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Thema: Gebrauchtwagen Gewähleistung

  1. #1
    Trainee Avatar von Skar
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    Gebrauchtwagen Gewähleistung

    Hallo Leute,

    meine Freundin möchte sich ein Auto kaufen und da sie außer dem Modell und der Farbe nicht viel Ahnung hat was die Auswahl angeht beschäftige ich mich mit der Begutachtung/probefahrt und sowas.

    Jetzt fiel mir auf daß ich etwas verwirrt bin was den Kauf bei einem Händler angeht.
    Soweit ich weiß müssen die Händler ja jetzt 1 Jahr Gewährleistung geben.
    Nun sagen aber die meisten Hädler sie nehmen 300,- Euro extra für so eine CarGarantie, das kanns doch dann nicht sein oder? Da zahl ich ja meine eigene Garantie....
    Gilt in jedem Fall diese Gewährleistung auch wenn sie nicht extra irgendwio steht und ich auf diese CarGarantie verzichte?

    Bin über jeden Hinweis dankbar, Google war bisher wenig ergiebig...

    Danke
    Skar
    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber erst die zweite Maus bekommt den Käse!

  2. #2
    Münchner Kindl Avatar von Daglfinger
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    AW: Gebrauchtwagen Gewähleistung

    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie kannst du dazu kaufen
    Sonnige Grüsse
    Thomas


    „Ich habe nichts gegen Fremde. Einige meiner besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden da sind nicht von hier!“ (Methusalix)

  3. #3
    Fahrer macht Rennzulassung
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    AW: Gebrauchtwagen Gewähleistung

    Gewährleistung ist eine Haftung, die der Händler beim Privatverkauf (=einseitigem Handelskauf) für 12 Monate (bei gebrauchten Wirtschaftsgütern, bei neuen 24 Monate) nach dem Kauf geben MUSS.

    Allerdings beschränkt diese sich nur auf Schäden, deren Ursache VOR dem Kauf liegen. Die Beweispflicht, ob dieser Schaden vor oder nach dem Kauf verursacht wurde, liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim Händler, danach beim Käufer.

    Daher ist das nichts Halbes und nicht Ganzes, mit vielen Unsicherheiten behaftet.

    Eine Garantie ist eine Versicherung, die explizit angibt, was im Versicherungsumfang enthalten ist, und was nicht. Außerdem wird klar, welche Kosten anteilig (Arbeit & Material), und welche komplett übernommen werden.

    Der Umfang der Garantie ist also nicht unbedingt größer als bei der Gewährleistung,, allerdings hat man eine deutlich größere Rechtssicherheit. Aus Erfahrung aus meinem Freundeskreis kann ich also den Abschluss von Garantieversicherung sehr empfehlen. Muss aber Verhandlungsmasse sein!

  4. #4
    Trainee
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    AW: Gebrauchtwagen Gewähleistung

    Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass etliche "Garantien" bei Gebrauchthändlern nicht vom Händler selbst gegeben werden, sondern von Drittunternehmen die teilweise ihrerseits wiederum lustige Ideen haben, um einen Haftungsfall möglichst umwahrscheinlich zu machen: Folgender sinngemäßer Passus begegnete einem in den AGB einer "SuperTopCarIrgendwasIchweisesauchnicht-Garantie "versichere ich dass das KFZ im Übergabezeitpunkt frei von Sachmängeln ist" wie auch immer ein Laie das erkennen ...


    Der Händler wollte aber nicht ohne diese "Garantie" verkaufen. Vielleicht weil er seine Gewährleistung dadurch eingeschränkt wähnte? Das nenne ich kreatives Outsourcing

    Also Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf - Ein Tüv-Gebrauchtwagen-Check ist nebenbei auch immer eine - im wahrsten Sinne des Wortes - preiswerte Sache.

    Gute Nacht und viele Grüße markzzz

  5. #5
    Fahrer macht Rennzulassung
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    AW: Gebrauchtwagen Gewähleistung

    "versichere ich dass das KFZ im Übergabezeitpunkt frei von Sachmängeln ist".

    Das ist ein Standardsatz beim Gebrauchtwagenverkauf. Damit hat der Käufer nämlich sofort schon die Beweislastumkehr gegen sich.

  6. #6
    Grandprix Fahrer Avatar von hereiam55
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    AW: Gebrauchtwagen Gewähleistung

    Zitat Zitat von soundstorm Beitrag anzeigen
    "versichere ich dass das KFZ im Übergabezeitpunkt frei von Sachmängeln ist".

    Das ist ein Standardsatz beim Gebrauchtwagenverkauf. Damit hat der Käufer nämlich sofort schon die Beweislastumkehr gegen sich.
    Moment, wenn der Verkäufer dies zusichert, dann hat er doch schlechtere Karten, da er die Mängelfreiheit zusichert, oder?
    Ob der Wagen tatsächlich mangelfrei ist, bedarf ggf. einer technischen Untersuchung. Das kann der Verkäufer doch nicht "durch Zuruf" bestimmen.

    Die Vermutung, die innerhalb der ersten 6 Monate für das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe spricht, wird durch diese Klausel doch nicht ausgeschlossen.
    Geändert von hereiam55 (10.02.2009 um 17:25 Uhr)

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