kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

DerDude71

Fahrer
Registriert
27 Juli 2010
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
hallo gemeinde...
sicher kennt es der eine oder andere schon - man sitzt beim freundlichen, hat sich für ein auto entschieden und geht mit dem verkäufer "in medias res"..
abgesehen vom nachlaß, den man auszuhandeln versucht, gibt es sicher auch genug leute, die ihren bisherigen wagen beim freundlichen in zahlung geben wollen.

so far so good, soviel also zu den "randumständen".

der verkäufer macht nach einigen verhandlungennun ein angebot zum ankauf des "alten fahrzeugs", mit dem man sich zufrieden gibt.

nun steht die auslieferung des neuen fahrzeugs kurz bevor und einen tag vor auslieferung hat der verkäufer einen termin mit der dekra zur bewertung des alten fahrzeugs anberaumt.
auf rückfrage meinerseits wurde mir dann gesagt, dass das fahrzeug ja auch dekra-seitig geprüft werden müsse, wenn sie es ankaufen.
auf genauere rückfrage meinerseits und dem verweis auf den ausgehandelten preis, der dann als anzahlung für den neuen wagen gilt, wurde mir gesagt "falls das auto komplett verkratzt ist und der motor defekt ist, müssen wir uns natürlich noch einmal unterhalten". das ist klar, aber der verkäufer hat sich zumindest vorher vom tadellosen optischen zustand des kfz überzeugt.

nun meine frage.. kann es passieren, dass der verkäufer ohne wirkliche grundlage versuchen kann, den fest ausgehandelten preis noch zu drücken?
wenn ja, habe ich eine rechtliche handhabe dagegen? (abgesehen davon, dass ich dann mit diesem autohaus eh nichts mehr zu tun haben möchte).
könnte ich dann z.b. komplett vom kauf zurücktreten?
 
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Die Vorgehensweise ist ziemlich merkwürdig. Meine NL hat den Wagen zwar auch von der Dekra beurteilen lassen, dies aber im Rahmen der Vertragsverhandlungen / Angebotserstellung, also VOR einer möglichen Vertragsunterzeichnung.

Steht denn der Ankaufpreis für den alten Wagen im Kaufvertrag bzw. gibt es eine schriftliches Angebot oder dergleichen für die Inzahlungnahme?
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

nun meine frage.. kann es passieren, dass der verkäufer ohne wirkliche grundlage versuchen kann, den fest ausgehandelten preis noch zu drücken?
Wenn im Dekra-Prüfbericht "ohne erkennbare Mängel" steht, dann hat der Händler keine Grundlage für Nachverhandlungen, ist aber zugleich auf der sicheren Seite.

Sollte der Wagen doch Mängel aufweisen und Du hast ihn "in dem Glauben gelassen", dass das anzukaufende Auto mängelfrei ist, dann hast Du ihn (krass gesagt) beschissen. Und klar, wenn Du eine Ware verkaufst und die Ware entspricht nicht dem von Dir zugesicherten Zustand, kann es so weit gehen, dass der Verkäufer den gesamten Vertrag platzen lassen kann.

.... "kann", muss aber nicht.

Ob Du von dem Kaufvertrag des E89 zurücktreten kannst hängt von der vertraglichen Regelung ab. Sind es zwei einzelne Verträge? Oder ein Gesamtpaket?
 
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Extremfallbetrachtung: Er hatte das Auto inspiziert und darauf basierend sein Angebot gemacht. Ein paar Wochen später hast Du aber reihenweise Poller umgefahren und viermal ins Auto gebrochen ;-)

Damit hätte sich der "zugesicherte" Zustand des Vertragsgegenstandes wesentlich verändert und im Extremfall wäre ein Rücktritt vom Vertrag durchaus zulässig.

Insofern also bei geringeren Änderungen auch eine Anpassung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen (z.B. der Gegenwert Deines Autos; genauso wie Du nicht den vollen Preis bezahlen müsstest, wenn der Neue einen Schaden hat oder sonst nicht der Bestellung entspricht).
 
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Also wenn ich ein Auto eintausche, wird es beim Händler überprüft, alle Macken (Dellen, Steinschläge etc.) aufgezeichnet und das dient dann als Grundlage für den Verkaufspreis des Gebrauchten.
Wenn sich danach dann gröbere Veränderungen an der Karosserie ergeben, bis ich den Wagen wirklich abgebe, bin ich mir sicher, daß das dann einen Abschlag zum vertraglich ausgehandelten Preis ergibt. Wäre für mich aber auch verständlich und in Ordnung.
 
