KW Variante 3 - Fragen über Fragen

Können wir es einfach wie folgt zusammenfassen, um die Diskussionen zu beenden? :iloveyou:

1. Wer neben dem KW V3 andere Abweichungen von der Serie bei Rad/Reifen-KOmbination muss diese explizit eintragen lassen, um seine Betriebserlaubnis nicht zu verlieren
2. Wer nur Serienbereifung und Serienfelgen (Z4-Serienräder, nicht irgendwelche BMW Räder wie bspw. Performance 313) fährt, benötigt nur eine Eintragung des KW V3

Ist leider so, aber das sind die Spielregeln in Deutschland...:11stopz:
 
Ich mag den TÜV und ich finde gut dass es die Regeln gibt. Alleine die paar Dinge die ich vor Ort gesehen und gehört habe reichen mir völlig.

Falscher Geschwindigkeitsindex, Radschrauben viel zu kurz... Jessas Maria! Und dann mit 200+ auf die Autobahn?
 
Können wir es einfach wie folgt zusammenfassen, um die Diskussionen zu beenden? :iloveyou:

1. Wer neben dem KW V3 andere Abweichungen von der Serie bei Rad/Reifen-KOmbination muss diese explizit eintragen lassen, um seine Betriebserlaubnis nicht zu verlieren
2. Wer nur Serienbereifung und Serienfelgen (Z4-Serienräder, nicht irgendwelche BMW Räder wie bspw. Performance 313) fährt, benötigt nur eine Eintragung des KW V3

Ist leider so, aber das sind die Spielregeln in Deutschland...:11stopz:

Zu 2: passen den die original Felgen an der VA ohne Spurplatten? Ich denke da liegt doch schon das Problem.
 
Ich muss Scheinriese absolut recht geben, die Bestimmungen machen ja auch Sinn. Bei zwei Veränderungen muss die Wechselwirkung geprüft, bzw. eingeschränkt werden. Heißt dann a)gilt nur in Verbindung mit b). So kenne ich das auch.

Das gilt natürlich auch für die Kombi mit Spurplatten.
 
Man kann es auch nach einander eintragen lassen, allerdings ist bei der weiteren Eintragung die vorherige zu berücksichtigen und ggf zu korrigieren/ ändern, gilt ja auch für alle weiteren Veränderungen und Eintragungen.
 
Krasser Tonfall hier

Ja, sorry. Ist auch sonst nicht meine Art.
Das hat mich einfach fürchterlich aufgeregt. Und ich muss auch jetzt schon wieder auf meine Wortwahl achten.

Ganz sicher gibt es hier im Forum immer wieder Irrungen und Wirrungen. In fast allen Fällen wird das aber ganz schnell richtiggestellt.
Und mitunter ist es auch bedeutungslos: Welches Öl, welche Reifen - diecorn-Themen eben.
Haltet mich meinetwegen für einen Pedanten: Aber ich begreife eine Tüv-Abnahme immer auch als Dienstleistung. Den Stempel will ich zwar auch, aber ich will auch mit Tempo 200 in eine Autobahnkurve brettern, die in einer Senke liegt.
Und dann reicht mir kein Das-wird-schon-Halten, sondern ich will ein Das-Hält.
Von daher habe ich kein Glück, wenn es nur eine Larifari-Fehlbegutachtung gibt, sondern ausgesprochenes Pech.

Dass das auch rechtlich glasklar geregelt ist - geschenkt.
 
Hier scheint ja jemand mächtig Druck auf dem Kessel zu haben. Der Ton geht hier im Forum überhaupt nicht.

