Verjährung in der Schweiz

FJ49

Fahrer
Registriert
5 April 2014
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive30i
Hallo Schweizer Z4 Gemeinde, wurde leider im Juni 2013 bei Euch kurz vor Basel geblitzt, 26 km zu schnell auf der Autobahn, habe das Bußgeld nicht bezahlt und deshalb die Frage an Euch, wann ist dieser Vorfall verjährt?

Danke FJ49
 
Soweit ich von einem ehemaligen Arbeitskollegen weiss sind es 10 Jahre, er war damals 40 km/h zu schnell auf der AB. Das natürlich ohne Gewähr.
Wenn du das genau wissen willst, musst du jemand fragen der sich mit Recht auskennt und nicht in einem Forum.
 
Hallo Schweizer Z4 Gemeinde, wurde leider im Juni 2013 bei Euch kurz vor Basel geblitzt, 26 km zu schnell auf der Autobahn, habe das Bußgeld nicht bezahlt und deshalb die Frage an Euch, wann ist dieser Vorfall verjährt?

Danke FJ49

"Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten."

https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/
 
Ich wäre da vorsichtig. Mir ist ein Fall in meinem Bekanntenkreis bekannt, der ebenfalls ein Bußgeld in der Schweiz nicht beglichen hatte. Nach über 10 Jahren reiste er mit einem anderen Auto / anderen Kennzeichen wieder in die Schweiz ein und wurde sofort gezielt aus dem Verkehr gezogen. Er musste an Ort und stelle ca. 3500€ begleichen (Das ursprüngliche Bußgeld, belief sich auf ca. 200€) ansonnten wäre er inhaftiert worden.

Viel schlimmer finde ich die Tatsache, dass offensichtlich Stammdaten von den deutschen Ämtern "exportiert" werden; anders kann ich mir die gezielte Kontrolle nicht erklären.
 
Ich wäre da vorsichtig. Mir ist ein Fall in meinem Bekanntenkreis bekannt, der ebenfalls ein Bußgeld in der Schweiz nicht beglichen hatte. Nach über 10 Jahren reiste er mit einem anderen Auto / anderen Kennzeichen wieder in die Schweiz ein und wurde sofort gezielt aus dem Verkehr gezogen. Er musste an Ort und stelle ca. 3500€ begleichen (Das ursprüngliche Bußgeld, belief sich auf ca. 200€) ansonnten wäre er inhaftiert worden.

Viel schlimmer finde ich die Tatsache, dass offensichtlich Stammdaten von den deutschen Ämtern "exportiert" werden; anders kann ich mir die gezielte Kontrolle nicht erklären.

Wie soll denn das gehen? Das würde ja eine Live-Überwachung voraussetzen und eine Datenbank mit allen deutschen Verkehrssündern, ihren damaligen und ihren neuen Kennzeichen. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
 
Live-Überwachung

Also das ist heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr; die Nummernschilder am Kontrollpunkt per Kamera zu scannen.

eine Datenbank mit allen deutschen Verkehrssündern, ihren damaligen und ihren neuen Kennzeichen.

Das macht mich auch stutzig. Aber es ist so passiert. Kann natürlich ein ganz blöder Zufall gewesen sein; Fakt ist als Sie Ihn kontrolliert haben wussten Sie sofort "wer er war". (Bevor Sie den Ausweis gesehen hatten)
 
Also das ist heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr; die Nummernschilder am Kontrollpunkt per Kamera zu scannen.

Das es technisch kein Problem ist, ist mir schon klar, aber dass es auch tatsächlich bei einer simplen Verkehrskontrolle, quasi als "Rasterfahndung", gemacht worden sein soll, erstaunt mich. In Deutschland legt sich ja da gleich die Gewerkschaft der Datenschützer quer. Sicher, dass Dein Kumpel nicht Heisenberg heisst...? :D
 
Ich bin gar nicht sicher, ob es richtig ist, von einer Verjährung zu reden? So wie ich es verstehe, hast Du ja einen Bussgeldbescheid bekommen und keinen Widerspruch eingelegt. Also gehe ich davon aus, dass der Bescheid rechtskräftig geworden ist. Somit schuldest Du einfach das Bussgeld. Ich glaube nicht, dass hier eine Verjährung möglich ist. Somit könnte es sein, dass zusätzliche Gebühren zu dem Bussgeld kommen, die unter Umständen nicht unerheblich sind.
Ich bin sicher, dass nicht systematisch Nummernschilder gescannt werden, aber es könnte Dich einfach zufällig erwischen. Oder Du wirkst nervös. 100% sicher ist, dass Du dann nicht wieder fährst, ohne bezahlt zu haben. Zur Not begleiten sie Dich zum Bankomaten oder behalten Handy, Auto etc. als Pfand. Habe ich schon erlebt...
Wenn Du also irgendwann stressfrei in die Schweiz einreisen möchtest, macht bezahlen Sinn. In der Regel sind die Behörden recht kooperativ, Du könntest einfach mal anrufen und sagen, Du hättest einen alten Zettel gefunden und würdest gerne.
Oder, Du lässt es einfach darauf ankommen...
 
Die Spielregeln sind bekannt,der Einsatz ist hoch.Entweder Regeln einhalten oder wie ein Mann zahlen.Wegen 1 km/40chf? wär mir das zu blöd solange auf die geilen Pässe in der Schweiz zu verzichten.
Zahlen wird man so oder so müssen und es gibt an den Grenzstationen Kameras,die die Kennzeichen scannen und der Computer Alarm schlägt,wenn was offen ist ;-) .Kennzeichenwechsel ist deutlich sinnvoller,wenn man die Strafe hinauszögern möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich korrigiere mich: Es werden systematisch Kennzeichen gescannt. Siehe z.B. hier: https://www.suedkurier.de/region/kr...todiebe-in-die-Falle-rollen;art372432,8111218
Inwieweit dies an der Grenze und für ausstehende Bussen passiert habe ich nicht gefunden. Ich habe es so verstanden, dass mit der Sachfahnungs-DB der RIPOL abgegelichen wird. Es hängt vermutlich davon ab, ob es ausstehende Bussen in dieses System schaffen oder nicht.
 
Der hier hat die Verjährungsfristen zwischen BRD und F nicht beachtet, Pech gehabt, Geld weg und Urlaub futsch. :(

1.JPG
 
An den holländischen Grenzübergängen werden ebenfalls die Kennzeichen gescannt,allerdings lediglich auf den Autobahnen. Fährt man kurz vor der Grenze ab und überquert diese dann an einem kleinen Grenzübergang passiert nicht. Ist in der Schweiz auch nicht viel anders obwohl die Schweiz ja Schengenaussengebiet ist mit entsprechender Sicherung der Grenzen. Bin aber schon häufiger über Winzgrenzübergänge in die Schweiz eingereist ohne jede Kontrolle. Ob ich mir das auf Dauer aber antun würde steht auf einem anderen Blatt.
 
Oh,sry. Ich dachte die Kontrollen an den schweizer Grenzen sind darauf zurückzuführen,geht aber anscheinend mehr um Warenkontrollen.
 
Das sind CHF 400 - Das entspricht ca. 340 Euros... Deswegen einen solchen Aufruhr… Na Ja… Wenn man sich einen schnellen Schlitten leisten kann... dann sollte auch noch etwas Klingelgeld für Unvorhergesehenes übrig sein…
 
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