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Alt 10.02.2004, 11:27   #1
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Auffahrt auf die BAB ???


Wer kennt sich mit der Rechtlage aus?

Folgende Situation:
Ich bin im Begriff auf die Autobahne zu fahren.
Vor mir fährt ein anderes Fahrzeug. Dieser Wagen fährt gleich zu Beginn des Beschleunigungsstreifen mit 60 - 80 Km/h nach links auf den rechten Fahrstreifen.

Ich bleibe auf dem Beschleunigungsstreifen und beschleunige auf ca. 120 - 140 Km/h, wobei ich nun rechts an dem nach links gewechselten Fahrzeug vorbeifahre, und gehe am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die rechte Spur der BAB.

Meiner Meinung nach ist das kein "Rechtsüberholen", sondern ein rechts Vorbeifahren und eine optimale Ausnutzung des Beschleunigungsstreifens (wofür er auch da ist).

Wie seht ihr eine solche Situation?
Kennt jemand die genaue Rechtslage hierzu?

Gruß Detlef
WOB 77
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Alt 10.02.2004, 11:38   #2
Grandprix Fahrer

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RE: Auffahrt auf die BAB ???

Ich habe gelernt, daß rechts Überholen auf der BAB erlaubt ist, wenn eine Blockstreifenmarkeirung vorhanden ist, was auf einer Auffahrt immer der Fall ist. Einzige Ausnahme sind Verzögerungsstreifen. Dort darf rechts nicht überholt werden. Ich hatte mir das mal vor nem Jahr nochmal im Fahrschulbuch angeguckt, deshalb sollte das schon richtig sein.

Gruß Viktor
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Alt 10.02.2004, 11:49   #3
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RE: Auffahrt auf die BAB ???

Ich sehe das genau wie Viktor. Es kommt bei einer Auffahrt zur BAB noch hinzu, dass der Beschleunigungsstreifen bis zum Ende ausgenutzt werden muß!! Daran halten sich allerdings die wenigsten.

Gruß
Michael
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Alt 10.02.2004, 11:51   #4
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RE: Auffahrt auf die BAB ???

So ist es! Du darfst theoretisch auf dem Beschleunigungsstreifen sogar "rechts überholen" und kannst nicht bestraft werden!

Andreas
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Alt 10.02.2004, 12:45   *Themenstarter*   #5
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RE: Auffahrt auf die BAB ???


Wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen schneller bin, als der "normale" Verkehr auf der rechten Spur, ist die Sache klar.

In dem von mir beschriebenen Fall ist es zwar auch so (weil der vor mir Fahrende bereits auf der rechten Spur ist), aber im Prinzip schummele ich mich ja an meinem Vordermann rechts vorbei.

Dann kommt auch gleich der zweite Punkt:
Bei der Abfahrt von der BAB fahren Fahrzeuge mit ca 80 Km/h auf dem rechten Fahrstreifen. Die Ausfahrtspur (Verzögerungsstreifen) ist 1500 Meter lang.
Auch hier ziehe ich beim Verlassen der BAB rechts vorbei !
Bin ich ein böser Mensch?

Gruß Detlef
WOB 77
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Alt 10.02.2004, 12:50   #6
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RE: Auffahrt auf die BAB ???

>Auch hier ziehe ich beim Verlassen der BAB rechts vorbei !
>
>Bin ich ein böser Mensch?

Nö, mach ich auch so

Grüsse aus der Schweiz

Alex


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Alt 10.02.2004, 12:56   #7
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RE: Auffahrt auf die BAB ???


>In dem von mir beschriebenen Fall ist es zwar auch so (weil
>der vor mir Fahrende bereits auf der rechten Spur ist), aber
>im Prinzip schummele ich mich ja an meinem Vordermann rechts
>vorbei.
>Dann kommt auch gleich der zweite Punkt:
>Bei der Abfahrt von der BAB fahren Fahrzeuge mit ca 80 Km/h
>auf dem rechten Fahrstreifen. Die Ausfahrtspur
>(Verzögerungsstreifen) ist 1500 Meter lang.
>Auch hier ziehe ich beim Verlassen der BAB rechts vorbei !


...wie Fips schon sagte: Rechtsüberholen kann man nur auf Fahrspuren - Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sind keine Fahrspuren... ;-)


>Bin ich ein böser Mensch?


Das kann ich Dir nicht sagen, aber Du bist auf jeden Fall ein schneller Mensch

Schnelle Grüße von einem, der es auch so macht,
Sven
[/font]


...immerhin schwarz
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Alt 10.02.2004, 13:50   #8
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RE: Auffahrt auf die BAB ???


ich werd mal mit nem Polizeipolizist sprechen aber ich denke er sieht das auch so!


... a happy day, der Ruppi
RALF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2004, 14:48   *Themenstarter*   #9
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Benutzerbild von Bigracer


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RE: Auffahrt auf die BAB ???


Durch ein anderes Forum bin ich auf den §42 der StVO hingewiesen worden.
Dort stehen eindeutige Aussagen:

§42 Abs. 6

Nr.1 Leitlinien

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.

Die Markierung bedeutet:

a. bis d. sind hier nicht von Bedeutung

e.
sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;

f.
gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

Also, alles im grünen Bereich. Kann ich meinem Namen wieder alle Ehre machen.

Gruß Detlef
WOB 77
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Alt 10.02.2004, 16:08   #10
Grandprix Fahrer
 
Benutzerbild von andreas aus goe


 
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andreas aus goe sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
RE: Auffahrt auf die BAB ???

genau , guckst du auch hier :-)

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
andreas aus goe ist offline   Mit Zitat antworten
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