich kein Problem, die meiste Arbeit hat man damit, die alte Scheibe (ca 10.000 Teile) aus der Tür und dem Auto zu entfernen.
Gruß JenzzzZ |
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#10 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: 1km nördlich von Hamburg
Alter: 38
Beiträge: 3.232
Wagen: anderer Wagen
Wagendetails: Volvo 940 Classic
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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Moin auch,
>Die Autohaftplicht bezahlt lediglich die durch das versicherte >Fahrzeug verursachten Schdden an Dritte. Das stimmt, ist ja der auch Sinn und Zweck jeder Haftpflicht. >Es geht sogar so >weit, dass diese Assekuranz nur f|r Schdden aufkommt, die nur >wdhrend dem Betrieb >des Autos entstehen. Sollte somit ein abgestelltes Fahrzeug in >Brand geraten und dadurch Schdden an Sachen Dritter >verursachen, kann sie die Leistungen verweigern. Eine solche Klausel ist mir nocht untergekommen! Zumindest ist mir vor einem halben Jahr mein damaliges Peugeot 306 Cabrio abgefackelt. Das ganze auf einem Firmenparkplatz, 6 Stunden nachdem ich den Wagen dort geparkt hatte. Von "Betrieb" keine Spur! Vielleicht war ihm kalt, oder es war doch ein "Selbstzünder" - ich habe auf jeden Fall keine Ahnung warum das Ding gebrannt hat und war keine Brandstiftung. Meine Teilkasko hat meinen Wagen bezahlt (ist jetzt ein ZZZ draus geworden Als dann, Sven |
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