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Alt 04.04.2006, 16:33   #1
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rätsel Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Hallo!

Ich moechte mir einen Eisenmann ESD zulegen...wie laeuft nur der Eintragungsprozess in der CH...speziell, wenn ich plane ihn in D zu kaufen...woher bekomme ich das Beiblatt?

Koennt ihr mir da helfen?

Danke
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Alt 04.04.2006, 17:08   #2
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Hy Chris

du müsstest den Schweizer Importeur von Eisenmann ausfindig machen... ich hatte z.b. mal ein FK-Fahrwerk in D gekauft und das Zertifikat kam dann von www.cagero.com dem offiziellen FK-Importeur, allerdings verlangte er dafür 200.- CHF aber das war dann immernoch günstiger als das FWK direkt in der CH zu kaufen

...habe bei Eisenmann Deutschland jetzt mal angefragt ob sie mir den Importeur für die CH nennen können, mal sehn wann die Antwort kommt...

andere möglichkeit wär einen Shop in der CH der die Eisenmänner anbietet anzufragen ob sie ein Gutachten ausstellen können oder ob sie den Importeur nennen können.

habe eisenmann anlagen z.b. bei www.cartech.ch oder bei http://qr-tuning.ch/ gefunden
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Alt 04.04.2006, 17:13   *Themenstarter*   #3
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

hey kev!

ich glaube der eisenmann importeur ist diese cartech...ich werde die mal anschreiben!

danke fuer den tip...halte euch auf dem laufenden...

bis dann
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Alt 04.04.2006, 17:43   #4
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Es ist Cartech... hatte letzten Herbst Eisenmann nach dem CH-Importeur gefraft... bzgl. was ne 4Rohr inkl. Einbau in der CH kostet!
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Alt 04.04.2006, 19:02   *Themenstarter*   #5
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

... und was war die antwort?
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Alt 05.04.2006, 10:01   #6
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Zitat:
Zitat von chr.rit
... und was war die antwort?
Ich habe mein Certifikat von Rusconi und ULZ chur.
Hätte noch eins übrig aber leider vom Mroadster
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Alt 05.04.2006, 10:25   #7
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

ich müsste noch eins vom 4rohr normal haben... vielleicht stehtda der 2.8er auch drauf ...verkauf ich dir dann für hm, 150fr

frag doch mal bei www.emmenegger-power.com nach. der liefert dir auch eisenmann und berät dich kompetent, falls du auch noch was sinnvolles machen willst (kürzeres diff oder so)
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Liebe Grüsse, Andy
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Alt 05.04.2006, 10:51   #8
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Wie es der Zufall so will, kann ich diese Frage mittlerweile brandaktuell und verbindlich beantworten. Habe beim Strassenverkehrsamt eine Anfrage gestartet betr. eines Eisenmann-2-Rohr-Endtopfes, Stufe "Sound". Habe die entsprechenden Papiere gemailt (Teilegutachten und nicht ABE). Habe meine Chancen schon schwinden gesehen, da keine eigentliche ABE sondern nur Gutachten.

Aber siehe da:

Sehr geehrter Herr Merz

Wir haben Ihre Unterlagen geprüft. Gemäss den Angaben ist es möglich, den Auspuffschalldämpfer an Ihrem Auto zu montieren. Eine Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass das Teilegutachten zusammen mit der Zollquittung im Fahrzeug mitgeführt werden muss und bei einer Kontrolle vorzuweisen sind.

Freundliche Grüsse

STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS ZUG


Guten Tag Herr Bischof,

Anbei die entsprechenden TUEV-Dokumente zum Auspuff den ich gerne montieren möchte. Leider trage ich den Fahrzeugausweis nicht auf mir und weiss darum die Stammnummer meines Wagens nicht. Falls Ihnen das hilft: Mein Nummernschild lautet ZG ......

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und einen guten Start in den neuen Tag.

Freundliche Grüsse

René Merz


Sehr geehrter Herr Merz

Je nach dem, nach welchen Bestimmungen (Prüfkriterien) die ABE erstellt wurde, ist die Nachrüstung möglich oder nicht. Um genau zu klären, welche Kriterien die vorliegende ABE erfüllt, bitten wir Sie, uns eine Kopie der Papiere sowie die Stammnummer Ihres Fahrzeuges zukommen zu lassen. Auf Grund der Unterlagen können wir dann das weitere Vorgehen festlegen.

