Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

writechris

Fahrer
Registriert
3 März 2010
Ort
Mannheim
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive23i
Hallo zusammen ,

folgendes Problem : Vor 3 Wochen habe ich bei einem Händler meinen z4 Bj 2003 gekauft, vor 1 Woche hatte ich dann Probleme mit dem Verdeck - bei BMW Kostenvoranschlag machen lassen - Hydraulikagregat am Arschm mit Einbau 915€ . Beim Kauf hatte ich aber eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, dort den Kostenvoranschlag eingeschickt, Versicherung sagt jedoch, das Hydraulikagregat / Hydraulikpumpe kein elektronisches Teil wäre und somit nicht gezahlt werden kann. Jetzt die Frage, ob das so richtig ist, denn der KfZ Meister vom BMW Händler sagt, dass die Hydraulikpumpe elektronisch angesteuert wird und damit eindeutig zur Elektronik gehört. Wie seht ihr das ?? Angenommen die Versicherung kommt nicht dafür auf, besteht die Möglichkeit, dass der Schaden unter die Gewährleistung fällt ?? Am Tag des Autokaufes ging das Verdeck ja noch :/ Bin auf eure Meinungen gespannt!!

Grüße
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Das Hauptproblem ist, dass die Pumpe am Tag des Kaufs funktionierte. Damit ist der Händler aus der Nummer raus. Die Sachmängelhaftung greift nicht ... auch wenn das Auto keine 6 Monate alt ist.

Bevor Du nun wild "irgendwas" machst, mach doch erstmal den Pumpendeckel runter und lass die Pumpe trocknen. Danach wird sie mit ziemlicher Scherheit wieder funktionieren.

Jeder Ausbau des Verdecks birgt das Risiko, dass es nicht mehr so schön schließt wie vorher. Windgeräusche und so ...

Weiterhin kommt es auf Deine Versicherungsbedingungen an. Die Pumpe ist in der Tat kein "elektronisches" Bauteil, es gehört auch nicht in den "Bereich Elektrik" (sondern "Bereich Karosserie") obwohl der Pumpenmotor sehr wohl elektrisch ist.
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

hm ok ok , dass die gewährleistung nicht greift hatte ich schon geplant .... das mit der versicherung ist da schon etwas komplizierter, also im versicherungsscheion heisst es, elektrische teile wie das elektrische schiebedach inbegriffen, kann man die pumpe bzw den motor nicht damit gleichsetzen ?!
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Das Hauptproblem ist, dass die Pumpe am Tag des Kaufs funktionierte. Damit ist der Händler aus der Nummer raus. Die Sachmängelhaftung greift nicht ... auch wenn das Auto keine 6 Monate alt ist.

wieso? in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss doch der Händler nachweisen, dass die Pumpe "einwandfrei" funktionierte. Ich denke nicht, dass er es kann....einmal auf und zu ist doch kein Nachweis (Wackler, Vorschädigung, etc.).
und mal ehrlich....gerade mal 4 Wochen im Besitz....gehen wir mal davon aus, dass das Verdeck bei dem Wetter nicht mal 10x auf und zu gemacht wurde....da war doch schon beim Kauf was mit der Pumpe faul. Wenn die Versicherung nicht zahlt, OK (Erklärung siehe oben) aber der Händler muss doch imho zahlen.
In meinen Augen ist das das gleiche, wie wenn jetzt der Motor defekt sein sollte...
Auf jedenfall mal eine Schadensanzeige beim Händler machen, falls es später zum Streit kommt. So kannst du nachweisen, dass nur 4 Wochen nach Kauf das Verdeck defekt war.

Lass mich aber gerne belehren, falls ich oben unrecht habe....
Gruß Wensi
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Ja, das ist ja das Problem - auch ein Motorschaden lässt sich nicht so einfach über die Sachmängelhaftung abwickeln.

