Meine Erfahrung KW V3

Für Oliver99:
Ich kann Dein Anlegen zu 100 Prozent nachvollziehen. Ich empfinde auch den z4 (E85) als geiles Auto. Vor allem der Motor und die Optik ist extraklasse.
Allerdings hadere wich wie Du mit dem Fahrwerk. Bei schlechten Strassen ist mein (jetzt erneuertes) M-Fahrwerk einfach zu unkonfortabel.

Ich werde jetzt die M-Dämpfer mit Eibachfedern kombinieren und der alte Trick:
Gummi als Teil des Fahrwerks. Sprich vielleicht solltest du mal von 18 Zoll auf 17 Zoll wechseln. Ich fahre bei 17 Zoll 2 bar. Wenn ich alleine und ohne Gepäck unterwegs bin.
 
Ich hatte inzwischen Kontakt zu KW und habe wegen den Klicks (Mehrklicks) und der Madenschraube nachgefragt.
Möchte euch die Antwort nicht vorenthalten.

Zitat:
Guten Tag Herr XXX,

die beschrieben Einstellbereiche beschreiben die effektive Einstellung, da es sich um Fluidventile handelt, kann es zu einem weiteren Verstellbereich kommen, diese zusätzlichen Klicks haben allerdings keine Auswirkungen auf die Kennungen der Dämpfer.

Ähnlich bei einem Wasserhahn dort können Sie das Ventil noch weiter aufschrauben, aber die Durchflussmenge ändert sich nicht mehr.

Bei der Madenschraube geht es darum, dass diese nicht zu fest angezogen werden soll ,damit das Gewinde nicht beschädigt wird. Außerdem dient die Madenschraube dazu ein eigenständiges Verstellen zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards
XXX XXX
(Entwicklung)
 
bist du dir hier sicher? oder ist das copy-paste fehler...
Edit...Druck ist 12 klicks max auf...ich merke zumindest bei mir ganz zu einen eindeutigen anschlag, nach 12 klicks ein weichen bei ganz auf...

Ich denke auch, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, der auf Copy & Paste zurück zuführen ist.
Das kannst du ja auch einfach selbst prüfen, wenn du komplett zudrehst und dabei die Klicks zählst und zusätzlich auf die Zahlen des Einstellrings achtest.
und danach wieder zurück. Geht ja hinten relativ einfach.

Da bin ich ja noch eine Antwort schuldig:
Ich nehme auch an, dass der Bericht nicht korrekt ausgefüllt war. Bei Überprüfung waren die Werte dann hinten auch prompt anders und sogar links und rechts unterschiedlich: Zugstufe links auf 5 Klicks offen und rechts auf 7 klicks offen. Nachdem ich das per mail nachgefragt hatte, wurde ich als erstes darauf hingewiesen, dass ich mich verzählt haben könnte. Aus rein rechtlichen Gründen werde ich hier anmerken, dass dem theoretisch natürlich so sein hätte können. Welchen Wert ww ursprünglich einstellen wollte, hat er gar nicht geantwortet.

[...] Der WW macht soweit ich weiß auch Abstimmungen für Serienfahrzeuge, daher solltest Du Ihn noch mal ansprechen, ob er Dir nicht weichere Federn verbaut. Er kennt sich bestimmt aus und wird Dir den Federweg usw gleich mit justieren. [...]
Bei der Vermessung sagte ww noch, dass das gerade der Vorteil der einheitlichen zylindrischen Federn sei, dass man eben eine große Auswahl an Federraten hätte.
Die Frage in der o.g. mail, ob es weichere Federraten gäbe wurde gar nicht mehr beantwortet.

Wir haben uns nun geeinigt. Einen weiteren Support kann ich damit ad acta legen. Insgesamt ein ganz trauriges Kapitel.

PS. Wenn sich jetzt bei der Eintragung der Winter-Rad-Reifen-Kombination herausstellen sollte, dass die §19-Eintragung (KW V3 in Verbindung mit BBS) falsch sein sollte, dann würde das das Bild nur noch abrunden. Mittlerweile kann ich nur noch schmunzeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwecks Informationsaustausch und Hilfe, für alle die es interessieren sollte, hier mal ein Bild des KW V3 mit Felgen 8,5" x 18" ET 30, Reifen 225/40 R18. Fahrzeug im eingefederten Zustand. Höhe Radhaus - Nabe beträgt bei mir 33 cm.

