Frage zu vorgehen mit Mangel bei Händlerkauf

ChristianB

Fahrer
Registriert
19 Mai 2015
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Moin,

ich habe die Frage, wie man wohl am am Besten vorgeht. Folgende Fakten:

Z4 beim Händler (Nicht BMW) gekauft.

1. Wischwasser war leer. Händler füllt es nach (nach Probefahrt und sagt noch "Nicht wundern habe etwas gekleckert beim einfüllen.)
- > Wischwasser leckt, Scheinwerferreinigung funktioniert nur auf einer Seite

2. Tank war ganz leer. Zur Probefahrt getankt, Tanknadel bewegte sich.
-> nach Kauf voll getankt, Anzeige geht nur bis 50%

Händler sagte mündlich zu, dass wir Mängel ggf. bei uns vor Ort beheben lassen können, sofern es welche gäbe. Nun möchte der Händler nichts davon wissen. Die Mängel würd seine Werkstatt beheben, Mängel die Elektrik betreffend wären aber ausgeschlossen, sprich wenn würde er nur das Waschwasserproblem beheben. (Ca. 800 km Fahrt für uns.)

Desweiteren hat der Händler den Wagen mit EZ mitte 2004 inseriert, tatsächlich ist der Wagen eine EZ von 2003. Leider haben wir dies im KV nicht gesehen, dort ist es korrekt angegeben. Dumm gelaufen, selbst schuld. Erwähne ich nur weil dies im Kontext dann besonders bitter aufstößt. Im Nachhinein denke ich der Händler hat vorsätzlich das Wasser erst nach der Probefahrt nachgefüllt und auch vorsätzlich die EZ falsch angegeben hat damit sich sein Auto von vergleichbaren positiv hervorhebt.

Ist alles kein Drama und wird kein Vermögen kosten, aber Händlerpreis zahlen und den Händler so komplett durchkommen lassen ist auch nicht ganz zufriedenstellend.
Zunächst geht der Wagen nächste Woche in eine freie Werkstatt um gecheckt zu werden. Angeblich sei der Wagen direkt vom BMW Händler gekommen, wo er vorher zum Verkauf gestanden hätte- eine glatte Lüge denke ich im Nachhinein.

MFG

Christian
 
Hast Du kein Rechtschutz?

Frag Deinen Anwalt, alles andere ist ein Blick in die Glaskugel. Gefallen lassen brauch man sich das sicher nicht.

Gruß

Frank
 
Moin,

ich habe die Frage, wie man wohl am am Besten vorgeht. Folgende Fakten:

Z4 beim Händler (Nicht BMW) gekauft.

1. Wischwasser war leer. Händler füllt es nach (nach Probefahrt und sagt noch "Nicht wundern habe etwas gekleckert beim einfüllen.)
- > Wischwasser leckt, Scheinwerferreinigung funktioniert nur auf einer Seite

2. Tank war ganz leer. Zur Probefahrt getankt, Tanknadel bewegte sich.
-> nach Kauf voll getankt, Anzeige geht nur bis 50%

Händler sagte mündlich zu, dass wir Mängel ggf. bei uns vor Ort beheben lassen können, sofern es welche gäbe. Nun möchte der Händler nichts davon wissen. Die Mängel würd seine Werkstatt beheben, Mängel die Elektrik betreffend wären aber ausgeschlossen, sprich wenn würde er nur das Waschwasserproblem beheben. (Ca. 800 km Fahrt für uns.)

Desweiteren hat der Händler den Wagen mit EZ mitte 2004 inseriert, tatsächlich ist der Wagen eine EZ von 2003. Leider haben wir dies im KV nicht gesehen, dort ist es korrekt angegeben. Dumm gelaufen, selbst schuld. Erwähne ich nur weil dies im Kontext dann besonders bitter aufstößt. Im Nachhinein denke ich der Händler hat vorsätzlich das Wasser erst nach der Probefahrt nachgefüllt und auch vorsätzlich die EZ falsch angegeben hat damit sich sein Auto von vergleichbaren positiv hervorhebt.

