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#1 |
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Grandprix Fahrer
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Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Hallo zusammen,
ich weiß, das Thema ist nicht wirklich neu. Nachdem ich das halbe Forum durchgelesen habe, ist nun auch mir klar, dass ohne größeren Teuro-Einsatz ich keine originalen weissen Frontblinker neben die Scheinwerfer bekommen werde. Aber: 500,- für weisse Blinker incl. Scheinwerfer? Ist leider nicht drin. P: Risktaker war mit seinen Nachbauten ein echter Hoffungsschimmer - leider ist er seit Wochen verstummt. ![]() Nun bleibt wohl nur noch der Gang zum heimischen Backofen. Backanleitungen und tolle Rezepte gibt es hier ja nun wirklich reichlich - nur: Könnte mir jemand bitte eine Kopie seiner Klarglasblinker-Eintragung zukommen lassen (Papier oder noch besser eingescannt)? Die TÜV-ler bei mir hier in der Nähe (Pinneberg) sind nicht wirklich die großzügigsten - vielleicht sind die Chancen dann größer. ;B Ich weiss, Bigracer bietet das ganze mit Umbau als Rundrumsorglospaket bei eBay an, nur meine zweimalige Bitte nach einer Eintragungskopie stieß leider bisher auf taube Ohren. Falls Ihr Auslagen für die Kopien habt - kein Problem, werde ich erstatten. Ich würde halt nur gern einmal schriftlich sehen, dass dieser Umbau auch eingetragen werden kann. Dann muß ich mir nur noch ein paar ganz tolle Worte für meine Frau überlegen, die meine plötzliche Leidenschaft für unseren Backofen, wahrscheinlich mit einem etwas schmackhafteren Ergebnis erhofft hatte. Vielleicht sollte ich dann bei der ersten Klarglas-Ausfahrt einmal einen Bäcker ansteuern... ![]() Vielen Dank und viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland, Sven |
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#2 |
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Gast (nicht registriert)
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Kann mir da vielleicht sowas auch per E-Mail an Kordis@gmx.de zukommen lassen? Danke !!!
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#3 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 13.05.2003
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
...guck mal, wann ich das Thema angefangen habe - bisher noch keine Antwort - ich glaube da wird nicht viel kommen... Nüchtern betrachtete Grüße, Sven ![]() ...immerhin schwarz |
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#4 |
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Bastel Member
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Du brauchst die Klarglasblinker nicht eintragen zu lassen. ES bleiben die Original Scheinwerfer mit E Prüfzeichen. Laut STVZO müssen die Blinker nur gelb/Orange blinken. Tun sie ja auch.
War beim Tüv und bei dei der obersten Stelle von der Dekra und habe mich schlau gemacht. Bei uns ist die Polizei am schlimmsten. Alle sagten, ist so ok, keine Eintragung nötig. |
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#5 |
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Grandprix Fahrer
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
>Du brauchst die Klarglasblinker nicht eintragen zu lassen. ES >bleiben die Original Scheinwerfer mit E Prüfzeichen. Du irrst gewaltig! Um das E-Prüfzeichen zu bekommen, wird eine Prüfung anhand eines Baumusters vorgenommen. Sämtliche Veränderungen gegenüber dem Baumuster führen zum Erlöschen der Kennzeichnung (auch wenn sie dann noch im Glas sichtbar ist). Es müßte also ein verändertes Baumuster erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn dieses dann eine neue E-Kennung bekäme, könnte es dann wieder getrost eingebaut werden.>Laut STVZO müssen die Blinker nur gelb/Orange blinken. Tun sie ja >auch. Sorry, aber diese Aussage ist genau so ein Blödsinn, wie die Aussage, dass man Rücklichter getrost überlackieren kann, solange nur die E-Nummer erkennbar bleibt. >War beim Tüv und bei dei der obersten Stelle von der Dekra und >habe mich schlau gemacht. ..ach?!? ![]() >Bei uns ist die Polizei am schlimmsten. Alle sagten, ist so ok, >keine Eintragung nötig. Nochmal Einspruch Euer Ehren! Hat das Bauteil eine GÜLTIGE E-Kennung braucht es nicht Eingetragen zu werden - logisch ist ja auch Sinn und Zweck dieser Kennzeichnung. Wird eine Veränderung jeglicher Art an diesem Teil vorgenommen erlischt die E-Kennung. Damit darf es nicht mehr eigebaut werden. Wenn doch, dann erlischt damit die Betriebserlaubnis für das KFZ und der Versicherungsschutz somit auch. Amen. Begutachtete Grüße, Sven ![]() ...immerhin schwarz |
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#6 |
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Bastel Member
Registriert seit: 16.09.2003
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Naja, dann wohnst du eindeutig falsch. Bei mir geht das ohne Probs.
