Bummler
Wer braucht schon Lack
Krasser Tonfall hier
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Können wir es einfach wie folgt zusammenfassen, um die Diskussionen zu beenden?
1. Wer neben dem KW V3 andere Abweichungen von der Serie bei Rad/Reifen-KOmbination muss diese explizit eintragen lassen, um seine Betriebserlaubnis nicht zu verlieren
2. Wer nur Serienbereifung und Serienfelgen (Z4-Serienräder, nicht irgendwelche BMW Räder wie bspw. Performance 313) fährt, benötigt nur eine Eintragung des KW V3
Ist leider so, aber das sind die Spielregeln in Deutschland...
Krasser Tonfall hier
Diese Aussage stammt nicht aus einer stillen Post aus dem Hause Schmickler, sondern ist eine offizielle Aussage des verantwortlichen TÜV-Ingenieurs. Da diese kompetente Antwort angezweifelt wurde, hat er sich auf Anfrage noch einmal schriftlich und detailliert dazu geäußert. Der Besitzer des Fahrzeugs wird das Schreiben heute noch erhalten, es wird auch noch eine Version mit TÜV-Briefkopf geben. Ich hänge es hier an:Heute hatte ich auf dem Hause Schmickler einen Anruf zu dem Thema.
"Wäre die Reifenkombination explizit eingetragen, dürfte das Fahzeug mit einer anderen Reifenkombination nicht mehr gefahren werden.
Vielmehr ergibt sich das was zugelassen ist und zusammengehört aus der Reihenfolge der Eintragungen."
Die erste Forderung muss schon deshalb erfüllt sein, weil die Räder bereits eingetragen sind. Die zweite Bedingung ist ebenfalls erfüllt. Damit gibt es seitens des Eibach-Gutachtens keinen Anlass, eine Verbindung zwischen den Federn und einem bestimmten Radsatz zu schaffen. Und deshalb konnten die Federn auch problemlos nach §19.3 eingetragen werden.Folgende Bedingungen müssen dafür eingehalten werden:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad-/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- Die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesem Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer).
Stimmt per se, aber erstens hat er sich entschuldigt und zweitens kann ich es nachvollziehen, wenn logisches zu missionarischem verkommt. Da kann der zitierte Prüfingenieur schreiben was er will, nach meinen persönlichen Erfahrungen glaube ich nur das, was ich selber erfahren habe/musste. Und das war etwas anderes. Natürlich rechtfertigt der Prüfingenieur sein Vorgehen. Aber was in der Praxis nicht funktioniert, funktioniert eben nicht. Mehr dazu ganz unten.Hier scheint ja jemand mächtig Druck auf dem Kessel zu haben. Der Ton geht hier im Forum überhaupt nicht. [...]
[...]
Federn
Die Federn stellen eine Eintragung nach §19.3 dar und sind auch so gehandhabt worden. Der Prüfer hat korrekterweise die Situation am Auto im jetzigen Zustand bewertet, also mit den montierten und eingetragenen Rädern. In Übereinstimmung mit dem Eibach-Gutachten gab es keinen Grund, eine besondere Verbindung zwischen den Rädern und den Federn zu schaffen in der Form, dass die Federn nur mit diesem Radsatz gefahren werden dürfen. In dem Schreiben werden die im Eibach-Gutachten gestellten Bedingungen für Radsätze aufgeführt:
Die erste Forderung muss schon deshalb erfüllt sein, weil die Räder bereits eingetragen sind. Die zweite Bedingung ist ebenfalls erfüllt. Damit gibt es seitens des Eibach-Gutachtens keinen Anlass, eine Verbindung zwischen den Federn und einem bestimmten Radsatz zu schaffen. Und deshalb konnten die Federn auch problemlos nach §19.3 eingetragen werden.
[...]
Die Angriffe richteten sich konkret gegen die Aussage von Schmickler, bei der es ausschließlich um den beschriebenen Fall ging. Dieser Fall ist nun klar gestellt. Er ist sicher einfacher, als der von Dir beschriebene Umbau, hat aber mit diesem nichts zu tun. Dem übermotivierten Poster trage ich das nicht nach, solange er sich ab jetzt zurückhält im Tonfall. Wenn ihm "der Kragen geplatzt" ist, dann ist das sein Problem, einen Grund dafür gab es nicht.Stimmt per se, aber erstens hat er sich entschuldigt und zweitens kann ich es nachvollziehen, wenn logisches zu missionarischem verkommt. Da kann der zitierte Prüfingenieur schreiben was er will, nach meinen persönlichen Erfahrungen glaube ich nur das, was ich selber erfahren habe/musste. Und das war etwas anderes. Natürlich rechtfertigt der Prüfingenieur sein Vorgehen. Aber was in der Praxis nicht funktioniert, funktioniert eben nicht. Mehr dazu ganz unten.
Insofern bin ich da mal verzeihlich, wenn einem da der Kragen platzt. Und Scheinriese ist bisher der einzige von uns, der nicht nur Aussagen getätigt hat, sondern diese auch belegt hat. Das finde ich gut.
