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Alt 31.05.2007, 18:32   #1
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Ausrufezeichen Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Servus Leute,

habe mal eine Frage an euch, hoffe es kann mir jemand weiter helfen...

Also es geht um Folgendes:

Mein Kumpel, gebürtiger Oberbayer, arbeitet und wohnt seit Oct. in der Schweiz (Erstwohnsitz), ist aber monatlich wieder daheim. Hat auch eine Aufenthaltsbewilligung für 12 Monate.

Er will sich jetzt in Deutschland ein Auto kaufen ( Neuwagen )und auch in Deutschland leasen oder auch auf seine Eltern in Deutschland laufen lassen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Ihn, ohne mit Zoll oder ähnlichen Probleme zu bekommen?

Hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen veständlich geschildert...

Was ich bisher mitbekommen habe ist das alles Recht umständlich und kompliziert.

Aber ich weiß ja das es hier genügend Schweizer und Zetti-Kollegen gibt die sich in diesem Fall auskennen

Vielen Dank schon mal im vorraus!!!!

Gruß

Dominik
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Alt 01.06.2007, 13:53   #2
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Hallo Dominik,

er muss das Auto ganz offizell in die Schweiz importieren. Er muss bei dem Hänldler bei dem er es kauft das Auto für einen Export fertig machen lassen (Abgestempelter Fahrzeugbrief). Desweiteren sollte er sich eine EU Konformitätserklärung für dieses Auto ausstellen lassen (dann wird der Zoll etwas günstiger den er bezahlen muss).
Wenn er dann an den Zoll kommt, sollte er genügend Bargeld dabei haben, denn er muss direkt am Zoll die Steuern (7,6% + ca 4% Autosteuer) berappen. Mit Kreditkarte konnte ich damals leider nicht zahlen.

Gruss

Chuck
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Alt 01.06.2007, 14:47   #3
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

hi

warum kauft er sich das auto in deutschland? wenn er in der schweiz wohnsitz hat, spart er sich viel ärger mit einem CH-auto, hat mehr leistung (garantie z.bsp. bei BMW in der CH besser etc.). ausserdem wird er wohl das teil später auch in der CH loswerden wollen, oder?

gruss
nicola
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Alt 01.06.2007, 15:06   #4
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Jetzt mal eine ganz doofe Frage:

Wieso läßt er das Auto nicht einfach in Deutschland zu?
Das sollte doch kein Problem sein, einen Wohnsitzt hier hat er ja noch.

Bei uns wohnen auch sehr viele Deutsche im Elsaß und haben die Autos in Deutschland zugelassen.

Was spricht da dagegen?
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Alt 01.06.2007, 17:45   *Themenstarter*   #5
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Wagen: BMW Z4 roadster 3.0si
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Z4Dom wird schon bald berühmt werden
AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Schon mal danke für die Antworten...

Muss noch dazu sagen das er das Auto in Deutschland leasen will, weil die Schweizer Leasingkonditionen nicht wirklich sehr gut sind...

Gruß

Dominik
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Alt 02.06.2007, 12:48   #6
FX.
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Zitat:
Zitat von Z4Dom Beitrag anzeigen
Schon mal danke für die Antworten...

Muss noch dazu sagen das er das Auto in Deutschland leasen will, weil die Schweizer Leasingkonditionen nicht wirklich sehr gut sind...

Gruß

Dominik
Grenzüberschreitendes Leasing bei KFZ gibt es in dem Sinne nicht. Macht auch keine Bank. Er muss das Fahrzeug in Deutschland zulassen, aber da kommen wir schon zum nächsten Problem:

Da dein Freund einen Wohnsitz in der Schweiz hat (und die CH-Verfassung keinen Zweitwohnsitz kennt, es somit der Hauptwohnsitz ist), muss er innert nützlicher Frist einen CH-Führerschein beantragen und ab diesem Zeitpunkt hat er 12 Monate Zeit, sein Fahrzeug in der Schweiz einzulösen. Ein "Schweizer" mit CH-Führerschein darf kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fahren. Die Frist von12 Monaten kann um einige Monate verlängert werden, aber in der Regel nicht über 24 Monate.

Du siehst: Auch wenn die CH-Leasingkonditionen shice sind - ihm bleibt nichts anderes übrig.
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VG
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Alt 02.06.2007, 18:21   #7
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wenn er das auto einfach in deutschland auf seine eltern zulässt, dann gehört es ihm ja offiziell nicht. folglich müsste er den wagen auch nicht ch-sicher machen
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Alt 02.06.2007, 20:38   #8
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Zitat:
Zitat von Z on Speed Beitrag anzeigen
wenn er das auto einfach in deutschland auf seine eltern zulässt, dann gehört es ihm ja offiziell nicht. folglich müsste er den wagen auch nicht ch-sicher machen
kann aber IMHO innerhalb der Schweiz diverse zollrechtliche und fiskale Themen auslösen ... wart' mal auf dich CH-Fraktion.