02.JPG

Damit kann sich jeder den Bauraum für original Räder mit ET 47 ausrechnen.

15mm + 0,5"/2 - 17mm = 15mm + 6mm - 17 mm = 4mm
Am Reifen wohlgemerkt. Das wird vom TÜV so wahrscheinlich nicht toleriert werden.
 
Habe meine mit den 313ner eintragen lassen, 19" V ET37 H ET39, da ist reichlich platz . Mit orginal Winterrädern ist der Abstand Feder-Felge sehr sehr klein, 2-3-4mm vielleicht. Da brauchst du definitiv 10mm Spurplatten pro Seite, steht auch so in den KW Dokumenten dass man es brauchen könnte.
Das mit den verschiedenen Federraten ist extrem unwahrscheinlich, sofern du nicht explizit was anderes forderst dann hast du die Standart Federn im V3
 
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Deckt sich mit meiner Erfahrung. Bei 8,5j ET38 mit 235er ist es vorne schon sehr knapp. Der Prüfer fand es aber noch ausreichend.
 
Habe meine mit den 313ner eintragen lassen, 19" V ET37 H ET39, mit orginal Winterrädern ist der Abstand Feder-Felge sehr sehr klein, 2-3-4mm vielleicht. Da brauchst du definitiv 10mm Spurplatten pro Seite, steht auch so in den KW Dokumenten dass man es brauchen könnte.

Beim Clubsport hat man noch zusätzlich etwas Spielraum im Radkasten durch die Möglichkeit der Sturzverstellung.
10 mm Distanzscheiben waren in meinem Fall in Verbindung 313er + Performance Bremse notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Clubsport hat man noch zusätzlich etwas Spielraum durch die Möglichkeit der Sturzverstellung.
10 mm Distanzscheiben waren in meinem Fall in Verbindung 313er + Performance Bremse notwendig.

Hast du nicht, weil bei der Sturzverstellung logischerweise das Rad mit nach innen wandert... Falls du den Platz zwischen Reifen und Federbein meinst.
 
Spurplatten an der VA verändern den Lenkradius, also die Mittellinie des Federbein trifft nicht mehr die Felgenmitte.
Somit dreht das Rad nicht auf der Stelle sondern um einen Kreis mit der Spurverbreiterung.
Wenn ein Stein mittig (vom Reifen her gesehen) überfahren wird vom Vorderreifen, dann bekommt die Lenkung einen "Schlag".
Schlag ist auch übertrieben.

Ob das Positiv oder Negativ ist kann ich nicht sagen, habe ich nicht getestet.
Hat das einer mal hier erfahren?
 
Wenn sich jetzt bei der Eintragung der Winter-Rad-Reifen-Kombination herausstellen sollte, dass die §19-Eintragung (KW V3 in Verbindung mit BBS) falsch sein sollte, dann würde das das Bild nur noch abrunden.

Ist falsch.
Auf der KW-Startseite heißt es zwar:
8iksbzq9.jpg


Und auch Seite 2 des Gutachtens liest sich gut:
cqacoi2m.jpg


Der entscheidende Passus steht jedoch auf Seite 6 des Gutachtens

vkcp2oq6.jpg


Und BBS gab es nun mal nicht serienmäßig. Darum müssen die BBS, so keine ABE vorliegt, ja auch geprüft und abgenommen werden.

Sobald im Felgengutachten A01 auftaucht,

wwe84e3p.jpg


oder A05 auftaucht
7ljx964j.jpg

muss das KW3 von Tüv (West) oder Dekra (Ost) abgenommen werden. Nur die haben Prüfer, die nach §21 abnehmen können.
Das gilt auch für alle Fälle, in denen Platten montiert sich.

Abnahme nach §19,3 ist eine Fehlbegutachtung.
.
 
