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#1 |
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Fahrer
Registriert seit: 11.01.2004
Alter: 26
Beiträge: 77
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0si
Wagendetails: Zetti in Rubinschwarz
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Servus Leute,
habe mal eine Frage an euch, hoffe es kann mir jemand weiter helfen... Also es geht um Folgendes: Mein Kumpel, gebürtiger Oberbayer, arbeitet und wohnt seit Oct. in der Schweiz (Erstwohnsitz), ist aber monatlich wieder daheim. Hat auch eine Aufenthaltsbewilligung für 12 Monate. Er will sich jetzt in Deutschland ein Auto kaufen ( Neuwagen )und auch in Deutschland leasen oder auch auf seine Eltern in Deutschland laufen lassen. Welche Möglichkeiten gibt es für Ihn, ohne mit Zoll oder ähnlichen Probleme zu bekommen? Hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen veständlich geschildert... ![]() Was ich bisher mitbekommen habe ist das alles Recht umständlich und kompliziert. Aber ich weiß ja das es hier genügend Schweizer und Zetti-Kollegen gibt die sich in diesem Fall auskennen Vielen Dank schon mal im vorraus!!!! Gruß Dominik |
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#2 |
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Fahrer mit Rennlizenz
Registriert seit: 22.06.2005
Alter: 39
Beiträge: 271
Wagen: anderer Wagen
Wagendetails: Schrott
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Hallo Dominik,
er muss das Auto ganz offizell in die Schweiz importieren. Er muss bei dem Hänldler bei dem er es kauft das Auto für einen Export fertig machen lassen (Abgestempelter Fahrzeugbrief). Desweiteren sollte er sich eine EU Konformitätserklärung für dieses Auto ausstellen lassen (dann wird der Zoll etwas günstiger den er bezahlen muss). Wenn er dann an den Zoll kommt, sollte er genügend Bargeld dabei haben, denn er muss direkt am Zoll die Steuern (7,6% + ca 4% Autosteuer) berappen. Mit Kreditkarte konnte ich damals leider nicht zahlen. Gruss Chuck |
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#3 |
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Fahrer mit Rennlizenz
Registriert seit: 27.02.2007
Ort: Zollikofen
Alter: 29
Beiträge: 298
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
hi
warum kauft er sich das auto in deutschland? wenn er in der schweiz wohnsitz hat, spart er sich viel ärger mit einem CH-auto, hat mehr leistung (garantie z.bsp. bei BMW in der CH besser etc.). ausserdem wird er wohl das teil später auch in der CH loswerden wollen, oder? gruss nicola
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#4 |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 14.04.2006
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Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Zweitwagen: Crossbike
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Jetzt mal eine ganz doofe Frage:
Wieso läßt er das Auto nicht einfach in Deutschland zu? Das sollte doch kein Problem sein, einen Wohnsitzt hier hat er ja noch. Bei uns wohnen auch sehr viele Deutsche im Elsaß und haben die Autos in Deutschland zugelassen. Was spricht da dagegen?
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TSS Powered Tron-Smart-Stöpsel |
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#5 |
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Fahrer
Registriert seit: 11.01.2004
Alter: 26
Beiträge: 77
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0si
Wagendetails: Zetti in Rubinschwarz
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Schon mal danke für die Antworten...
Muss noch dazu sagen das er das Auto in Deutschland leasen will, weil die Schweizer Leasingkonditionen nicht wirklich sehr gut sind... Gruß Dominik |
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#6 | |
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: HR-Rijeka und CH-Zug
Beiträge: 1.248
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
Er muss das Fahrzeug in Deutschland zulassen, aber da kommen wir schon zum nächsten Problem:Da dein Freund einen Wohnsitz in der Schweiz hat (und die CH-Verfassung keinen Zweitwohnsitz kennt, es somit der Hauptwohnsitz ist), muss er innert nützlicher Frist einen CH-Führerschein beantragen und ab diesem Zeitpunkt hat er 12 Monate Zeit, sein Fahrzeug in der Schweiz einzulösen. Ein "Schweizer" mit CH-Führerschein darf kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fahren. Die Frist von12 Monaten kann um einige Monate verlängert werden, aber in der Regel nicht über 24 Monate. Du siehst: Auch wenn die CH-Leasingkonditionen shice sind - ihm bleibt nichts anderes übrig.
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#7 | |||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 19.01.2002
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
wenn er das auto einfach in deutschland auf seine eltern zulässt, dann gehört es ihm ja offiziell nicht. folglich müsste er den wagen auch nicht ch-sicher machen
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#8 | |||||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 13.12.2004
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
Grüßle Chris
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Black Shark!
Registriert seit: 05.01.2003
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
Ich kenne die Leasing-Bedingungen in Deutschland nicht, aber dadurch die Fahrzeuge ausstattungsbereinigt in der Schweiz etwas günstiger sind, wird wohl der Unterschied nicht mehr sooo riesig sein. @ CH-Leasing Fachleute (also FX ): Bekommt jemand mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung überhaupt einen Leasingvertrag?
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#10 | ||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: HR-Rijeka und CH-Zug
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
)Zitat:
![]() Spass beiseite. Ab "B" und min. 1 Jahr in der Schweiz. EDIT: Egal wie man's dreht, es geht nicht. Deshalb haben auch die Schweizer häufig Probleme überhaupt ein Mietfahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zu erhalten. (jedenfalls in DE & AT) Einzige Ausnahme: Du wohnst bspw. am Bodensee oder sonst wo in Grenznähe und arbeitest offiziell bei einem deutschen Unternehmen nahe der Grenze (bspw. Singen, Konstanz etc.), aber auch dann musst du genaustens nachweisen! (aber welcher Schweizer ist schon so blöd )
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#11 | |||||
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Black Shark!
Registriert seit: 05.01.2003
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Klugscheisser...
![]() ![]() Ich meinte "extrembefristete"....
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#12 |
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Grandprix Fahrer
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Das geht nicht. Wäre zwar zulässig, machen die Banken aber nicht.
![]() Min. "B" und 1 Jahr hier.
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#13 | ||||||
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Grandprix Fahrer
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
wieso er hat doch denn trotzdem noch deinen d-führerschein. ich finde die börokratie schon bisschen merkwürdig....
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#14 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
![]() Bürokratie solltet ihr euch ja eigentlich gewohnt sein... ![]() ![]()
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#15 |
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Fahrer
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Wagen: BMW Z3 coupé 2.8
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Er kann ja immernoch angeben das er den Deutschen Führerausweis verloren hat! Dann holt er sich ein Duplikat bei den behörden... falls er in der CH den deutschen abgeben muss, hat der ja noch einen
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#16 | |
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Grandprix Fahrer
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz
Zitat:
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