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Alt 15.11.2006, 14:48   #1
Fahrer macht Rennzulassung

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Das Ei und die Miete

Also gleichmal vorweg. Wir sind hier bei unserem Job natürlich WAHNSINNIG ausgelastet. Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, wenn ich jetzt erzähle, das wir wir uns gerade nen Wolf diskutieren.
Und zwar über ein Problem, dass von so enormer Tragweite ist, dass ich es Euch natürlich nicht vorenthalten möchte.
Folgendes: Jemand leiht sich bei seinem Nachbarn ein Ei zwecks Kuchenbacken. Und er gibt dem Nachbarn am nächsten Tag ein Ei zurück.
Soweit so gut.
Nun ist das Umgangssprachlich ja total korrekt. Leider aber nicht dem Duden oder der Juristerei nach. Denn leihen heisst ja, jemand gibt mir etwas und ich gebe ihm dasselbe zurück. Geht ja bei dem Ei nicht, denn das hat man ja beim Backen verbraucht. Also ist Leihe falsch.
Na gut, versuchen wir es mit Miete. geht auch nicht, denn das Charakteristische von Miete ist der Mietzins. Und kein Mensch zahlt seinem Nachbarn für ein Ei ne Miete.
Was ist mit unentgeltlicher Überlassung? Ehrlich gesagt, keine Ahnung.
Gibt es auch ne entgeltliche Überlassung?
Und spätestens bei dasselbe und das Gleiche bekomme ich als Bayer soiweso meine Probleme.
Hilfe!!??!!
Also, ich hab auf gesetzt.
Enttäuscht mich nicht, hab so mit euch angegeben.
Und ausserdem sollen die endlich wieder mal was arbeiten.

Gruss

Bolitho
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Alt 15.11.2006, 14:59   #2
Mistvieh
 
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AW: Das Ei und die Miete

Hallo Bolitho,

wie wärs mit Tausch, § 480 BGB?

juristische Grüße
Robert
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Grüße aus Berlin
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Alt 15.11.2006, 15:01   #3
Mistvieh
 
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AW: Das Ei und die Miete

und außerdem: (klugscheiß an):

"Mietzins" heißt jetzt offiziell Miete,
"entgeltliche Überlassung" ist Kauf

(klugscheiß aus)

nochmals Grüße
Robert
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Grüße aus Berlin
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Alt 15.11.2006, 15:07   #4
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AW: Das Ei und die Miete

Ich tippe mal auf Nachbarschaftshilfe, da gibt es keinen besonderen Paragaph im BGB wird aber oft erwähnt.
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Alt 15.11.2006, 15:09   *Themenstarter*   #5
Fahrer macht Rennzulassung

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AW: Das Ei und die Miete

Tausch hab ich jetzt mal in den Ring geworfen. Find ich ganz nett.
Nur: zeitliche komponente (nächster Tag) und eigentlich ist der tiefere Sinn nicht das tauschen, sondern ich will was haben, was ich im Moment nicht habe.
Ach, ich bin so verwirrt!

Gruss

Bolitho
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Alt 15.11.2006, 15:09   #6
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AW: Das Ei und die Miete

Vor allem verpflichtet die Miete zur Rückgabe der gemieteten Sache und nicht einer vergleichbaren anderen

Die Lösung muss wohl heißen: (atypisches) Sachdarlehen (§ 607 BGB) mit Darlehensentgelt von € 0,–
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Allzeit gute Fahrt
wünscht Roland

zetatessera ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 15:10   #7
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AW: Das Ei und die Miete

Zitat:
Zitat von magicgeorge Beitrag anzeigen
Ich tippe mal auf Nachbarschaftshilfe, da gibt es keinen besonderen Paragaph im BGB wird aber oft erwähnt.

(klugscheiß nochmal an)

das wäre dann ein sog. "Gefälligkeitsverhältnis" (in Unterscheidung zum Schuldverhältnis, dem Oberbegriff von Kauf, Tausch, Miete usw.)

