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Alt 04.01.2004, 19:21   #1
Grandprix Fahrer
 
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Neue Autodokumente in 2004

Hallo,

für alle, die es interessiert und/oder noch nicht wussten. Meldung ist schon ein paar Wochen alt. Ich habe es trotzdem bis heute nicht mitbekommen.


(Quelle: dpa vom 16.12.2003)

Flensburg (dpa/gms) - Europa rückt zusammen: Ab Mitte 2004 werden neue Zulassungsdokumente eingeführt, die den bisherigen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzen. Der Grund dafür trägt die Bezeichnung «Harmonisierung der Zulassungsdokumente». Diese europäische Richtlinie 1999/37/EG hat den Sinn, die Bescheinigungen europaweit zu harmonisieren.

Wenn die neuen Dokumente vergeben werden, ist diese Änderung nicht nur für Neuwagenkäufer wichtig. Auch Käufer eines Gebrauchtwagens werden wohl schneller die neuen Papiere in den Händen halten, als sie denken.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg werden sich die neuen Dokumente zum Teil optisch und inhaltlich von den bekannten Exemplaren unterscheiden - vor allem werden sie aber anders heißen. So wird aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief wird entsprechend zur Zulassungsbescheinigung Teil II. Geplant ist die Umsetzung der Richtlinie für den 1. Juni 2004 - eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung.

«Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird sich vom Format her nicht von dem bisherigen Fahrzeugschein unterscheiden. Es bleibt bei dem faltbaren Papier», erklärt Astrid Bockhorn vom KBA. Wesentlich auffälliger ist das Format des Fahrzeugbrief-Nachfolgers: «Er wird künftig das DIN-A4-Format haben.» Außerdem wird er nicht mehr so viele Informationen über das Fahrzeug wie bisher enthalten.

Hintergrund ist laut Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart, dass dieses Dokument nicht vorrangig dazu dient, die Fahrzeugdaten festzuhalten. Es sei vielmehr in erster Linie eine Besitzurkunde. «Wesentlich sind hier die Personaldaten, mit denen der Brief einen Käufer als rechtmäßigen Halter des Fahrzeugs ausweist.»

Die Umstellungen im Nachfolger des bisherigen Fahrzeugscheins werden sich laut Hans-Peter David vom Dekra Technology Center in Klettwitz (Brandenburg) vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr bemerkbar machen. «Bisher waren die Bezeichnungen und Angaben auf den Papieren der verschiedenen europäischen Länder nach jeweils eigenen Systemen verteilt.» Mit den vereinheitlichten Papieren wird also auch den Kontrolleuren an den Grenzen die Arbeit erleichtert.

Statt der bisher im deutschen Fahrzeugschein gebräuchlichen Erläuterungen wie «Fahrzeug-Identifizierungsnummer» oder «Leistung kW» gibt es nun in allen Ländern identische Kurz-Codes. Laut Astrid Bockhorn vom KBA steht beispielsweise der Code «C1» für den Inhaber der Zulassung-Bescheinigung. Die Erklärungen zu den Codes stehen aus Platzgründen auf der Rückseite.

Laut Hans-Peter David bleibt es aber grundsätzlich beim bekannten Erscheinungsbild mit grünem Druck auf weißem Papier. Oben auf dem Dokument stehen neben dem D-Kennzeichen aber die neuen Bezeichnungen der Bescheinigungen in den übrigen Sprachen der EU. Um Unklarheiten zu vermeiden, werden die geläufigen Begriffe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief noch in Klammern kleiner darunter gedruckt. Zusätzlich gibt es Sicherheitsmerkmale im Papier zum Schutz gegen Fälschung.

Eine der größten Veränderungen bei der Umstellung der Papiere wird mancher vermutlich erst auf den zweiten Blick registrieren - spätestens aber beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Bisher konnten im Fahrzeugbrief sechs Fahrzeughalter nacheinander eingetragen werden. «Künftig werden es nur noch zwei sein. Das hat datenschutzrechtliche Gründe», erklärt Rainer Hillgärtner. Für die Datenschützer war es nicht mehr hinnehmbar, dass die Anschrift und weitere Daten eines ehemaligen Fahrzeughalters noch Jahre später und nach wiederholtem Besitzerwechsel Schwarz auf Weiß auf dem Papier stehen.

In Zukunft heißt das allerdings, dass der Fahrzeugbrief beim Halterwechsel öfter erneuert wird. «Der Briefwechsel-Intervall wird sich beschleunigen», so Hillgärtner. Wird zum Beispiel statt eines Neuwagens ein fast neuer, aber schon zugelassener Vorführwagen im Autohaus gekauft, sind beide Plätze für Haltereintragungen ausgefüllt. Schon der dritte Käufer benötigt ein neues Dokument. «Die Gebühren für die Neuausstellung eines solchen Dokuments schwanken je nach Aufwand.» Derzeit sind es laut Hillgärtner 10 bis 50 Euro. Nun steigen die Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I laut KBA um 50 Cent bis 1 Euro. Für den Teil II gibt es keine Veränderungen.

Auf die kommenden Änderungen müssen sich übrigens alle Autobesitzer einstellen - auch solche, die einen älteren Wagen mit dem bekannten Brief haben. Laut dem KBA wird die «harmonisierte Zulassungsbescheinigung» nicht nur dann ausgestellt, wenn ein Fahrzeug neu zugelassen wird. Auch wenn aus anderem Anlass ein Austausch der Papiere nötig ist - wie bei der Umschreibung auf einen neuen Halter - gibt es künftig Zulassungsbescheinigung Teil I
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