wer kennt vindecoderz ??

Kpt. Ahab

Fahrer
Registriert
27 Juli 2010
Ort
Freiburg
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
wer kennt folgende anbieter bei denen man angebeblich die fahrzeughisorie überprüfen kann?
vin-info.com

www.vindecoderz.com


beim zweiten werden so scheint es (kostenfrei) nur eine km-zahl angegeben - die frage ist für mich wie verlässlich ist diese.
ich suche gerade noch einen neune zweitwagen zum meinem e89 - nun habe ich einen wagen in aussicht der lt. verkäufer 42tkm haben soll (bj 2014) und zustand, sh, rechnungen usw. passen dazu ...
bei vindecoderz sind 60tkm angegeben (das ist natürlich eine differenz die über den zustand nicht zu identifizieren ist)
jetzt bin ich verunsichert ...
der wagen würde mir gut gefallen - gerade weil der zustand so einen guten eindruck macht ...
tja ... und nun??
 
... gib doch mal Deine eigene VIN ein und überprüfe die bekannten Informationen mit Deinem Auto.
 
wer kennt folgende anbieter bei denen man angebeblich die fahrzeughisorie überprüfen kann?
vin-info.com

www.vindecoderz.com


beim zweiten werden so scheint es (kostenfrei) nur eine km-zahl angegeben - die frage ist für mich wie verlässlich ist diese.
ich suche gerade noch einen neune zweitwagen zum meinem e89 - nun habe ich einen wagen in aussicht der lt. verkäufer 42tkm haben soll (bj 2014) und zustand, sh, rechnungen usw. passen dazu ...
bei vindecoderz sind 60tkm angegeben (das ist natürlich eine differenz die über den zustand nicht zu identifizieren ist)
jetzt bin ich verunsichert ...
der wagen würde mir gut gefallen - gerade weil der zustand so einen guten eindruck macht ...
tja ... und nun??
Moin,
wie soll ein Decoder den tatsächlichen Kilometerstand wissen?
Die Angegebenen 60tkm ist eine Durchschnittliche Laufleistung (Approx. mileage), die irgendjemand in diesem Decoder Programmiert hat.

Mein E85 soll angeblich 219203km gelaufen sein, hat aber 146683km auf dem Tacho ;-)
 
... gib doch mal Deine eigene VIN ein und überprüfe die bekannten Informationen mit Deinem Auto.

nun ja - das hatte ich mit meinem e89 gemacht und die km passten (so etwa) deswegen schien mir das auch eine möglichkeit zur km-prüfung zu sein.
(mal davon ab, dass ich auch glaube hier werden mailen-km umgerechnet und dann falsch benannt - das würde auch zum km-stand von MM13 passen)

allerdings bin ich inzwischen einen schritt weiter und kann jetzt ich die frage mit sicherheit beantworten - die km-angaben taugen nichts!!
ich habe jetzt ein paar mal hintereinander die abfrage gemacht - die km-angaben varierten von etwas über 60tkm bis Mitte 40tkm ....
und wegen der seite habe ich überlegt den wagen nicht zu kaufen ... was ein ....
ich hoffe jetzt mal, dass bmw-sh, rechnungen und tüvberichte stimmen
gute nacht
 
Also ich habe den gebührenpflichtigen Auszug bestellt und das hat soweit alles gepasst. Da ich den Auszug erst nach dem Kauf des Autos bestellt hatte, konnte ich auch die mir bekannten Sachen nachvollziehen, die bei Übergabe noch gemacht wurden. Auch der Kilometerstand, bei denen die Reparatur durchgeführt wurden, haben gepasst.

Ebenso war ersichtlich, dass beim Vorbesitzer die HDR und die Injekoren gemacht wurden, was bei einem VFL 35er auch Sinn machen würde.