Freundliche Grüsse

STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS ZUG


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte die Möglichkeit von einem bekannten aus Deutschland zu attraktiven Konditionen einen Nachrüst-Endschallschämpfer für mein Auto zu erwerben. Der Endtopf verfügt über eine ABE und die entsprechenden Papiere sind vorhanden.
Meine Frage ist nun, ob diese Erlaubnis auch für die Schweiz gilt bzw. das Mitführen der entsprechenden Papiere genügen würde oder gilt hier ein anderes Verfahren?? Wenn ja, wäre ich froh, wenn Sie mich darüber informieren könnten, wie ich konkret vorgehen muss.
Besten Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
René Merz


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Alt 05.04.2006, 11:41   #9
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

So, habe die Antwort erhalten, und wie Z(ürcher)4 schon richtig gesagt hatte ist Cartech der CH-Importeur

Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte wenden Sie sich bezüglich Preisen und Lieferzeiten an unseren schweizer Importeur:

Rusconi und Ulz Autotechnik
Richtstrasse 16
7007 Chur
Tel. +41 (0)81 250 05 05
Fax. +41 (0)81 250 05 09
ulz@cartech.ch
http//www.cartech.ch


Mit freundlichen Grüssen
eisenmann GmbH

i. V.
Sven Johann
(Vertriebsleiter)


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Alt 05.04.2006, 19:01   *Themenstarter*   #10
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Daumen hoch AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

@ Rene:

Das ist die Info, die ich gebraucht habe!

you made my day!

wenn es recht ist würde ich dich gerne nochmal persönlich belästigen, um ein paar details zu klären!

vielleicht kannst du mir mal eine tel.nr. zukommen lassen? das wär echt super!
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Alt 09.04.2006, 18:58   #11
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Hi Chris

I muss Dir aber trotzdem noch eine kleine Schwierigkeit mitteilen.
mit dem Beiblatt kannst Du problemlos herum fahren, und die Polizei wird Dir auch keine Probleme bereiten.
Es gibt aber ein Event, welches Dir und auch allen anderen Probleme bereiten kann.
Du musst ja regelmässig Dein Zetti prüfen lassen.
Nun haben die Herren der Schöpfung ein neues Verfahren, wie die Lautstärke des Fz geprüft wird.
Früher wurde die Lautstärke mittels einer Vorbeifahrt aus 5m Distanz gemessen. Dies ergab eine Lautstärke von 83dB, welches der Richtwert für das FZ gilt.
Nun messen Sie die Lautstärke direkt am FZ. mit meinem Eisenmann ergab das 89.5 dB bei 4350 Umdrehungen.
Ergebnis: zu laut, FZ ist nicht für den Strassenverkehr zugelassen.
Den Importeur interessiert dies nicht. Kommentar: zu laut. Ich hätte Ihn gleich zu beginn eintragen lassen, dann wäre das kein Problem. Dies stimmt aber auch nicht. Zu laut ist nun mal zu laut.

Behalt auf jedenfall Deinen Original ESD auf, falls Du in die selbe Situation kommst, wie ich.

greetings und guten Sound

Pat
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Alt 09.04.2006, 23:43   #12
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CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!CH Z4 gibt einen aus! Bravo!!!
AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Zitat:
Zitat von apocalyptica
Den Importeur interessiert dies nicht. Kommentar: zu laut. Ich hätte Ihn gleich zu beginn eintragen lassen, dann wäre das kein Problem. Dies stimmt aber auch nicht. Zu laut ist nun mal zu laut.
Ist genau so. Heute interessiert es grundsätzlich niemanden mehr, was auf dem Papier steht welches dem Auspuff mitgeliefert wird.

