Ich versuche mal ein paar Anmerkungen dazu - wodurch es vermutlich nicht transparenter werden wird:
1.) Zum einen sind die o.a. Autos (Lambo & Co.) womöglich teilweise als Kleinserie aufgelegt (wobei ich allerdings nicht weiß, ob das überhaupt Auswirkungen das auf die Zulässigkeit der Geräuschentwicklungen hat). Vor allem aber gab es
damals bei der
Homologation noch andere, deutlich weniger strenge "Lärmvorschriften" als aktuell.
2.) Mit den (damaligen und aktuellen) gesetzlichen "Lärmvorschriften" erklären sich auch die
unterschiedlichen Lautstärken der Autos. Es galt (und gilt) eben nicht für jedes Auto der gleiche gesetzliche Grenzwert - sondern, einfach gesagt, PS-stärkere Autos dürfen (etwas) lauter sein.
Hinzu kommt der
Unterschied zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch: Die Standgeräusche sind in den Papieren eingetragen und je Auto völlig unterschiedlich (ich glaube, dazu gibt es gar keinen gesetzlichen Grenzwert). Bei der Polizeikontrolle kann in aller Regel nur das Standgeräusch nachgeprüft werden. Wenn das lauter ist als der Eintrag in den Papieren, dann kann das eben zur Stilllegung o.ä. führen. Hier wird also kein "allgemein geltender" Grenzwert nachgeprüft, sondern lediglich, ob sich das Auto (im Standgeräusch) so verhält, wie es eingetragen ist.
3.) Die Lärmbestimmungen auf der
Rennstrecke sind wieder etwas anderes und haben mit alldem m E. eher wenig zu tun: Die Rennstreckenbetreiber müssen (vermutlich) lokale behördliche Auflagen erfüllen. Daher sind die dort zugelassenen Grenzwerte ggf. geringer als das, was zulassungsrechtlich am Fahrzeug erlaubt ist. Auch wird auf der Rennstrecke anders gemessen.