(klugscheiß wieder aus)

Grüße
Robert
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Grüße aus Berlin
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Alt 15.11.2006, 15:12   #8
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AW: Das Ei und die Miete

Zitat:
Zitat von zetatessera Beitrag anzeigen
Vor allem verpflichtet die Miete zur Rückgabe der gemieteten Sache und nicht einer vergleichbaren anderen

Die Lösung muss wohl heißen: (atypisches) Sachdarlehen (§ 607 BGB) mit Darlehensentgelt von € 0,–
Interessant, mE vertretbar. Weil aber das Darlehensentgelt eben gerade fehlt, bin ich doch eher für den Tausch.

Grüße
Robert
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Grüße aus Berlin
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Alt 15.11.2006, 15:12   #9
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AW: Das Ei und die Miete

Wie wärs mit zwei Schenkungen nach §516BGB... eine am ersten, eine am nächsten Tag...
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Alt 15.11.2006, 15:13   #10
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AW: Das Ei und die Miete

Jepp, zetatessera hat recht.
Es ist ein Sachdarlehen.
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Alt 15.11.2006, 15:14   #11
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AW: Das Ei und die Miete

Ein Tausch ist es sicher schon, aber nicht gleichwertig. Denn das Ei, welches der Nachbar zurück erhält, ist in der Regel frischer als das, was man vom Nachbarn bekommen hat.

Ich würde es als "Schenkung" betrachten. Der Nachbar schenkt mir ein Ei und ich schenke ihm am nächsten Tag ebenfalls ein Ei.

Solange der Wert des Ei's 5.200 € nicht übersteigt (z.B. archäologisch wertvolles Archäopterix-Ei) wird auch die Schenkungssteuer nicht fällig.

Das ist natürlich eine vollkommene Vertrauenssache, dass man einen Wertgegenstand bis 5.200 € auch tatsächlich zurückgeschenkt bekommt.
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Gruß, Frank

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Alt 15.11.2006, 15:17   *Themenstarter*   #12
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AW: Das Ei und die Miete

Zitat:
Zitat von roberto Beitrag anzeigen
Weil aber das Darlehensentgelt eben gerade fehlt, bin ich doch eher für den Tausch.

Grüße
Robert
Also Robert
Ich mag Dein Auto aber so ganz überzeugt bin ich von Tausch noch nicht.
Denn wie gesagt, es ging ja ursprünglich bei dem Ei nicht um einen Tausch.
By the way, meine Kollegen grummeln auch.

Gruss

Bolitho
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Alt 15.11.2006, 15:17   #13
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Hehe, ihr "Rechtsverdreher" (bitte nicht zu ernst nehmen)
Da ich nebenbei noch Privatrecht höre, ist es sehr interessant zu sehen, was es da alles an Möglcihkeiten gibt
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Der Mann, der eine Kurve kratzte, merkte, dass er sie verpatzte, und sprach aus seines Autos Resten, ich wollte nur den Grenzwert testen


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Alt 15.11.2006, 15:19   #14
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Zitat:
Zitat von Bolitho Beitrag anzeigen
Tausch hab ich jetzt mal in den Ring geworfen. Find ich ganz nett.
Nur: zeitliche komponente (nächster Tag) und eigentlich ist der tiefere Sinn nicht das tauschen, sondern ich will was haben, was ich im Moment nicht habe.
Ach, ich bin so verwirrt!

Gruss

Bolitho
macht mE nix.

Die zeitliche Komponente betrifft nur die Fälligkeit der jeweiligen gegenseitigen Verpflichtung aus dem Schuldgeschäft, nämlich die Übergabe der Eier, einmal hin und einmal zurück. Sie ist für die rechtliche Einordnung unerheblich.

