Felgenreklamation - Rechtliche Fragen

Driver90

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22 Februar 2015
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,0i
Ein Hallo an die Gemeinde,
Ich weiß dass die Boxengasse kein adequates Feld für rechtlich, juristische Fragen ist, jedoch falls es eine bessere Kategorie gibt, bitte ich die Admins dieses Thema dort hin zu verschieben.
Ich habe folgendes Problem:
Letztes Jahr im März 2015 als ich meinen Zetti erworben habe, habe ich mir ASA AR1 18 Zoll Hochglanzpolierte Felgen über ein Onlinehändler gekauft. (Sound&Tuning Garage GmbH)
Jetzt nach ca 5000km blättet sich der Klarlack auf allen 4 Felgen ab. Selbst im Tiefbrett löst sich der Klarlack und die Oberfläche verfärbt sich braun und wird rau wie ein Schmiergelpapier.
Ich hatte mit meinem Händler ein Telefonat, da die Felgen 1 Jahr alt sind (und nur 5000km genutzt wurden) und alle 4 Felgen beschädigt sind. Manche mehr manche weniger. Es sind keine Schäden von Bordsteinkanten etc sondern Materialfehler (Siehe Bilder).

Jetzt die rechtliche Frage, wer kommt in diesem Fall auf die Kosten auf?

Auto zum Reifenhändler,
Von Sommerreifen auf Winterreifen wechseln....€
Hebebühnenpauschale.....€
Reifen Demontieren ....€,
Reifen von Felgen trennen .....€,
Kartons für Felgen kaufen......€
Felgen versenden.......€
Versand versichern lassen.....€
Rückversand..............€

Erneut zum Reifenhändler
Reifen auf Felge aufziehen.....€
Falls (neue) Felgen zurück kommen, Wuchten....€
Neue Ventile....€
Winterreifen auf Sommereifen wechseln....€
Hebebühnenpauschale....€
.
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.
.... Wer muss auf diese Kosten aufkommen?
Was passiert mit der Felge, falls der Hersteller die Garantie nicht übernehmen will, werden diese verschrottet obwohl das mein Eigentum ist?
Das schlimmste ist ja, dass ich laut Verkäufer 6 Wochen ca auf meine Sommerreifen verzichten muss und jetzt mit Winterreifen fahren soll -.-
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wie ich am besten durch die sache durch komme oder das ganze am korrektesten angehen soll.

Dankende Grüße

André
 
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Bei diesem Fall ist wichtig zu wissen, ob seitens ASA (oder eher unwahrscheinlich: seitens des Händlers) eine Garantievereinbarung geschlossen wurde. Liegt diese vor, richtet sich dein Mangelanspruch nach den Garantiebestimmungen. Dort kannst du nachlesen, was nun zu tun ist. Wurde keine Garantievereinbarung geschlossen, gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Diese sehen folgendes vor:

Wir gehen davon aus, dass du die Felgen neu (nicht gebraucht!) als Privatmann beim genannten Unternehmer gekauft hast. Es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Bei diesem hast du ein Wahlrecht zwischen den Mängelansprüchen Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatzzahlung. Auf die genauen Details und die Anwendbarkeit dieser könnte ich nun eingehen. In deinem Fall entscheidender erscheint mir jedoch die Beweislastumkehr. Diese sieht vor, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang (Übergabe der Kaufsache an den Käufer) vermutet wird, der Mangel habe bereits bei Gefahrübergang vorgelegen. Innerhalb dieser 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass dies nicht der Fall ist, um sich gegen Mängelansprüche des Käufers wehren zu können. Sind 6 Monate nach Gefahrübergang verstrichen (das ist bei dir der Fall), musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand. Du merkst, das Gesetz stellt immer nur auf den einen Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an den Käufer ab und räumt dem Käufer nicht so etwas wie "gesetzlichen Schutz vor Mängeln innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf" ein. Das tun nur Garantievereinbarungen. Aus deinem Sachverhalt geht auch hervor, dass der Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf entstanden ist und nicht schon von Anfang an bestanden hat.
Summa summarum wirst du in diesem Fall von den gesetzlichen Gewährleistungbestimmungen nicht geschützt. Du kannst dich ausschließlich auf Garantievereinbarungen und ihren darin befindlichen Bestimmungen berufen, sofern diese denn überhaupt getroffen wurden.
 
Sehr schön beschrieben, soweit ist auch alles richtig.

AAAABER...
hier gilt es einfach "nur" zu beweisen, dass die Felgen jetzt so aussehen, weil der Lack von Anfang an nicht in Ordnung war. Wenn der Hersteller das so einsieht, werden die Felgen ersetzt oder neu lackiert. Wenn nicht, entweder hinnehmen oder Anwalt nehmen. Wie gut die Erfolgsaussichten sind, kann ich jedoch nicht beurteilen.
 
Hallo,

unabhängig von den vorangegangenen Empfehlungen ist es generell wichtig seinen Unmut dem Verkäufer "kundzutun".
Zudem ist es auch wichtig eine Aktenlage zu schaffen (wie mein Kollege immer so schön sagt).
Wenn also der Verkäufer sich mündlich nicht rührt einen Brief schreiben.
Nach einer Woche ohne Antwort noch einen Brief schreiben mit einer 10 - 14 Tages frist zur Antwort, nicht kürzer sonst denk er das Du unter Zeitdruck bist.
Wenn Fristen verstreichen vom Verkäufer ist das immer super, denn dass sieht immer gut aus vor Gericht.
Briefe müssen natürlich immer ein Datum haben usw.