Zur Sache:
Ich habe mit Markus Schmickler Kontakt gehabt, der sich selbst um die unstrittige Klärung der Situation bemüht hat. Aber der Reihe nach:

Heute hatte ich auf dem Hause Schmickler einen Anruf zu dem Thema.
"Wäre die Reifenkombination explizit eingetragen, dürfte das Fahzeug mit einer anderen Reifenkombination nicht mehr gefahren werden.
Vielmehr ergibt sich das was zugelassen ist und zusammengehört aus der Reihenfolge der Eintragungen."
Diese Aussage stammt nicht aus einer stillen Post aus dem Hause Schmickler, sondern ist eine offizielle Aussage des verantwortlichen TÜV-Ingenieurs. Da diese kompetente Antwort angezweifelt wurde, hat er sich auf Anfrage noch einmal schriftlich und detailliert dazu geäußert. Der Besitzer des Fahrzeugs wird das Schreiben heute noch erhalten, es wird auch noch eine Version mit TÜV-Briefkopf geben. Ich hänge es hier an:
Link

Räder und Reifen
Die gefahrene Kombination war bereits im Schein eingetragen und stellt somit keine Änderung nach §19.3 dar. Das Auto kann mit dieser Radkombination oder mit der Serienausstattung gefahren werden.
Das ist auch logisch, weil es ansonsten unmöglich wäre, Winterräder zu montieren.

Federn
Die Federn stellen eine Eintragung nach §19.3 dar und sind auch so gehandhabt worden. Der Prüfer hat korrekterweise die Situation am Auto im jetzigen Zustand bewertet, also mit den montierten und eingetragenen Rädern. In Übereinstimmung mit dem Eibach-Gutachten gab es keinen Grund, eine besondere Verbindung zwischen den Rädern und den Federn zu schaffen in der Form, dass die Federn nur mit diesem Radsatz gefahren werden dürfen. In dem Schreiben werden die im Eibach-Gutachten gestellten Bedingungen für Radsätze aufgeführt:
Folgende Bedingungen müssen dafür eingehalten werden:
  • Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad-/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
  • Die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesem Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer).
Die erste Forderung muss schon deshalb erfüllt sein, weil die Räder bereits eingetragen sind. Die zweite Bedingung ist ebenfalls erfüllt. Damit gibt es seitens des Eibach-Gutachtens keinen Anlass, eine Verbindung zwischen den Federn und einem bestimmten Radsatz zu schaffen. Und deshalb konnten die Federn auch problemlos nach §19.3 eingetragen werden.

Das war jetzt die Langfassung des kurzen Kommentars des TÜV-Ingenieurs.

Noch ein Wort zu der zitierten Arbeitsanweisung:
Natürlich ist diese Anweisung bekannt. Der Fall einer gleichzeitigen Untersuchung nach §19.3 trat hier aber überhaupt nicht auf, insofern läuft die gesamte damit verbundene Argumentation ins Leere.

Markus bat mich, das hier klar zu stellen. Ich hoffe, das ist nun hiermit geschehen.

Noch ein Kommentar von meiner Seite:
Wir können hier im Forum durchaus unterschiedlicher Meinung sein bis zu dem Punkt, an dem man sagt "we agree that we disagree". Beleidigende Äußerungen gleich welcher Art und gegen wen sie auch immer gerichtet sein mögen, verstoßen gegen die Forumsregeln und sind nicht tolerierbar. Ich bitte dringend darum, das bei künftigen Diskussionen zu beherzigen.
 
Hier scheint ja jemand mächtig Druck auf dem Kessel zu haben. Der Ton geht hier im Forum überhaupt nicht. [...]
Stimmt per se, aber erstens hat er sich entschuldigt und zweitens kann ich es nachvollziehen, wenn logisches zu missionarischem verkommt. Da kann der zitierte Prüfingenieur schreiben was er will, nach meinen persönlichen Erfahrungen glaube ich nur das, was ich selber erfahren habe/musste. Und das war etwas anderes. Natürlich rechtfertigt der Prüfingenieur sein Vorgehen. Aber was in der Praxis nicht funktioniert, funktioniert eben nicht. Mehr dazu ganz unten.
Insofern bin ich da mal verzeihlich, wenn einem da der Kragen platzt. Und Scheinriese ist bisher der einzige von uns, der nicht nur Aussagen getätigt hat, sondern diese auch belegt hat. Das finde ich gut.

