Armer Zetti :(

Interessant ist ja, was Versicherungen schon als grob fahrlässig bezeichnen!

Es gibt eine Definition von grober Fahrlässigkeit, ich hab sie nicht mehr genau im Kopf.

Im übertragenen Sinne bedeutet es, dass man zwar einen Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt, ihn aber aufgrund seines Fehlverhaltens völlig bewusst und billigend in Kauf genommen hat. Heißt übersetzt:

Ich mache das jetzt, es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass ein Unfall passiert, aber das ist mir scheiß egal!

Es ist Dir also bewusst, was für einen folgenschweren Fehler du machst! Und da bin ich mir sicher, dass das auf fast alle Fälle nicht zutrifft!

Bei versicherungen fängt die grobe Fahrlässigkeit witziger Weise schon viel früher an....

Selbst als Angestellte einer Versicherung ärgere ich mich darüber regelmäßig!
 
Es gibt eine Definition von grober Fahrlässigkeit, ich hab sie nicht mehr genau im Kopf.

Nein Cleomy, die gibt es nicht ;)

Grobe Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen wird oder auch wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Da gibt es bei der Schadenregulierung dann schon Mal unterschiedliche Auffassungen, was als grob farhlässig anzusehen ist und wenn Versicherung und Versicherungsnehmer da nicht übereinkommen, dann landen die Fälle zur Entscheidung vor Gericht.

Insgesamt sollte doch gerade Dir als Mitarbeiterin einer Versicherung klar sein, dass sich Versicherungen im Rahmen der Schadenregulierung an gesetzliche Vorschriften halten müssen und das ist nun mal u.a. das BGB. Da wird auch Dein Arbeitgeber nicht hergehen und grobe Fahrlässigkeit nach Gutdünken auslegen, sondern sich an gesetzliche Vorgaben und Entscheidungen halten ;):) :-)
 
Nein Cleomy, die gibt es nicht ;)

Grobe Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen wird oder auch wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Da gibt es bei der Schadenregulierung dann schon Mal unterschiedliche Auffassungen, was als grob farhlässig anzusehen ist und wenn Versicherung und Versicherungsnehmer da nicht übereinkommen, dann landen die Fälle zur Entscheidung vor Gericht.

Insgesamt sollte doch gerade Dir als Mitarbeiterin einer Versicherung klar sein, dass sich Versicherungen im Rahmen der Schadenregulierung an gesetzliche Vorschriften halten müssen und das ist nun mal u.a. das BGB. Da wird auch Dein Arbeitgeber nicht hergehen und grobe Fahrlässigkeit nach Gutdünken auslegen, sondern sich an gesetzliche Vorgaben und Entscheidungen halten ;):) :-)

Dann habe ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht! Denn diese "Definition" oder nenne sie Unterscheidung zwischen leichter Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gibt es sehrwohl
 
Insgesamt sollte doch gerade Dir als Mitarbeiterin einer Versicherung klar sein, dass sich Versicherungen im Rahmen der Schadenregulierung an gesetzliche Vorschriften halten müssen und das ist nun mal u.a. das BGB. Da wird auch Dein Arbeitgeber nicht hergehen und grobe Fahrlässigkeit nach Gutdünken auslegen, sondern sich an gesetzliche Vorgaben und Entscheidungen halten ;):) :-)

Ähhhh...... Nein. Wenn es so einfach wäre, würde es nicht ständig Streit geben.

Schonmal was von speziellem Recht vor allgemeinem Recht gehört?
 
Dann habe ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht! Denn diese "Definition" oder nenne sie Unterscheidung zwischen leichter Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gibt es sehrwohl

Bleib doch mal locker....ich kann doch gar nicht beurteilen, ob Du Deine Ausbildung umsonst gemacht hast....Definition und Unterscheidung sind halt zwei Paar Schuhe...wenn Du das eine schreibst, aber das andere meinst, kann es da schon zu Missverständnissen führen ;)

Ähhhh...... Nein. Wenn es so einfach wäre, würde es nicht ständig Streit geben.

Schonmal was von speziellem Recht vor allgemeinem Recht gehört?

Ich zitiere mich da mal selbst:
Da gibt es bei der Schadenregulierung dann schon Mal unterschiedliche Auffassungen, was als grob farhlässig anzusehen ist und wenn Versicherung und Versicherungsnehmer da nicht übereinkommen, dann landen die Fälle zur Entscheidung vor Gericht.

@z4muc...sorry für OT, ich hör da nun auch auf
 
Schön, dass es so glatt läuft :)

Um das Rechtsthema mal klarzustellen:

Zivilrecht:
Einfache Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit

Einfache nach §276 Abs. 2 BGB.

Für grobe gibt es keine Definition.

Wenn aber die erforderliche Sorgfalt in sehr hohem Maße außer acht gelassen worden ist, spricht man davon.
 
Wer reflexartig einem Tier ausweicht, handelt definitiv nicht grob fahrlässig. Ist ja nicht so, dass er 20 Sekunden Bedenkzeit vorher hatte....
 
Bleib doch mal locker....ich kann doch gar nicht beurteilen, ob Du Deine Ausbildung umsonst gemacht hast....Definition und Unterscheidung sind halt zwei Paar Schuhe...wenn Du das eine schreibst, aber das andere meinst, kann es da schon zu Missverständnissen führen ;)
Alles gut, ich war nur vorhin sehr kurz angebunden und musste mich kurz fassen ;) bin ganz entspannt :)
 
Wer reflexartig einem Tier ausweicht, handelt definitiv nicht grob fahrlässig. Ist ja nicht so, dass er 20 Sekunden Bedenkzeit vorher hatte....