Eine "Vorschädigung" ist ein gutes Argument, jedoch lässt sich bei Gebrauchtwagen sehr leicht sagen, dass sämtliche Teile an dem Fahrzeug (mehr oder weniger) vorgeschädigt sind - ist ja nunmal kein Neuwagen.
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Sorry, verstehe jetzt auch grad nicht, wieso das kein Fall der Sachmängelhaftung sein soll &:
Der Händler haftet doch (mindestens) die ersten sechs Monate für auftretende Mängel (es sei denn, er kann beweisen, dass der Käufer den Mangel bei Kauf kannte oder sonst zu vertreten hat).
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Es gilt für die ersten 6 Monate ab dem Kauf eine Beweislastumkehr, das heisst das der Händler beweisen muss das der Mangel bei der Übergabe nicht vorlag und das wird schwierig weil man sieht das die Pumpe schon länger in dem Zustand ist!!!! Desweiteren muss der Händler haften und dieser schliesst eine Versicherung um die meisten Schäden abzudecken! Da dieser Schaden durch die Versicherung nicht abgedeckt wird, muss der Händler zahlen!! AUF KEINEN FALL SELBER DARAN "RUMFUMMELN" WEIL MAN DAS NACHHER SIEHT UND DANN IST DER HÄNDLER RAUS!!
Guck mal im BGB nach unter Sachmängelhaftung!
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Ja, das ist ja das Problem - auch ein Motorschaden lässt sich nicht so einfach über die Sachmängelhaftung abwickeln.

Eine "Vorschädigung" ist ein gutes Argument, jedoch lässt sich bei Gebrauchtwagen sehr leicht sagen, dass sämtliche Teile an dem Fahrzeug (mehr oder weniger) vorgeschädigt sind - ist ja nunmal kein Neuwagen.

Ganz einfach lässt sich das abwickeln.
Händler will absolut nicht -> Anruf Anwalt -> Schilderung Sachverhalt -> Schreiben Anwalt -> Händler zahlt Reparatur UND Anwaltshonorar.
Soweit kommt es meist garnicht. Ohne eine große Drohgebärde aufzubauen, reicht der schlichte sachliche Hinweis, dass man diesen Sachverhalt jetzt durch seinen Anwalt prüfen lässt und ggf. ihn beauftragt die Ansprüche durchzusetzen.
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Hallo,
habe das gleiche Problem. Habe meinen Z 4 3,0 EZ 2003 im November mit einwandfrei funktionierendem Verdeck in der Garage eingewintert. Im März bei den ersten Sonnenstrahlen öffnete das Verdeck einmal im Zeitlupentempo und dann gar nicht mehr.
Diagnose beim BMW Händler, bei dem ich das Auto im Mai 2009 zusammen mit einer BMW Europlusgarantie gekauft habe - wie so häufig Hydroaggregat defekt.
Der offensichtlich total überforderte Annahmemeister erklärte mir, dieser Schaden sei nach Anfrage bei der Europlus Servicestelle leider nicht gedeckt - eine Begründung konnte er mir auch nicht so richtig liefern - nur so was von wegen die Pumpe hat Wasser gezogen.
Beim Abholen des Autos wies ich darauf hin, das ich mit dieser Ablehnung nicht einverstanden und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen werde - der gute Mann gab mir eine Rechnung über 1.343,40 Euro mit ( Lohn 604 Euro, Teile 524 Euro, Steuer 214 Euro).
Er wollte das zwar noch mit seinem "Chef" besprechen, was ihm aber nicht gelang, da sein Chef ein vielbeschäftigter Mann ist.
Ich werde jedenfalls die Rechnung nicht bezahlen, gebe dem Händler noch einen Tag Zeit, das Ganze zu klären - wenn dies nicht in Ordnung geht, hole ich mir die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung ein und bin noch diese Woche beim Rechtsanwalt.
Selbst nach genauem Studium der Garantiebedingungen kann ich beim besten Willen keinen Leistungsausschlussgrund erkennen.
Bin der festen Meinung, das die Euro Plus Garantie hier eintreten muss.
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Hallo,
habe das gleiche Problem. Habe meinen Z 4 3,0 EZ 2003 im November mit einwandfrei funktionierendem Verdeck in der Garage eingewintert. Im März bei den ersten Sonnenstrahlen öffnete das Verdeck einmal im Zeitlupentempo und dann gar nicht mehr.
Diagnose beim BMW Händler, bei dem ich das Auto im Mai 2009 zusammen mit einer BMW Europlusgarantie gekauft habe - wie so häufig Hydroaggregat defekt.
Der offensichtlich total überforderte Annahmemeister erklärte mir, dieser Schaden sei nach Anfrage bei der Europlus Servicestelle leider nicht gedeckt - eine Begründung konnte er mir auch nicht so richtig liefern - nur so was von wegen die Pumpe hat Wasser gezogen.
Beim Abholen des Autos wies ich darauf hin, das ich mit dieser Ablehnung nicht einverstanden und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen werde - der gute Mann gab mir eine Rechnung über 1.343,40 Euro mit ( Lohn 604 Euro, Teile 524 Euro, Steuer 214 Euro).
Er wollte das zwar noch mit seinem "Chef" besprechen, was ihm aber nicht gelang, da sein Chef ein vielbeschäftigter Mann ist.
Ich werde jedenfalls die Rechnung nicht bezahlen, gebe dem Händler noch einen Tag Zeit, das Ganze zu klären - wenn dies nicht in Ordnung geht, hole ich mir die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung ein und bin noch diese Woche beim Rechtsanwalt.
Selbst nach genauem Studium der Garantiebedingungen kann ich beim besten Willen keinen Leistungsausschlussgrund erkennen.
Bin der festen Meinung, das die Euro Plus Garantie hier eintreten muss.