Ist falsch.
Auf der KW-Startseite heißt es zwar:
8iksbzq9.jpg


Und auch Seite 2 des Gutachtens liest sich gut:
cqacoi2m.jpg


Der entscheidende Passus steht jedoch auf Seite 6 des Gutachtens

vkcp2oq6.jpg


Und BBS gab es nun mal nicht serienmäßig. Darum müssen die BBS, so keine ABE vorliegt, ja auch geprüft und abgenommen werden.

Sobald im Felgengutachten A01 auftaucht,

wwe84e3p.jpg


oder A05 auftaucht
7ljx964j.jpg

muss das KW3 von Tüv (West) oder Dekra (Ost) abgenommen werden. Nur die haben Prüfer, die nach §21 abnehmen können.
Das gilt auch für alle Fälle, in denen Platten montiert sich.

Abnahme nach §19,3 ist eine Fehlbegutachtung.
.
Ja, ist nichts neues.
Und ja, die immerwährende Thematik der Spurplatten...sofern nicht alles andere Serie ist.
 
Also mein CS ist im Alltag komfortabler als das M-FW und bei langsamer Fahrt nicht nennenswert schlechter als M-FW mit Eibach-Federn. Ob das jetzt objektiv, subjektiv oder sonst ein tief ist, das ist mir schnuppe. So ist mein Empfinden und dieser blöde "tritt in den Hintern" bei Bodenwellen den das M-FW und das V2 hatten ist auch endlich Geschichte. Ob das CS Schlaglöcher wegdämpfen kann in denen meinen Schwiegermutter schlafen könnte? Keine Ahnung, ich fahre Z4 und keinen Traktor, deshalb fahre ich um sowas drumrum. Wer so ein Auto fährt wie den Golf 1.6 von Tante Lutzi der hat in meinen Augen kein Gefühl für Autos. Ich würde auch nicht auf die Idee kommen mal eben den hohen Bordstein vorm Bäcker hoch zu rumpeln oder sowas....
 
Ja, ist nichts neues.
Und ja, die immerwährende Thematik der Spurplatten...sofern nicht alles andere Serie ist.

jepp, obwohl es dort ganz einfach ist. Platten + KW3 heißt immer §21.

Weißt Du übrigens, warum Werkstätten so gern nach §19 prüfen lassen?
Veränderungen nach §19 heißen, Du musst unverzüglich mit der Tonne zur Abnahme fahren. Das wird dem Kunden in Rechnung gestellt und nennt sich "Vorführgebühr" - obwohl der Prüfer ins Haus kommt und nicht einen Cent mehr für die Abnahme in der Werkstatt in Rechnung stellen darf. Die Werkstätten krachen sich die "Vorführgebühr" ein, ohne einen Finger krumm zu machen.

Veränderungen nach §21 heißen, Du darfst die Tonne keinen Meter bewegen. Es gibt also keine "Vorführgebühr". Der Tüver muss dann ins Haus kommen, mit roten Nummern muss es zum Tüv gehen oder es muss zum Tüv geschleppt werden. Schleppen/rote Nummern heißt wirklich Arbeit und Zeit. Es fallen tatsächliche Kosten an. Die kann man aber keinem Kunden verständlich machen. Denn es wird ja sofort gefragt, warum die Werkstatt zwar Prüfer hat, die aber nicht nach §21 abnehmen dürfen?
 
Der Forum-Fahrwerksgott nimmt aber keine Prüfung vor. Ganz schlicht. Dem ist komplett egal, was der Prüfer einträgt und nach welchen Paragrafen. Der Fahrwerksgott muss das ja auch nicht vertreten.
Die Prüfung selbst ist ohnehin identisch: verschränken, Teilenummern und Gutachten abgleichen und eventuell Probefahrt.[...]
@ Scheinriese,
erst mal vielen Dank, für Deine Ausführungen. Sehr ausführlich und informativ. Trotzdem ist meine Meinung, das der Fachmann, wenn er den Pauschal-Auftrag "Einbau, Einstellung, Vermessung und Eintragung" bekommen hat, das ordentlich zu machen hat. Wenn man sich brüstet, über 60 zufriedene z4-Kunden zu haben, sollte man die von Dir gezeigten Seiten in der KW-Teilegutachten eigentlich in- und auswendig kennen und diese in eine korrekte Abnahme einfließen lassen. WW hat das Auto beim TÜV vorgefahren und muss dem TÜV also auch das Teilegutachten zur Verfügung stellen und absprechen

