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CO 8000
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: NRW/FMO
Beiträge: 909
Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
Wagendetails: Automatic Getriebe
Zweitwagen: Z4 Roadster
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Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Hi,
ich habe mein z4 QP ja per Leasing übernommen. Ich habe eine hohe Anzahlung geleistet und so mit eine ganz kleine Leasingrate. Jetzt habe ich das im netz gefunden.LeasingTime.de - Hilfe: Häufig gestellte Fragen Wenn ich jetzt jemand finde der mir eine summe zahlt mit der ich zufrieden wäre und er dann die Monatlichen raten übernimmt macht das der Leasing geber mit? Das wär bei mir BMW.Bin ich dann voll aus dem Schneider oder würde z.b noch mal kosten auf mich zukommen wenn der neue Leasing Nehmer den Wagen abgibt und der Wagen dann mängel aufweist oder müsste das der neue Leasing Nehmer tragen? Danke für die Hilfe
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#2 |
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GP 500-Romantiker
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Goslar
Beiträge: 878
Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
Zweitwagen: Ducati 1098
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Hallo Hiya,
es besteht schon ein Unterschied, ob Du den Vertrag auf eine andere Person übertragen läßt, oder dieser nur das Coupe mit Übernahme der monatlichen Kosten überläßt. In diesem, letzten Fall, bist Du weiterhin für den Leasinggeber, z.B. den BMW Financial Service, der Ansprechpartner, heißt Leasingnehmer. Auch wenn der Wagen längst beim neuen Nutzer läuft. Bei Mängeln im Rahmen der Rücknahme wirst Du in Regress genommen. Wenn Du aus dem Leasing vorzeitig aussteigen möchtest/mußt, wird der Vertrag auf den neuen Nutzer seitens des Leasinggebers umgeschrieben. D.h. der Übernehmer muß einer positiven Bonitätsprüfung standhalten, Wohnort im Inland haben und Steuerinländer sein. Die Kosten für die Umschreibung gehen zu Deinen Lasten, ggf. mit dem Übernehmer privat verhandelbar. Auch die, in Deinem Falle wohl höhere Anzahlung, interessiert den Leasinggeber bei einer Weitergabe nicht - sie ist also ebenfalls mit Deinem Nachfolger zu verhandeln. Erst wenn der Vertrag vollumfänglich auf den neuen Leasingnehmer übertragen ist, bist Du aus dem Schneider. Notverkäufe gehen immer nach hinten los, schau Dir mal bei ebay die "Verzweiflungsofferten" an. Bedenke alles ganz genau und entscheide Dich dann für das exakt Richtige! Schönen Tag noch vom Z4-Pilot
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#3 | |||||||
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CO 8000
Registriert seit: 23.03.2007
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Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
Wagendetails: Automatic Getriebe
Zweitwagen: Z4 Roadster
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Zitat:
Super du hast mir sehr geholfen Bei mir ist es kein Notverkauf und dank der sehr hohen Anzahlung sind für mich die Folge kosten kein Problem.Ich wollte halt nur mal so Wissen was möglich wäre.
