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#51 | |||||
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Fahrer macht Rennzulassung
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AW: Das Ei und die Miete
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#52 | |||||||
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
__________________
... was haben JLo´s butt und das Heck des Z3 2.8 gemeinsam? |
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#53 | |||||
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Fahrer macht Rennzulassung
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AW: Das Ei und die Miete
Willst Du mich beleidigen
Nene, hier gibt es zwar ein paar aber ich bin Externer, und das noch genau zwei Wochen. Aber zumindest haben sie ne gute Rechtsabteilung. Jaja, die wurde auch noch eingebunden. Hier wurden alle Register gezogen. Gruss Bolitho |
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#54 |
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Champion
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AW: Das Ei und die Miete
Ich komme zu spät aber: Röschtöschhhhhhhh!!!!!
![]() Wollte nur zeigen, dass mich Eure Eier sehr interessieren... Und ich warte auf den Ersten, der aus dem Ei ein gekorenes Orderpapier macht oder vinkulierte Rektapapiere ins Rennen schickt... Was war zuerst da? Das Ei oder das Recht?
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.. ![]() ~ ~ ~ Ciao Andreas ~ ~ ~ Geändert von Andreas 325 Ci (16.11.2006 um 18:36 Uhr). |
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#55 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Auch wenn's vielleicht nicht mehr aktuell ist: Das vorgeschlagene Sachdarlehen ist falsch. Wie so oft lohnt es sich auch hier wieder, den Sachverhalt präzise zu lesen und zu erfassen :Es geht hier zweimal um die Übergabe eines Ei's. Der Fragesteller hat dabei nichts von einer Konnexität der beiden Vorgänge gesagt. Zwingende Voraussetzung für einen gegenseitigen Vertrag wie dem Tausch, den (Sach-) Darlehen und der Miete sind kurz gesagt und vereinfacht ausgedrückt 2 im Zusammenang stehende Leistungen. Macht der das Ei gebende Nachbar diese Gabe also nicht ausdrücklich oder konkludent von einer Gegenleistung abhängig, kann es kein solcher Vertrag sein. Vorliegend ist von einer vorausgesetzten Gegenleistung nichts gesagt worden, im Gegenteil dokumentiert die Formulierung die fehlende Konnexität der beiden Handlungen. Es bleibt damit nur noch die Schenkung übrig. An folgenden Tag erfolgte eine weitere Schenkung, nunmehr in die andere Richtung. Anders wäre der Fall nur dann zu beurteilen, wenn die Parteien bei der ersten Ei-Übergabe ausdrücklich verabredet hätten, dass ein weiteres Ei in die andere Richtung übergeben werden muss, oder wenn eine solche Handlung eine Gepflogenheit zwischen den Parteien derart gewesen wäre, dass man auch ohne ausdrückliche Abrede davon ausgehen konnte, dass die Vergabe des ersten Ei's nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass wiederum ein Ei in die andere Richtung übergeben wird. Bitte nicht schimpfen dass ich das Thema nochmal aufgewärmt habe. Es gab hier im Thread Jemanden, der gerne korrigiert werden wollte. Viele Grüße Jan |
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#56 |
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Langstrecken Spezialist
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AW: Das Ei und die Miete
Ich habe den Eindruck, dass die Jurisprudenz hier ein wenig vom Boden abhebt.
![]() Die zweite Übergabe eines Eis (Genitiv von Ei!) ist nach der Lebenserfahrung ausschließlich darin begründet, dass die erste Übergabe tags zuvor stattgefunden hat. Insofern besteht sogar ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen beiden Übergaben. So - jetzt können die Juristen wieder aufsetzen und weiter interpretieren!
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Gruß Elias CdbZ |
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#57 | |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 16.08.2004
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Würde nun tatsächlich ein Gericht über diesen Fall zu entscheiden haben und würde der erste Ei-Spender auf die Befragung antworten, dass er davon ausgegangen sei, auch wieder ein Ei zurück zu erhalten, der zweite Ei-Spender jedoch sagen dass er sein Ei einfach nur aus Nächstenliebe gegeben habe, sich hierzu jedoch nicht rechtlich verpflichtet gesehen habe, so käme es dann wohl schlicht auf die "allgemeine Lebenserfahrung" des erkennenden Gerichts an. Welch groteske Vorstellung. Viele Grüße Jan |
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#58 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Leider liegt Du im Ergebnis aber trotzdem falsch. Du musst im Sachverhalt nämlich das Wort "leiht" auslegen. Es wird in der Schilderung sehr wohl klar, dass der Nachbar ein Ei zurückgeben wird. Und es wird klar, dass dies auch Vertragsinhalt ist.Bei der Auslegung hilft auch der Kontext - Bolithos weitere Ausführungen etwa. Die sollte man nicht überlesen. Richtig stellt Bolitho nämlich fest, dass nur deshalb ein Leihvertrag ausscheidet, weil nicht dasselbe Ei zurückgegeben werden kann. Eine Ei-Rückgabe war also sehr wohl vereinbart.Mal ganz abgesehen davon: Wären Ei Hin- und Rückgabe zufällig, hätte sich die Frage erübrigt ...
