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Alt 24.03.2005, 15:48   #1
Grandprix Fahrer

 
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Wagen: Z3 coupé 2.8
Andreazzz ist ein gern gesehener MenschAndreazzz ist ein gern gesehener Mensch
Erfahrungen mit dem TÜV

Ich habe vorgestern einen Corsa B für meinen 18jährigen Stiefsohn gekauft.
Optisch tadellos, Schiebedach, Airbags, BJ 97,1.Hd, 66.000 km, frischem TÜV und AU vom Vertragshändler um die Ecke für 3.200 Euro mit Kaufvertrag.

Heute stelle ich nach dem Schalten und Gasgeben fest, dass ein Klackern auftritt (ähnlich dem des Zettis an der Kardanwelle, nur wesentlich stärker)und ich tippte auf Spiel an den Antriebswellen.
Das Gezerre an den Antriebsrädern erachtete ich für einen Fronttriebler als normal. Es stellte sich heraus, dass die Köpfe der Lenkhebel auf beiden Seiten total verschlissen sind. Die Räder lassen sich auf jeder Seite mindestens 4-5 mm hin und her bewegen.
Der TÜV-Bericht vom 22.3. sagt aus "Fahrzeug ohne erkennbare Mängel"!

Ich war heute morgen beim Händler, der sagt "Haben wir nicht gesehen, ist Verschleiß, diese Teile sind nicht über die Garantie versichert".
Ich war anschließend mit dem Fahrzeug und dem Bericht beim prüfenden TÜV und forderte die Prüfgebühr zurück, der sagt aber "Der Bericht beinhaltet immer nur den Fahrzeugzustand am Tag der Prüfung und nicht mehr und Sie dürfen so nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, nur bis zur Werkstatt!" Die Drohung mit der Presse läßt die ganz kalt!
Man bedenke: Das Fahrzeug bekommt ein 18 jähriger Fahranfänger.
Der wickelt sich damit um einen Baum und schon sind es wieder die Anfänger ohne Praxis und unangepaßte Geschwindigkeit, weil das die einfachste Begründung ist.
Wie kann ich diesen Pfeifen das Handwerk legen?
Ein befreundeter Gutachter hat mir die Mängel schon schriftlich bestätigt.

Gruß Andreas



PS: Der gleiche TÜV-Prüfer hat sich letztens bei der Untersuchung am
Zetti 10min über den fehlenden Gurtstopper am Fahrergurt aufgeregt und dies´ auch noch als Mangel im Bericht notiert.

Geändert von Andreazzz (24.03.2005 um 15:54 Uhr).
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Alt 24.03.2005, 20:08   #2
Grandprix Fahrer

 
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von Andreazzz
Ich habe vorgestern einen Corsa B für meinen 18jährigen Stiefsohn gekauft.
Optisch tadellos, Schiebedach, Airbags, BJ 97,1.Hd, 66.000 km, frischem TÜV und AU vom Vertragshändler um die Ecke für 3.200 Euro mit Kaufvertrag.

Heute stelle ich nach dem Schalten und Gasgeben fest, dass ein Klackern auftritt (ähnlich dem des Zettis an der Kardanwelle, nur wesentlich stärker)und ich tippte auf Spiel an den Antriebswellen.
Das Gezerre an den Antriebsrädern erachtete ich für einen Fronttriebler als normal. Es stellte sich heraus, dass die Köpfe der Lenkhebel auf beiden Seiten total verschlissen sind. Die Räder lassen sich auf jeder Seite mindestens 4-5 mm hin und her bewegen.
Der TÜV-Bericht vom 22.3. sagt aus "Fahrzeug ohne erkennbare Mängel"!

Ich war heute morgen beim Händler, der sagt "Haben wir nicht gesehen, ist Verschleiß, diese Teile sind nicht über die Garantie versichert".
Ich war anschließend mit dem Fahrzeug und dem Bericht beim prüfenden TÜV und forderte die Prüfgebühr zurück, der sagt aber "Der Bericht beinhaltet immer nur den Fahrzeugzustand am Tag der Prüfung und nicht mehr und Sie dürfen so nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, nur bis zur Werkstatt!" Die Drohung mit der Presse läßt die ganz kalt!
Man bedenke: Das Fahrzeug bekommt ein 18 jähriger Fahranfänger.
Der wickelt sich damit um einen Baum und schon sind es wieder die Anfänger ohne Praxis und unangepaßte Geschwindigkeit, weil das die einfachste Begründung ist.
Wie kann ich diesen Pfeifen das Handwerk legen?
Ein befreundeter Gutachter hat mir die Mängel schon schriftlich bestätigt.

