Armer Zetti :(

z4muc

Fahrer
Registriert
14 Dezember 2011
Ort
München
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Heute auf den Weg zur Arbeit wollte ich ein Hasen ausweichen. Hätte ich wohl lieber sein lassen
 

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Mist,......Kleintieren sollte man nicht ausweichen, wahr wahrscheinlich reflexmäßig, oder?
 
Mein Beileid. Schaut aus als wenn die Hinterachse nen richtigen Schlag abbekommen hat - also wahrscheinlich Totalschaden?
 
Ach je. Echt doofe Sache. Bei so rutschiger Straße geht das ganz schnell. Tut mir leid für Dich und Deinen Zetti. :( Ich hoffe Du bist versichert.
 
Shit :mad:
Steht der Z auf der Leitplanke?

Dir gehts aber gut?
 
Ja habe das Vieh gesehen und aus reflex bin ich ausgewichen. Das Auto steht jetzt in Garching im Karosserie Zentrum der BMW und der :) der freundliche denkt es ist ein Totalschaden. Habe Vollkasko. schätze das ich saftig hochgestuft werde
 
Die Schadenshöhe ist für den Grad der Heraufstufung egal. Kannst froh sein, dass Dir nix passiert ist.
 
@Benster die Warnblinker Anlage hat die Rennleitung vor ein Rätsel gestellt ;)

Hast du auch die "An An Aus" - Codierung?

Mein Beileid! Ich hoffe dir ist (bis auf den emotionalen Schaden) nichts passiert?
Bin mal gespannt wie das bewertet wird... Wo ist eigentlich dein linkes Hinterrad gelandet?
 
Das Rad liegt mit den Rest von der Radaufhängung unter dem Differenzial.
Ja der Warnblinker ist programmiert
 
Mein Beileid! Hauptsache dir gehts gut.

Und sicher gab es dann gleich genug Passanten, die gesagt haben: "Guck mal, typisch die BMW-Fahrer..." Obwohl du den Wagen geopfert hast um den Hasen das Leben zu retten.
 
Auch von mir herrliches beileid.
Das schöne Auto :(
Und der Hase rennt morgen vor den nächsten Laster...
Aber Hauptsache keine Personenschäden!

Was hat es mit der Warnblinkanlage auf sich?
 
Schade um Deinen ZZZZ ! Aber das Wichtigste : Hase und Du sind wohlauf....Blech ist ersetzbar. Bezüglich Vollkasko...das macht nicht die Welt aus. Nach einer Unfallflucht war mein Wagen Schrott. Ich wurde von SF 12 auf SF 6 zurückgestuft. Haftpflicht ändert sich natürlich nicht. Mein Versicherungsfuzzi hat geraten, ein Jahr auf die Vollkasko zu verzichten und dann wirst Du wieder so eingruppiert, wie die Haftpflicht, bei mir dann SF 13. Das ist legal, aber ein Jahr solltest Du sehr vorsichtig fahren...ich habs riskiert und bin mittlerweile bei VK und Haftpflicht bei SF 19.
 
Puuh, da hätteste dich ja fast noch um den Baum gewickelt, sehe ich das richtig?
Freut mich, dass dir nichts passiert ist, kenne sowas auch mit anderem Ausgang.

Nur schade um den schönen Zetti, wird aber sicher wieder einer geholt oder ;)? (Falls Totalschaden)
 
Heute auf den Weg zur Arbeit wollte ich ein Hasen ausweichen. Hätte ich wohl lieber sein lassen

Ich zitiere mal eben ...ich hoffe, Du hast den Bullen gesagt, daß Du einer Kuh ausgewichen bist...


Totalschaden nach Wildunfall: Ausweichmanöver für einen Fuchs (Kleintier) ist grob fahrlässig
Versicherung muss nur 40 Prozent der Reparatursumme ersetzen
Ein Autofahrer, der einem Fuchs ausweicht, handelt grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wich ein Autofahrer (Kläger) einem von links über die Straße laufendenFuchs aus. Der Fahrer geriet dabei auf die Gegenfahrbahn und brachte sein Fahrzeug in einer Straßenböschung zum Stehen. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung wollte den entstandenen Schaden nicht vollständig übernehmen. Die Versicherung argumentierte, dass der Autofahrer keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag habe, da eine Wildberührung nicht bewiesen sei und auch kein Anspruch als so genannter Rettungskostenersatz bestehe, da ein Fuchs als Kleintier nicht zu einem Ausweichen berechtige.

Versicherung: Ausweichen bei Kleintieren ist grob fahrlässig
Das Ausweichen bei kleinen Tieren wie einem Fuchs sei grob fahrlässig, ein Aufwendungsersatzanspruch daher nicht gegeben. Der Autofahrer holte ein Gutachten eines KFZ-Sachverständigen, der einen Totalschaden des Fahrzeugs feststellte und den Fahrzeugschaden auf 6.990 € bezifferte. Diesen Betrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, somit 6.840 €, begehrte der Kläger von der beklagten Versicherung.

Landgericht: Ausweichen war nicht erforderlich

Das Landgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 2.646 € nebst Zinsen sowie 316,18 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen und wies die Klage im Übrigen ab. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger einem Fuchs zur Vermeidung einer Kollision ausgewichensei. Dies sei jedoch nicht erforderlich gewesen, da für den Mittelklassewagen des Klägers bei einem Überfahren des Fuchses lediglich Sachschäden in geringer Höhe zu befürchten gewesen seien, demgegenüber bei einem plötzlichen Ausweichen das - sich hier auch realisierte - Risiko eines Totalschadens bestehe.

Landgericht: Kläger irrte sich grob fahrlässig über die objektive Notwendigkeit des Ausweichens
Dennoch stehe dem Versicherungsnehmer nach § 90 VVG ein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn sich bei ex-post-Betrachtung herausstelle, dass die Handlung zwar nicht gebotengewesen sei, der Versicherungsnehmer aber ohne grobe Fahrlässigkeit angenommen habe, dies sei der Fall. Vorliegend habe der Kläger sich grob fahrlässig über die objektive Notwendigkeit des Ausweichens geirrt, was zu einer Leistungskürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers, somit hier zu einer Kürzung um 60 % führe. Dem Kläger stehe daher unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung von 150 € ein Anspruch in Höhe von 2.646 € sowie auf Erstattung dementsprechend angefallener vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 316,18 € zu
 
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Das zählt definitiv nur für Teilkasko. Diese zahlt nämlich nur bei einem Wildunfall mit Kontakt oder wenn fest steht, dass der Aufprall mit dem Tier einen größeren Schaden zur Folge gehabt hätte, als das Ausweichen, was in deinem Fall aber nicht zutrifft, da ein Hase dir maximal die Frontschürze zerstört hätte. Ab der Größe eines Rehs ist ein Ausweichen gerechtfertigt, da es auch lebensbedrohlich sein kann. Ausweichen ist aber grundsätzlich ein heikles Thema, da natürlich außer dem Schaden am Auto in der Regel kein Beweis vorliegt bzw. das Tier. Ab dann springt die Vollkasko ein
 
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