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#51 | ||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 27.06.2005
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Alter: 30
Beiträge: 4.798
Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
http://www.auto-centro.de/shop1/Elek...odule_BMW.html Zitat:
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Gruß Tobi ![]() |
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#52 | |
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Rennfahrer
Registriert seit: 07.05.2005
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Zitat:
in Deutschland nehmen die Leute es etwas genauer mit dem Eiklemmschutz. Deshalb kannst du (wenn überhaupt) das Verdeck serienmässig auch nur per Schlüssel auf und nicht zu machen. Du kannst auch in jeder eBay Auktion oder auf der Webseite des Herstellers nachlesen, dass die Module keine ABE haben. Aber mal ehrlich... hast du schon mal einen Polizeibeamten gesehen, der probiert ob dein Verdeckschalter auch gehalten werden muss
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#53 | ||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Alter: 34
Beiträge: 1.205
Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Gruß Mike |
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#54 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Hätte ich Zeit und die gesetzlichen Regelung und deren Auslegung zur Hand und könnte die Frage damit sicher und nachweisbar richtig beantworten, würde ich das gerne tun.
Dann hätte ich aber die Frage an Dich gar nicht erst gestellt. Offenbar kannst Du die Antwort auch nicht geben, sondern plapperst nur undezidiert irgendwelches Zeug nach. Sowas ist, offen gesagt, ziemlich überflüssig. Daher die Bitte: wenn eine Frage gestellt wird, deren Antwort eine erhebliche rechtliche Tragweite hat, sollte man diese Antwort auch so begründen, dann man sich auf sie verlassen kann. Oder es eben sein lassen. Alles andere ist leider wenig hilfreich und kann im Zweifel auch mal negative Folgen für den haben, der sich auf eine solche Antwort verlässt. Viele Grüße Jan |
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#55 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Alter: 34
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Du hast recht. Du bist einfach zu schlau für mich.
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#56 | |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Bzgl. der ABE ist es wohl (Vermutung!) so, dass nicht jedes Bauteil eine ABE braucht (mit der Folge des Erlöschens der Betriebserlaubnis des KFZ, wenn diese nicht vorliegt), sondern dies nur für sicherheitsrelevante Bauteile der Fall ist. Ohne Beleg anhand der gesetzlichen Vorschriften ist diese Aussage aber natürlich nicht viel wert. Vielleicht habe ich heute abend Zeit, das nachzusehen. Schwerer zu klären dürfte die Frage sein, ob ein Verdeckmodul ein solches sicherheitsrelevantes Bauteil ist. Dass es dazu gerichtliche Entscheidungen gibt, glaube ich eher nicht. Viele Grüße Jan |
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#57 | |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Grüße Jan |
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#58 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Wir beide haben keinen small talk!
Du willst also wissen warum ich "richtig" geschrieben habe, na gut. Durch den einbau so eines Moduls werden die Sicherheitsmasnahmen umgangen oder sogar ganz auser Kraft gesetzt. Was erheblichen Schaden bei anderen Personen verurschen kann. Des zweiten wird in die Elektronik des Fahrzeuges eingegriffen. Diese Module ohne ABE wurden zu keiner Zeit getestet ob und wie sie Einfluss auf die Bordelektonik haben können. Im schlimmsten Fall wird beim z.B überholen dadurch so die elektonik gestört oder beschädigt, das der Motor abstirbt. Es kann auch ein Kabelbrand entstehen, welcher z.B dazu führt das ein Haus abbrennt in dem sich noch Menschen befinden. Mit meiner Aussage "richtig" habe ich die gestellte Frage beantwortet. Es wurde nicht nach dem warum gefragt. Ich bin mir sicher das man in der Suchfunktion zu dem Thema auch was gefunden hätte! Nur ist es in letzter Zeit Mode einfach was in den Raum zu werfen was schon so oft diskutiert worden ist. Ich muß jetzt essen gehen. |
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#59 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Öhm, und daher machst Du bei der Mode mit und wirfst ebenfalls fleißig in den Raum? Hmmm... nach dem "warum" hatte erst ich gefragt, stimmt. Darauf hin kam ein ziemlich überflüssiger Kommentar Deinerseite.
