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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 24.05.2005
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Das Ei und die Miete
Also gleichmal vorweg. Wir sind hier bei unserem Job natürlich WAHNSINNIG ausgelastet. Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, wenn ich jetzt erzähle, das wir wir uns gerade nen Wolf diskutieren.
Und zwar über ein Problem, dass von so enormer Tragweite ist, dass ich es Euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Folgendes: Jemand leiht sich bei seinem Nachbarn ein Ei zwecks Kuchenbacken. Und er gibt dem Nachbarn am nächsten Tag ein Ei zurück. Soweit so gut. Nun ist das Umgangssprachlich ja total korrekt. Leider aber nicht dem Duden oder der Juristerei nach. Denn leihen heisst ja, jemand gibt mir etwas und ich gebe ihm dasselbe zurück. Geht ja bei dem Ei nicht, denn das hat man ja beim Backen verbraucht. Also ist Leihe falsch. Na gut, versuchen wir es mit Miete. geht auch nicht, denn das Charakteristische von Miete ist der Mietzins. Und kein Mensch zahlt seinem Nachbarn für ein Ei ne Miete. Was ist mit unentgeltlicher Überlassung? Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Gibt es auch ne entgeltliche Überlassung? Und spätestens bei dasselbe und das Gleiche bekomme ich als Bayer soiweso meine Probleme. Hilfe!!??!! Also, ich hab auf gesetzt. Enttäuscht mich nicht, hab so mit euch angegeben. Und ausserdem sollen die endlich wieder mal was arbeiten. Gruss Bolitho |
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#2 |
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Mistvieh
Registriert seit: 27.04.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Hallo Bolitho,
wie wärs mit Tausch, § 480 BGB? juristische Grüße Robert
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Grüße aus Berlin
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#3 |
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Mistvieh
Registriert seit: 27.04.2005
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AW: Das Ei und die Miete
und außerdem: (klugscheiß an):
"Mietzins" heißt jetzt offiziell Miete, "entgeltliche Überlassung" ist Kauf (klugscheiß aus) nochmals Grüße Robert
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Grüße aus Berlin
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#4 |
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Grandprix Fahrer
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AW: Das Ei und die Miete
Ich tippe mal auf Nachbarschaftshilfe, da gibt es keinen besonderen Paragaph im BGB wird aber oft erwähnt.
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TSS Powered Tron-Smart-Stöpsel |
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#5 | |||||
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 24.05.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Tausch hab ich jetzt mal in den Ring geworfen. Find ich ganz nett.
Nur: zeitliche komponente (nächster Tag) und eigentlich ist der tiefere Sinn nicht das tauschen, sondern ich will was haben, was ich im Moment nicht habe. Ach, ich bin so verwirrt! Gruss Bolitho |
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#6 |
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Active Member
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Zweitwagen: ICE ;-)
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AW: Das Ei und die Miete
Vor allem verpflichtet die Miete zur Rückgabe der gemieteten Sache und nicht einer vergleichbaren anderen
![]() Die Lösung muss wohl heißen: (atypisches) Sachdarlehen (§ 607 BGB) mit Darlehensentgelt von € 0,–
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Allzeit gute Fahrt wünscht Roland |
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#7 | |
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Mistvieh
Registriert seit: 27.04.2005
Beiträge: 1.554
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
(klugscheiß nochmal an) das wäre dann ein sog. "Gefälligkeitsverhältnis" (in Unterscheidung zum Schuldverhältnis, dem Oberbegriff von Kauf, Tausch, Miete usw.) (klugscheiß wieder aus) Grüße Robert
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Grüße aus Berlin
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#8 | |
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Mistvieh
Registriert seit: 27.04.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Grüße Robert
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Grüße aus Berlin
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#9 | |||||
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Nordschleifenchiller
Registriert seit: 05.07.2004
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Wagen: noch kein Auto
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AW: Das Ei und die Miete
Wie wärs mit zwei Schenkungen nach §516BGB... eine am ersten, eine am nächsten Tag...
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VG Michael
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#10 |
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Rennfahrer
Registriert seit: 22.07.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Jepp, zetatessera hat recht.
Es ist ein Sachdarlehen. |
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#11 | ||||||||
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Waschverweigerer
Registriert seit: 26.04.2004
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AW: Das Ei und die Miete
Ein Tausch ist es sicher schon, aber nicht gleichwertig. Denn das Ei, welches der Nachbar zurück erhält, ist in der Regel frischer als das, was man vom Nachbarn bekommen hat.