[...]
Federn
Die Federn stellen eine Eintragung nach §19.3 dar und sind auch so gehandhabt worden. Der Prüfer hat korrekterweise die Situation am Auto im jetzigen Zustand bewertet, also mit den montierten und eingetragenen Rädern. In Übereinstimmung mit dem Eibach-Gutachten gab es keinen Grund, eine besondere Verbindung zwischen den Rädern und den Federn zu schaffen in der Form, dass die Federn nur mit diesem Radsatz gefahren werden dürfen. In dem Schreiben werden die im Eibach-Gutachten gestellten Bedingungen für Radsätze aufgeführt:
Die erste Forderung muss schon deshalb erfüllt sein, weil die Räder bereits eingetragen sind. Die zweite Bedingung ist ebenfalls erfüllt. Damit gibt es seitens des Eibach-Gutachtens keinen Anlass, eine Verbindung zwischen den Federn und einem bestimmten Radsatz zu schaffen. Und deshalb konnten die Federn auch problemlos nach §19.3 eingetragen werden.
[...]

Logisch, wenn ich nur die Federn austausche, dann sind die Federteller vom original Dämpfer vorne auch original. Ergo haben wir den gleichen Bauraum wie original. Wir reden hier aber nicht von Tausch-Federn, sondern ... siehe Titel ... von dem KW V3 Fahrwerk!
Und da ergibt sich halt nun mal eine komplett neue Bewertung des Bauraumes zwischen Rad-Reifenkombination und KW-V3-Federbein. sowohl für neue Red-Reifen-Kombinationen als auch (leider) für die Serienbereifung. Und da MUSS ein Prüfer eben die vorangegangen Eintragungen von Rad-Reifen-Kombinationen berücksichtigen. Haben mir schon mehrere Prüfer so erzählt.

Und selbst auf KW V3 mit Serien-Rad-Reifen-Kombination kann man sich nicht verlassen. Bei mir war (wahrscheinlich aufgrund von ungünstigen Toleranzen) zwischen Serien-Rad-Reifen-Kombination (8,0 x 18 ET 47) und KW-V3-Federbein noch DREI Millimeter Luft. Das kann bei jemand anders natürlich besser ausgehen. Darf ich so herumfahren? Weil es dem TÜV nicht unter die Augen kommt bestimmt. Aber wenn was passiert, bin ich halt dran. Also habe ich mein Hirn eingeschaltet, den Satz im KW-Gutachten, dass gegen die Verwendung der serienmäßigen Rad-Reifen-Kombination keine Bedenken bestehen ignoriert und mir 8,0 x 18 ET34 (Radialspeiche 216) besorgt. Aus dieser Eigenverantwortung kommt im Schadensfall heutzutage keiner mehr raus

Das war bei mir jetzt zwar die Winter-Rad-Reifen-Kombination, gilt aber ebenso für Sommerräder oder Original-BMW- oder Aftermarket-Räder.

Aber dafür diskutieren wir hier ja .... nämlich um von unseren Erfahrungen zu profitieren. Und meine Erfahrung hat gezeigt, dass KW V3 und 8,0 x 18 ET 47 sehr kritisch ist und das laut mehreren Prüfern ein Komplettneu-Gewinde-Fahrwerk mit der Rad-Reifenkombinationen zusammen geprüft werden muss.

Dass das KW-Verkäufer und die, die es leicht haben möchten nicht wahrhaben wollen, liegt in der Natur der Sache

Und wenn es eben in Deutschland selbst bei den Prüfern zwei Meinungen gibt, dann schließe ich mich der Meinung an, bei der ich auf der sicheren Seite bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt per se, aber erstens hat er sich entschuldigt und zweitens kann ich es nachvollziehen, wenn logisches zu missionarischem verkommt. Da kann der zitierte Prüfingenieur schreiben was er will, nach meinen persönlichen Erfahrungen glaube ich nur das, was ich selber erfahren habe/musste. Und das war etwas anderes. Natürlich rechtfertigt der Prüfingenieur sein Vorgehen. Aber was in der Praxis nicht funktioniert, funktioniert eben nicht. Mehr dazu ganz unten.
Insofern bin ich da mal verzeihlich, wenn einem da der Kragen platzt. Und Scheinriese ist bisher der einzige von uns, der nicht nur Aussagen getätigt hat, sondern diese auch belegt hat. Das finde ich gut.
Die Angriffe richteten sich konkret gegen die Aussage von Schmickler, bei der es ausschließlich um den beschriebenen Fall ging. Dieser Fall ist nun klar gestellt. Er ist sicher einfacher, als der von Dir beschriebene Umbau, hat aber mit diesem nichts zu tun. Dem übermotivierten Poster trage ich das nicht nach, solange er sich ab jetzt zurückhält im Tonfall. Wenn ihm "der Kragen geplatzt" ist, dann ist das sein Problem, einen Grund dafür gab es nicht.