Gruß
Florian
 
Also ich habe den gebührenpflichtigen Auszug bestellt und das hat soweit alles gepasst. Da ich den Auszug erst nach dem Kauf des Autos bestellt hatte, konnte ich auch die mir bekannten Sachen nachvollziehen, die bei Übergabe noch gemacht wurden. Auch der Kilometerstand, bei denen die Reparatur durchgeführt wurden, haben gepasst.

Ebenso war ersichtlich, dass beim Vorbesitzer die HDR und die Injekoren gemacht wurden, was bei einem VFL 35er auch Sinn machen würde.

Gruß
Florian
Ist ja vom Datenschutz nicht sehr toll, das da Daten zu dritten weitergeleitet werden...
 
Hab mir für meinen E89 auch mal den kostenpflichtigen Auszug bestellt. Die Werkstattaufenthalte waren mit Kilometerstand (falls vom Servicemitarbeiter eingepflegt !!!) und Datum
nachzuvollziehen. Für einen Gebrauchtwagencheck finde ich es Empfehlenswert.

Meiner Meinung nach sollte sich der Datenschutz beim Thema "wann war das Auto bei welchem Kilometerstand in der Werkstatt" mal hinten anstellen. Wenn der Autoverkäufer den Käufer
absichtlich belügt oder etwas verschweigt ist der Ärger nachher immer groß.
Ist aber nur meine private Meinung !
 
...
Meiner Meinung nach sollte sich der Datenschutz beim Thema "wann war das Auto bei welchem Kilometerstand in der Werkstatt" mal hinten anstellen. Wenn der Autoverkäufer den Käufer
absichtlich belügt oder etwas verschweigt ist der Ärger nachher immer groß.
Ist aber nur meine private Meinung !

Weshalb sollten die Rechte eines Dritten - also eines am Geschäft Unbeteiligten - eingeschränkt oder gar gänzlich aufgehoben werden, nur weil sich eine oder beide Vertragsparteien nicht einig werden können oder Straftaten begehen wollen?

Irgendwann fragt dann der Bäcker deinen Nachbarn, was du so am Wochenende macht, da er ansonsten kein Brot (zum besseren Preis) bekommt. Und dein Chef teilt dem Fleischer ebenfalls dein Gehalt mit...der Datenschutz - und damit verbundene Persönlichkeitsrechte Dritter - kann da schließlich ebenfalls hinten anstehen. Schließlich kann es sein, dass du gar nicht solvent genug für den nächsten Einkauf eines Sonntagsbratens bist.

Bitte nicht falsch verstehen. Aber es hat schon einen Grund, dass man sich hierzulande für einen weitreichenden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte entschieden hat. Dann sollte man diese auch gesamtheitlich wahren und nicht nur so, wie es einem gerade genehm ist.
 
Seht ihr, so gehen die persönlichen Meinungen zu dem Thema auseinander.

Mir ist es egal, wenn ich meinen Z mal verkaufe und der neue Besitzer erfährt wann und wo der Wagen in der Werkstatt war.
Und ich wiederhole, auch nur speziell zum Thema Datenschutz Auto <-> Werkstatt.

Bäcker, Nachbar, Chef, Geld oder Sonstiges bitte nicht mit reinziehen davon war keine Rede :roflmao:
 
Seht ihr, so gehen die persönlichen Meinungen zu dem Thema auseinander.

Mir ist es egal, wenn ich meinen Z mal verkaufe und der neue Besitzer erfährt wann und wo der Wagen in der Werkstatt war.
Und ich wiederhole, auch nur speziell zum Thema Datenschutz Auto <-> Werkstatt.

Bäcker, Nachbar, Chef, Geld oder Sonstiges bitte nicht mit reinziehen davon war keine Rede :roflmao:

Von Letzteren wird aber umgehend die Rede sein, wenn man einer Branche eine willkürliche Ausnahme zubilligt. ;)

Du darfst es doch auch gerne so handhaben. Schließlich steht es jedem Betroffenen frei, die geschützten Daten Dritten (also Interessenten und Verkäufer) zugänglich zu machen resp. die Einsichtnahme zu gestatten.

