Der Kopter/Drohnen Outcoming Thread

Ich muß den Ulli total Recht geben. Als Wildflieger, wenn du auf Felder oder Wiesen fliegen willst mußt du den Eigentümer bzw. die Gemeinde um Genehmigung bitten.
Versicherung ist Pflicht. Auf der Drohne, wenns kein Spielzeug ist muß jetzt auch ein Aufkleber od. ähnliches mit deiner Adresse sein. Du darfst auch nur noch ab 100m von
der Strasse auf Felder fliegen.
Am besten die neuen Regelungen genau durchlesen und beachten.
Gruß
Woifei
 
Ich denke ich kann bei meiner Aussage so bleiben, die Verordnung liest sich hier recht klar, es wird von Wohngrundstücken gesprochen.

Du kannst gerne mal einen anderen Text hier posten.

Zusätzlich gibt es mittlerweile eine App von DFS die die Lufträumen zusätzlich klar kennzeichnet.
 
Ich muß den Ulli total Recht geben. Als Wildflieger, wenn du auf Felder oder Wiesen fliegen willst mußt du den Eigentümer bzw. die Gemeinde um Genehmigung bitten.
Versicherung ist Pflicht. Auf der Drohne, wenns kein Spielzeug ist muß jetzt auch ein Aufkleber od. ähnliches mit deiner Adresse sein. Du darfst auch nur noch ab 100m von
der Strasse auf Felder fliegen.
Am besten die neuen Regelungen genau durchlesen und beachten.
Gruß
Woifei

Was denn jetzt? Eigentümer fragen und 100m einhalten? In der Konsequenz dürfte man ohne Genehmigung nur aus seinem eigenen Grundstück und einem Modellflugplatz fliegen. Diese Interpretation sieht der Gesetzgeber so nicht vor.

Auch der Aufkleber ist kein Aufkleber sondern ein feuerfestes Schild ab 0,25kg Abfluggewicht.

Hier noch mal die Info direkt vom Minister. [emoji4]

IMG_8634.jpg
 
Die "Genehmigung" vom Bauern (um es mal so einfach zu sagen) bezieht sich nur auf das Betreten des Grundes, nicht den Überflug. Sicher ist es von Vorteil, auf einem Gelände zu fliegen und es für Start und Landung zu benutzen, für das man eine Einwilligung des Eigentümers hat. Die Juristen mögen jetzt noch differenzieren, ob der Mieter, Eigentümer oder Besitzer von Relevanz ist. Für den Flieger mag das Zweitrangig sein.
Klar ist auch die 100m-Regelung.
Zu klären ist evtl., ob unter die im Fyler bezeichneten Wohngebiete oder Gewerbegebiete fallen, in denen auch Wohnnutzung stattfindet.
Die Straße dürfte mE zunächst unkritisch sein. Wenn aber eine Gefährdung von der Drohne ausgeht, ists halt verboten. Das sind aber Einzelfallentscheidungen und gibt Platz für Auslegung.
 
Ich finde die Grafik eigentlich ziemlich anschaulich und eindeutig. :) :-)

Ein "Wohngrundstück" ist im gesunden Menschenverstand übrigens ein Grundstück (auf dem gewohnt wird) - und kein (Gewerbe-) Gebiet. In einem Gewerbegebiet (im engeren Sinne) darf nicht gewohnt werden, mithin das nicht gemeint sein kann. In Mischgebieten kann es logischer Weise nur so sein, dass man nicht über diejenigen Grundstücke fliegen darf, auf denen Häuser stehen, in denen (auch) gewohnt wird.
 
Das ab 100m von der Strasse wenn du auf Felder fliegst ist so gemeint: Oft reichen die Felder bis zu einer Landstrasse. Oft liegen junge Rehkitze im Feld im hohen Gras knapp neben der Strasse. Es gibt jetzt Unternehmen die die Felder mit Drohnen inkl. Kamera abfliegen und schauen ob junge Rehe im Gras versteckt liegen bevor der Bauer mir der Mähmaschine kommt. Das heißt jetzt, dass die Drohne einen Streifen von 100m von der Strasse aus das Feld nicht abfliegen darf und somit junge Rehe gefärdet sind. Das ist so. Habe es vor kurzen erst in der Zeitung von so einem Unernehmen gelesen.
Genauso muß man den Eigentümer eines Feldes oder Wiese auf der ich die Drohne fliegen lasse (starten und landen inbegriffen) um Genehmigung fragen.(ist auch so)
 
Immer noch falsch, ich muss nicht den Bauern wegen der Wiese fragen. Oder zeig doch mal wo das steht.

Hier noch mal die Bestimmungen:

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten

a) außerhalb der Sichtweite des Steuerers,

b) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen,Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen.

c) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung vonIndustrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und - verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

d) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, so-weit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

e) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

f) über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,

g) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Über-flug ausdrücklich zugestimmt,

h) in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis,

i) unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund,


Hier noch mal der Link vom BMVI, wenn die es nicht wissen was sie verordnet haben, wer dann...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/drohnen.pdf?__blob=publicationFile
 
Als eines Deiner Erstlingswerke schon ganz schön.

Außenrum schauts etwas vignetiert aus (dunkler am Rand).
Bei meinem iPad Pro ruckelt es ein wenig - das kann nicht am iPad liegen.
Auf dem Parkplatz sieht man den Schatten der Drohne - das ist aber auch schwierig zu vermeiden.

Aber im Vergleich zu meinen ersten Videoschritten: Prima

Diese Infografik bzgl der Regelungen ist sehr anschaulich.
Wenn ich es mal zu einer Drohne bringe wirds was Leichtes ;)
 
Als eines Deiner Erstlingswerke schon ganz schön.