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danke für die antworten.. der wagen ist jetzt im gleichen zustand wie bei vertragsabschluß, d.h. er ist 3 1/2 jahre alt und meines wissens nach optisch und technisch in tadellosem zustand.
dass es bei negativen veränderungen (beulen, kratzer etc), die nachträglich auftgetreten wären, abzüge gibt, ist logisch und legitim.
der verkäufer sagte mir auch, dass es ein ganz normales prozedere wäre, dass der wagen eben noch einmal von der dekra gegengecheckt wird und ich mir da keine sorgen machen sollte, aber irgendwie habe ich da halt ein komisches gefühl in der magengegend - keine ahnung, wie ich das genau beschreiben soll.
ich habe die dokumente gerade nicht hier, aber der avisierte ankaufspreis wurde bei der finanzierung als einmalzahlung mit eingerechnet.
 
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Ok, als wir den E89 vor einem Jahr bei einem BMW-Vertragshändler gekauft haben, da haben wir unseren 10 Jahre alten Z3 in Zahlung gegeben: da ist der Händler einmal drumrumgelaufen, hat uns einen Preis vorgeschlagen, denn wir noch etwas nach oben korrigiert haben, und über die Summe gab es dann einen Ankaufsvertrag.

Als vor 4 Jahren der 5er zur "erneuerung" anstand, sind wir damit zur BMW-NL, die haben dann den damals auch 9 Jahre alten 5er "ihrem" Dekra-Mann vorgeführt, der dann ein Wertgutachten ermittelt hat. Das haben die aber, im Gegensatz zum geschildert Fall sofort gemacht.
Fazit dieser Aktion war, das wir den 5er privat verkauft haben....


Rein rechtlich würde ich sagen das die Frage eher schwierig zu beantworten sein wird, weil es da auf die konkrete Vertragsgestaltung ankommt, und im Zweifel und Fall der Fälle entscheidet dann eh ein Richter darüber....




Grüße

Toxx :cool:
 
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Ich hätte mal gesagt, dass es weitsichtig und legitim von dem BMW-Händler ist dass er das Auto prüfen lässt. Dass er das erst jetzt macht und nicht bei der Ankaufspreiszusage finde ich etwas befremdlich.

Sicherlich will er sich natürlich nochmal davon überzeugen, dass sich gravierende Änderungen des Zustands nicht ergeben haben.

Weil, würde er erst nach Übernahme und Vertragsabwicklung feststellen, dass das Fahrzeug nicht ok ist, so wärst Du als Inzahlungsgeber aus dem Schneider, da der Händler der Fachmann und Du der Laie bist. Das ist in verschiedenen Rechtsurteilen schon so entschieden worden.
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

Hallo

Ich hatte es einmal so erlebt, für meinen Gebrauchten wurde ein Ankaufvertrag ausgefertigt, das Fahrzeug kurz auf der Hebebühne vom Meister geprüft (keine Dekra oder TÜV) wurde noch gefragt was ich noch bis zur Auslieferung des Neuwagens Km. fahre, dann wurde der Preis ausgehandelt und Vertraglich fixiert. Der Preis für den Gebrauchten wurde mit dem Kaufpreis des Neuen verrechnet.
Wenn bei dir bereits der Preis für den Gebrauchten festgelegt (Schriftlich) wurde und keine groben Mängel festgestellt werden, sehe ich keinen Grund hier Abstriche im Preis zu aktzeptieren. Ob du nun ggf.vom Vertrag des Neufahrzeuges zurücktreten kannst, kann ich dir nicht sagen. Sollte es ein eigenständiger Vertrag sein, meine ich es geht nicht.
 
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Sry falls wir Dir mit quasi "Horroszenarien" Bauchweh gemacht haben! Wenn der Zustand tadellos ist, wüsste ich nicht, warum Du Dir Sorgen machen müsstest!

nein, ich denke auch, dass alles glatt gehen wird. falls nicht, werde ich mir aber auch direkt mal den geschäftsführer zur brust nehmen.. ich werde ja nächste woche sehen, was dabei rauskommt....wahrscheinlich ist die warterei jetzt nur schon so unerträglich geworden, dass ich mir hier über völligen kappes gedanken mache..
 
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Mal ehrlich: Das wäre mir so was von relativ egal! Mein ZZZ wurde sogar ohne irgendeine Inspektion bewertet - also nur aufgrund der Fahrzeugdaten. Ich wurde nur gefragt, ob der Wagen nach meinem Kauf (war der gleiche Händler) einen Unfall hatte. Dann gab es das vorbereitete Angebot, es wurde kurz verhandelt und gut war's.
13 Beulen (obwohl die meisten auch schon vorher da waren) mussten entfernt werden und der Wagen wurde professionell aufbereitet. In einem vernünftigen Autohaus ist meiner Meinung eine Nachverhandlung unvorstellbar. Biete ich meinem Kunden X Euro, ohne den Wagen (vernünftig) begutachtet zu haben, dann ist das Sache des Händlers und nicht des Kunden. Ich hätte dem Verkäufer was anderes erzählt! Soll er halt erst den Wagen bewerten (lassen) und dir dann einen Preis nennen.
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen mit dir als Verkäufer und dem Händler als Käufer. Mit dem Kaufvertrag habt ihr euch über die zu verkaufende Sache und den zu zahlenden Preis geeinigt. Die Frage ist jetzt, ob du die Sache auch wie erwartet übergibst und der Händler dementsprechend seinen Part erfüllt. Kommt der Händler bei Übergabe zum Ergebnis, dass die Sache nicht dem erwarteten Zustand entspricht, dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten oder z.B. eine Kaufpreisminderung verhandeln.
Darum: Idealerweise lässt der Händler das Auto VOR Abgabe eines Angebots für die Inzahlungsname begutachten und bewerten. Die Bewertung bekommst du dann auch und dort sind alle Mängel erfasst. Der Händler kann folglich nur solche Mängel reklamieren, die in der ursprünglichen Bewertung nicht enthalten sind.
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