Auch gerade weil ich im Vorfeld bei der Probefahrt mit ww darüber gesprochen habe, dass ich keine Serienfelgen fahre, sondern die montierten BBS mit ET 30 und er diese ja auch bei der Vermessung gesehen hat. Erwarte ich da zuviel von einem FACHMANN?

Ich habe morgen die § 21 Abnahme meiner neuen Radialspeiche 216 (18 x 8 ET 34 mit 225/35 Winterreifen) beim TÜV-Süd und der Prüfer meinte bei der Durchsprache im Vorfeld zu der § 19 - Abnahme des Kollegen "Das ist mutig".

Ich werde morgen sehen, ob ich die Eintragung des Fahrwerks noch mal neu machen darf (respektive Zuzahlung um § 21 für Fahrwerk mit Sommer- und mit Winterbereifung zu bekommen). Werde nächste Woche berichten.

Mal ehrlich, das war doch den ganzen Scheiß nicht wert
 
@ Scheinriese,
erst mal vielen Dank, für Deine Ausführungen. Sehr ausführlich und informativ. Trotzdem ist meine Meinung, das der Fachmann, wenn er den Pauschal-Auftrag "Einbau, Einstellung, Vermessung und Eintragung" bekommen hat, das ordentlich zu machen hat. Wenn man sich brüstet, über 60 zufriedene z4-Kunden zu haben, sollte man die von Dir gezeigten Seiten in der KW-Teilegutachten eigentlich in- und auswendig kennen und diese in eine korrekte Abnahme einfließen lassen. WW hat das Auto beim TÜV vorgefahren und muss dem TÜV also auch das Teilegutachten zur Verfügung stellen und absprechen

Auch gerade weil ich im Vorfeld bei der Probefahrt mit ww darüber gesprochen habe, dass ich keine Serienfelgen fahre, sondern die montierten BBS mit ET 30 und er diese ja auch bei der Vermessung gesehen hat. Erwarte ich da zuviel von einem FACHMANN?

Ich habe morgen die § 21 Abnahme meiner neuen Radialspeiche 216 (18 x 8 ET 34 mit 225/35 Winterreifen) beim TÜV-Süd und der Prüfer meinte bei der Durchsprache im Vorfeld zu der § 19 - Abnahme des Kollegen "Das ist mutig".

Ich werde morgen sehen, ob ich die Eintragung des Fahrwerks noch mal neu machen darf (respektive Zuzahlung um § 21 für Fahrwerk mit Sommer- und mit Winterbereifung zu bekommen). Werde nächste Woche berichten.

Mal ehrlich, das war doch den ganzen Scheiß nicht wert


Ich verstehe so einen Scheiß nicht. Der Tüv soll ins Haus kommen, fertig. Zahlt doch eh alles der Kunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher mit der Aussage?
MWn ist die Fahrt zur Erlangung der neuen BE z.b. zum TÜV, zulässig.
vgl. Paragraph 19 Absatz 5 Stvzo, dies ist entweder mit den normalen oder roten Kennzeichen zulässig.

Das ist korrekt. Die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle ist zulässig (auch mit dem normalen Kennzeichen).
 
Das Thema "Fahrt zum TÜV" ist erstmal zweitranging. Sehe ich aus meiner Laiensicht auch erst mal entspannter (Ohne die Voraussetzung dieses Themas bezüglich den Gesetztestext zu kennen) Ich selbst muss für Abnahmen ja auch da hinkommen und ging von einer erlaubten direkten Fahrt ohne Umwege dorthin aus. Bisher hat bei keinen meiner §19 / §21 Abnahmen die abnehmde Stelle gemeint, sie müsse zu mir oder in die Werkstatt kommen. Das soll jetzt nicht das Thema sein. Mir ging es erst mal darum, was man von einem Pauschalauftrag incl. Abnahme erwarten könne.
 