Ist alles kein Drama und wird kein Vermögen kosten, aber Händlerpreis zahlen und den Händler so komplett durchkommen lassen ist auch nicht ganz zufriedenstellend.
Zunächst geht der Wagen nächste Woche in eine freie Werkstatt um gecheckt zu werden. Angeblich sei der Wagen direkt vom BMW Händler gekommen, wo er vorher zum Verkauf gestanden hätte- eine glatte Lüge denke ich im Nachhinein.

MFG

Christian

Hallo, Christian !

Lies Dir das mal durch....der Händler ist wohl ein schwarzes Schaaf, und Du bist beim Kauf schlecht vorbereitet gewesen bzw. bist unerfahren.
Mündliche Zusagen sind keine Zusagen....Du hast den Kaufvertrag mit EZ 2003 unterschrieben..da wird es dünn, den Hebel anzusetzten. Da steht Aussage gegen Aussage, es sei denn, Du hast die Anzeige/Annonce schriftlich. Auch die Sache mit dem defekten Tankgeber wird schwer, dem Händler was nachzuweisen...aber es gibt eine Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen und gute Anwälte.
https://www.adac.de/infotestrat/fah...sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1
 
Also, ich möchte kein riesen Fass aufmachen und auch nicht das Auto zurück geben. Und natürlich die EZ habe ich übersehen, nach fast 400 km Autofahrt, Auto ansehen, versuchen alles zu Probieren und zu checken... da kann das als Amateur eben passieren. Dumm gelaufen kann man abharken. (Auch wenn ich die Anzeige habe.)
Ich wäre eben nur darüber erfreut, wenn die Mängel die definitiv vorliegen und schon bei dem Kauf vorlagen und ggf. sogar verdeckt wurden nicht auf meine Kosten behoben werden sondern zumindest dafür der Händler aufkommen muss. Der Wagen soll ja auch nicht bei BMW für viel Geld gecheckt und repariert werden sondern bei der örtlichen Tankstelle mit Werkstatt.
Und klar, ich kann 2 Tage Urlaub nehmen zum Händler fahren ein Hotell buchen und hoffen, dass die Mängel behoben werden. Ist aber eben Blödsinn.
 
Nach dem langen Weg zum Händler käme für mich eine große Ungewissheit ob der das überhaupt gescheit macht.
Bei dem was du bisher berichtet hast hätte ich wirklich bedenken das Auto zu einem solchen Pfuscher zu stellen.

Durchgehen lassen würde ich es dem Händler allerdings auch nicht.


Gruß Sven
 
Da ist der Händler in der Pflicht, das muss er alles reparieren. Ob Elektrik oder nicht. Nur das mit der EZ hast Du übersehen, da ist nichts mehr zu machen. Lass es bei der Werkstatt Deiner Wahl reparieren iund schick ihm die Rechnung, er wird das schon zähneknirschend begleichen. Da ist bestimmt für ihn Luft, ansonsten Rechtsschutz und das wird er vermeiden wollen, da wird er klein beigeben müssen!
Gruß
Frank
 
EZ Geschichte: Pech gehabt, nächstes Mal Augen auf ;)

Sofern die Mängel innerhalb der letzten 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung aufgetreten sind:
Mangel am Wisschwasserbehälter -> gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers
Elektronikmangel am Tankgeber -> dito!!!

Jedoch beachte, dass du den Wagen nicht bei einem anderen Händler / Werkstatt reparien lassen kannt - das Nachbeserungsrecht hat zunächst der Verkäufer, ergo kommst du um die Anreise nicht herum. Was Franky geschrieben hat ist leider nicht korrekt und die Reparaturrechnung muss vom Händler nicht anerkannt werden.
Ich würde den Verkäufer freundlich aber bestimmt auf seine Gewährleistungspflichten aufmerksam machen (schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein incl. angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung) Weigert er sich, würde und ihm schon mal telefonisch mitteilen , das er den Prozess verlieren wird ( was er aber auch weiss) und einen Anwalt einschalten.

Der ADAC Tipp zum Einlesen in die Materie ist gut.