Dass der normalerweise bestehende "tiefere Sinn" eines Tausches (gib mir Deins, weil mir das besser gefällt und ich geb Dir dafür meins, weil Dir das besser gefällt) nicht erfüllt ist, spielt auch keine Rolle. Das Motiv für den Tausch ist für die rechtliche Einordnung des Austauschs der Sachen egal. Weil das aber im Gesetz nicht definiert ist, kann man auch hier wieder eine andere Auffassung vertreten. Die wäre dann aber falsch, weil: ich hab recht.

Grüße
Robert
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roberto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 15:20   #15
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AW: Das Ei und die Miete

Zitat:
Zitat von ZweiLiterZ3 Beitrag anzeigen
Hehe, ihr "Rechtsverdreher" (bitte nicht zu ernst nehmen)
Da ich nebenbei noch Privatrecht höre, ist es sehr interessant zu sehen, was es da alles an Möglcihkeiten gibt
Bei einem gewerblich verliehenen, getauschten, geschenkten Ei könnte die Sache natürlich wieder ganz anders aussehen. Da könnte es erforderlich sein, das Ei mit einem Euro Erinnerungswert in die Bücher zu schreiben oder gar ein Fahrten- ... ähm "Ei-am-Wandern"-Buch zu führen
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Alt 15.11.2006, 15:23   #16
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AW: Das Ei und die Miete

Richtig ist selbstverständlich das SACHDARLEHEN gem. § 607 ff. BGB. Für die Überlassung von Geld gilt § 488 ff. BGB. Wenn es noch interessiert, was vertretbare Sachen im Sinne des §607 BGB sind, findet in § 91 BGB die Antwort.

Die an sich gesetzlich normierte Entgeltlichkeit kann individualvertraglich zwischen Verleiher und Entleiher abbedungen werden.

Vor der Schuldrechtsreform gab es keine Unterscheidung zwischen Sachdarlehen und dem Gelddarlehen nach § 488 BGB.

Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt.

Gruß Sascha
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Alt 15.11.2006, 15:24   #17
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AW: Das Ei und die Miete

Ich würd´s mal so sehen:

Ich kaufe von meinem Nachbarn ein Ei mit taggleicher Lieferung, Bezahlung jedoch erst am nächsten Tag, aber mit einem Ei. Hier hat der Nachbar sogar einen Vorteil, denn da ich ja heute kein Ei habe, ihm sein aber morgen mit einem anderen bezahle, muss ich dieses ja in der Zwischenzeit "besorgen" (Kauf Ei gegen Geld) und dieses Ei ist ja nun frischer, als das welches er mir gegeben hat. Diesen Vorteil müsste er mir theoretisch ausgleichen...
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Alt 15.11.2006, 15:26   #18
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AW: Das Ei und die Miete

Zitat:
Zitat von roberto Beitrag anzeigen
Interessant, mE vertretbar. Weil aber das Darlehensentgelt eben gerade fehlt, bin ich doch eher für den Tausch.

Grüße
Robert
Beim Tausch müsste aber bereits bei Übergabe von Ei 1 feststehen, dass Ei 2 zurückgegeben werden soll. Wenn der Jemand dieses Ei schon hätte, bräuchte er ja nicht zu tauschen
Da ein "unbekanntes" Ei zurück erstattet werden soll, handelt es sich eben um ein Darlehen
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Alt 15.11.2006, 15:28   #19
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Zitat:
Zitat von mauf Beitrag anzeigen
Ich würd´s mal so sehen:

Ich kaufe von meinem Nachbarn ein Ei mit taggleicher Lieferung, Bezahlung jedoch erst am nächsten Tag, aber mit einem Ei. Hier hat der Nachbar sogar einen Vorteil, denn da ich ja heute kein Ei habe, ihm sein aber morgen mit einem anderen bezahle, muss ich dieses ja in der Zwischenzeit "besorgen" (Kauf Ei gegen Geld) und dieses Ei ist ja nun frischer, als das welches er mir gegeben hat. Diesen Vorteil müsste er mir theoretisch ausgleichen...
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