Hilfe zum Eintragen Felge m224

ZZ_430

Testfahrer
Registriert
5 Februar 2013
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo zusammen,

Ich habe mich nun nach länger Überlegung für meinen Z4 3.0l Bj2004 für die wunderschöne und stilvoll M-Felge 224 entschieden in Mischbereifung.

VA: 18x8" 225/40 R18
HA: 18x9" 255/35 R18

Nun müssen diese Felgen ja eingetragen werden. Das Traglastgutachten habe ich bei BMW bereits angefordert.
Hat jemand Erfahrung mit der Eintragung und kann mir evtl Tipps geben oder eine Kopie des Fahrzeugscheins zukommen lassen?
Was wird die Einzelabnahme kosten?

Vielen Dank im voraus und Gruss
Karsten
 
18"-Felgen mit Standardbereifung am E85 -> keine Eintragung, da über COC-Papiere schon typgeprüft.
 
18"-Felgen mit Standardbereifung am E85 -> keine Eintragung, da über COC-Papiere schon typgeprüft.
Ist doch aber die M Felge, welche von der standart ET der Z4 Serienfelgen abweicht. Zudem ist die Felge hinten auch 0,5 zoll breiter.

Bist Dir sicher, dass da nichts eingetragen werden muss?
 
Eingetragen werden muss, dass sagt auch BMW selber!

http://bit.ly/ZIORmy

Mich interessieren also Erfahrungen und ggf weitere Unterlagen, die ich dem Prüfer mitgeben kann.
 
Ey, da ist ein BMW-Logo drauf, eine BMW-Teilenummer - sieht nicht abnormal groß aus und sonst passt das auch alles ... ich bin ja auch einer,d er gern etwas mehr eintragen lässt - aber dafür würde ich keine Eintragung vornehmen.

Oder mal zum Tüv fahren und horchen, was er dazu meint?
 
Jokin hat Recht - den "BMW-Einheitsbrei" muss man nicht eintragen lasse! Mach die Felgen drauf und Du hast sogar noch Platz für Distanzscheiben! Also alles gut! ;)
 
Soweit ich weiß ist die Hinterachse der Z4 M etwas anders und auf dem M wird auch eine andere Reifendimension gefahren. Daher fällt diese Felge wohl nicht unter den "Einheitsbrei" für den Basis Z4. Daher wohl rein "rechtlich" eintragungspflichtig.
Hat jemand denn konkrete Erfahrungen?
 
Die M224 ist aber kein Einheitsbrei.. äh Einheitsfelge oder Standardfelge.
Sie steht hinten ca 6 mm weiter raus als die Standardfelge ET50 mit "Standard-Distanzscheibe" 20 mm pro Rad.
Man müsste sie eintragen lassen ;)

MfG Gerhard
 
Rechtlich: Eintragen lassen

Praktisch: Habe mal geträumt, ich hätte mich mit einem Polizisten über eintragungspflichtige Originalräder unterhalten. Solange es nicht extrem tief ist und die Lauffläche im Radkasten ist, ist das für die Rennleitung grds. O.K.
 
Rechtlich: Eintragen lassen

Praktisch: Habe mal geträumt, ich hätte mich mit einem Polizisten über eintragungspflichtige Originalräder unterhalten. Solange es nicht extrem tief ist und die Lauffläche im Radkasten ist, ist das für die Rennleitung grds. O.K.

So sieht's aus - und diese felge hat weder abnormale Dimensionen noch ist (laut dem ersten Posting) nicht die M-Bereifung drauf ... diese würde natürlich zu einer Eintragung und Berechnung der Tachoabweichung führen, der dann womöglich auch angeglichen werden müsste.

Aber macht doch - tragt die ruhig ein :-)
 
Soweit ich weiß müssen doch ALLE Felgen eingetragen werden die von der Einheits-ET abweichen oder??? &:
Es sei denn BMW führt diese Felgen als SERIENfelgen für den E85.
RECHTLICH!!!
 
Ja, mir geht es auch weniger um die Rennleitung als mehr um den Umstand, dass im Schadensfall die Versicherung ggf behaupten könnte, dass durch die Felgen keine Betriebserlaubnis bestand.