Meine Tipps für dich:
Wie schon beschrieben, mündliche Zusagen taugen nothing, nur was schriftlich festgehalten wurde, ist blastbar.
Für einen Allerweltsgebrauchtwagen ( und der Z4 ghört dazu) macht man keine Weltreise. Die Kompromisse, die man unterbewust wegen dem Aufwand eingeht, lassen eine objektive Entscheidung nicht mehr zu.
Wenn an sich mit einem Modell nicht auskennt, immer jemnden mitnehmen der Ahnung vom Auto hat.
Und: wenn dir was nicht koscher vorkommt, immer beim kleinsten Zweifel die Hände weglassen.
Uuuund: Vertraue niemals dem Gelaber eines Verkäufers - er wil nur eines - dein Geld.

So genug kluggeschissen, viel Erfolg. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie @Bonc bereits ausführt, musst du dem Verkäufer das Recht der zweiten Andienung (Reparatur) ermöglichen. Wird es ihm verwehrt, bleibst du aller Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen.

Eine kleine "Korrektur" noch:
Den Mist mit dem Einschreiben kann man sich sparen, da es nicht das belegt, was man belegt haben möchte - den zugegangenen Inhalt!
Also einfach eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht (Kopie des Faxinhaltes) an den Händler. Kostet deutlich weniger und bringt dafür mehr (Inhaltsnachweis). Oder halt die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Das gilt dann dem Inhalt nach zugestellt.
 
Ich empfehle auch ein Fax mit Auflistung der "Sachmängel" und der Aufforderung einen Termin zur Behebung zu vereinbaren.

Die Terminvereinbarung binnen 14 Tagen, ansonsten behältst du dir die "Rückabwicklung" des Kaufs vor.

Mach dir deine Rechte bewusst.

Wenn du weder hinfahren noch wandeln willst, sei dir bewusst, dass ein defekter Tankgeber gern mal 500 Euro kosten kann.
 
Bevor sich der Fehler weiter fortpflanzt: Mündliche Zusagen sind natürlich ebenfalls belastbar, sofern man sie letztlich beweisen kann. Daher nimmt man zum Gebrauchtwagenkauf ja auch sinnvoller Weise einen Zeugen mit.

Ach ja: es kann durchaus relevant sein, wenn in der Annonce ein anderes Jahr steht, als im Kaufvertrag. Je nach den konkreten Sachverhaltsdetails hilft das "Sie hätten halt lesen müssen!" dem Verkäufer nicht unbedingt. ;)
 
Bevor sich der Fehler weiter fortpflanzt: Mündliche Zusagen sind natürlich ebenfalls belastbar, sofern man sie letztlich beweisen kann. Daher nimmt man zum Gebrauchtwagenkauf ja auch sinnvoller Weise einen Zeugen mit.

Ach ja: es kann durchaus relevant sein, wenn in der Annonce ein anderes Jahr steht, als im Kaufvertrag. Je nach den konkreten Sachverhaltsdetails hilft das "Sie hätten halt lesen müssen!" dem Verkäufer nicht unbedingt. ;)

Das ist natürlich korrekt, dass mündliche Aussagen belastbar sind (was du besser weisst als ich) aber ich bin davon ausgegangen, dass der TE in diesem Fall ohne Zeugen unterwegs war und somit de Beweisführung schwer wird.
Den zweiten Punkt finde ich sehr interessant. Wenn der Zusatz vorhanden ist: Irrtümer und Änderungen vorbehalten, dann sieht die Welt wahrscheinlich anders aus, oder?

Da der TE aber nichts mehr postet, scheint das Thema für ihn nicht mehr interessant zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

ich war das Wochenende nur unterwegs. (Auch mal kurz mit dem z)

Beim Kauf waren wir zu zweit, allerdings waren das mein Vater und ich. Morgen geht der Wagen erst mal auf die Bühne und wird gründlich gecheckt. Dannach werden wir nochmal Rücksprache mit dem Händler halten. Zunächst was er gedenkt zu tuen und dann ggf. eine Einigung.
Der Zusatz Irrtum und Änderungen vorbehalten stand in der Anzeige. Wie gesagt daran will ich mich auch nicht hochziehen, hat aber in dem Kontext nun schon ein Geschmäckle. Letztlich hoffe ich, dass wir den Wagen soweit in Ordnung bekommen und das der Händler sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligt und wir uns dafür (wie ja bereits vor Kauf abgemacht) nicht nochmal Urlaub nehmen müssen und 800 km fahren müssen.

Vielen Dank bis hierher, ich werde berichten.

MFG

Christian
 
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