DerDude71
Fahrer
- Registriert
- 27 Juli 2010
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
hallo gemeinde...
sicher kennt es der eine oder andere schon - man sitzt beim freundlichen, hat sich für ein auto entschieden und geht mit dem verkäufer "in medias res"..
abgesehen vom nachlaß, den man auszuhandeln versucht, gibt es sicher auch genug leute, die ihren bisherigen wagen beim freundlichen in zahlung geben wollen.
so far so good, soviel also zu den "randumständen".
der verkäufer macht nach einigen verhandlungennun ein angebot zum ankauf des "alten fahrzeugs", mit dem man sich zufrieden gibt.
nun steht die auslieferung des neuen fahrzeugs kurz bevor und einen tag vor auslieferung hat der verkäufer einen termin mit der dekra zur bewertung des alten fahrzeugs anberaumt.
auf rückfrage meinerseits wurde mir dann gesagt, dass das fahrzeug ja auch dekra-seitig geprüft werden müsse, wenn sie es ankaufen.
auf genauere rückfrage meinerseits und dem verweis auf den ausgehandelten preis, der dann als anzahlung für den neuen wagen gilt, wurde mir gesagt "falls das auto komplett verkratzt ist und der motor defekt ist, müssen wir uns natürlich noch einmal unterhalten". das ist klar, aber der verkäufer hat sich zumindest vorher vom tadellosen optischen zustand des kfz überzeugt.
nun meine frage.. kann es passieren, dass der verkäufer ohne wirkliche grundlage versuchen kann, den fest ausgehandelten preis noch zu drücken?
wenn ja, habe ich eine rechtliche handhabe dagegen? (abgesehen davon, dass ich dann mit diesem autohaus eh nichts mehr zu tun haben möchte).
könnte ich dann z.b. komplett vom kauf zurücktreten?
sicher kennt es der eine oder andere schon - man sitzt beim freundlichen, hat sich für ein auto entschieden und geht mit dem verkäufer "in medias res"..
abgesehen vom nachlaß, den man auszuhandeln versucht, gibt es sicher auch genug leute, die ihren bisherigen wagen beim freundlichen in zahlung geben wollen.
so far so good, soviel also zu den "randumständen".
der verkäufer macht nach einigen verhandlungennun ein angebot zum ankauf des "alten fahrzeugs", mit dem man sich zufrieden gibt.
nun steht die auslieferung des neuen fahrzeugs kurz bevor und einen tag vor auslieferung hat der verkäufer einen termin mit der dekra zur bewertung des alten fahrzeugs anberaumt.
auf rückfrage meinerseits wurde mir dann gesagt, dass das fahrzeug ja auch dekra-seitig geprüft werden müsse, wenn sie es ankaufen.
auf genauere rückfrage meinerseits und dem verweis auf den ausgehandelten preis, der dann als anzahlung für den neuen wagen gilt, wurde mir gesagt "falls das auto komplett verkratzt ist und der motor defekt ist, müssen wir uns natürlich noch einmal unterhalten". das ist klar, aber der verkäufer hat sich zumindest vorher vom tadellosen optischen zustand des kfz überzeugt.
nun meine frage.. kann es passieren, dass der verkäufer ohne wirkliche grundlage versuchen kann, den fest ausgehandelten preis noch zu drücken?
wenn ja, habe ich eine rechtliche handhabe dagegen? (abgesehen davon, dass ich dann mit diesem autohaus eh nichts mehr zu tun haben möchte).
könnte ich dann z.b. komplett vom kauf zurücktreten?