Umsatzsteuer bei Reimport aus CH

fundriver

macht Rennlizenz
Registriert
10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo
aktuell habe ich ein Auge auf ein in DE gebautes Fahrzeug geworfen, welches die EZ auch in DE hatte und vor 3 Jahren dann von einem Bürger der CH erworben wurde und auch dorthin ausgeführt wurde. Nun könnte ich es erwerben und zurückführen.
So weit ich informiert bin, müssen für aus den EFTA Staaten in die EU importierte Fahrzeuge, welche ursprünglich in der EU produziert wurden, keine Importzölle (10%) bezahlt werden, wie sieht es aber in diesem Fall mit der MWSt aus? Es wurde ja bereits, da in DE erstmalig zugelassen, die MWSt entrichtet....ist ein Steuerexperte unter uns? Normalerweise wären 19% ja fällig....aber in diesem Fall?
Danke
 
Die Frage ist:
Vor mehr als 3 Jahren? Oder vor weniger als 3 Jahren?
Bei einer Wiedereinfuhr innerhalb von 3 Jahren waren bei mir vor 3 Monaten keine Abgaben zu entrichten. Bei einer Wiedereinfuhr danach wären ganz normal der entsprechende Zoll/MWSt-Satz zu entrichten gewesen (oder im Sonderfall als Umzugsgut zu deklarieren gewesen).
 
Die Frage ist:
Vor mehr als 3 Jahren? Oder vor weniger als 3 Jahren?
Bei einer Wiedereinfuhr innerhalb von 3 Jahren waren bei mir vor 3 Monaten keine Abgaben zu entrichten. Bei einer Wiedereinfuhr danach wären ganz normal der entsprechende Zoll/MWSt-Satz zu entrichten gewesen (oder im Sonderfall als Umzugsgut zu deklarieren gewesen).

Dank...das muss ich nun rausfinden....gibt es da einen Gesetzestext dazu? sonst erzählen die einem beim Zoll wieder ganz was anderes.....werde aber auch mal am Montag dort anfragen...ist aber schon ein guter Tipp...

Frage ist aber auch..muss der Wiedereinführet auch der ehemalige Ausführende gewesen sein?
 
Dank...das muss ich nun rausfinden....gibt es da einen Gesetzestext dazu? sonst erzählen die einem beim Zoll wieder ganz was anderes.....werde aber auch mal am Montag dort anfragen...ist aber schon ein guter Tipp...

Frage ist aber auch..muss der Wiedereinführet auch der ehemalige Ausführende gewesen sein?
Die Details kenne ich leider auch nicht, konnte es eher zufällig nutzen, weil mich der Zöllner darauf hingewiesen hat (ich war "Ausführender" und "Rückführender".
Die Anforderungen dafür kannst du jedoch auf der Zoll-Homepage unter "Rückware" nachlesen.

Sollte damals die MWSt bei der Ausfuhr erstattet worden sein, geht es auch nicht.. Am besten direkt mit dem Zoll sprechen, die meisten Zöllner habe ich als sehr hilfsbereit erlebt, wenn man sich vorher etwas selbst informiert hat.
 
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