Logisch, wenn ich nur die Federn austausche, dann sind die Federteller vom original Dämpfer vorne auch original. Ergo haben wir den gleichen Bauraum wie original. Wir reden hier aber nicht von Tausch-Federn, sondern ... siehe Titel ... von dem KW V3 Fahrwerk!
Und da ergibt sich halt nun mal eine komplett neue Bewertung des Bauraumes zwischen Rad-Reifenkombination und KW-V3-Federbein. sowohl für neue Red-Reifen-Kombinationen als auch (leider) für die Serienbereifung. Und da MUSS ein Prüfer eben die vorangegangen Eintragungen von Rad-Reifen-Kombinationen berücksichtigen. Haben mir schon mehrere Prüfer so erzählt.
Natürlich muss er das. Aber das ist im Prinzip ähnlich wie im beschriebenen Fall: er findet ein Fahrzeug in einem bestimmten Zustand vor, also entweder mit Serienbereifung oder mit einer eingetragenen anderen Bereifung. Dann wird der Einbau des KW in diesem Zustand begutachtet. Würden Räder und Fahrwerk gleichzeitig geändert, wäre es nichts anderes, es muss zusammen funktionieren. Es ist nur ein formaler Unterschied, ob die Räder schon eingetragen waren oder nicht.

Ob sich daraus eine zwingende Verbindung ergeben kann, ist mir unbekannt. Eine solche wäre z.B. gegeben, wenn jemand eine größere Bremse einbaut, die nicht mehr in eine 18"-Felge passt, dann werden 19"-Felgen vorgeschrieben (ist bei mir beim Z8 so).

Und selbst auf KW V3 mit Serien-Rad-Reifen-Kombination kann man sich nicht verlassen. Bei mir war (wahrscheinlich aufgrund von ungünstigen Toleranzen) zwischen Serien-Rad-Reifen-Kombination (8,0 x 18 ET 47) und KW-V3-Federbein noch DREI Millimeter Luft. Das kann bei jemand anders natürlich besser ausgehen. Darf ich so herumfahren? Weil es dem TÜV nicht unter die Augen kommt bestimmt. Aber wenn was passiert, bin ich halt dran. Also habe ich mein Hirn eingeschaltet, den Satz im KW-Gutachten, dass gegen die Verwendung der serienmäßigen Rad-Reifen-Kombination keine Bedenken bestehen ignoriert und mir 8,0 x 18 ET34 (Radialspeiche 216) besorgt. Aus dieser Eigenverantwortung kommt im Schadensfall heutzutage keiner mehr raus
stimmt, mit einem so geringen Abstand sollte niemand herumfahren. Der TÜV würde es definitiv nicht tolerieren, und bei geringem Durchschlagen der Federn gäbe es Karrosseriekontakt.

Das war bei mir jetzt zwar die Winter-Rad-Reifen-Kombination, gilt aber ebenso für Sommerräder oder Original-BMW- oder Aftermarket-Räder.

Aber dafür diskutieren wir hier ja .... nämlich um von unseren Erfahrungen zu profitieren. Und meine Erfahrung hat gezeigt, dass KW V3 und 8,0 x 18 ET 47 sehr kritisch ist und das laut mehreren Prüfern ein Komplettneu-Gewinde-Fahrwerk mit der Rad-Reifenkombinationen zusammen geprüft werden muss.
Das ist unzweifelhaft richtig, aber siehe oben, es muss nicht zu einer zwingenden Verbindung kommen.