Sicher mit der Aussage?
Nein, hatte mal eine Stilllegung wegen zu lautem Auspuff recherchiert. Da stimmte es.
Mit geänderter Rad/Reifen-Kombination + Tieferlegung darf man nach 2.2 ganz normal zum Tüv fahren.
Habe darum auch den Eintrag gelöscht.
Hattest Recht.

Habe jetzt aber in Erfahrung bringen können, was "mutig" im Tüv-Zusammenhang hieß. Es gibt Arbeitsanweisungen. Danach müssen die Tüv-Prüfer handeln. Aber auch alle Prüfer von Küs, Dekra, GTC etc

"Die vorliegende Arbeitsanweisung ist pflichtgemäß anzuwenden!"
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf



nal2yukc.jpg


Hier die Anlage 3
4jywo5t9.jpg


Und um wirklich ganz sicher zu gehen, heißt es in den Arbeitsanweisungen ausdrücklich:
tjkgri97.jpg

Die Folgeseite:
a6su8wwq.jpg

ebzrlzat.jpg


@oliver 99: Eine Abnahme nach §21, Verschränken samt Probefahrt des Tüvers.
 
Zuletzt bearbeitet:
hatte mal eine Stilllegung wegen zu lautem Auspuff recherchiert. Da stimmte es.

Stilllegung wegen einer zu lauten Abgasanlage?
Bekommt man in einem solchen Fall nicht nur eine Mängelkarte?
Wenn man z.B. mit einem von ASG „optimierten“ ESD erwischt wird dem der Rennleitung zu auffällig erscheint, dann legen die einem das Fahrzeug direkt still?
Kann ich irgendwie nicht glauben.
 
Der Ton macht die Musik. Die können dein Auto durchaus lahm legen. Wird dann auf den Einzelfall ankommen, die Laune des Polizisten und der Umgang.
 
Stilllegung wegen einer zu lauten Abgasanlage?
Bekommt man in einem solchen Fall nicht nur eine Mängelkarte?
Wenn man z.B. mit einem von ASG „optimierten“ ESD erwischt wird dem der Rennleitung zu auffällig erscheint, dann legen die einem das Fahrzeug direkt still?
Kann ich irgendwie nicht glauben.

Mängelkarte bekommst Du, wenn Du mit kaputten Auspuff fährst. Im schlimmsten Fall noch 90 Euro Strafe.

Ansonsten: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Stilllegen heißt: Die kratzen Dir an Ort und Stelle alle Plaketten ab. Hatten dieses Jahr bei uns so "14 Donnervögel" binnen 5 Monaten aus dem Verkehr gezogen.
Hatte das mal recherchiert: Ertappt mit ASG kostet 180 Euro Strafe (weil Vorsatz. Der Auspuff schweißt sich ja schließlich nicht von alleine auf und wieder zu), 108 Euro Abschleppen, 350 Euro+ für den Gutachter, Parkgebühren beim Abschlepper, Schleppen oder Rote Nummer zur Werkstatt, zulassungsfähiger Auspuff und Ausbau-/Einbaukosten, neue Hauptuntersuchung (~90 Euro), neue Plakette von der Zulassungsstelle (~35 Euro). Von der Zeit mal nicht zu reden.

Aber wie Hell046 schon schrieb: Der Ton macht die Musik. Ja, Auspuff ist etwas kaputt, schlecht lieferbar, soll aber Montag kommen. Hast schon Urlaub genommen.
Dann kommt man vielleicht mit einem blauen Auge davon. Aber wenn die auf "Donnervogel-Jagd" sind - keine Chance.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] Es gibt Arbeitsanweisungen. Danach müssen die Tüv-Prüfer handeln. Aber auch alle Prüfer von Küs, Dekra, GTC etc
Danke nochmal für diese ausführliche Beschreibung. Habe das mit dem TÜV in Vilshoven auch schon klären können. Rad-Reifen-Kombination wird nachgetragen.

