Welche Stabis

Wenn ich mich recht erinnere (wenn es falsch ist, bitte korrigieren), ist das mit den Eintragungen in die Papiere so:
Erfolgt eine Abnahme nach §19: Es wird bei Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Erfolgt eine Abnahme nach §21: Es muss unverzüglich eingetragen werden, da die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Die Betriebserlaubnis erlischt aber nicht, es wurde ja abgenommen. Man muss es nur direkt in die Papiere eintragen lassen, wenn der Umbau etwaige Abgaben/Steuern beeinflusst (veränderte Abgaswerte, vergrößerter Hubraum etc). Das muss direkt eingetragen werden, weil man sonst wegen Steuerhinterziehung dran ist. Alles andere kann man bei Gelegenheit nachtragen lassen.
Ich hab schon so einiges nach §21 Eintragen lassen und musste das noch nie direkt die Papiere ändern.
 
Die Betriebserlaubnis erlischt aber nicht, es wurde ja abgenommen. Man muss es nur direkt in die Papiere eintragen lassen, wenn der Umbau etwaige Abgaben/Steuern beeinflusst (veränderte Abgaswerte, vergrößerter Hubraum etc). Das muss direkt eingetragen werden, weil man sonst wegen Steuerhinterziehung dran ist. Alles andere kann man bei Gelegenheit nachtragen lassen.
Da sich der Verbau der Stabis nicht auf die Steuer oder Abgasverhalten, Leistung etc. auswirkt, würde ich es so interpretieren, dass man keine Strafe oder Probleme zu befürchten hat bei der fehlenden bzw. nicht zeitnahen Eintragung der Zulassungsstelle.

Mal eine andere Frage zum Thema:
Müssen die Leute die von normalen Stabis auf die M-Stabis umrüsten diese auch vom TÜV eintragen lassen?
Zwar handelt es sich um ein originales BMW-Teil, aber das Fahrzeug war ursprünglich mit einem anderen Stabilisator ausgerüstet.
 
Interpretationsspielraum wird es keinen geben, wenn es im Gutachten steht.
Nach erfolgter Begutachtung durch einen Sachverständigen (das darf dann auch nur ein Ingenieur), besitzt das Fahrzeug keine EG Typgenehmigung mehr, sondern bekommt von der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.
Wie es im Fall der H&R Stabis ist kann ich nicht sagen, kenne das Gutachten nicht.
 
Da sich der Verbau der Stabis nicht auf die Steuer oder Abgasverhalten, Leistung etc. auswirkt, würde ich es so interpretieren, dass man keine Strafe oder Probleme zu befürchten hat bei der fehlenden bzw. nicht zeitnahen Eintragung der Zulassungsstelle.

Mal eine andere Frage zum Thema:
Müssen die Leute die von normalen Stabis auf die M-Stabis umrüsten diese auch vom TÜV eintragen lassen?
Zwar handelt es sich um ein originales BMW-Teil, aber das Fahrzeug war ursprünglich mit einem anderen Stabilisator ausgerüstet.

Muss auch vom TÜV abgenommen werden. Das die Teile von BMW sind ändert daran nichts. Ist bei der Performance Bremse ja auch so. Mit den M-Stabis könnte das aber lustig werden, weil es für die kein Gutachten gibt ;)


In dem Gutachten steht nur drin, dass man das Fahrzeug beim TÜV (oder einem anderen Prüfingenieur) vorführen muss. Von der Zulassungsstelle steht da nichts. Wie gesagt, solange es nicht ums liebe Geld geht, interessiert die das nicht..
 
In dem Gutachten steht nur drin, dass man das Fahrzeug beim TÜV (oder einem anderen Prüfingenieur) vorführen muss. Von der Zulassungsstelle steht da nichts.
Doch, auf Seite 5 findet man einen entsprechenden Hinweis darauf.
Dort steht das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zwar erforderlich ist, aber kann zurück gestellt werden bis sich die Zulassungsstelle irgendwann mit den Papieren befasst oder so ähnlich.
 
Doch, auf Seite 5 findet man einen entsprechenden Hinweis darauf.
Dort steht das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zwar erforderlich ist, aber kann zurück gestellt werden bis sich die Zulassungsstelle irgendwann mit den Papieren befasst oder so ähnlich.

Ja ok, dass ist halt das übliche Prozedere wie bei allen anderen Teilen auch. Ich meinte damit, dass man nicht sofort zur Zulassungsstelle rennen muss ;)
 
Ja ok, dass ist halt das übliche Prozedere wie bei allen anderen Teilen auch. Ich meinte damit, dass man nicht sofort zur Zulassungsstelle rennen muss ;)

Bei allen anderen Teilen ist jetzt aber wirklich nicht richtig.
Bei mir war zum Beispiel Änderung am Fahrwerk und Distanzen §21 Abnahme und Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle erforderlich.
 
Kannst hier im Forum ein wenig suchen und Du stößt auf Arbeitszeitangaben zwischen 1,5 und 3 Stunden für den Stabi-Wechsel.
 
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Ja eben, ruf da an und verlange wen du sprechen willst, sollte kein Problem sein. So groß ist H&R nicht.
 
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