Dass das KW-Verkäufer und die, die es leicht haben möchten nicht wahrhaben wollen, liegt in der Natur der Sache

Und wenn es eben in Deutschland selbst bei den Prüfern zwei Meinungen gibt, dann schließe ich mich der Meinung an, bei der ich auf der sicheren Seite bin.
Ich weiß nicht, wer da was nicht wahr haben will. Wenn ein KW-Fahrwerk eingebaut wird, wird es abgenommen. Und entweder passt es dann, oder es passt nicht. Wurden vorher andere Räder eingetragen, dann wird das KW dagegen geprüft. Wird erst das KW eingetragen und später kommen andere Räder drauf, dann werden diese bei der Eintragung gegen die bestehende Hardware geprüft. Werden beide gleichzeitig geändert, passiert es eben zur selben Zeit.
Vielleicht verstehe ich da nicht, worauf Du hinaus willst? Das sind alles Standardfälle für den TÜV und sicher keine Gelegenheiten für Gefälligkeitseintragungen. Die Zeiten sind schon lange vorbei. Nicht umsonst werden für teures Geld Abgas- und andere Gutachten angefertigt, um sich abzusichern als Tuner.
 
Beim Gewindefahrwerk (hier in speziellen dem KWV3) ändert sich an der VA im nicht unbeträchtlichem Umfang der Platz für Rad/Reifen , somit müssen alle dann zu verwendende Rad/Reifen in Augenschein genommen werden und danach eingetragen werden. Wie will der Ing entscheiden das Serienbereifung noch gefahren werden kann wenn diese nicht montiert ist?
 
Ich habe ja auch so meine Erfahrungen mit der Eintragung des V3 Fahrwerks machen dürfen und kann ebenfalls nur jedem nahe legen mitzudenken und sich nicht allein auf die sogenannten Fachleute zu verlassen! Auch ich habe mehrfach abweichende Aussagen, unter anderem von offizieller Stelle erhalten. Traurig aber wahr, die steigen da scheinbar selbst nicht durch. :g

Auch eine seltsame Vorgehensweise von KW ist die Aussagen im Gutachten...
KW.JPG



... und die ergänzende Aussage auf der I-Net Seite zum Produkt.

KW V3 Produkthinweise.JPG


Für mein Verständnis ist damit eine Abnahme nach §19 auch mit Serienfelgen gar nicht möglich und erfordert immer eine Abnahme nach §21. Auch gehört diese Ergänzung in das Gutachten und nicht auf die Produktseite. Will sich da jemand „heimlich“ absichern? :whistle:

Ich habe gleich 10mm Distanzen (20mm pro Achse) dazu bestellt und sie waren bei mir auch dringend notwendig! Der KW Partner wusste davon nichts obwohl die ja angeblich explizit geschult sind. ;)

.
 
Bei bekannten Einpresstiefen und Felgendurchmesser sowie Reifengrößen dürfte das kaum ein Problem darstellen. Die meisten Fahrer montieren ja als Ersatz für die Serienbereifung irgendwas, was größer und breiter ist. Umgekehrt wäre die Beurteilung viel schwieriger.

Ich klinke mich ab jetzt wieder aus. Der spezielle Sachverhalt ist geklärt, der grundsätzliche Weg zur Eintragung von Fahrwerken auch.
Alles Weitere darf jeder mit seinem TÜV-Menschen ausdiskutieren. :) :-)
 
Eine Bemerkung noch:

Aus der Erfahrung der letzten Jahr mit dem TÜV in Sachen Tuning (Streitfälle, Anfertigung von Gutachten etc) habe ich gelernt, dass der unterzeichnende Ingenieur für seine Entscheidung gerade stehen muss.
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
Jedes Fahrwerk von KW ist bereits auf Herz und Nieren geprüft und für tauglich befunden worden. Jede Einschränkung, die während dieser umfangreichen Tests festgestellt wurde, steht im Gutachten (z.B. Anhängerkupplung etc). Der Ingenieur vor Ort prüft nur zwei Dinge: den ordnungsgemäßen Einbau der Bauteile im Originalzustand laut Gutachten und die mögliche Beeinflussung durch andere, bereits vorgenommene Änderungen. Man sollte ein Thema wie Freigängigkeit von Rädern nicht zu einem schier unüberschaubaren technischen Problem hochstilisieren.
Wenn das Ding eingetragen ist, dann steht der TÜV-Mann für diese Eintragung gerade, auch wenn ein Gutachter nach einem Unfall anderer Meinung ist. Das fällt nicht auf den Fahrer zurück.
 