Damit wäre die Meinungsfindung bereits abgeschlossen. Es gibt einen generellen gesetzlichen Schutz für alle und für diejenigen, die diesen nicht haben möchten, die Möglichkeit partiell darauf zu verzichten. Ein tatsächlicher Änderungsbedarf ist demnach nicht erkennbar. ;)
 
Du darfst es doch auch gerne so handhaben. Schließlich steht es jedem Betroffenen frei, die geschützten Daten Dritten (also Interessenten und Verkäufer) zugänglich zu machen resp. die Einsichtnahme zu gestatten.

Damit wäre die Meinungsfindung bereits abgeschlossen. Es gibt einen generellen gesetzlichen Schutz für alle und für diejenigen, die diesen nicht haben möchten, die Möglichkeit partiell darauf zu verzichten. Ein tatsächlicher Änderungsbedarf ist demnach nicht erkennbar. ;)

Das ist gut so, und so soll es auch bleiben !
 
wer kennt folgende anbieter bei denen man angebeblich die fahrzeughisorie überprüfen kann?
vin-info.com
www.vindecoderz.com

beim zweiten werden so scheint es (kostenfrei) nur eine km-zahl angegeben - die frage ist für mich wie verlässlich ist diese.
ich suche gerade noch einen neune zweitwagen zum meinem e89 - nun habe ich einen wagen in aussicht der lt. verkäufer 42tkm haben soll (bj 2014) und zustand, sh, rechnungen usw. passen dazu ...
bei vindecoderz sind 60tkm angegeben (das ist natürlich eine differenz die über den zustand nicht zu identifizieren ist) jetzt bin ich verunsichert ...
der wagen würde mir gut gefallen - gerade weil der zustand so einen guten eindruck macht ...
tja ... und nun??

Hab mir inzwischen verschiedene Auszüge zur Fahrzeughistorie bestellt. Es waren einige interessante Infos über mein Fahrzeug dabei.
Der ausführlichste und teuerste war "vinbmwdecoder dot com"
Die Seite ist auf russisch (mit ALT +P übersetzen) und weiter unten auf "BMW" klicken.
Macht natürlich nur Sinn bei Fahrzeugen mit BMW-Service/BMW-Reparaturen, aber fast alle BMW´s waren in den ersten Jahren aber vielleicht auch danach nochmal zu Service/Reparaturen o.ä. bei BMW.
Die Zusendung der Daten dauert ein paar Tage, läßt sich aber auf 24h/48h beschleunigen.

Im "Full Report" steht alles was BMW abgerechnet/auf dem BMW-Server gespeichert hat mit
- Händler-Nr.
- Datum
- Tätigkeiten wie Service, Reparatur, Besuch (nur Schlüssel eingelesen)
- Teile-Nr. aller verbauten, ausgetauschten Teile/Flüssigkeiten in Liter/AW´s
- km-Stände

Grüße Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, den habe ich mir damals auch bestellt.
Standen sogar die Symptome drin, als die HDR und die Injektoren getauscht wurden, sinngemäß sowas wie unrunder Leerlauf und Startschwierigkeiten.
 
In den Fahrzeugdaten sehe ich keine schützenswerten Daten, die irgendeiner Weise personenbezogen und damit schützenswert sind laut BDSG. Sie sind völlig anonym und sagen nichts über den Vorbesitzer aus. Fehlt noch, dass das Serviceheft bald nicht mehr vorgezeigt werden darf - sind ja personenbezogene Daten - um Deine Vergleiche mal umzudrehen @keulejr . Oder kannst du z.B. vom Wechsel der Injektoren Rückschlüsse auf den Vorbesitzer ziehen? Das BMW die Daten nicht gern freigibt ist ein anderes Thema. Jeder BMW-Mitarbeiter kann auf diese Daten zugreifen (auch wenn er sie nicht weitergeben soll).