Ich würde es als "Schenkung" betrachten. Der Nachbar schenkt mir ein Ei und ich schenke ihm am nächsten Tag ebenfalls ein Ei. Solange der Wert des Ei's 5.200 € nicht übersteigt (z.B. archäologisch wertvolles Archäopterix-Ei) wird auch die Schenkungssteuer nicht fällig. Das ist natürlich eine vollkommene Vertrauenssache, dass man einen Wertgegenstand bis 5.200 € auch tatsächlich zurückgeschenkt bekommt. |
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#12 | ||||||
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 24.05.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Ich mag Dein Auto aber so ganz überzeugt bin ich von Tausch noch nicht. Denn wie gesagt, es ging ja ursprünglich bei dem Ei nicht um einen Tausch. By the way, meine Kollegen grummeln auch. Gruss Bolitho |
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#13 |
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Active Member
Registriert seit: 18.10.2004
Beiträge: 8.018
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AW: Das Ei und die Miete
Hehe, ihr "Rechtsverdreher"
(bitte nicht zu ernst nehmen)Da ich nebenbei noch Privatrecht höre, ist es sehr interessant zu sehen, was es da alles an Möglcihkeiten gibt
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Der Mann, der eine Kurve kratzte, merkte, dass er sie verpatzte, und sprach aus seines Autos Resten, ich wollte nur den Grenzwert testen |
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#14 | |
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Mistvieh
Registriert seit: 27.04.2005
Beiträge: 1.554
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
Die zeitliche Komponente betrifft nur die Fälligkeit der jeweiligen gegenseitigen Verpflichtung aus dem Schuldgeschäft, nämlich die Übergabe der Eier, einmal hin und einmal zurück. Sie ist für die rechtliche Einordnung unerheblich. Dass der normalerweise bestehende "tiefere Sinn" eines Tausches (gib mir Deins, weil mir das besser gefällt und ich geb Dir dafür meins, weil Dir das besser gefällt) nicht erfüllt ist, spielt auch keine Rolle. Das Motiv für den Tausch ist für die rechtliche Einordnung des Austauschs der Sachen egal. Weil das aber im Gesetz nicht definiert ist, kann man auch hier wieder eine andere Auffassung vertreten. Die wäre dann aber falsch, weil: ich hab recht. Grüße Robert
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Grüße aus Berlin
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#15 | |||||||||
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Waschverweigerer
Registriert seit: 26.04.2004
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
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#16 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 09.08.2006
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Wagen: BMW Z4 roadster 2.5
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AW: Das Ei und die Miete
Richtig ist selbstverständlich das SACHDARLEHEN gem. § 607 ff. BGB. Für die Überlassung von Geld gilt § 488 ff. BGB. Wenn es noch interessiert, was vertretbare Sachen im Sinne des §607 BGB sind, findet in § 91 BGB die Antwort.
Die an sich gesetzlich normierte Entgeltlichkeit kann individualvertraglich zwischen Verleiher und Entleiher abbedungen werden. Vor der Schuldrechtsreform gab es keine Unterscheidung zwischen Sachdarlehen und dem Gelddarlehen nach § 488 BGB. Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt. Gruß Sascha |
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#17 | ||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 25.07.2005
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AW: Das Ei und die Miete
Ich würd´s mal so sehen:
Ich kaufe von meinem Nachbarn ein Ei mit taggleicher Lieferung, Bezahlung jedoch erst am nächsten Tag, aber mit einem Ei. Hier hat der Nachbar sogar einen Vorteil, denn da ich ja heute kein Ei habe, ihm sein aber morgen mit einem anderen bezahle, muss ich dieses ja in der Zwischenzeit "besorgen" (Kauf Ei gegen Geld) und dieses Ei ist ja nun frischer, als das welches er mir gegeben hat. Diesen Vorteil müsste er mir theoretisch ausgleichen...
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Von A(stra) bis Z(4)! |
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#18 | |
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
![]() Da ein "unbekanntes" Ei zurück erstattet werden soll, handelt es sich eben um ein Darlehen
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Allzeit gute Fahrt wünscht Roland |
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#19 | |
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AW: Das Ei und die Miete
Zitat:
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#20 |
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AW: Das Ei und die Miete
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