Wenn wirklich Mängel aufgetreten sind, die vorher nicht da waren, muss der BMW-Händler erstmal Nachbesserung verlangen, bevor er komplett vom Vertrag zurücktritt. Heißt also: wenn du eine kleine Delle reingefahren hast, muss er Dir einräumen, die Beule beseitigen zu lassen.

Dass du das Auto weiter nutzen würdest, wird ihm klar gewesen sein, so dass Mehr-km keine Rolle spielen. Außer das Auto ist bspw. 10 Jahre alt und hat bei Besichtigung 100.000 km runter - nach Vereinbarung des Kaufpreises fährst du dann auf einmal 10.000/Monat. Das geht natürlich nicht.
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

Dass du das Auto weiter nutzen würdest, wird ihm klar gewesen sein, so dass Mehr-km keine Rolle spielen. Außer das Auto ist bspw. 10 Jahre alt und hat bei Besichtigung 100.000 km runter - nach Vereinbarung des Kaufpreises fährst du dann auf einmal 10.000/Monat. Das geht natürlich nicht.
Also laut der Niederlassung in Berlin werden für anzukaufende Fahrzeuge bei der Bewertung Gutachten durch die DEKRA gemacht. Die gelten dann für bis zu vier Wochen und 3.000 Mehr-km. Da ist es logisch dass bei Neuwagenkauf und Inzahlungsnahme aufgrund des längeren Zwischenzeitraums am Ende nochmal eine Bewertung vorgenommen wird.
 
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Die Frage geht also zurück an den Thread-Ersteller: wie viel Zeit verging zwischen Vertragsabschluss und Inzahlungsnahme?
 
AW: kleine rechtsfrage - für den fall der fälle

Die Frage geht also zurück an den Thread-Ersteller: wie viel Zeit verging zwischen Vertragsabschluss und Inzahlungsnahme?

Es gibt noch jede Menge weiterer Sachverhaltsdetails, ohne die eine auch nur halbwegs richtige Erörterung der Angelegenheit schlicht nicht möglich ist. ;)

Es wird daher hier Niemand eine zuverlässige Antwort geben können, jedenfalls keine, auf die der Threadersteller sich verlassen kann.

Der richtige Weg, lieber Threadersteller, wäre wohl gewesen:
Kaufvertragsgespräch --> Begutachtung deines Autos --> Kaufangebot des Händlers --> Abschluss zweier - ggf. verbundener - Verträge, nämlich einmal Verkauf deines alten PKW's zum vereinbarten Preis an den Händler, und einmal Verkauf des neuen Autos an dich --> Weiterfahren deines alten Autos bis zur Übergabe des Neuen/Abgabe des Alten --> ggf. etwaige Nachberechnung, falls sich der Zustand deines alten Autos während der restlichen Nutzung über den normalen Gebrauch hinaus verschlechtert haben sollte.

Von diesem Weg bist du verschiedentlich abgewichen, und ihr habt nun eine andere Vertragskonstellation. Welche Rechte wer nun hat, kann man ohne genauer Betrachtung dieser Konstellation nicht sagen. :w

Viele Grüße
Jan
 
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ja, ich gebe euch recht - wirklich seriös wäre es gewesen, dass man sich das auto bei vertragsabschluß anschaut (was einmal mit einem blick von innen durchs fenster geschah) und dass auch eine abschließende begutachtung durchgeführt wird (ob sich am zustand massiv etwas verändert hat).
hier habe ich auch ein versäumnis gehabt, da ich nicht explizit darauf bestanden habe. ich gehe aber schwer davon aus, dass ich keine probleme bekommen werde; denn dies wäre wohl die schlechteste art seitens des händlers, einen kunden für sich zu gewinnen.

ich will hier auch keine pferde scheu machen - sondern warte jetzt mal ein paar tage ab, bis die bewertung ansteht, und dann sehe ich weiter. es mag durchaus sein, dass ich einfach, aufgrund der warterei und des plötzlich anberaumten termins mit dem gutachter, einen "rappel" bekommen habe, dem wahrscheinlich jede grundlage fehlt :#
 
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