Tagfahrlicht im Z4

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Nicht erlaubt? Bei uns fährt sogar die Polizei mit NUR Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht herum.
 
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Nicht erlaubt? Bei uns fährt sogar die Polizei mit NUR Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht herum.
die fahren auch mit Blaulicht und dies ist bei Dir nicht erlaubt ... :d lt. StVO §17 (3) ist es nicht erlaubt und mein Nachbar hat schon Teuros gezahlt. :P In Österreich ist es erlaubt.
 
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die fahren auch mit Blaulicht und dies ist bei Dir nicht erlaubt ... :d lt. StVO §17 (3) ist es nicht erlaubt und mein Nachbar hat schon Teuros gezahlt. :P In Österreich ist es erlaubt.

durfte auch schonmal 10 euro für NSW zahlen, weil es nicht neblich war und ich die polizei damit geblendet hätte :j. blöd nur, dass ich gerade aus einem anderen ort (neblich) kam, wo die NSW auch angemessen waren und ich an diese in meinem ort gar nicht mehr gedacht habe...

gruß
 
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Ich hab ja das US-TFL (gedimmtes FL) über die H7 Lampen,
diese hab ich jetzt ersetzt durch die Philips Xtreme Power H7.
Jetzt stimmt es ... :9:t
 
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Hast da zufällig Vorher-Nachher-Fotos mit den neuen Birnen? Würd mich mal interessieren! :t
leider nicht :# ich kann es auch nicht nachstellen, da ich nach der Fummelei nicht mehr öffnen möchte. :s Ich hatte eine Seite gewechselt und die Jungs aus der Nachbarschaft haben es sofort bemerkt, etwas weisser und vor allen Dingen heller (+80% lt. Philips). :9 Die Birnen halten auch länger als die Pseudo-Xenons ... außerdem dürften sie, da gedimmt, sowieso länger halten. Normalpreis für ein Paar ist 49,90, bei Amazon 29,90 Portofrei. q:
 
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leider nicht :# ich kann es auch nicht nachstellen, da ich nach der Fummelei nicht mehr öffnen möchte. :s Ich hatte eine Seite gewechselt und die Jungs aus der Nachbarschaft haben es sofort bemerkt, etwas weisser und vor allen Dingen heller (+80% lt. Philips). :9 Die Birnen halten auch länger als die Pseudo-Xenons ... außerdem dürften sie, da gedimmt, sowieso länger halten. Normalpreis für ein Paar ist 49,90, bei Amazon 29,90 Portofrei. q:


Top! :t Die sind ja zugelassen, da 55W wie Serie, oder?
 
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ist aber nicht erlaubt ... §17 (3) :s außerdem, find ich es :X


Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Nebelscheinwerfer i.v.m. dem Standlicht eingeschalten sind, greift §17 StVO, wenn allerdings NUR die NSW als Tagfahrlicht ohne Standlicht einprogrammiert sind und sich die NSW (das Tagfahrlicht) automatisch ausschalten wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird ist dies zulässig.
 
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Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Nebelscheinwerfer i.v.m. dem Standlicht eingeschalten sind, greift §17 StVO, wenn allerdings NUR die NSW als Tagfahrlicht ohne Standlicht einprogrammiert sind und sich die NSW (das Tagfahrlicht) automatisch ausschalten wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird ist dies zulässig.
erstens, sieht es nach "he Alder" aus und zweitens, wär es mir zu stressig ab und zu angehalten zu werden. :+:wm
 
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Ich hab ja das US-TFL (gedimmtes FL) über die H7 Lampen,
diese hab ich jetzt ersetzt durch die Philips Xtreme Power H7.
Jetzt stimmt es ... :9:t

Hast du wenigstens mal ein Nacher-Foto....

Dann kann man das ja vielleicht auch ein wenig nachvollziehen, wie der Unterschied ist....?!?
 
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Ja ein Foto würde mich auch interessieren. Ich habe auch das US Tagfahrlicht, mit beiden Blinkerstufen. Das könnte noch ne Verbesserung sein...&:
 
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Hast du wenigstens mal ein Nacher-Foto....

Dann kann man das ja vielleicht auch ein wenig nachvollziehen, wie der Unterschied ist....?!?

hoffe, es geht so ...

tfl1.jpg
 
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Ich werde dann mal schauen, ob ich so einen Unterschied erkenne, aber wenn du sagst, er ist deutlich, sollte das ja auch reichen...:t
 
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Ich werde dann mal schauen, ob ich so einen Unterschied erkenne, aber wenn du sagst, er ist deutlich, sollte das ja auch reichen...:t

das ist schwer darzustellen, da ein paar cm höher oder tiefer eine andere Optik ist, Entferung vom Auto ist auch entscheident usw ... :# auf jeden Fall haben es unbefange Jungs sofort festgestellt, dass eine Seite heller ist (und auch etwas weisser). q:

Natürlich sind die Xenon und Pseudo-Xenon noch weisser, aber als TFL brennen sie oft und leben deshalb nicht lange. Für mich war und ist es ein Kompromiss, außerdem ist es legal. :P
 
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Danke, ich werde es mal ausprobieren, kostet ja nicht alle Welt. Und es scheint ja auch die beste legale Wahl zu sein......
 
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Auch hier noch mal von mir ein herzliches Dankeschön an Utze für die Einstellungen an den Modulen!!!

Ein großes 1A!!!!!
 
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erstens, sieht es nach "he Alder" aus und zweitens, wär es mir zu stressig ab und zu angehalten zu werden. :+:wm


deswegen solltest du trotzdem sauber zitieren wenn du hier §§§ anführst ;)

ich hab nichts gegen deine meinung gesagt dass es sch**** aussieht ;)
 
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Hallo Leute


Hab ich gern gemacht. Wünsch euch viel Spass.


Gruß Utze


Hallo,

Du kommst nicht zufällig mal in Deutschland rum und in die Nähe des Rhein Main Gebiets? :w

Wäre doch eine super Gelegenheit, eine Reise mit dem Nützlichen zu verbinden und das Spritgeld (und etwas mehr) wieder reinzuholen. B;

Gruß

Stefan
 
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ist es möglich , sich eine wayfinder funktion zu programmieren ?
also z.b die nebelscheinwerfen beim öffnen oder schließen,
oder das ganz normale abblendlicht ?

oder geht das nur über ein light-modul ?
 
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also utze utze, wow du programmierst das selber??? krass? in assembler oder wie`??
 
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ist aber nicht erlaubt ... §17 (3) :s außerdem, find ich es :X


Wenn ich das richtig weiß, darf man mit Standlicht + NSW fahren als Abblendlichtersatz

lt. §17 (3)

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder """" die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Oder Interpretier ich da was falsch bzw. bin falsch informiert?

edit: grad gesehen dass ich damit auf nen schweinealten Zwischenpost geantwortet hab :/
 
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