Ich bin hier Opfer eines Missverständnisses geworden.
Ich war im irrigen Glauben, dass sich der Beitrag von H & H-Z4 auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Das war jedoch nicht der Fall.
Tatsächlich bezog sich der Beitrag von H & H-Z4 auf den Einbau von Eibach-Federn. Leider ist dies mir erst jetzt klar geworden.

Wie es im Schreiben des Tüv-Prüfers heißt - und es im Eibach-Gutachten auch nachzulesen ist -, bestehen unter einigen Auflagen keinerlei technische Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen.

Dieser Passus fehlt im KW3-Gutachten. Darum gilt das, was von mir auf der vorhergehenden Seite gepostet wurde..

Daher rührt das Missverständnis.

Ich bedauere es sehr, bei H & H-Z4 nicht nachgefragt zu haben, ob sich sein Beitrag auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Denn das war nicht der Fall.

Das ließ mich falsche Schlüsse ziehen und erklärt auch, warum ich so vehement darauf gedrungen haben, dass der Beitrag gelöscht wird.

Die Antwort von Schmickler an H & H-Z4 zu seinen Eibach-Federn war tatsächlich im vollen Umfang richtig.

Ich bitte die Schmicklers darum in aller Form um Entschuldigung.






 
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Ich bin hier Opfer eines Missverständnisses geworden.
Ich war im irrigen Glauben, dass sich der Beitrag von H & H-Z4 auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Das war jedoch nicht der Fall.
Tatsächlich bezog sich der Beitrag von H & H-Z4 auf den Einbau von Eibach-Federn. Leider ist dies mir erst jetzt klar geworden.

Wie es im Schreiben des Tüv-Prüfers heißt - und es im Eibach-Gutachten auch nachzulesen ist -, bestehen unter einigen Auflagen keinerlei technische Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen.

Dieser Passus fehlt im KW3-Gutachten. Darum gilt das, was von mir auf der vorhergehenden Seite gepostet wurde..

Daher rührt das Missverständnis.

Ich bedauere es sehr, bei H & H-Z4 nicht nachgefragt zu haben, ob sich sein Beitrag auf das KW3-Fahrwerk bezieht.
Denn das war nicht der Fall.

Das ließ mich falsche Schlüsse ziehen und erklärt auch, warum ich so vehement darauf gedrungen haben, dass der Beitrag gelöscht wird.

Die Antwort von Schmickler an H & H-Z4 zu seinen Eibach-Federn war tatsächlich im vollen Umfang richtig.

Ich bitte die Schmicklers darum in aller Form um Entschuldigung.
Respekt für die klare Ansage, damit ist das Thema für mich erledigt.
 
Wenn es dann noch einen Fahrer gibt
Ich weiß nicht, warum die Eintragung eines KW-Fahrwerks mit Gutachten ein solches Problem darstellen soll. Wie gesagt, wird das Fahrwerk bei KW im Zuge der Erstellung des Gutachtens gründlich geprüft, sonst würde es dieses Gutachten nicht geben. Danach geht es nur noch um den Einbau und das Zusammenspiel mit anderen Komponenten. In diesem Fall ging es um Räder und Reifen. Das Gutachten selbst stellt schon mal klar, dass alle Serienräder gefahren werden dürfen, solange entsprechende Distanzscheiben benutzt werden. Ist ein anderer Radsatz montiert, dann müssen Felgen und Reifen für sich gesehen zulässig sein für das Auto. Und dann geht es nur noch um die korrekte Montage, und das bedeutet bei Rädern lediglich Freigängigkeit in allen Richtungen.
All das ist gut definiert und auch leicht nachprüfbar, und es ist Alltagsgeschäft beim TÜV.

