Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
- Wagen
- anderer Wagen
Nur relativ kurz und mit der erheblichen Einschränkung, dass ich lediglich Erfahrungswerte aus Fällen mit anderen Herstellern, insbesondere mit Porsche, wiedergebe:
Bei der fahrzeuggegenständlichen Software ist es bei den Automobilherstellern zunehmend so, dass die (faktische) Handlungshoheit nicht bei den Fahrzeughändlern, sondern bei den Herstellern liegt und dort zentral ausgeübt wird. Mit anderen Worten: Immer öfter kann der Händler eine Veränderung der Software per Fernzugriff des Herstellers im Rahmen der Fahrzeugdiagnose und/oder -wartung gar nicht mehr verhindern. Ist das Softwareupdate dann passiert, verweigern sich Händler und Hersteller in aller Regel dem Downgrade auf die bisherige Version. Immer öfter gibt es dazu auch verbindliche Weisungen des Herstellers, mithin die Händler das Downgrade nicht mehr durchführen dürfen (obwohl sie es teilweise durchaus könnten).
In rechtlicher Hinsicht ist der Eingriff in das eigene Eigentum durch "erzwungene" Softwareupdates durchaus ein interessantes Thema - zu dem es vermutlich noch keine aussagekräftige Rechtsprechung gibt. Nicht nur ein etwaiger Schadensersatzanspruch - der ohnehin in der Regel kaum bezifferbar, oder jedenfalls der Höhe nach gering sein dürfte - spielt da eine Rolle, sondern auch, und m. E. viel interessanter, die Frage, inwieweit man die Herstellung des früheren Zustandes gerichtlich durchsetzen könnte.
Ich hatte in diesem Fred schon einmal zum Ausdruck gebracht, dass das für mich ein ernstes Thema ist. Es war für mich auch schon einmal kaufverhindernd. Denn ich kaufe nicht bei einem Hersteller, der mir Anlass zu der Befürchtung gibt, dass er nach dem Fahrzeugerwerb womöglich nach Gutdünken ein für mich bedeutsames Qualitätsmerkmal des Autos per Softwareupdate nachteilig verändern wird. Je mehr dieses Gebaren der Hersteller aber um sich greift - bisher kenne ich es von Porsche, von Jaguar und nun offensichtlich auch von BMW -, umso eher wird man sich aber wirklich ernstlich überlegen müssen, dagegen mal auf dem Rechtsweg vorzugehen.
Bei der fahrzeuggegenständlichen Software ist es bei den Automobilherstellern zunehmend so, dass die (faktische) Handlungshoheit nicht bei den Fahrzeughändlern, sondern bei den Herstellern liegt und dort zentral ausgeübt wird. Mit anderen Worten: Immer öfter kann der Händler eine Veränderung der Software per Fernzugriff des Herstellers im Rahmen der Fahrzeugdiagnose und/oder -wartung gar nicht mehr verhindern. Ist das Softwareupdate dann passiert, verweigern sich Händler und Hersteller in aller Regel dem Downgrade auf die bisherige Version. Immer öfter gibt es dazu auch verbindliche Weisungen des Herstellers, mithin die Händler das Downgrade nicht mehr durchführen dürfen (obwohl sie es teilweise durchaus könnten).
In rechtlicher Hinsicht ist der Eingriff in das eigene Eigentum durch "erzwungene" Softwareupdates durchaus ein interessantes Thema - zu dem es vermutlich noch keine aussagekräftige Rechtsprechung gibt. Nicht nur ein etwaiger Schadensersatzanspruch - der ohnehin in der Regel kaum bezifferbar, oder jedenfalls der Höhe nach gering sein dürfte - spielt da eine Rolle, sondern auch, und m. E. viel interessanter, die Frage, inwieweit man die Herstellung des früheren Zustandes gerichtlich durchsetzen könnte.
Ich hatte in diesem Fred schon einmal zum Ausdruck gebracht, dass das für mich ein ernstes Thema ist. Es war für mich auch schon einmal kaufverhindernd. Denn ich kaufe nicht bei einem Hersteller, der mir Anlass zu der Befürchtung gibt, dass er nach dem Fahrzeugerwerb womöglich nach Gutdünken ein für mich bedeutsames Qualitätsmerkmal des Autos per Softwareupdate nachteilig verändern wird. Je mehr dieses Gebaren der Hersteller aber um sich greift - bisher kenne ich es von Porsche, von Jaguar und nun offensichtlich auch von BMW -, umso eher wird man sich aber wirklich ernstlich überlegen müssen, dagegen mal auf dem Rechtsweg vorzugehen.