Aber genau hier zeigt die Rechtsprechung klar eine andere Tendenz
und deswegen sollte man dem evtl. Problem aus dem Weg gehen
indem man sich für einen besseren unproblematischen Schutz mit Leistung u.a. auch bei grober Fahrlässigkeit entscheidet....
ebenso wie die Absicherung von Tierschäden jeder Art und nicht nur Haarwildschäden.

Ubrigens gibt es das Problem grobe Fahrlässigkeit bei fast allen Schadensversicherungen und wurde seit 2008 noch komplizierter !

http://www.juraforum.de/lexikon/versicherungsvertrag-grobe-fahrlaessigkeit
 
Hallo zusammen,

Nach gut einen Jahr Golf fahren habe ich mich entschlossen wieder ein Zetti zu kaufen. Habe mit den Gedanken gespielt mir einen E90 zuzulegen, aber der E85 war einfach super, darum will ich wieder einen in meiner Garage haben.

Ich würde nach einen 3.0i suchen der unter 100.000 tkm auf der Uhr hat und Scheckheft gepflegt ist (oder von einem Forum User gewissenhaft gewartet worden ist).
Ich denke auf das alte serienmäßige Navi kann man verzichten.
Ob FL oder VFL ist mir egal.
Wäre toll wenn er wieder ein Aerodynamik Packet hätte☺.
Ausgeben kann ich bis ca. 13.000€.
Ist der Komfort Unterschied zwischen den "normalen" Sitzen und den M Sitzen enorm?

Wenn jemand von euch was wüsste, wäre es toll wenn der jenige Bescheid gibt.



MfG

Tom
 
Ich finde es wird immer schwieriger Zzzz mit unter 100.000km mit M-Sitzen zu finden, und wenn dann Wünsche wie Aero dazu kommen, wird es richtig mau.
 
Ist ja auch irgendwie logisch das es immer schwerer wird was mit unter 100k zu finden. Die Wagen sind ja zum Teil schon fast 12 Jahre alt, und werden im Normalfall halt gefahren. Hab aber auch nie verstanden warum es immer unter 100k sein müssen? Sind die Z mit über 100k alle Schrott oder fallen dort in kürzester Zeit riesige Reparaturen an?
 
Sind die Z mit über 100k alle Schrott oder fallen dort in kürzester Zeit riesige Reparaturen an?

Das hab ich mich auch schon immer gefragt, woher so ein Irrglaube herkommt.
Ab 100k werden alle Gänge ab sofort nur noch bis 3000U/min gefahren, dann halten sie evtl. bis 200k.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Wagen hat mich auch interessiert, aber die vier Vorbesitzer haben mich abgeschreckt.

kann das nicht ganz nachvollziehen - wenn das Auto super da steht dann sollten die Vorbesitzer egal sein. Die Fotos sehen auf jedenfall super aus.

Ich habe meinen auch mit 4 Vorbesitzer gekauft und knapp 80.000 Km. Dem Zetti sieht man das aber nicht an - steht da wie neu.

Natürlich wenn man den Zetti gleich wieder verkaufen möchte oder nur für eine bestimmt Zeit fahren möchte dann sind die Vorbesitzer natürlich
nicht so gut.

Für mich haben die Vorbesitzer keine Rolle gespielt da ich das Auto bis zum bitteren Ende fahren möchte.
 
Fakten wie 4 Vorbesitzer auch bei niedriger Laufleistung finde ich bei so einem Auto gar nicht soo schlimm, viele haben es als Spaßmobil für den Sommer, oft ist das Autohaus der 1. Besitzer und dann passt es doch. Hauptsache der Wagen sieht gepflegt aus und ist vor allem im Innenbereich nicht völlig abgegrabbelt und die Sitze sollten nicht matsche sein. Sollte natürlich auch keinen (schwereren) Unfall gehabt haben, Parkpaltzrempler passieren manchmal eben, aber das ist bei korrekter Instandsetzung ja auch nicht weiter schlimm. Das Verdeck sollte vernünftig aussehen, eine umgebaute Verdeckpunmpe ist natürlich von Vorteil :) :-). Fahrwerk, Reifen und Bremsanlage würde ich immer prüfen, sonst fällt mir nichts ein.
 
Ich habe einen 9 Jahre alten Z mit 117 tkm gekauft und wurde von manchen gefragt ob das ein Neuwagen sei :D

Das Verdeck sieht Tip Top aus, der Innenraum hat nur 1-2 kleine Kratzer und auch die Lackierung außen ist super in Schuss. Die Hand voll Kratzer sieht man auch nur bei der Handwäsche :)
 
Ich habe einen interessanten Z gefunden. Als Kontakt ist aber nur eine Email Adresse vorhanden. Ich habe den Verkäufer eine Mail geschickt und folgende Antwort erhalten

"Hello,


The BMW Z4 is still available for the price of 10.300 euro. The car is in excellent overall condition, accident free and without any scratches or dents.
I recently moved back to Manchester. The car is here with me as well. If you are interested let me know. It's still registered in Germany.

Thank you,
Thorsten"

Was haltet ihr davon?
Mir kommt das ziemlich komisch vor!

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=265146034
 
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