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#60 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Bolitho hat erst einen Sachverhalt geschildert, und dann angefangen, diesen selbst zu werten. Diese Ausführungen gehören aber nicht mehr nicht zum Sachverhalt. Ebenso hat Bolitho den Begriff der Leihe nur verwandt, um den Sachverhalt mit seinen - wie er selbst andeutete: juristisch unpräzisen - Worten zu schildern. Er hat nichts davon gesagt, dass Nachbar 1 gegenüber Nachbar 2 den Begriff der Leihe benutzt. Es bleibt dabei: im Sachverhalt sind die genannten InformatioenInformationen nicht enthalten. Du interpretierst sie lediglich hinein und biegst Dir damti den Sachverhalt zurecht. Ein typischer juristischer "Anfänger"fehler. Anders läge der Fall, hätte der Nachbar 1 zu Nachbar 2 gesagt "darf ich mir ein Ei leihen"? Dann wäre der Fall klar.Würden meine Kollegen oder ich einen solchen Fall auf einem der Fachlehrgänge stellen, würden wir den Sachverhalt um die Ohren gehauen bekommen. Und das völlig zu Recht, wie man an der vorliegenden Diskussion sieht. Denn der Sachverhalt ist gerade an der wesentlichen Stelle derart unpräzise, dass man sich zu Interpretationen schnell hinreißen lässt. Aber darin liegt ja vielleicht gerade der Reiz dieser kleinen "Diskussion". Viele Grüße Jan |
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#61 |
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Rennfahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Ich stimme wackeldackel auch voll zu.
Bei lebensnaher Auslegung des Sachverhaltes ist das untechnisch gemeinte Wort "leihen" dahingehend auszulegen, dass von einer Rückgabe eines (anderen) Eis ausgegangen wird. Das Du in Deiner Nachbarschaft dahingehend so schlechte Erfahrungen gemacht hast tut mir leid. Bei uns zumindest ist es in der Nachbarschaft usus das man direkt im Anschluss an die Frage ob man denn mit Lebensmitteln aushelfen könne, auch anschliesst das man selbstverständlich am nächsten Tage, wenn die Geschäfte denn wieder geöffnet haben, einen gleichwertigen Gegenstand wieder vorbeibringt. In unserer Nachbarschaft wird dieses auch eingehalten. |
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#62 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Es ist also keine schlechte Erfahrung, sondern eine gute. Und das, liebe Leute, entspricht auch der allgemeinen Lebenserfahrung. Es ist - ich darf es mal so deutlich sagen - schlicht unsinnig, bei einer solchen Kleinigkeit einen belastbaren Vertrag wie ein Sachdarlehnen anzunehmen. Man könnte da auch über solche Dinge wie Rechtsbindungswillen der Parteien und die Bestimmtheit des Darlehensgegenstandes sprechen, spätestens dann würde deutlich, wie unsinnig die Annahme einer Leihe oder eines Darlehens ist. Zu solch einem Ergebnis kann man nur kommen, wenn man den gesunden Menschenverstand einmal spaßeshalber außen vor lässt (was man ja durchaus bei einer solchen Diskussion mal machen kann), und dann eben fleißig Dinge in den Sachverhalt hineininterpretiert. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Sachverhaltsauslegung ist nur dann erlaubt, wenn dafür Raum ist. Warum und inwieweit das vorliegend nicht der Fall ist, wurde ja bereits ausgeführt. Viele Grüße Jan |
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#63 | |||||||||
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
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#64 |
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AW: Das Ei und die Miete
Das sehe ich anders. Bolitho hat das Wort doch ausdrücklich unjuristisch benutzt. Er hat somit auch keine Aussage darüber getroffen, wie das Verhalten der Parteien bei der Übergabe des ersten Ei's war. Er wollte lediglich beschreiben, dass der Nachbar sich ein Ei geholt hat. Der Begriff der "Leiehe" wird umgangssprachlich doch durchaus so benutzt.
Damit betreibe ich nun freilich eine Auslegung des Wortes anhand seiner nachfolgenden Erläuterung. Ich muss leider in einen Termin. Mal sehen wie es nachher aussieht. ;-) |
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#65 |
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AW: Das Ei und die Miete
Ich glaube dann bin ich wohl doch etwas kleinkariert.
Ich erwarte von einem anderen Menschen, dass er sich wenn er von mir "leiht" auch einen gleichartigen Gegenstand zurückgibt. Ob ich in dem Falle, wenn mein dahingehendes Vertrauen einmal enttäuscht worden sein sollte, mein Recht mit allen möglichen zur Verfügung stehenden Mitteln auch verteidige oder "Fünfe gerade sein lasse" entscheide ich spontan und bei Betrachtung des gesamten Sachverhaltes. Zum Thema Sachverhaltsauslegung: In diesem Thread ging es darum das der Threadersteller sich mit seinen Kollegen einen "Wolf diskutiert hat" über einen bestimmten Sachverhalt und uns dazu um Rat gebeten hat. Insofern erhob seine verkürzte Darstellung des Sachverhaltes in dem einen Satz keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher sind die anderen Sätze des Postings bei der Feststellung des Sachverhaltes miteinzubeziehen. In diesen kommt er immer wieder auf das Wort Leihe. Zum anderen ist immer wieder die Rede davon wie dieses übergeben des Eis und die Rückgabe am Folgetag zu qualifizieren sind. Wenn nur von einem "Verschenken" des Eis ausgegangen würde und nicht von einer erwarteten Rückgabe am Folgetag, ergäbe die Frage des Threaderstellers keinen Sinn bzw. wäre sie ziemlich uninteressant. Daher ist nicht davon auszugehen, dass er sich mit seinen Kollegen darüber einen Wolf diskutiert hat wie es rechtlich zu qualifizieren ist wenn man seinem Nachbarn ein Ei geschenkt hat. EDIT: **** bringt es auf den Punkt! |
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#66 | ||||||||
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AW: Das Ei und die Miete
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#67 | |
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Und Du hättest dann sogar bei der Vergabe eines Lebensmittels einen entsprechenden Rechtsbindungswillen? Öhm... ähm... also... wieder was gelernt über die Menschen. Viele Grüße Jan |
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