Mittlerweile habe ich aber eine neues "Problemchen". Am Freitag habe ich beim TÜV die Winter-Rad-Reifen-Kombinaton abnehmen lassen. Radialspeiche 216 , 8 x 18 ET 34 mit 225/40 R 18. War mit dem Traglastbescheinigung soweit kein Problem. Bilder im Felgen-Thread folgen noch.

Nur hat mir der Prüfer das vor dem KW V3 im Schein eingetragene Bilstein Gewinde-Fahrwerk im Schein durchgestrichen und im Prüfbericht als Anmerkung geschrieben, das dies von der Zulassungsstelle aus der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I entprechen gelöscht werden muss. Seine Argumentation: Rad-Reifen-Kombinationen können mehrere im Schein stehen, Fahrwerke nur eines.

Kann jemand dieses Vorgehen als gängig bestätigen, oder ist das wieder mal Ermessenssache. Weil, wenn ich das Bilstein Gewinde erneut einbauen wollte, dann muss ich ja die Eintragung und Abnahme nochmal machen... und dann würde mir der TÜV das KW V3 wieder austragen?

Reihenfolge der Eintragungen:
1. 8,5x18ET30 + 10x18ET30 mit 225/40 + 255/35
2. mit Bilstein Gewindefahrwerk
3. 8,5x18ET30 + 9,5x18ET34 mit 225/40 + 255/35
4. KW V3 Gewinde mit 8,5x18ET30 + 9,5x18ET34 mit 225/40 + 255/35
5. KW V3 Gewinde mit 8x18ET34 + 8x18ET34 mit 225/40 + 225/40 (Radialspeiche 216)

Danke vorab.
 
Danke nochmal für diese ausführliche Beschreibung. Habe das mit dem TÜV in Vilshoven auch schon klären können. Rad-Reifen-Kombination wird nachgetragen.

Mittlerweile habe ich aber eine neues "Problemchen". Am Freitag habe ich beim TÜV die Winter-Rad-Reifen-Kombinaton abnehmen lassen. Radialspeiche 216 , 8 x 18 ET 34 mit 225/40 R 18. War mit dem Traglastbescheinigung soweit kein Problem. Bilder im Felgen-Thread folgen noch.

Nur hat mir der Prüfer das vor dem KW V3 im Schein eingetragene Bilstein Gewinde-Fahrwerk im Schein durchgestrichen und im Prüfbericht als Anmerkung geschrieben, das dies von der Zulassungsstelle aus der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I entprechen gelöscht werden muss. Seine Argumentation: Rad-Reifen-Kombinationen können mehrere im Schein stehen, Fahrwerke nur eines.

Kann jemand dieses Vorgehen als gängig bestätigen, oder ist das wieder mal Ermessenssache. Weil, wenn ich das Bilstein Gewinde erneut einbauen wollte, dann muss ich ja die Eintragung und Abnahme nochmal machen... und dann würde mir der TÜV das KW V3 wieder austragen?

Reihenfolge der Eintragungen:
1. 8,5x18ET30 + 10x18ET30 mit 225/40 + 255/35
2. mit Bilstein Gewindefahrwerk
3. 8,5x18ET30 + 9,5x18ET34 mit 225/40 + 255/35
4. KW V3 Gewinde mit 8,5x18ET30 + 9,5x18ET34 mit 225/40 + 255/35
5. KW V3 Gewinde mit 8x18ET34 + 8x18ET34 mit 225/40 + 225/40 (Radialspeiche 216)

Danke vorab.

Auch bei mir wurde das vorher eingebaute Bilstein wieder "ausgetragen". Finde ich auch gut, erstens Bau ich nicht mehr zurück, zweitens wird der Zettel so unübersichtlich.
 
Kann jemand dieses Vorgehen als gängig bestätigen, oder ist das wieder mal Ermessenssache. Weil, wenn ich das Bilstein Gewinde erneut einbauen wollte, dann muss ich ja die Eintragung und Abnahme nochmal machen... und dann würde mir der TÜV das KW V3 wieder austragen?
korrekt. Es ist nicht nur gängig, sondern die Regel.
 
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