Das wird aber schwierig!! Dein Vertragspartner ist der Händler und nicht die Europlus!! Da Du das Auto schon ein Jahr besitzt ist der Händler raus!! Aber versuch mal dein Glück mit nem Rechtsanwalt und hoffe das die Rechtsschutzversicherung das auch zahlt!!
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

na dann willkommen im club ;) verzwickte situation, ich kann auch nicht nachvollziehen wo das problem liegt ! werde morgen nochmals bei der versicherung anrufen, dann lass ich mir von BMW was schriftlich geben was mir bestätigt, dass das hydroagregat zur elektrik gehört und dann geh ich entweder ebenfalls zum anwalt oder versivcherung lenkt ein
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

na dann willkommen im club ;) verzwickte situation, ich kann auch nicht nachvollziehen wo das problem liegt ! werde morgen nochmals bei der versicherung anrufen, dann lass ich mir von BMW was schriftlich geben was mir bestätigt, dass das hydroagregat zur elektrik gehört und dann geh ich entweder ebenfalls zum anwalt oder versivcherung lenkt ein

Wo liegt denn dein Problem??? Nochmal, dein Vertragspartner ist der BMW Händler und dieser schliesst eine Versicherung ab die einige Schäden abdeckt wodurch das finanzielle Risiko für den Händler minimiert wird!! Da die Versicherung diesen Schaden nicht abdeckt musst Du dich an den Händler halten!!!
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

würde mich interessieren, wie das bei Dir weitergeht.
Ich halte Euch in jedem Fall auf dem Laufenden.
Vielleicht bekommen wir hier noch mehr in Erfahrung, das uns bei einem evtl. Rechtsstreit weiterhilft.
Ich scheu mich auch nicht davor direkt an den Vorstand der BMW AG zu schreiben.
Jedenfalls werde ich mir eine Ablehung durch die Euro Plus Garantie nicht gefallen lassen.
M.E. handelt es sich um eine ganz billige Masche, sich hier aus der Leistungspflicht zu drücken.
Wenn die BMW AG ihren Kunden eine solche Garantie mit dem Auto verkauft, dann muss BMW sich auch dafür einsetzen das letztendlich der BMW Kunde auch zu seinem Recht kommt.
Mir ist es egal wer die Reparatur letztendlich bezahlt - ich werde es jedenfalls nicht sein !
Mir würde es echt leid tun BMW wegen so einem Vorfall den Rücken zu kehren - aber bei aller Begeisterung für die Marke BMW und speziell dem Z 4 - auch im Schwabenland werden gute Autos gebaut -
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

Wo liegt denn dein Problem??? Nochmal, dein Vertragspartner ist der BMW Händler und dieser schliesst eine Versicherung ab die einige Schäden abdeckt wodurch das finanzielle Risiko für den Händler minimiert wird!! Da die Versicherung diesen Schaden nicht abdeckt musst Du dich an den Händler halten!!!

denke ich auch. Du hast das Auto vom Händler gekauft, nicht von der Versicherung, Vertragspartner ist also der Händler. Zunächst ist er in der Pflicht, dann eventuell die Versicherung...was dir aber egal ist und sein sollte.
Anwaltliche Erstberatung sollte nicht teuer sein...