Gruß Andreas



PS: Der gleiche TÜV-Prüfer hat sich letztens bei der Untersuchung am
Zetti 10min über den fehlenden Gurtstopper am Fahrergurt aufgeregt und dies´ auch noch als Mangel im Bericht notiert.
Hallo !
kenn die gesetze bei euch nicht,aber wenn ich solch einen wagen verkaufen würde müsste ich dafür gewährleisten !(bin selbstständig im KFZ bereich)
Natürlich sind verschleißteile ausgenommen aber wenn du das fahrzeug erst 2-3 tage fährst ist solch ein mangel innerhalb dieser kurzen zeit nicht möglich,sprich er ist bei der übergabe bereits vorhanden gewesen.
Somit ist der Händler dafür haftbar.Ich würde mit ihm raschest sprechen damit er den mangel anerkennt und promt auf gewährleistungsbasis repariert.
Je länger ihr wartet um so blöder wird das ganze .


ps.komme aus österreich
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Alt 24.03.2005, 20:17   #3
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Hallo Fred,

das ist in Deutschland genauso, wie du beschreibst. Sofort den Anwalt einschalten, wenn der Verkäufer für den Mangel nicht aufkommt. Das riecht schon nach Betrug. Auch der TÜV gehört verhauen, vor zwei Tagen TÜV abgenommen und dann diesen Mangel nicht entdeckt?

Mit der Presse droht jeder! Das zieht nicht, ruf lieber die 110 an und lass einen Streifenwagen vorfahren. Gib gleich an "Verdacht auf trügerische Täuschung" und dann wird sich der Händler schon einsichtig zeigen und in Gegenwart der Polizei den Wagen zur kostenfreien Reparatur annehmen.

Also am Samstag gleich wieder zum Händler und Polizei von dort aus anrufen!

Gruß, Frank
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Alt 24.03.2005, 20:25   #4
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von Jokin
Hallo Fred,

das ist in Deutschland genauso, wie du beschreibst. Sofort den Anwalt einschalten, wenn der Verkäufer für den Mangel nicht aufkommt. Das riecht schon nach Betrug. Auch der TÜV gehört verhauen, vor zwei Tagen TÜV abgenommen und dann diesen Mangel nicht entdeckt?

Mit der Presse droht jeder! Das zieht nicht, ruf lieber die 110 an und lass einen Streifenwagen vorfahren. Gib gleich an "Verdacht auf trügerische Täuschung" und dann wird sich der Händler schon einsichtig zeigen und in Gegenwart der Polizei den Wagen zur kostenfreien Reparatur annehmen.

Also am Samstag gleich wieder zum Händler und Polizei von dort aus anrufen!

Gruß, Frank
denke drohen mit konsumentenschutz reicht vollkommen
wenn nein dann schweres geschütz
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Alt 25.03.2005, 01:13   #5
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von Andreazzz
...Ich war heute morgen beim Händler, der sagt "Haben wir nicht gesehen, ist Verschleiß, diese Teile sind nicht über die Garantie versichert".....
Zitat:
Zitat von Racer 2
kenn die gesetze bei euch nicht,aber wenn ich solch einen wagen verkaufen würde müsste ich dafür gewährleisten !(bin selbstständig im KFZ bereich)
Natürlich sind verschleißteile ausgenommen aber wenn du das fahrzeug erst 2-3 tage fährst ist solch ein mangel innerhalb dieser kurzen zeit nicht möglich,sprich er ist bei der übergabe bereits vorhanden gewesen.
denke drohen mit konsumentenschutz reicht vollkommen
wenn nein dann schweres geschütz
Ich denke die Konsumentenschutzgesetze sind wohl ähnlich:

Rechtlich seh ich die Sache so: Du hast ein gebrauchtes, aber verkehrstüchtiges Fahrzeug gekauft. Und jetzt stellt sich heraus, dass dieses Fahrzeug gar nicht verkehrstüchtig ist.
Dieser Mangel stellt einen versteckten Mangel dar und fällt unter die Gewährleistung. Hat mit "Gebrauchtwagengarantie" oder "Verschleißteilgarantie" nichts zu tun. Du mußt allerdings den nunmehr erkannten Mangel unverzüglich rügen und die Behebung fordern.
Zitat:
Ein befreundeter Gutachter hat mir die Mängel schon schriftlich bestätigt.
Ist der befreundete Gutachter KFZ Sachverständiger? Ich meine hat er ein Gutachten erstellt? Würde ich machen lassen - insbesondere auf den Hinblick, dass ein solcher Verschleiß ja wohl nicht in 3 Tagen aufgetreten sein kann........ es sei denn Du bist in den 3 Tagen 10 000 km gefahren

