Das hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun. Garantie gibt es bei BMW schon gar nicht und somit auch keine Garantiebedingungen. Während der Gewährleistungszeit ist es egal wer Inspektionen/Ölwechsel macht. Es muss nur sichergestellt sein, dass dies nach Herstellervorschrift durchgeführt wurde.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und es gibt gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Insoweit ist eine Ablehnung der Kulanz auch ohne Begründung legitim. Offensichtlichtlich ist die Verjährung der Gewährleitung hier bereits eingetreten. (Fahrzeugkauf älter als 2 Jahre)
Ein Herstellungsfehler der Steuerkette läßt sich sich relativ einfach am defekten Teil nachweisen. Deshalb auch meine entsprechenden Anmerkungen. Solange man sachlich und hartnäckig bleibt, sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Lösung ohne inanspruchnahme des Rechtsweges immer vorhanden, zumindest ist das meine Erfahrung.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und es gibt gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Insoweit ist eine Ablehnung der Kulanz auch ohne Begründung legitim. Offensichtlichtlich ist die Verjährung der Gewährleitung hier bereits eingetreten. (Fahrzeugkauf älter als 2 Jahre)
Ein Herstellungsfehler der Steuerkette läßt sich sich relativ einfach am defekten Teil nachweisen. Deshalb auch meine entsprechenden Anmerkungen. Solange man sachlich und hartnäckig bleibt, sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Lösung ohne inanspruchnahme des Rechtsweges immer vorhanden, zumindest ist das meine Erfahrung.