Natürlich muss er das. Aber das ist im Prinzip ähnlich wie im beschriebenen Fall: er findet ein Fahrzeug in einem bestimmten Zustand vor, also entweder mit Serienbereifung oder mit einer eingetragenen anderen Bereifung. Dann wird der Einbau des KW in diesem Zustand begutachtet. Würden Räder und Fahrwerk gleichzeitig geändert, wäre es nichts anderes, es muss zusammen funktionieren. Es ist nur ein formaler Unterschied, ob die Räder schon eingetragen waren oder nicht.Logisch, wenn ich nur die Federn austausche, dann sind die Federteller vom original Dämpfer vorne auch original. Ergo haben wir den gleichen Bauraum wie original. Wir reden hier aber nicht von Tausch-Federn, sondern ... siehe Titel ... von dem KW V3 Fahrwerk!
Und da ergibt sich halt nun mal eine komplett neue Bewertung des Bauraumes zwischen Rad-Reifenkombination und KW-V3-Federbein. sowohl für neue Red-Reifen-Kombinationen als auch (leider) für die Serienbereifung. Und da MUSS ein Prüfer eben die vorangegangen Eintragungen von Rad-Reifen-Kombinationen berücksichtigen. Haben mir schon mehrere Prüfer so erzählt.
stimmt, mit einem so geringen Abstand sollte niemand herumfahren. Der TÜV würde es definitiv nicht tolerieren, und bei geringem Durchschlagen der Federn gäbe es Karrosseriekontakt.Und selbst auf KW V3 mit Serien-Rad-Reifen-Kombination kann man sich nicht verlassen. Bei mir war (wahrscheinlich aufgrund von ungünstigen Toleranzen) zwischen Serien-Rad-Reifen-Kombination (8,0 x 18 ET 47) und KW-V3-Federbein noch DREI Millimeter Luft. Das kann bei jemand anders natürlich besser ausgehen. Darf ich so herumfahren? Weil es dem TÜV nicht unter die Augen kommt bestimmt. Aber wenn was passiert, bin ich halt dran. Also habe ich mein Hirn eingeschaltet, den Satz im KW-Gutachten, dass gegen die Verwendung der serienmäßigen Rad-Reifen-Kombination keine Bedenken bestehen ignoriert und mir 8,0 x 18 ET34 (Radialspeiche 216) besorgt. Aus dieser Eigenverantwortung kommt im Schadensfall heutzutage keiner mehr raus
Das ist unzweifelhaft richtig, aber siehe oben, es muss nicht zu einer zwingenden Verbindung kommen.Das war bei mir jetzt zwar die Winter-Rad-Reifen-Kombination, gilt aber ebenso für Sommerräder oder Original-BMW- oder Aftermarket-Räder.
Aber dafür diskutieren wir hier ja .... nämlich um von unseren Erfahrungen zu profitieren. Und meine Erfahrung hat gezeigt, dass KW V3 und 8,0 x 18 ET 47 sehr kritisch ist und das laut mehreren Prüfern ein Komplettneu-Gewinde-Fahrwerk mit der Rad-Reifenkombinationen zusammen geprüft werden muss.
Ich weiß nicht, wer da was nicht wahr haben will. Wenn ein KW-Fahrwerk eingebaut wird, wird es abgenommen. Und entweder passt es dann, oder es passt nicht. Wurden vorher andere Räder eingetragen, dann wird das KW dagegen geprüft. Wird erst das KW eingetragen und später kommen andere Räder drauf, dann werden diese bei der Eintragung gegen die bestehende Hardware geprüft. Werden beide gleichzeitig geändert, passiert es eben zur selben Zeit.Dass das KW-Verkäufer und die, die es leicht haben möchten nicht wahrhaben wollen, liegt in der Natur der Sache
Und wenn es eben in Deutschland selbst bei den Prüfern zwei Meinungen gibt, dann schließe ich mich der Meinung an, bei der ich auf der sicheren Seite bin.
Respekt für die klare Ansage, damit ist das Thema für mich erledigt.Ich bin hier Opfer eines Missverständnisses geworden.
Ich war im irrigen Glauben, dass sich der Beitrag von H & H-Z4 auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Das war jedoch nicht der Fall.
Tatsächlich bezog sich der Beitrag von H & H-Z4 auf den Einbau von Eibach-Federn. Leider ist dies mir erst jetzt klar geworden.
Wie es im Schreiben des Tüv-Prüfers heißt - und es im Eibach-Gutachten auch nachzulesen ist -, bestehen unter einigen Auflagen keinerlei technische Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen.
Dieser Passus fehlt im KW3-Gutachten. Darum gilt das, was von mir auf der vorhergehenden Seite gepostet wurde..
Daher rührt das Missverständnis.
Ich bedauere es sehr, bei H & H-Z4 nicht nachgefragt zu haben, ob sich sein Beitrag auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Denn das war nicht der Fall.