In anderen Ländern ist es normal, dass die Werkstatthistorie (auch BMWs) offengelegt wird. Ich frage mich eher, warum das in Deutschland nicht Pflicht ist. Hier wird dem Betrug (Stichwort Unfallfrei) Tür und Tor geöffnet. Wo ist hier eine Straftat...sorry - was für ein Unfug. :j Nur wer was zu verbergen hat, hat damit ein Problem.
 
In den Fahrzeugdaten sehe ich keine schützenswerten Daten, die irgendeiner Weise personenbezogen und damit schützenswert sind laut BDSG. Sie sind völlig anonym und sagen nichts über den Vorbesitzer aus. Fehlt noch, dass das Serviceheft bald nicht mehr vorgezeigt werden darf - sind ja personenbezogene Daten - um Deine Vergleiche mal umzudrehen @keulejr . Oder kannst du z.B. vom Wechsel der Injektoren Rückschlüsse auf den Vorbesitzer ziehen? Das BMW die Daten nicht gern freigibt ist ein anderes Thema. Jeder BMW-Mitarbeiter kann auf diese Daten zugreifen (auch wenn er sie nicht weitergeben soll). ...

Nimm' doch einfach mal an, dass du deiner Frau sagst, dass du einen Geschäftstermin in Hamburg hast. Derweil bist du aber in Paris mit deiner Geliebten und dort bleibst du liegen. Die Werkstatt notiert alles brav ins System (könnte ja irgendwann mal für irgendjemanden relevant sein). Etwas später bringt mal deine Frau den Wagen zu Werkstatt und der Serviceberater äußert daraufhin, dass die Kollegen in Paris wohl etwas falsch gemacht haben müssen. Natürlich wirst du dann dem Serviceberater zum Dank einen Blumenstrauß und einen edlen Tropfen zukommen lassen. War ja nichts personenrelevantes dabei.

Im Übrigen sieht § 1 Abs. 1 BDSG einen weiten Schutz vor, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundrecht!) in Form der informationellen Selbstbestimmung zu schützen. Dementsprechend sind entsprechende Eingriffe möglichst gering zu halten. Mithin bedarf es keines konkreten Schadens um eine Beeinträchtigung anzunehmen, sondern jeder nicht gerechtfertigte Umgang mit geschützten Daten kann bereits eine Beeinträchtigung darstellen.

Als personenbezogene Daten definiert § 3 Abs. 1 BDSG im Übrigen "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)". [Hervorhebungen erfolgten durch mich.]
Und nun erkläre mir doch mal bitte, wie diese sachlichen Verhältnisse (Auto in der Werkstatt) keinen Rückschluss zur Bestimmung (irgend)einer natürlichen Person zulassen können. Und allein das reicht bereits aus.

Das Serviceheft beinhaltet zwar ebenfalls entsprechende Daten, aber ich als (potenziell) Betroffener entscheide aus freien Stücken diese Daten preis- oder eventualiter weiterzugeben. Nur entscheide ich darüber und nicht irgendwelche Dritten. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.

Wer keine Risiken eingehen möchte, muss halt dann vom Kauf Abstand nehmen. Entweder ist man gewillt Risiken in Kauf zu nehmen oder man hat das Rückgrat und trifft eine aufrechte Entscheidung. Dagegen kann es keine redliche Option sein, die Rechte Dritter absichtlich zu ignorieren und zu verletzen.

... Hier wird dem Betrug (Stichwort Unfallfrei) Tür und Tor geöffnet. Wo ist hier eine Straftat...sorry - was für ein Unfug. :j

Das ist doch nicht dein Ernst? § 263 StGB (Strafgesetzbuch!) und du fragst allen Ernstes, worin eine Straftat zu erkennen sei und bezeichnest es als Unfug? &:

Nur wer was zu verbergen hat, hat damit ein Problem.