Wie auch immer, auf der sicheren Seite wäre ich mit der Eintragung. Der Satz wird doch häufig auf dem Basis Z4 gefahren. Keine Erfahrungen diesbezüglich?
 
Ja, mir geht es auch weniger um die Rennleitung als mehr um den Umstand, dass im Schadensfall die Versicherung ggf behaupten könnte, dass durch die Felgen keine Betriebserlaubnis bestand.

Wie auch immer, auf der sicheren Seite wäre ich mit der Eintragung. Der Satz wird doch häufig auf dem Basis Z4 gefahren. Keine Erfahrungen diesbezüglich?
Die Versicherung kann mE die Leistung nur dann verwehren, wenn eine Kausalität zwischen "Umbau" und Unfall gegeben ist.
 
Die Versicherung kann mE die Leistung nur dann verwehren, wenn eine Kausalität zwischen "Umbau" und Unfall gegeben ist.
Bist Du Dir da sicher?!? Eine ähnliche Diskussion hatten wir hier vor kurzem zum Thema "Auspuffanlage". Es geht dem Themenstarter offensichtlich um eine "versicherungsrechtliche Absicherung" und nicht um eine mögliche Fahrzeugkontrolle durch "CSI Autobahn" und da würde ich NIE behaupten, dass eine Versicherung dies oder das im Schadensfall zahlt oder nicht. Man kennt doch das Verhalten der Versicherer, wenn diese zahlen sollen . . . . . !

Da es sich um Original-BMW-Felgen handelt, die mit "fahrzeugkonformer" Bereifung genutzt werden, kann man davon ausgehen, dass eine Eintragung kein Problem darstellen sollte (!). Also würde ICH die Felgen auch vorführen und eintragen lassen. Letztendlich muss, kann und darf das aber jede(r) seinem eigenen Gewissen nach selbst entscheiden.
 
diese Felgen haben keine Freigabe für BMWs ausgenommen den M85/M86

die ET´s weichen ab und an HA ist es (wenn es passt) weit ausstehend!!!
bei anderen Umbauten wo die Räder so weit Rausgestellt werden (spurplatten) sind ABE´s oder Eintragungen vorzuweisen....

und jetzt macht man sich gedanken ob man einfach so rumfahren kann?

Tragt das zeug doch ein und Fertig, was ist das Problem? ist die Eintragung zu Teuer????
 
So seh ich es auch und mein Gewissen sagt: Eintragen! ;-)

Deshalb meine Frage nach Erfahrungen oder sogar eine Scheinkopie (?) von jemandem, der diese Felge schon einmal eingetragen hat.
Wird ja nicht so selten gefahren....
 
Bist Du Dir da sicher?!? Eine ähnliche Diskussion hatten wir hier vor kurzem zum Thema "Auspuffanlage". ... und da würde ich NIE behaupten, dass eine Versicherung dies oder das im Schadensfall zahlt oder nicht. Man kennt doch das Verhalten der Versicherer, wenn diese zahlen sollen . . . . . !
....

Weil das mE Willkür wäre und wir in einem Rechtstaat sind...Brumm könnte sowas doch wissen. Wo ist der denn, wenn man ihn mal brauch :D
 
PS: Ich fahre im Winter auf der VA: 7,5x18 ET 20 und an der HA: 7,5x18 ET 21 und keine Polizeikontrolle hatte sich dafür interessiert.

Teilweise stell ich im Winter auch um und die ET vorne beträgt 26 und hinten 20. Auch dafür interessierte sich keine Rennleitung.

Im Sommer hab ich normale 30/40 H&R und 108er Felgen. Die sind sogar eingetragen.

Aber für jede modifikation, bei der sich keine Risiken ergeben, mache ich nicht exra ne Eintragung.
 
PS: Ich fahre im Winter auf der VA: 7,5x18 ET 20 und an der HA: 7,5x18 ET 21 und keine Polizeikontrolle hatte sich dafür interessiert.

Teilweise stell ich im Winter auch um und die ET vorne beträgt 26 und hinten 20. Auch dafür interessierte sich keine Rennleitung.

Im Sommer hab ich normale 30/40 H&R und 108er Felgen. Die sind sogar eingetragen.