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#4 | |
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Trainee
Registriert seit: 28.06.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 21
Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Zitat:
Gruß Jörg |
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#5 |
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GP 500-Romantiker
Registriert seit: 18.05.2005
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Hallo Jörg,
bei diesem von Dir beschriebenen Mischverhältnis ist mir eine fundierte Aussage leider nicht möglich. M.W. nach gibt es Sonderregelungen für Deutsche, die als AN in der Schweiz beschäftigt sind und Personen mit zweitem Wohnsitz in Belgien. Sollte Dein AG aber eine in D steuerpflichtige Firma sein, müßtest Du auch als Steuerinländer gelten. Sicherheitshalter mit Deiner Steuernummer bei Deinem zuständigen FA vorsprechen und parallel dazu die entsprechenden passi des Leasingvertrages parat halten. Auch ein Steuerberater dürfte Dir die Fragen umfassend und für 'nen schlanken Zins verständlicher erläutern, als ich es vermag. Gruß vom Z4-Pilot
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#6 |
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Trainee
Registriert seit: 28.06.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 21
Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Hallo Z4 Pilot,
vielen Dank schonmal für deine Ausführungen. Da es derzeit noch nicht wirklich konkret mit dem neuen Wagen wird, bleibt mir ja noch einiges an Zeit dies abzuklären. Mit Leasing habe ich mich noch nicht wirklich intensiv beschäftigt, da ich mich bisher nicht für Leasing begeistern konnte, aber man will ja jede Möglichkeit durchdenken. Mit FA meinst du Fachabteilung (in der Firma) oder Fachanwalt? Meine Firma ist eine deutsche GmbH, die jedoch einer japanischen Firma gehört, ich gehe aber mal davon aus, dass meine Firma in deutschen Landen steuerpflichtig ist. Gruß Jörg |
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#7 |
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 30.06.2007
Alter: 25
Beiträge: 212
Wagen: BMW Z4 M coupé 3.2
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
ich denke das ist gar nicht so problemlos. ich wollte das vor kurzem auch mit meinem 3.0 machen, aber ich glaube dein Händler hält davon wahrscheinlich nicht soviel, da wenn du das fahrzeug abgibst, ein neuer Vertrag geschlossen wir, dann musst du zwar nicht mehr haften, aber das Problem ist, dass dein z dann einen zweitbesitzer hat und das bedeutet für deinen Händler einen hohen Wertverlust.
ist halt die Frage was dein Händler dafür bekommt ![]() Also so würde ich die Sache einschätzen. Trotzdem viel Glück |
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#8 |
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Fahrer macht Rennzulassung
Registriert seit: 30.06.2007
Alter: 25
Beiträge: 212
Wagen: BMW Z4 M coupé 3.2
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
sorry, dass der satz ohne punkt ist, musste mich ein wenig beeilen
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#9 | |
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Fahrer
Registriert seit: 05.04.2006
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Beiträge: 73
Wagen: BMW Z4 M roadster 3.2
Wagendetails: Z4M Roadster
Zweitwagen: -
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Zitat:
Cheers Kai |
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#10 |
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Trainee
Registriert seit: 28.06.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 21
Wagen: BMW Z4 coupé 3.0si
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Vielen Dank Kai! In DBA-steuertechnischen Dingen bin ich (noch) ein Greenhorn, arbeite mich gerade durch die Bestimmungen des DBA Ungarn.
Ich habe gerade ein paar Tage frei, insofern möge es man mir nachsehen, dass mir zu FA die Assoziation Finanzamt gefehlt hat ;-) dieses Jahr bin ich aufgrund eines 7 monatigen Einsatzes in Ungarn unter das DBA gefallen. Evtl muss ich demnächst für 6 Monate nach Spanien, dann wirds wohl auch noch Spanien werden. Nächstes Jahr dann wohl 8-10 Monate Shanghai. Ich lasse das mit den Steuern bezüglich zukünftiger DBA aber in Ruhe auf mich zukommen und informiere mich erst, wenn ich den Einsatzvertrag meiner Firma in Händen halte, alles andere ist zu oft Spekulation. |
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#11 |
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Fahrer
Registriert seit: 05.04.2006
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AW: Wer kennt sich damit aus: Leasing übernahme
Gern. Hier nochmal der anwendbare Paragraf des Einkommensteuergesetzes (EStG) nebst Erklärung in einfachen Worten:
"§ 50 d Absatz 8 EStG behandelt die einkommensteuerlichen Folgen der Entsendung eines Arbeitnehmers in einen Staat, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Selbst wenn nach dem Abkommen die Voraussetzungen für das alleinige Besteuerungsrecht durch den Tätigkeitsstaat vorliegen, soll dies allein noch nicht ausreichen, um den Arbeitslohn von deutscher Einkommensteuer freizustellen. § 50 d Absatz 8 EStG normiert vielmehr eine einseitige Rückfallklausel, auch wenn eine solche Vereinbarung im Doppelbesteuerungsabkommen nicht getroffen wurde. Danach wird die Freistellung bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt, soweit der Arbeitnehmer nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht (Tätigkeitsstaat), auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden. Wird ein solcher Nachweis erst geführt, nachdem die Einkünfte in eine Veranlagung zur Einkommensteuer einbezogen wurde, ist der Steuerbescheid insoweit zu ändern. Der Nachweis wird also wie ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 175 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO) behandelt." - Klar soweit? ![]() Cheers Kai |
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