Mit Verlaub, aber das ist so eine der unüberlegtesten Äußerungen überhaupt! Nur wer etwas zu verbergen hat, hat natürlich damit Probleme. So wie einst diejenigen, die einfach nur planten ihre Heimat zu verlassen und als sog. "Republikflüchtlinge" verfolgt wurden oder diejenigen, die einst tapfer jüdische Mitbürger schützen wollten. Die hatten alle etwas zu verbergen und anschließend ein sehr groSSes Problem. (Und es waren damals allesamt strafbewährte Tatbestände!)
Nur mal so als Gedankenanstoß (wohlweislich meiner extremen historischen Beispiele), dass die von dir angebrachte Argumentation keinesfalls zielführend werden kann.
 
@keulejr Darüber könnten wir uns sicher länger streiten. Auch Deine angeführten Beispiele halte ich nach wie vor nicht für relevant, auch nicht §263. Jeder Händler kann diese Daten abrufen und einsehen. Warungs/Reparaturinformationen sind ohne die Verbindung zum Besitzer/Vorbesitzer (diese Information ist in den Daten nicht enthalten) anonym. Nur wer den Besitzer und die Fahrgestellnummer kennt, kann die Verbindung herstellen. Das sollte dem Besitzer aber klar sein, wenn er die Fahrgestellnummer nennt. Hinzu kommt, dass Autoreparaturen ohne Angaben von Preisen (Garantieleistung/Versicherungsschaden/Eigenkosten??) für mich keine Detaildaten zu sachlichen Verhältnissen darstellen können. Halte ich für an den Haaren herbeigezogen. In den USA z.B. sind diese Daten zentral verfügbar und abrufbar.

Und dann noch dieser Vergleich mit den Juden (Menschen) und Wartungshistorie bei Autos (Sachgegenstand)?! Da bin ich raus.... das finde ich so schräg, da fällt mir nichts zu ein.
 
@Benster
Du willst einen Wagen also von Unbekannt kaufen? Ansonsten hast du kein anonymisiertes Verfahren mehr, sondern klipp und klar eine persönliche Zuordnung (der vorherigen Halter). Damit wird alles andere obsolet, weil ein Personenbezug hergestellt werden kann und demnach eine Schutzwirkung besteht. Da ist es dann vollkommen egal, welche Informationen weiter enthalten sein könnten oder nicht. Allein das irgendwer etwas gemacht haben könnte, ist ausreichend.
BMW-Mitarbeiter werden - gerade im Hinblick auf die Möglichkeiten der Einsichtnahme und jene des Missbrauchs - aller Wahrscheinlichkeit nach zum Stillschweigen angehalten sein. Und die Hersteller sehen etwaige Verstöße nicht als Bagatelle an, sondern ziehen durchaus Konsequenzen (Abmahnung, etc.).

Wie andere Länder diese Thematik handhaben, ist egal. Andere Länder, andere Sitten. Wenn du andere Sitten bevorzugst, dann steht es dir frei dort deine Waren zu beschaffen. Den Z4 gab/gibt es in den USA genauso.

Scheinbar liest du meine Beiträge auch nicht richtig. Ansonsten hättest du durchaus verstehen können, inwieweit § 263 StGB angeführt wurde. Ferner ist allein deine Argumentation "wer nichts zu verbergen hat", braucht sich auch nicht auf sein Recht zu berufen schräg - nichts anderes. ;)

Aber vielleicht hilft dir ein anderer Rückblick in die Historie:
Hättest du vor 50 Jahren ernsthaft jeden einzelnen Servicebetrieb schriftlich kontaktiert und dir die Servicearbeiten an einem gebrauchten Kfz. bestätigen lassen? Wäre es dir allen Ernstes jedes Mal diese umfassende Mühe wert gewesen? Oder ist es letztlich doch nur die moderne Technik (und evtl. das "sich an verbotenen Früchten bedienen"), dass die einstige Bequemlichkeit obsolet macht?