Außenrum schauts etwas vignetiert aus (dunkler am Rand).
Bei meinem iPad Pro ruckelt es ein wenig - das kann nicht am iPad liegen.
Auf dem Parkplatz sieht man den Schatten der Drohne - das ist aber auch schwierig zu vermeiden.

Aber im Vergleich zu meinen ersten Videoschritten: Prima

Diese Infografik bzgl der Regelungen ist sehr anschaulich.

Wenn ich es mal zu einer Drohne bringe wirds was Leichtes ;)

Danke für deine Anmerkungen Georg. Erster Flug in den Bergen da bist ganz schön beschäftigt [emoji16]
Der schwarze Schatten aussen ist gewollt, mir gefällts, ruckeln seh ich nix Du @FlyingFH [emoji780]

Die Flugregeln sind eigentlich einfach, wo es schwierig wird ist das Filmen und Fotografieren [emoji6]
 
Auf dem Parkplatz sieht man den Schatten der Drohne - das ist aber auch schwierig zu vermeiden.

das ist eine Sache die man sehr gut momentan in Fernsehsendungen / Dokus / reportagen beobachten kann.
Insbesondere so Trash NEws ala Spiegel TV / Stern TV und Galileo und RTL2 benutzen sehr oft Drohnen-Videos, die m.E. nicht würdig sind im TV gezeigt zu warden.
Meist nur einmal aufsteigen und wieder runter. JEDES Mal sieht man die Drohne.

Dieser Drohnenschatten is halt die Kunst. Entweder man darf den Schatten nicht auf dem Video haben oder man muss das Video danach so schneiden, dass der Schatten nicht mehr zu sehen ist.

Achso: @F1Schumi das gilt nicht für dich. Du bist Hobbypilot und deshalb sieh es nicht als Kritik an. Meine Kritik ist eher an die "Profi"-Piloten, die für Film/Fernsehen Material prodzieren, gerichtet.
 
Danke für deine Anmerkungen Georg. Erster Flug in den Bergen da bist ganz schön beschäftigt [emoji16]
Der schwarze Schatten aussen ist gewollt, mir gefällts, ruckeln seh ich nix Du @FlyingFH [emoji780]

Die Flugregeln sind eigentlich einfach, wo es schwierig wird ist das Filmen und Fotografieren [emoji6]

Ruckelt nicht, der Filter sieht trotzdem nix aus [emoji14]
 
Mal ne Frage an die Mavic-Piloten. Hat da schon jemand Erfahrungen mit FPV? Ist das unkompliziert? Kosten? Merci...
 
Danke für deine Anmerkungen Georg. Erster Flug in den Bergen da bist ganz schön beschäftigt [emoji16]
Der schwarze Schatten aussen ist gewollt, mir gefällts, ruckeln seh ich nix Du @FlyingFH [emoji780]

Die Flugregeln sind eigentlich einfach, wo es schwierig wird ist das Filmen und Fotografieren [emoji6]

Das Ruckeln kann auch an Helmut's WLAN Verbindung liegen ;)

Einfach ist das sicher nicht (vom selben Parkplatz habe ich vor knapp 2 Jahren fotografiert)

Ich übe jetzt erst mal ganz einfach ActionCam - schwierig genug.
Hab so ne Halterung mit 3 Saugnäpfen - da sinkt das Risiko dass die Cam im Gegenverkehr landet ;)

Christian - weiter so !!!
 
Als eines Deiner Erstlingswerke schon ganz schön.

Außenrum schauts etwas vignetiert aus (dunkler am Rand).
Bei meinem iPad Pro ruckelt es ein wenig - das kann nicht am iPad liegen.
Auf dem Parkplatz sieht man den Schatten der Drohne - das ist aber auch schwierig zu vermeiden.

Aber im Vergleich zu meinen ersten Videoschritten: Prima

Diese Infografik bzgl der Regelungen ist sehr anschaulich.
Wenn ich es mal zu einer Drohne bringe wirds was Leichtes ;)
Ich habs nochmal überarbeitet, ohne schwarzen Rand und ohne Kopterschatten :+:D irgendwie mag ich das Wort Drohne nicht :b
Kennt ihr eigentlich den Unterschied zwischen Kopter und Drohne?

IMG_2724.JPG
 
Die Version in 1:45 Länge ruckelt bei mir sowohl wenn ich es im Forum anschaue als auch direkt auf Youtube.
Die Version in 2:14 Länge direkt auf Youtube läuft flüssig ohne zu ruckeln.

Das ist vermutlich bei der Nachbearbeitung auf die kurze Variante ohne die Vignettierung entstanden.

Hier mit WIN 7 Laptop und Magenta M der Telekom betrachtet.
 
Hi Burns, wenn ich das obige Video im Safari auf dem iPad hier anschaue ruckelt bei mir nix, nur die erste Szene am Anfang wo der Kopter hinterm Zett startet und nach oben geht, die hab ich im FCP etwas verlangsamt und dabei ist das Ruckeln entstanden ansonsten läuft es absolut flüssig.
 
Hi Burns, wenn ich das obige Video im Safari auf dem iPad hier anschaue ruckelt bei mir nix, nur die erste Szene am Anfang wo der Kopter hinterm Zett startet und nach oben geht, die hab ich im FCP etwas verlangsamt und dabei ist das Ruckeln entstanden ansonsten läuft es absolut flüssig.
Kann ich auch nur bestätigen !
Windows 7 Austria HP Lapi :d
 
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