Wagen schon 2x durch den Tüv und durch mehrere Polizeikontrollen erfolgreich durch gekommen. Ohne Eintragung. |
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#7 |
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Rennfahrer
Registriert seit: 15.11.2003
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Alter: 31
Beiträge: 534
Wagen: Z4 roadster 2.5
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
@moista
so sehe ich das auch (wie du) |
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#8 |
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Seltener Gast ;-)
Registriert seit: 15.03.2003
Ort: Allschwil / Basel-Land
Alter: 30
Beiträge: 2.799
Wagen: anderer Wagen
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RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Das hast du aber schön gesagt
Amen Bei uns in der Schweiz würden sie dir an die Mangel springen wenn man etwas verändert. Gruss Alex 3.o - sterlinggrau - EZ 02/2002 - MZ 03/2003 |
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#9 |
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Fahrer
Registriert seit: 08.11.2004
Beiträge: 49
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AW: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Hallo,
hat jetzt schon jemand eine Eintragung die er mal scanen könnte? |
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#10 | |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 03.10.2001
Beiträge: 1.191
Wagen: anderer Wagen
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AW: RE: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Zitat:
Ab wann wird das legal????? Ab der dritten oder doch erst nach der fünften Außenprüfung - mal abgesehen von der Verjährung Mit anderen Worten: Das kannst Du alles dem Richter erzählen Gruß Thies
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#11 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 09.03.2003
Beiträge: 713
Wagen: anderer Wagen
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AW: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
Neverending story Eintragung:
Grundsätzlich gibt es über normale Wege keine Eintragung dafür. Das Passieren der HU beim TÜV bedingt das nicht genaue Kontrollieren des Prüfers. Gelangt ihr an den Falschen, so habt ihr ein Problem. Ebenso gilt das für unsere Exekutive. ABER: Wegen des Blinkers wird es in 99% der Fälle keinen Ärger geben. Vor einigen Wochen habe ich alle Wenns und Abers mal gepostet inkl. der gesetzlichen Grundlage und der Abläufe bezüglich der e bzw. E Zertifizierung. Wir stellen selbst optische Anzeigesysteme für Fahrzeuge her und ich schlage mich täglich mit e und E zertifizierungen rum. Hört endlich auf euch die Realität schön zu reden. Auch wenn es wirklich einer schaffen sollte eine Eintragung zu bekommen, kann diese im Schadensfall zurückgezogen werden. Da es aber kaum dazu kommt, dass ihr wegen Blenden durch den Blinker einen Unfall verursacht, wird man sehr unwahrscheinlich ein Problem bekommen außer bei wachsamen Prüfern bei der HU oder in der Kontrolle durch die Exekutive. Nur wenn wirklich widererwartend was passieren sollte, und der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass z.B. ein Gutachter drauf trifft, dann wird mit Sicherheit z.B. die eigene oder gegneriche Versicherung alle Mittel in Bewegung setzen. Über Sinn und Unsinn bei der ganzen Geschichte lässt sich natürlich ebenso streiten. Aber soviel aus dem Nähkästchen - wir haben damals den Frontscheiwerfer für den AUDI LE MANS mitentwickelt (LED Basis) und die Spezifikationen an die Lichtsignalanlage sind nicht von schlechten Eltern. Gruß
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MODO -- Rein in die Murmel, Deckel auf und Spaß haben!!! -- |
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#12 |
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Trainee
Registriert seit: 27.05.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 7
Wagen: BMW Z3 roadster 2.0
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AW: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
wo gibt es die klaren streugläser ?
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#13 |
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Gast (nicht registriert)
Beiträge: n/a
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AW: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
es gibt ja mittlerweile Standblinklichter, müssen die eingetragen werden?
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#14 |
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Gast (nicht registriert)
Beiträge: n/a
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AW: Hilfe: Eintragung Klarglasblinker
was in aller welt sind standblinklichter....die warnblinker
?????habe ich serienmäßig und musste sie nicht eintragen lassen
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