Das ließ mich falsche Schlüsse ziehen und erklärt auch, warum ich so vehement darauf gedrungen haben, dass der Beitrag gelöscht wird.
Die Antwort von Schmickler an H & H-Z4 zu seinen Eibach-Federn war tatsächlich im vollen Umfang richtig.
Ich bitte die Schmicklers darum in aller Form um Entschuldigung.
Wenn es dann noch einen Fahrer gibtWenn das Ding eingetragen ist, dann steht der TÜV-Mann für diese Eintragung gerade, auch wenn ein Gutachter nach einem Unfall anderer Meinung ist. Das fällt nicht auf den Fahrer zurück.
Ich weiß nicht, warum die Eintragung eines KW-Fahrwerks mit Gutachten ein solches Problem darstellen soll. Wie gesagt, wird das Fahrwerk bei KW im Zuge der Erstellung des Gutachtens gründlich geprüft, sonst würde es dieses Gutachten nicht geben. Danach geht es nur noch um den Einbau und das Zusammenspiel mit anderen Komponenten. In diesem Fall ging es um Räder und Reifen. Das Gutachten selbst stellt schon mal klar, dass alle Serienräder gefahren werden dürfen, solange entsprechende Distanzscheiben benutzt werden. Ist ein anderer Radsatz montiert, dann müssen Felgen und Reifen für sich gesehen zulässig sein für das Auto. Und dann geht es nur noch um die korrekte Montage, und das bedeutet bei Rädern lediglich Freigängigkeit in allen Richtungen.Wenn es dann noch einen Fahrer gibt
Ich weiß nicht, warum die Eintragung eines KW-Fahrwerks mit Gutachten ein solches Problem darstellen soll. Wie gesagt, wird das Fahrwerk bei KW im Zuge der Erstellung des Gutachtens gründlich geprüft, sonst würde es dieses Gutachten nicht geben. Danach geht es nur noch um den Einbau und das Zusammenspiel mit anderen Komponenten. In diesem Fall ging es um Räder und Reifen. Das Gutachten selbst stellt schon mal klar, dass alle Serienräder gefahren werden dürfen, solange entsprechende Distanzscheiben benutzt werden. Ist ein anderer Radsatz montiert, dann müssen Felgen und Reifen für sich gesehen zulässig sein für das Auto. Und dann geht es nur noch um die korrekte Montage, und das bedeutet bei Rädern lediglich Freigängigkeit in allen Richtungen.
All das ist gut definiert und auch leicht nachprüfbar, und es ist Alltagsgeschäft beim TÜV.
Mal zum Vergleich ein anderer Fall:
Im Dom werden die Langlöcher aufgefräst, um mehr Sturz zuzulassen, zusätzlich werden andere Querlenker aus einer anderen Baureihe montiert, hinzu kommt eine nicht serienmäßige Feder-/Dämpfer-Kombination. Dann gibt es einen anderen Prüfaufwand.
Ich habe das bei Schmickler mitverfolgt, da ist das Fahrzeug auf dem Nürburgring probegefahren worden mit meßtechnischer Überwachung, bevor die Veränderung der Dome freigegeben wurde. Daher gibt es da jetzt bei Schmickler auch dieses Gutachten.
Aber wie gesagt, ein wesentlich komplexerer Fall.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei, kann das sein?Das ist alles Alltagsgeschäft beim Tüv. Und es wird gemacht, weil es vorgeschrieben ist:
Wer als Tüv-Prüfer eine Ausnahme von der Regel für sich in Anspruch nehmen will, muss das gut begründen können.
Niemanden vorab eine Probefahrt machen zu lassen, ist keine gute Begründung.
richtig, und damit sind nun alle Unklarheiten beseitigt.Alles komplett richtig, bis auf einen kleinen Punkt. Werden Distanzen eingebaut, ist immer eine Gefährdung zu erwarten.
Anhang anzeigen 286455
Im KW-Gutachten wird zwar darauf hingewiesen, dass 10mm-Distanzen mit Serienrädern verbaut werden müssen. Das heißt nur, dass hier keine Einzelabnahme fällig ist, sondern jede Prüfstelle das abnehmen kann.
Aber: Dass KW3 die Verwendung von Serienrädern mit Distanzen verlangt, heißt ja nicht, dass dadurch automatisch die Pflicht entfällt, auch die Distanzen abnehmen zu lassen.
Das muss dann so natürlich auch im KFZ-Schein vermerkt sein. Serienräder mit 10mm-Distanzen. So wird das ja auch eingetragen, wenn das KW-Fahrwerk mit Serienkombi abgenommen wird.
In der Regel erfolgt das aber in einem Aufwasch, wenn man mit Kw und Sonder-Kombi vorstellig wird.
Es sind zwei verschiedene Prüfvorgänge:
Serie mit Distanzen nach §19
Sonderkombi nach §23 (Einzelabnahme)
Das nur zur Vollständigkeit.