Gruß Wensi
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen

na dann willkommen im club ;) verzwickte situation, ich kann auch nicht nachvollziehen wo das problem liegt ! werde morgen nochmals bei der versicherung anrufen, dann lass ich mir von BMW was schriftlich geben was mir bestätigt, dass das hydroagregat zur elektrik gehört und dann geh ich entweder ebenfalls zum anwalt oder versivcherung lenkt ein

Was willst du denn dauernd mit der Versicherung?

Nochmals:

In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass die Pumpe nicht schon beim Kauf defekt war. Jokin sorry, aber was du gerade erzählst, ist wohl etwas aus der Luft gegriffen. Diese Art der Argumentation sollte nur bei Leihen greifen. Mit dieser Argumentation wäre die ganze Sachmängelhaftung für den Ar....h. Das könnte man nämlich bei allen gebrauchten Geräten behaupten und gerade davor schützt einen ja diese Sachmängelhaftung. Vor Einführung dieser, konnten Kunden so über den Tisch gezogen werden. Jetzt jedoch nicht mehr.

Weise deinen Händler einfach mal freundlich auf die Gesetzeslage hin (gerne auch mit einem Wikipediaeintrag) und bitte um Nachbesserung. Wenn er nicht einlenken möchte, verlange den Geschäftsführer (das hat bisher in meinem einzigen Streitfall Wunder gewirkt). Wenn der sich auch quer stellt, genügt ein Brief an die BMW AG in München. Die reagieren sehr gereizt auf solche Maschen (wenn es denn ein BMW Händler oder gar eine Niederlassung ist).

Lass dich nicht zu Narren halten. Lass dich nicht auf die Versicherung vertrösten. Mach deine Rechte geltend. Sonst hättest du auch für 2000 € weniger von Privat kaufen können.
 
AW: Hydroagregat kaputt - versicherung will nicht zahlen



Was willst du denn dauernd mit der Versicherung?

Nochmals:

In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass die Pumpe nicht schon beim Kauf defekt war. Jokin sorry, aber was du gerade erzählst, ist wohl etwas aus der Luft gegriffen. Diese Art der Argumentation sollte nur bei Leihen greifen. Mit dieser Argumentation wäre die ganze Sachmängelhaftung für den Ar....h. Das könnte man nämlich bei allen gebrauchten Geräten behaupten und gerade davor schützt einen ja diese Sachmängelhaftung. Vor Einführung dieser, konnten Kunden so über den Tisch gezogen werden. Jetzt jedoch nicht mehr.

Weise deinen Händler einfach mal freundlich auf die Gesetzeslage hin (gerne auch mit einem Wikipediaeintrag) und bitte um Nachbesserung. Wenn er nicht einlenken möchte, verlange den Geschäftsführer (das hat bisher in meinem einzigen Streitfall Wunder gewirkt). Wenn der sich auch quer stellt, genügt ein Brief an die BMW AG in München. Die reagieren sehr gereizt auf solche Maschen (wenn es denn ein BMW Händler oder gar eine Niederlassung ist).

Lass dich nicht zu Narren halten. Lass dich nicht auf die Versicherung vertrösten. Mach deine Rechte geltend. Sonst hättest du auch für 2000 € weniger von Privat kaufen können.
Absolut richtig! Sachmangelhaftung = Freifahrtschein! Alles was in 6 Monaten auftritt kann nachgebessert werden da der Händler nicht beweisen kann dass der Mangel bei ÜG noch nicht bestanden hat. Bei mir selbst waren das: Fahrerschloss, Gebrochene Tonnenfedern, Kupplung, Sitzbelegungsmatte, Elektr. Lenkgetriebe, Scheibenwischermotor, Dritte Bremsleuchte und viele mehr... Jedes mal bin ich zum Meister, hab ihn auf seine Nachbesserungspflicht der SMH hingewiesen und danach tief eingeatmet und Schnauze gehalten. Nach ein paar Millisekunden im Steuergerät des Meisterhirns kam es dann zum "klick": Wir erledigen das... :-)
Als ich dann viel später mal den Meister nach Aufzeichnungen für meine Unterlagen gefragt hab, druckte er mir die Rechnungen aus. Hier stand zum Grossteil die Garantieversicherung im Briefkopf! ^^
 
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