Mal zum Vergleich ein anderer Fall:
Im Dom werden die Langlöcher aufgefräst, um mehr Sturz zuzulassen, zusätzlich werden andere Querlenker aus einer anderen Baureihe montiert, hinzu kommt eine nicht serienmäßige Feder-/Dämpfer-Kombination. Dann gibt es einen anderen Prüfaufwand.
Ich habe das bei Schmickler mitverfolgt, da ist das Fahrzeug auf dem Nürburgring probegefahren worden mit meßtechnischer Überwachung, bevor die Veränderung der Dome freigegeben wurde. Daher gibt es da jetzt bei Schmickler auch dieses Gutachten.
Aber wie gesagt, ein wesentlich komplexerer Fall.
 
Ich weiß nicht, warum die Eintragung eines KW-Fahrwerks mit Gutachten ein solches Problem darstellen soll. Wie gesagt, wird das Fahrwerk bei KW im Zuge der Erstellung des Gutachtens gründlich geprüft, sonst würde es dieses Gutachten nicht geben. Danach geht es nur noch um den Einbau und das Zusammenspiel mit anderen Komponenten. In diesem Fall ging es um Räder und Reifen. Das Gutachten selbst stellt schon mal klar, dass alle Serienräder gefahren werden dürfen, solange entsprechende Distanzscheiben benutzt werden. Ist ein anderer Radsatz montiert, dann müssen Felgen und Reifen für sich gesehen zulässig sein für das Auto. Und dann geht es nur noch um die korrekte Montage, und das bedeutet bei Rädern lediglich Freigängigkeit in allen Richtungen.
All das ist gut definiert und auch leicht nachprüfbar, und es ist Alltagsgeschäft beim TÜV.

Mal zum Vergleich ein anderer Fall:
Im Dom werden die Langlöcher aufgefräst, um mehr Sturz zuzulassen, zusätzlich werden andere Querlenker aus einer anderen Baureihe montiert, hinzu kommt eine nicht serienmäßige Feder-/Dämpfer-Kombination. Dann gibt es einen anderen Prüfaufwand.
Ich habe das bei Schmickler mitverfolgt, da ist das Fahrzeug auf dem Nürburgring probegefahren worden mit meßtechnischer Überwachung, bevor die Veränderung der Dome freigegeben wurde. Daher gibt es da jetzt bei Schmickler auch dieses Gutachten.
Aber wie gesagt, ein wesentlich komplexerer Fall.

Das ist alles Alltagsgeschäft beim Tüv. Und es wird gemacht, weil es vorgeschrieben ist:
regel.JPG
Wer als Tüv-Prüfer eine Ausnahme von der Regel für sich in Anspruch nehmen will, muss das gut begründen können.
Niemanden vorab eine Probefahrt machen zu lassen, ist keine gute Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist alles Alltagsgeschäft beim Tüv. Und es wird gemacht, weil es vorgeschrieben ist:

Wer als Tüv-Prüfer eine Ausnahme von der Regel für sich in Anspruch nehmen will, muss das gut begründen können.
Niemanden vorab eine Probefahrt machen zu lassen, ist keine gute Begründung.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei, kann das sein?

Du forderst die Probefahrt (bzw. zusätzliche Prüfungen). Dagegen habe ich sicher keine Einwände, wobei es in der Praxis auf die Einbausituation ankommt. Ist es irgendwo knapp mit den Maßen, wird man prüfen, ist im Stand schon zu sehen, dass alles mit ausreichendem Abstand frei läuft, dann kann man sich das sparen.
Der Prüfer, der für Schmickler zuständig ist, fährt die meisten Autos sowieso, egal ob es nur eine einfache oder eine Mehrfacheintragung ist.

