Gebrauchter Z4

Auch wenn es ggf. nicht mehr aktuell ist, damit es nicht etwa Missverständnisse gibt:

Auch beim Privatkauf schuldet der Verkäufer die gesetzliche Mängelhaftung ("Gewährleistung"), falls sie nicht im Kaufvertrag ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen wird.

Hatte vor jahren beim privatkauf eines mb einen schaden ihv 6000€ (nach abzug der kulanz usw 2k)
Du meinst ich hätte den verkäufer auf gesetzlichem wege irgendwie dafür haften lassen können?
 
Zumindest wäre, wie gesagt, die gesetzliche Gewährleistung anwendbar gewesen, falls die im Kaufvertrag nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Ob du im Rahmen der Gewährleistung dann z. B. Nachbesserungs- oder Schadensersatzansprüche gehabt hättest, hängt von einigen Details (präziser formuliert: von dem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen) ab.

Jedenfalls ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man bei Kauf von Privat nie Gewährleistungsansprüche hat. ;)
 
So ein Mist, da hast Du aber richtig Pech gehabt mit dem Zetti. Um solche Erfahrungen zu vermeiden kaufe ich Autos nur über Händler.
Sehe gerade er war seit Nov.2016 nicht mehr hier, Ist wahrscheinlich jetzt so von BMW Enttäuscht das er den Z wieder verkauft und die Schna..... davon voll hat.
 
So ein Mist, da hast Du aber richtig Pech gehabt mit dem Zetti. Um solche Erfahrungen zu vermeiden kaufe ich Autos nur über Händler.
Sehe gerade er war seit Nov.2016 nicht mehr hier, Ist wahrscheinlich jetzt so von BMW Enttäuscht das er den Z wieder verkauft und die Schna..... davon voll hat.

kann ich verstehen... ging mir damals mit dem mercedes nicht anders
 
Zeigt aber auch sehr schön, dass BMW selbst bei den "alten einfachen" Motoren Fehler nur auf blauen Dunst beseitigen kann und den Kunden währenddessen abzockt.. Einfach nur traurig.
 
Zumindest wäre, wie gesagt, die gesetzliche Gewährleistung anwendbar gewesen, falls die im Kaufvertrag nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Ob du im Rahmen der Gewährleistung dann z. B. Nachbesserungs- oder Schadensersatzansprüche gehabt hättest, hängt von einigen Details (präziser formuliert: von dem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen) ab.

Jedenfalls ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man bei Kauf von Privat nie Gewährleistungsansprüche hat. ;)

Aber wer nicht gerade einen Kaufvertrag selbst schreibt, wird immer beim Verkauf die üblichen Kaufverträge von Mobile, Autoscout, ADAC usw. nutzen, die den Ausschluss der Gewährleistung bereits komplett vorvormuliert drin haben. Und damit ist der Verkäufer aus dem Schneider. Ausser der Verkäufer hat Fehler arglistig verschwiegen, dass muss aber der Käufer beweisen und das ist meist kaum möglich.
 
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