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#1 | |||||||
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 27.06.2005
Ort: München
Alter: 30
Beiträge: 4.798
Wagen: noch kein Auto
Wagendetails: 5er
Zweitwagen: Volkswagen
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Tuning der Versicherung melden
Hi zusammen,
Ich habe gerade ein Newsletter bekommen. Dachte, da das hier schon öfter diskutiert wurde, hier sicher den einen oder anderen Interessiert. Zitat:
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Gruß Tobi ![]() |
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#2 |
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Bastel Member
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: COE
Beiträge: 2.572
Wagen: BMW Z3 roadster 1.9 16V
Wagendetails: und Z3 QP 2,8i DV
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AW: Tuning der Versicherung melden
Wird ein Fahrzeug technisch entscheidend verändert
und was ist damit genau gemeint
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Thorsten und Norbert ( Sohn und Vater ) CdbZ |
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#3 | |||||||
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 30.06.2006
Ort: München
Alter: 41
Beiträge: 115
Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
Zweitwagen: Ghost Enduro 75
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AW: Tuning der Versicherung melden
Da kann ich mir nur vorstellen, daß es sich dabei um leistungssteigerndes Tuning gehandelt hat. Und das war innerhalb gewisser Toleranzen ja schon immer Meldepflichtig. "Tuning" ist sicherlich ein viel zu allgemeiner Begriff für das Zitieren des Urteils. Oder was ist denn "Tuning"?? Beginnt das bereits bei der Fahrzeugbestellung, wenn ich statt der Serienbereifung die Zusatzausstattung mit Mischbereifung nehme? Wenn ich statt dem normalen Fahrwerk ein M-Fahrwerk ordere? Oder bereits beim Sportlenkrad statt dem normalen? Nein, das kann nicht sein. Das wäre ja auch Blödsinn.
Man müßte sich das ganze Urteil durchlesen, nicht nur einen Teilaspekt. Insbesondere, weil Urteile zunächst IMMER auf Einzelfallentscheidungen basieren. Und sofern im jeweiligen Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, was beim Tuning meldepflichtig sein soll, kann das sicherlich nicht zu Lasten des Geschädigten, geschwaige denn zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Anders schaut es -wie gesagt- bei nicht unerheblichen Leistungssteigerungen aus: Da ist ja von vorne herein aufgrund der Änderung der PS-Klasse eine andere Risikoeinstufung fällig. Es ist ja schließlich auch explizit im Versicherungsvertrag die Leistung schriftlich festgehalten. Dort steht aber i. d. R. nix von der Reifengröße oder dem Lenkradumfang, sowie der Fahrwerkshärte. Mein Urteil zum o. g. Urteil: NONSENS! |
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#4 | |
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Serpentinenjäger
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Rosenheim
Alter: 53
Beiträge: 4.479
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Zweitwagen: X3 3.0d
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AW: Tuning der Versicherung melden
Zitat:
Aber jegliche Leistungssteigerung muss der Versicherung gemeldet werdenDas ist aber nichts neues. Bei Reifen/FW ab Werk natürlich nicht. Andere Nachrüstungen in diesem Bereich die TÜV/ABE haben sind auch OK
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Grüsse Martin "Bavarian-Roadster-Freak" |
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#5 |
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Bastel Member
Registriert seit: 16.09.2003
Ort: Velbert
Alter: 30
Beiträge: 2.393
Wagen: BMW Z3 roadster 3.0
Wagendetails: Plastikbomber
Zweitwagen: Ford Fiesta
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AW: Tuning der Versicherung melden
richtig. mehrleistung muss angegeben werden.
Um alles abzudecken beim Schadensfall empfielt sich immer ein Wertgutachten erstellen zu lassen und das bei der Versicherung zu hinterlegen. Habe bei mir alles abgedeckt. Kostet mich etwas über 30€ 1/4jährlich mehr. Einmalig knapp 200€ für das Gutachten. Muss alle 3 jahre erneuert werden.
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#6 | |||||||
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Special Member
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 745
Wagen: BMW Z3 roadster 2.2
Zweitwagen: Z4 QP
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AW: Tuning der Versicherung melden
Hier einige weitere Informationen, vonwegen Leistungsstegerung:
Auch die entscheidenden Richter des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden, dass der Kaskoversicherer von der Leistungspflicht befreit ist, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Änderungen nicht mitteilt und ein Unfall geschieht, bei welchem nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass die von dem Versicherungsnehmer vorgenommenen Veränderungen am PKW "unfallursächlichen Einfluss" hatten. Das Gericht ging im vorliegenden Fall davon aus, dass das Tierferlegen des Fahrwerkes, die Verbreiterung der Spur und das Aufziehen der breiten Reifen mitursächlich für den Verkehrsunfall waren, so dass die Vollkaskoversicherung von der Leistungsverpflichtung befreit ist und die Klage des Autotuners abzuweisen war.
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MfG Henry CdbZ Freedom is just another word for nothing left to lose 27
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#7 | ||||||||
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fantom-racing.de
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: Pendler Lüneburger Heide zur NoS
Alter: 45
Beiträge: 2.633
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Wagendetails: fantomobil ©
Zweitwagen: Ganzjährig
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AW: Tuning der Versicherung melden
Zitat:
Es wäre daher konsequent und verbraucherfreundlich, wenn die Versicherungsbedingungen explizit definiert, was Tuning aus versicherungsrechtlicher Sicht wäre. Wie man am zuvor genannten Urteil aus Koblenz ersehen kann, ist bzw. geht Tuning viel weitreichender aus Sicht der Juristen als jeder Einzelne von uns hier das sehen würde. Danach wären 90% unserer Klientel derzeit ohne gültigen Versicherungsschutz. Zum Glück beginnen jetzt erst ab Montag meine Tuning-Maßnahmen. Wenn sie abgeschlossen sind, werde ich formlos schriftlich meine Kfz-Versicherungen detailliert über die Tuning-Maßnahmen aufklären. P.S. Aus Laiensicht sind für uns eine Vielzahl an Gerichtsurteilen ein Nonsens, aber mit Rechtsgültigkeit sind sie zum Teil "Gesetz" und somit fast unumstößlich.
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Thomas http://www.fantom-racing.de http://picasaweb.google.de/fantomasio63 |
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