Hallo Zusammen,
ich habe einen Z4 e85 2,2.
In dem Fahrzeug sind zur Tieferlegung entsprechende Eibach Federn verbaut, sowie an der HA eine Spurverbreiterung (Distanzscheiben).
Federn sind bereits eingetragen, Distanzscheiben wollte ich eintragen lassen, jedoch behauptet der TÜV-Prüfer in der Werkstatt, dass das in der Kombination NICHT möglich sei.
Bei dem Fahrzeug sei es angeblich so, dass entweder nur die Tieferlegung zulässig sei, oder die Spurverbreiterung. Beides zusammen, sei nicht TÜV-konform.
Nun meine Frage: Ist das so richtig, was da behauptet wurde? Habt Ihr die gleiche Erfahrung gemacht, oder gibt es eine Möglichkeit, beides in Kombination, eintragen zu lassen?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!
Herzliche Grüße aus Rastatt
Nils
ich habe einen Z4 e85 2,2.
In dem Fahrzeug sind zur Tieferlegung entsprechende Eibach Federn verbaut, sowie an der HA eine Spurverbreiterung (Distanzscheiben).
Federn sind bereits eingetragen, Distanzscheiben wollte ich eintragen lassen, jedoch behauptet der TÜV-Prüfer in der Werkstatt, dass das in der Kombination NICHT möglich sei.
Bei dem Fahrzeug sei es angeblich so, dass entweder nur die Tieferlegung zulässig sei, oder die Spurverbreiterung. Beides zusammen, sei nicht TÜV-konform.
Nun meine Frage: Ist das so richtig, was da behauptet wurde? Habt Ihr die gleiche Erfahrung gemacht, oder gibt es eine Möglichkeit, beides in Kombination, eintragen zu lassen?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!
Herzliche Grüße aus Rastatt
Nils