Mir fällt es zugegebenermaßen sehr schwer nachzuvollziehen, was dich (und andere) dazu bewegt, die Rechte Dritter zu missachten. Warum nicht einfach im Voraus die Genehmigung der Betroffenen einholen? Und wenn es diese nicht gibt, dann kauft man das Fahrzeug einfach nicht, wenn man solche Bedenken hat.
Wozu benötig man nun ganz konkret den rechtswidrigen Einblick in eine Fahrzeughistorie?
(Und bitte beantworte zunächst diese Frage bevor du anderweitig erwiderst.)
 
Ja, ich habe damals die Werkstatt des Vorbesitzers kontaktiert und nach der Historie des Wagens gefragt, weil ich mir bei dem Verkäufer unsicher war - ist das so ungewöhnlich?
Wie willst Du die Genehmigung der Betroffenen einholen, wenn Du
1. die privaten Kontaktdaten nicht vom Händler bekommst
2. den Wagen aus 3. oder mehr Hand kaufst?

Mir fehlt die Erläuterung in wie weit die Wartungshistorie eines Fahrzeugs PERSONENbezogene Daten darstellt. Für mich sind das fahrzeugbezogene Daten. Sie geben keinerlei Auskunft zur Privatsphäre der Person. Ich habe mal einen Datenschutzkurs absolviert und sehe hier keine Merkmale die zutreffen und die Daten als besonders schützenswert erscheinen lassen. Nur weil BMW diese Daten als interne Daten nicht gern öffentlich macht, heißt das nicht, dass das personenbezogene Daten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hättest du auch 10, 20 oder mehr Werkstätten kontaktiert, weil gerade nicht alles in einer Werkstatt gemacht wurde? (Ausschließlich dann ist die Historie relevant. In einer Werkstatt könnte man auch ohne diese Informationen gelangen.)

Es steht doch bereits zuvor drin. Diese Fahrzeugdaten zusammen mit Information über die Person des Halters die Bestimmbarkeit einer natürlichen Person ermöglichen. Die Privatsphäre muss somit gar erst nicht betroffen sein.

Des/r Vorhalter/s steht in der Zulassungsbescheinigung mit allen erforderlichen Kontaktdaten. Einfach anschreiben und um entsprechende Zustimmung bitten. Das klappt auch über mehrere Halter hinweg. Dieser wird wiederum seinen Verkäufer kennen und kann diesen kontaktieren. Es ist halt nur deutlich aufwendiger...für viele wohl zu aufwendig.

Ansonsten kann man auf eine ganz einfache Devise zurückgreifen: Es ist vom Kauf schlichtweg abzusehen, wenn es ohne diese Daten nicht geht. Es zwingt einem doch niemand zum Kauf. Eine Rechtfertigung Rechte Dritter einzuschränken ist deshalb jedenfalls nicht ersichtlich.

Es gibt sicherlich genug Datenschutzrechtler und -experten, die im Detail erläutern könnten, wann und wie welche Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Da das durch den weitreichenden Datenschutz geschützte Gut ist jedenfalls ein sehr hohes Gut, nämlich ein Grundrecht, ist, sind aller Wahrscheinlichkeit nach etwaige Eingriffe entsprechend restriktiv vornehmen. Das dies zutrifft, bekräftigt doch allein die Handhabe der Konzerne. Diese untersagen schlichtweg die Herausgabe dieser Daten. Wenn sie es problemlos dürften, würden sie es garantiert auch machen (scheint schließlich ein starkes Verkaufsargument zu sein).
 
Anmerkung am Rande: Habe gerade einen Artikel von Spiegel online gefunden in dem sogar empfohlen wird, sich die Wartungshistorie des Fahrzeuges zeigen zu lassen....
Viele Autohäuser machen das auch auf Anfrage des Kaufinteressenten.