Argumentation sollte auch nicht Juristisch sein, sondern so wie du die Sache siehst.
Also in Deinem Fall ist ja die Lackierung wichtig um die Felge vor Korrosion zu schützen.
Daher ist sie ein wichtiger Bestandteil der Felgenfunktion.
Kratzer und sonstige Schäden...klar.
In Deinem Fall würde ich den Schaden bei einer Felgenklinik begutachten lassen, dann bist Du sicher dass das Verschulden auf Verkäufer seite liegt.

Wenn der Verkäufer sich weigert die Felge zu reparieren oder sich nicht rührt verliert er das Recht auf Nachbesserung dann kannst Du die Felge reparieren lassen und die Reparaturkosten gehen eventuell zu lasten des Verkäufers.
Die Kohle must Du vorstrecken.

So hat mich mein Kumpel eingenordet der Rechtsanwalt ist.
 
Sehr schön beschrieben, soweit ist auch alles richtig.

AAAABER...
hier gilt es einfach "nur" zu beweisen, dass die Felgen jetzt so aussehen, weil der Lack von Anfang an nicht in Ordnung war. Wenn der Hersteller das so einsieht, werden die Felgen ersetzt oder neu lackiert. Wenn nicht, entweder hinnehmen oder Anwalt nehmen. Wie gut die Erfolgsaussichten sind, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Das sehe ich auch so.

Der Hersteller wird recht einfach beweisen koennen, dass die Lackierung in Ordnung war und zeigt auf alle Stellen, die nicht gammeln.

Bei den anderen stllen weist er sehr einfach nach, dass steinschlaege ursaechlich sind, dass dort der Lack nicht mehr vorhanden ist. Und wie das nunmal so ist, gammelt Alu unter Klarlack in Wuermchenform.

Dazu muss der Hersteller nur noch auf den Dreck verweisen, der auf Bild 3 zu sehen ist und auf die Oberflaechenkratzer ebenfalls in Bild 3.

Da seit Felgenkauf ein Winter vergangen ist, wird nun noch darauf verwiesen, dass die Raeder zu frueh montiert wurden und noch Salz auf den Strassen war.



Und da faellt mir noch was auf ... Du schreibst: "Es sind keine Schäden von Bordsteinkanten etc sondern Materialfehler (Siehe Bilder)" ... komischer "Materialfehler" auf Bild 2:




Waere ich ASA, wuerde ich auf Deine Anfrage nichtmal antworten.

Und bitte, bitte sehe von rechtlichen Anfragen ab, wenn Du selber nicht bei der Wahrheit bleibst.

(ausserdem: ASA bietet nicht nur guenstige, sondern zugleich auch billige Felgen an ... you get what you pay for ... => lass die Felgen beim Felgendoktor neu lackieren - auf eigene Rechnung, versteht sich)
 
Das sehe ich auch so.

Der Hersteller wird recht einfach beweisen koennen, dass die Lackierung in Ordnung war und zeigt auf alle Stellen, die nicht gammeln.

Bei den anderen stllen weist er sehr einfach nach, dass steinschlaege ursaechlich sind, dass dort der Lack nicht mehr vorhanden ist. Und wie das nunmal so ist, gammelt Alu unter Klarlack in Wuermchenform.

Dazu muss der Hersteller nur noch auf den Dreck verweisen, der auf Bild 3 zu sehen ist und auf die Oberflaechenkratzer ebenfalls in Bild 3.

Da seit Felgenkauf ein Winter vergangen ist, wird nun noch darauf verwiesen, dass die Raeder zu frueh montiert wurden und noch Salz auf den Strassen war.



Und da faellt mir noch was auf ... Du schreibst: "Es sind keine Schäden von Bordsteinkanten etc sondern Materialfehler (Siehe Bilder)" ... komischer "Materialfehler" auf Bild 2:

)

Hallo Frank,
Bei auf Bild 3 geht es definitiv nicht um Bordsteinkratzer sondern um Lackfehler. Ich habe nicht erwähnt dass die Felge frei von Bordsteinkantenkontakt wären, sondern dass die Fehler nicht daraus resultieren! Letzen endes geht es einzig und allein um die Materialfehler.
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Der Verkäufer hat sich mittlerweile sehr zögerlich via email gemeldet, nachdem er beim Telefonat mehrmals den Hörer abgelegt hat. Ich solle die Felge zu ASA einschicken, alles andere Interessiere ihn nicht und gehe ihn nichts an. Ich bin gerade stark am überlegen ob es fast billiger wäre die Felgen zum Felgendoktor zu schicken, anstatt Sie zu ASA verschicken zu lassen. Troztdem ist es ärgerlich ein 1 Jahr altes Produkt in dem Zustand zu sehen, obwohl ich ASA nicht als günstig einstufen wollen würde.

Vielen Dank erstmal für die nützlichen Tipps, ihr seid echt klasse :thumbsup:
 
Aha - ok, dann hatte ich einen Kontext reininterpretiert, der keiner war. Sorry.

... und ja, fuer den Versand wirst Du in Vorleistung gehen muessen.

Ich hatte meine Felgen auch zu OZ eingeschickt, da ich eine Lackblase in den lackierten Felgen fand. Das war ganz klar ein Arbeitsfehler. Die anderen Macken kamen von Steinschlaegen und sahen aus wie bei Dir. OZ zeigte sich jedoch sehr kulant und machte mir Sonderpreise fuer die Instandsetzung meiner Felgen.
 
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