Grüßle
Chris
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Alt 03.06.2007, 09:17   #9
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Zitat:
Zitat von Z on Speed Beitrag anzeigen
wenn er das auto einfach in deutschland auf seine eltern zulässt, dann gehört es ihm ja offiziell nicht. folglich müsste er den wagen auch nicht ch-sicher machen
Das löst aber das Problem nicht, dass er nach dem Erhalt des CH-Führerscheines kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren darf.

Ich kenne die Leasing-Bedingungen in Deutschland nicht, aber dadurch die Fahrzeuge ausstattungsbereinigt in der Schweiz etwas günstiger sind, wird wohl der Unterschied nicht mehr sooo riesig sein.

@ CH-Leasing Fachleute (also FX): Bekommt jemand mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung überhaupt einen Leasingvertrag?
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Gruss Massimo



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Alt 03.06.2007, 12:28   #10
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Zitat:
Zitat von Z on Speed Beitrag anzeigen
wenn er das auto einfach in deutschland auf seine eltern zulässt, dann gehört es ihm ja offiziell nicht. folglich müsste er den wagen auch nicht ch-sicher machen
Geht nicht, wie Massi schon gesagt hat, da er prinzipiell nicht mit ausländischen Kennzeichen fahren darf. (Ausnahme: Firmenfahrzeug, aber auch hier wird streng kontrolliert, man kann sein Auto also nicht über eine "Berliner Scheinfirma" zulassen und hier damit als Angestellter herumfahren... )

Zitat:
Zitat von CH Z4 Beitrag anzeigen

@ CH-Leasing Fachleute (also FX): Bekommt jemand mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung überhaupt einen Leasingvertrag?
*klugscheissermodusan" Die sind alle befristet *klugscheissermodusaus*

Spass beiseite. Ab "B" und min. 1 Jahr in der Schweiz.

EDIT: Egal wie man's dreht, es geht nicht. Deshalb haben auch die Schweizer häufig Probleme überhaupt ein Mietfahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zu erhalten. (jedenfalls in DE & AT)
Einzige Ausnahme: Du wohnst bspw. am Bodensee oder sonst wo in Grenznähe und arbeitest offiziell bei einem deutschen Unternehmen nahe der Grenze (bspw. Singen, Konstanz etc.), aber auch dann musst du genaustens nachweisen! (aber welcher Schweizer ist schon so blöd )
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VG
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Alt 03.06.2007, 13:00   #11
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Zitat:
Zitat von FX. Beitrag anzeigen
*klugscheissermodusan" Die sind alle befristet *klugscheissermodusaus*
Klugscheisser...

Ich meinte "extrembefristete"....
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Gruss Massimo



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Alt 03.06.2007, 13:03   #12
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Zitat:
Zitat von CH Z4 Beitrag anzeigen
Klugscheisser...

Ich meinte "extrembefristete"....
Das geht nicht. Wäre zwar zulässig, machen die Banken aber nicht.
Min. "B" und 1 Jahr hier.
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FX. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2007, 15:01   #13
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Zitat:
Zitat von CH Z4 Beitrag anzeigen
Das löst aber das Problem nicht, dass er nach dem Erhalt des CH-Führerscheines kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren darf.

wieso er hat doch denn trotzdem noch deinen d-führerschein.
ich finde die börokratie schon bisschen merkwürdig....
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Alt 03.06.2007, 15:14   #14
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AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Zitat:
Zitat von Z on Speed Beitrag anzeigen
wieso er hat doch denn trotzdem noch deinen d-führerschein.
ich finde die börokratie schon bisschen merkwürdig....
Das wäre rein rechtlich gar nicht zulässig, er braucht einen CH-Führerschein!

Bürokratie solltet ihr euch ja eigentlich gewohnt sein...
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Alt 03.06.2007, 22:25   #15
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Wagen: BMW Z3 coupé 2.8
Z3CoupeZH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zulassung eines Zettis in der Schweiz

Er kann ja immernoch angeben das er den Deutschen Führerausweis verloren hat! Dann holt er sich ein Duplikat bei den behörden... falls er in der CH den deutschen abgeben muss, hat der ja noch einen
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Alt 03.06.2007, 23:45   #16
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Zitat:
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Er kann ja immernoch angeben das er den Deutschen Führerausweis verloren hat! Dann holt er sich ein Duplikat bei den behörden... falls er in der CH den deutschen abgeben muss, hat der ja noch einen
Aha klar. Hört doch auf mit dem Blödsinn.
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VG
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