"Daten zu Reparaturen, Wartung usw. des Autos sind keine Personendaten im Sinne des BDSG. Und das kriegt man auch beim allerbesten Willen nicht so hingebogen." Zumindest teilt der Juraforumsteilnehmer meine Einschätzung. :p :P
 
@Driver_X
Es wurde auch in diesem Forum schon wiederholt thematisiert; so bspw. hier. Auch dort wird von @Brummm konstatiert, dass spätestens in Verbindung mit der Kenntnis der Personendaten des Halters die idealiter fahrzeugbezogenen Daten zu personenbezogenen Daten werden (vgl. #18).

@Benster
Dann verlinke doch bitte diesen besagten Artikel vernünftig.
Darüber hinaus ist das in dem Forenbeitrag ebenfalls allein eine Einzelmeinung - nicht einmal sonderlich substantiiert dargelegt (vgl. es nur mal mit anderen Beiträge dazu). Aber das sei mal dahingestellt. Letztlich sollte sich jeder Befürworter auch bewusst sein, dass selbst die Kenntnis über die Historie keine wirkliche Sicherheit vor Betrug (darum geht es den meisten "Verfechtern" schließlich) bringt. :X
 
In den Fahrzeugdaten sehe ich keine schützenswerten Daten, die irgendeiner Weise personenbezogen und damit schützenswert sind laut BDSG. ...
... Mir fehlt die Erläuterung in wie weit die Wartungshistorie eines Fahrzeugs PERSONENbezogene Daten darstellt. Für mich sind das fahrzeugbezogene Daten. Sie geben keinerlei Auskunft zur Privatsphäre der Person. Ich habe mal einen Datenschutzkurs absolviert und sehe hier keine Merkmale die zutreffen ...
Ich kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen, dennoch fehlt immer noch der eindeutige Hinweis / Beweis, das es sich bei den Reparaturinfos wirklich um personenbezogene Daten handelt ...
Da will ich gerne aushelfen - und das ganz ohne Kursgebühr. :) :-)

1.) Wie "keulejr" es oben schon kurz erläuterte, reicht es für einen gesetzlich relevanten Personenbezug der Daten aus, dass im Zusammenhang damit der betreffende Mensch "bestimmbar" ist (soll heißen: ein Bezug der Daten zu einem Menschen ist herstellbar). Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden legen dieses Merkmal zumeist sehr weit aus - mithin es (einfach gesagt) z. B. ausreicht, wenn ein begrenzter Kreis (z. B. eine Behörde oder eine Einzelperson) den betreffenden Mensch "bestimmen" kann.

Mit dieser weiten Auslegung betrachten, das nur als Beispiel, der Europäische Gerichtshof ("EuGH") und der hiesige Bundesgerichtshof ("BGH") IP-Adressen als personenbezogene Daten (zum Nachlesen: https://www.heise.de/newsticker/mel...ssen-sind-personenbezogene-Daten-3714967.html). Denn es reicht (hier wieder vereinfacht erläutert) aus, wenn ein bestimmter Provider anhand der IP-Adresse die Person ermitteln kann.

2.) Übertragen auf den vorliegenden Fall spricht damit einiges für das Vorliegen von Personendaten: Zwar sind die Daten für sich genommen anoym, wenn jemand diese Daten zu einem ihm unbekannten Fahrzeug abruft. Sobald er aber den Eigentümer des Fahrzeugs namentlich kennt - z. B. weil er mit dem gerade in Ankaufsverhandlungen steht - ist der Personenbezog (d. h. die konkrete Verbindung zwischen dem Mensch und seinen Daten) hergestellt.

Aus meiner Sicht lässt sich das im Einklang mit europäischem Datenschutzrecht kaum anders sehen - und die Aufsichtsbehörden werden dieser Auffassung mit größter Wahrscheinlichkeit zuneigen. Dagegen helfen vermutlich auch keine Datenschutzkurse oder Diskussionen in putzigen "Juraforen", in denen EDV-Techniker und andere Gelehrte munter über ihnen fremde Dinge diskutieren. ;)
 
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