Im Zweifel wird gemessen (kann auch während einer ganz normalen Routinekontrolle vorgenommen werden). Wenn er zu laut ist muss der Auspuff runter, egal ob er gemäss Papier legal ist oder nicht.
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Gruss Massimo



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Alt 31.07.2006, 18:00   *Themenstarter*   #13
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rätsel AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

hab zu diesem thema nochmal eine frage:

wenn ich mit papieren dem angebautem esd pro-aktiv (also vor dem nächsten pflicht termin) versuche, ihn eintragen zu lassen...könnten die theretsich direkt vor ort stillegen und festhalten????
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Alt 01.08.2006, 19:57   #14
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Hi Chris

Festhalten können Sie ihn nicht, Du bekommst dann einfach einen neuen Termin, wo Du einen gültigen ESD zeigen musst.
Bei meiner normalen Vorführung wurde er als zu laut bemängelt, und ich musste nochmals kommen. Ich hab dann einfach meinen originalen ESD montiert und das hat Ihnen gereicht, keine Lautstärkenprüfung mehr.
Nach Aussage der MFK in Basel spielt auch das Eintragen des ESD's keine Rolle. Wenn er zu laut ist interessiert es niemanden, ob er mal Eingetragen wurde. Zu laut ist zu laut.

Am besten, Du hast Deine Betriebserlaubnis immer dabei, der Polizei scheint das zu reichen. Und wenn Du nicht so viel Pech hast wie ich, dann wirst Du bei der normalen Vorführung einfach durchkommen.

greetings
Pat
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Alt 02.08.2006, 11:51   #15
bummsbass
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Zitat:
Zitat von CH Z4
Ist genau so. Heute interessiert es grundsätzlich niemanden mehr, was auf dem Papier steht welches dem Auspuff mitgeliefert wird.

Im Zweifel wird gemessen (kann auch während einer ganz normalen Routinekontrolle vorgenommen werden). Wenn er zu laut ist muss der Auspuff runter, egal ob er gemäss Papier legal ist oder nicht.
Genauso ist es. Läuft bei den Töffs auch so.
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Alt 10.08.2006, 10:53   *Themenstarter*   #16
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krass AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Danke für Eure Hilfe!

Der Eisemann 4-Rohr ESD ist drangeschraubt...geiler Sound...ich habe die leiseste Sound-Stufe gewählt, so dass er erst ab 3500 U/min richtig zu hören ist...aber dann richtig böse!

Fotos sind in meiner Galerie!
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Alt 14.08.2006, 08:15   #17
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?

Ich habe noch ein Merkblatt betreffend Austausch-Schalldämpfer! Ist noch interessant und sagt eigentlich alles....
Ich hatte mal Riesenärger mit dem Motorrad. Dort sind sie noch viel "schärfer" drauf von der Rennkontrolle! Man sieht ihn eben auch sofort. Hatte auch eine illegale ohne Teilegutachten montiert. Beim Topf war zum Glück die E-Nummer eingraviert. Aber sie wollten natürlich Papiere sehen und die hatte ich natürlich nicht. Stellte mich dann dumm und verwies auf den Händler, der so geliefert hatte. Ich bekam dann eine Karte, wo ich bei irgend einem Posten die Papiere vorführen musste. Mein Händler hat dann eine Serienanlage montiert, ist bei ihm auf den Posten gegangen (er kennt dort den Polizist gut) und der hat einfach einen Stempel draufgeknallt ohne Erwähnung, dass Anlage gewechselt wurde. Später rief mich der von der Polizeikontrolle an und teilte mir mit, dass ich ja nun die Papiere hätte besorgen können und er natürlich von einer Anzeige absieht.

Danach hab ich dann einen Topf montiert, der mit Papieren ausgestattet ist. Hat dafür 18 PS!!! weniger Leistung, dafür mehr Drehmoment unten rum und klingt auch gut.

Hier noch die Konsequenzen bei fehlenden Papieren:

- Topf nicht zu laut aber keine Papiere erhältlich: neue Vorführung auf der MFK und Busse
- Topf ohne Papiere, bei der Kontrolle wird Lautstärke gemessen und 5dB über dem erlaubten: Fahrzeug stehen lassen, Weiterfahrt verboten, neue Anlage montieren und neu vorführen, danach Busse im 4-5 stelligen Bereich und ein Monat Fahrverbot!!!!!! Das wars mir dann echt nicht wert, daher die Umrüstung!!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Merkblatt Auspuff.pdf (32,1 KB, 7x aufgerufen)
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Ab 2006 Z4 Coupé, jetzt ab 2008 Z4 Roadster!

Geändert von cl2000 (14.08.2006 um 08:21 Uhr).
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