Worauf es mir ankommt, ist die zwingende Verbindung zwischen Fahrwerk und einem bestimmten Radsatz. Den sehe ich nur in wenigen Fällen, Freigängigkeit natürlich immer vorausgesetzt.
Wenn ein Radsatz X vorher eingetragen wurde, dann muss das KW dagegen geprüft werden. Sind die Räder zum Zeitpunkt der Prüfung nicht montiert, kann nicht eingetragen werden, oder aber die Räder werden wieder ausgetragen.
Anschließend haben wir ein Auto, bei dem Radsatz X und KW eingetragen sind. Das darf dann so gefahren werden. Zusätzlich dürfen aber auch Serienräder mit Distanzen gefahren werden, weil das KW-Gutachten das bereits vorsieht. Ansonsten dürfte niemand, der ein KW eingetragen hat, Winterräder montieren.
Wird später ein Radsatz Y gewünscht, muß Radsatz X raus, und die neuen Räder werden dann gegen die bestehende Situation geprüft, also gegen das KW.

Was ich damit sagen will ist, dass sich die gemeinsame Prüfung praktisch von selbst ergibt aufgrund der Montagesituation. Wie viel Aufwand ein Prüfer generieren wird, hängt von seiner Einschätzung ab. Und da greift exakt die von Dir gepostete Anweisung:
"Ist jedoch durch die Kombination von Änderungen eine Gefährdung zu erwarten oder tritt ... ein", dann folgt...
Wenn keine Gefährdung zu erkennen ist, dann folgt eben auch nichts.

Ein ordnungsgemäß eingebautes KW-Fahrwerk in Kombination mit zulässigen, eintragungsfähigen Rädern stellt sicher keine besondere Gefährdung dar, außer:
- es sind so dicke Distanzen nötig, dass die Radbolzen nur 2 Gänge greifen
- es schleift irgendwo bzw. der Abstand ist zu knapp
Das meinte ich damit, als ich sagte, es stellt kein großes Problem dar, eine solche Kombi einzutragen, und das natürlich bei ordnungsgemäßem Vorgehen des Prüfers.
 
Alles komplett richtig, bis auf einen kleinen Punkt. Werden Distanzen eingebaut, ist immer eine Gefährdung zu erwarten.
spur.JPG

Im KW-Gutachten wird zwar darauf hingewiesen, dass 10mm-Distanzen mit Serienrädern verbaut werden müssen. Das heißt nur, dass hier keine Einzelabnahme fällig ist, sondern jede Prüfstelle das abnehmen kann.

Aber: Dass KW3 die Verwendung von Serienrädern mit Distanzen verlangt, heißt ja nicht, dass dadurch automatisch die Pflicht entfällt, auch die Distanzen abnehmen zu lassen.
Das muss dann so natürlich auch im KFZ-Schein vermerkt sein. Serienräder mit 10mm-Distanzen. So wird das ja auch eingetragen, wenn das KW-Fahrwerk mit Serienkombi abgenommen wird.
In der Regel erfolgt das aber in einem Aufwasch, wenn man mit Kw und Sonder-Kombi vorstellig wird.
Es sind zwei verschiedene Prüfvorgänge:
Serie mit Distanzen nach §19
Sonderkombi nach §23 (Einzelabnahme)

Das nur zur Vollständigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles komplett richtig, bis auf einen kleinen Punkt. Werden Distanzen eingebaut, ist immer eine Gefährdung zu erwarten.
Anhang anzeigen 286455

Im KW-Gutachten wird zwar darauf hingewiesen, dass 10mm-Distanzen mit Serienrädern verbaut werden müssen. Das heißt nur, dass hier keine Einzelabnahme fällig ist, sondern jede Prüfstelle das abnehmen kann.

Aber: Dass KW3 die Verwendung von Serienrädern mit Distanzen verlangt, heißt ja nicht, dass dadurch automatisch die Pflicht entfällt, auch die Distanzen abnehmen zu lassen.
Das muss dann so natürlich auch im KFZ-Schein vermerkt sein. Serienräder mit 10mm-Distanzen. So wird das ja auch eingetragen, wenn das KW-Fahrwerk mit Serienkombi abgenommen wird.
In der Regel erfolgt das aber in einem Aufwasch, wenn man mit Kw und Sonder-Kombi vorstellig wird.
Es sind zwei verschiedene Prüfvorgänge:
Serie mit Distanzen nach §19
Sonderkombi nach §23 (Einzelabnahme)

Das nur zur Vollständigkeit.
richtig, und damit sind nun alle Unklarheiten beseitigt.
 
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