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würd ich mal mit denen reden..... Wenn nein: Gibt es in Deutschland auch einen Konsumentenschutzverein? Ist bei uns in Ösiland so eine halbstaatliche Stelle die sich um solche Fälle kümmert wenn der Konsument anders nicht zu seinem Recht kommt.

Würd aber bei allem Ärger empfehlen das Ganze im Guten zu regeln, aber durchaus mit Nachdruck (rechtlichen meine ich - Zeitung und Medien schaffen nur viel Ärger und böses Blut...)

Bzgl. TÜV: Denen würde ich das Gutachten zur Kenntnis bringen und sie um Stellungnahme ersuchen - so im Sinne: Wie es denn sein kann, dass....... Mal sehen was kommt.
Es gibt glaube ich in Deutschland einen Dachverband der TÜV Organisationen. Dorthin könnte man auch eine Sachverhaltsdarstellung schicken und Aufklärung verlangen.

Ich wünsche dir jedenfalls, dass es im Guten endet.

Liebe Grüße aus den Bergen Tirols,
Georg
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Alt 25.03.2005, 01:25   #6
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von ÖsiSchurli
Dieser Mangel stellt einen versteckten Mangel dar und fällt unter die Gewährleistung.
Ich sehe da die "Sachmängelhaftung" am Dransten ...

Gruß, Frank
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Alt 25.03.2005, 12:01   *Themenstarter*   #7
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AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Vielen Dank erst einmal für die Antworten!
Zwischenzeitlich ist in dieser Angelegenheit eine Wende eingetreten:

Ich habe gestern abend noch den TÜV-Prüfer ausfindig gemacht und ihn privat angerufen. Zuerst war er sehr verärgert über meinen Anruf (was soll´s, war ich ja auch!), aber wurde dann immer ruhiger und erklärte mir zum Schluß folgendes:
"Ich habe auf die ausgeschlagenen Gelenke hingewiesen und gesagt, dass die Plakette nur unter der Vorgabe erteilt wird, dass die Sache noch vor der Weitergabe an den Käufer erledigt wird, das Auto war ja auch sonst hundertprozentig in Ordnung.
Ich tüve die Autos alle dort und das haben wir so viele Male gemacht und es wurde bisher immer alles ohne Probleme erledigt. Der TÜV ist ja auch ein Dienstleistungsunternehmen und hat Mitbewerber, denken Sie mal darüber nach!
Ich werde meine Tätigkeit in solchen Dingen wohl neu überdenken. Sie haben vollkommen recht und ich kann Ihren Ärger nur allzu gut verstehen, ich kann mich bei Ihnen nur entschuldigen. Bitte geben Sie die Sache nicht weiter, ich bekäme den allergrößten Ärger. Außerdem müßte ich jetzt eigentlich die Plakette wieder entfernen und das Fahrzeug müßte erneut vorgeführt werden, was ich Ihnen aber bei dem Ärger, den Sie hatten nicht zumuten möchte. Versprechen Sie mir aber bitte auch, dass Sie die Teile auswechseln!?"
Das habe ich natürlich getan, ich will mich und andere ja nicht umbringen und habe heute morgen gegen 8.30 Uhr den Händler, der über der Werkstatt wohnt, aufgesucht und mit dieser Aussage konfrontiert.
Er wollte dies´ erst nächste Woche klären, was von mir abgelehnt wurde, "hier und jetzt! Ich bringe Euch in die Zeitung!", war meine diesbezügliche Antwort.
Daraufhin sagte er mir, er werde die defekten Teile auf seine Kosten ersetzen, diese noch heute per Internet bestellen, das Auto abholen, die Reparatur erledigen und dann das Fahrzeug auch zurückbringen.
Sieh mal an, auf einmal geht es doch!

Frohe Ostern / Andreas

Im Kaufvertrag steht zum Thema Sachmängelhaftung und Reklamationen übrigens nichts über Verschleißteile, nur dass Reklamationen unverzüglich nach Kenntnisnahme vorgebracht werden müssen!
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