![]() Deine Begründung, die Du jetzt nachgereicht hast, klingt durchaus nachvollziehbar. Mir geht es aber darum, die Frage wirklich wasserfest zu klären, und da helfen Vermutungen nicht. Das ist nicht böse gemeint. Hier ist zumindest mal die grundsätzlich relevante Vorschrift (Auszug) aus der StVZO: §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn ... (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
Bzgl. der Verdeckmodule dürfte § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO relevant sein. Und da stellt sich wie schon vermutet die - sicherlich nicht uninteressante - Frage, ob vom Einbau der Verdeckmodule eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Du hast dazu oben schon Argumente geliefert, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass Du damit teilweise Recht hast. Dennoch bleiben mir wichtige Fragen offen. Ist z. B. eine Person, die sich bei einem geparkten Fahrzeug am sich bewegenden Verdeck den Finger klemmt, überhaupt ein Verkehrsteilnehmer i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO? Die Personen in dem von Dir zitierten brennenden Haus sind es ganz sicher nicht. Stellt weiter ein nicht getestetes Elektronikmodul schon per se eine Gefährdung im Straßenverkehr dar?Wie Du siehst, ist die Beantwortung der Frage nunmal nicht trivial. Grüße Jan Geändert von Brummm (16.02.2006 um 12:03 Uhr). |
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#60 | ||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Ob ein eine Person als Verkehrsteilnehmer gillt, hängt bestimmt davon ab, wie es ausgelegt wird. Ich sage hier mal ja, da z.B. ein betrunkener Mensch, welcher durch seine unkontrolliertheit andere gefährden kann, auch seinen Führerschein verlieren kann, obwohl er nur zu Fuß unterwegs ist. Das Beispiel mit dem Haus sehe ich so. Da ich was an dem Wagen verändert habe, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Versicherung, welche den Schaden an den Personen oder dem Haus regulieren soll, beruft sich dann auf das nicht genehmigte eingebaute Teil im Auto. Beispiel: Ein Kollege von mir (der von der: eh alder, bist Du krass, oder was-Sorte) hat sich, weil es cooler ist, in den Fußraum solche Neonleuchten (welche anscheinend bei Computern zur Verschönerung eingeaut werden) angeschlossen. Diese haben dann nachts durch einen Kurzschluss angefangen zu kokeln und das halbe Auto in Brand gesetzt. Der Gutachter hat das festgestellt und die Versicherung hat deswegen nicht gezahlt, weil erlöschen der Betriebserlaubnis. Geändert von z4owner (16.02.2006 um 12:39 Uhr). |
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#61 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Alter: 34
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Mir ist auch noch ein super Beispiel eingefallen, wie schmal oder absurd ein erlöschen der ABE gehandhabt wird. Mein Z4 ist von 02/03. In meinem Schein steht das ich nicht kleiner als 17" Felgen auf das Auto machen darf. Ein Jahr später (glaube ich) wurde von BMW auch eine 16" Felge freigegeben. Ich mir bei ebay einen Satz 16" Winterreifen geschossen, welche genau die von BMW eingetragene größe hat. Ich zum TÜV und wollte die nachtragen lassen. Aussage des TÜVs, Dekra und GTÜ zu der Zeit meiner Fahrzeugabnahme des Herstellers hat das Auto keine Erlaubnis für diese Felgen besessen und kann auch nicht nahgereicht werden. Somit auch keine ABE? Bekloppt, aber was will ich machen.
Geändert von z4owner (16.02.2006 um 12:40 Uhr). |
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#62 | ||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
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Zitat:
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Grüße Jan |
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#63 | |
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Langstrecken Spezialist
Registriert seit: 03.09.2005
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Keine Ahnung....aber wenn ja, dann stimmt die Begründung schon.Stand von 2004 war, daß die Versicherung nicht die Zahlung verweigern kann, wenn das "ABE-unkonforme Teil" nicht in Zusammenhang mit der Schadensanbahnung (Unfall, Brand, etc.) stand. Beispiel: Hast Du die Vorfahrt missachtet, muß die Versicherung zahlen. Kann sie Dir nachweisen, daß du sie missachtet hast, weil Du durch eine Fehlfunktion des Moduls (Dach geht plötzlich zu) abgelenkt warst, bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Eine Kennfeldoptimierung muß auch eingetragen werden, auch wenn der gleiche Chip eingebaut bleibt. Die Programmierung zählt ebenfalls zu den Zulassungsrichtlinien, ebenso wenn man z.B. wirre Funktionen selbst ins BUS-System einprogrammiert.
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"No more Knights and Castles, it all happens in the Protagonist´s Mind" Arjen Lucassen |
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#64 | ||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Zitat:
Noch hinzufüg- solche Leuchten sind wegen ihrer Eigenblendung (und somit gefährdung anderer) und der meist Fehlenden E1 Kennzeichung grundsätlich verboten. |
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#65 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Modul Verdeckautomatik
Ich halte die Ausführungen von WhiteLion ebenfalls für richtig. Was die Geschichte mit dem elektron. Bauteil betrifft, fehlt mir immer noch der entsprechende Nachweis. Denn aus dem Gesetz kann ich das bisher nicht ersehen.
Ich will nicht pedantisch wirken, aber das Problem ist eben, dass alle, die ein solches Modul verbauen wollen oder es bereits getan haben, eine absolut wasserfeste Aussage benötigen, wenn es mal im Ernstfall Probleme geben sollte (was ja vielleicht durchaus unwahrscheinlich ist). Ggf. könnte ein einfacher Anruf beim TÜV oder bei der DEKRA helfen. Grüße Jan |
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#66 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 04.07.2004
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Modul Verdeckautomatik
Wie gesagt müßen/sollen diese Teile ein E1 Prüfzeichen besitzen. Wenn Du etwas googelst findest Du zig hinweise bezüglich dieses Prüfzeichens. Irgendwo steht bestimmt explizit wie dies gesetzlich gehandhabt werden kann/muß.
Ich bin nächsten Mittwoch beim TÜV, da kann ich ja mal fragen was die dazu meinen. |
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#67 |
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Grandprix Fahrer
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Wagendetails: SMG und das ist gut so
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AW: Modul Verdeckautomatik
Hallo
lese ich das richtig, das die Fernbedienungsfunktion sich nur auf das öffnen bezieht? Da meine alte Karre die Funktion nicht hat weiß ich dies leider nicht genau. Ähm, mal was zu Einklemmschutz bei Opel ist das schließen auch mit der Fernbedienung möglich.
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Ulli |
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#68 | |||||
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Taxi-Verkäufer
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Wagen: anderer Wagen
Zweitwagen: CLK 320 Cabrio
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