Aber für jede modifikation, bei der sich keine Risiken ergeben, mache ich nicht exra ne Eintragung.

Es geht dem Threadersteller nicht um die Rennleitung, sondern vorrangig um seinen Versicherungsschutz ---> das gilt es hier zu unterscheiden! Wie ich schon geschrieben habe: jede(r) kann/muss/darf das für sich selbst entscheiden, was er/sie am Fahrzeug macht und ob sie/er das auch entsprechend prüfen und eintragen lässt.............
 
Ja, also ich freu mich ja, dass es als unkritisch gesehen wird.
Allerdings habe ich mich dafür entschieden, die Felgen eintragen zu lassen.
Da ich sowas noch nie gemacht habe, interessieren mich Erfahrungen, damit ich möglichst gut vorbereitet hingehe und ich habe an anderer stelle gelesen, dass z.B. Eine Scheinkopie mit einer vergleichbaren Eintragung hilfreich ist.
 
Ich habe den Prozess nächsten Monat auch vor mir, mal schauen...

Der freundliche Herr beim TÜV sagte mir, dass es nach Aufwand berechnet wird und ich so um die 50€ dafür bezahlen werden (vermutlich nicht weniger). Dazu kommt noch die Eintragung in den Brief, der sicherlich auch noch mal eine Gebühr von unm die 30€ nach sich ziehen wird. Also in Summe rechne ich mit weniger als 100€.

Ansonsten brauchst du nur das Traglastgutachten, deinen Wagen und den Fahrzeugschein. Vorbereitend sollte man vielleicht vorher noch mal testen ob nicht was schleift. Den Beitrag haste ja sicherlich gelesen: http://www.zroadster.com/forum/inde...ng-felgen-aud-z4-coupe-3-0-si-probleme.87306/ Wenn es schleift musste wohl nacharbeiten machen.

Gruß und Glück
Andreas
 
Hab mir den Beitrag noch mal in Ruhe angeschaut.
Also ich habe das Serienfahrwerk verbau und hoffe das passt. Veränderungen an der Karosserie fall für mich aus. Probier das an einer Seite aus, sieht es komisch aus, gehen die Räder zurück. Aber ich bin sehr zu ersichtlich.
 
Ich fahre jetzt seit ca. 1.5 Jahren mit diesen Felgen rum in 2 Monaten muss ich auch mal zur HU mal sehen was die Tüv'ler dann zu mir sagen
 
Auspuff, Felgen, andere Umbauten die nicht von BMW freigegeben wurden = Im Schadensfall zahlt die Versicherung NICHT!!!!!
Die Versicherung argumentiert, und das auch vollkommen zurecht, dass ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis aufgrund von Umbauten erlischt, eigentlich im Straßenverkehr auch nichts mehr zu suchen hat bis die Umbauten abgenommen und vom Tüv abgesegnet wurden, und somit auch wieder eine Betriebserlaubnis vorliegt.
Sind die Umbauten TÜV-konform, ist der Unfall kein Problem. SInd sie das nicht hätte das Fahrzeug zum Zeitpunk eines Unfalls überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
VOllkommen zurecht meiner Meinung nach...... ;)
 
Und nun kommt die Beweislastumkehr ... woher soll ein Gebrauchtwagenkäufer wissen, dass seine Original-BMW-Felge nicht zu dem Auto gehört?
Dann müsste er sämtliche Teile prüfen, wie Lenkrad, Abgasanlage, Motor, Pedale, Sitze, Gurte, Spiegel, Motorsteuergerät ... das grenzt an "Unzumutbarkeit".

Daher: Original-BMW-Felge = Null Problemo.

Ich war heute auch bei der Dekra mit meinem Zweitwagen ... die Felgen sind nciht in den Papieren eingetragen ... die haben eine unkenntliche Kennzeichnung und irgendwie ist aus den Unterlagen nix erkennbar was das nun wirklich ist, was da drauf ist.
Aber das sieht irgendwie stimmig zum Auto aus, hat keine abnormalen Dimensionen und dann wird das wohl schon so in Ordnung sein - das Gegenteil lässt sich nicht beweisen.
 
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