Z4 e85 Eschbach-Federn UND Spurverbreiterung angeblich nicht TÜV- Eintragungsfähig

NilsZ4

Testfahrer
Registriert
3 Februar 2023
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,2i
Hallo Zusammen,

ich habe einen Z4 e85 2,2.
In dem Fahrzeug sind zur Tieferlegung entsprechende Eibach Federn verbaut, sowie an der HA eine Spurverbreiterung (Distanzscheiben).
Federn sind bereits eingetragen, Distanzscheiben wollte ich eintragen lassen, jedoch behauptet der TÜV-Prüfer in der Werkstatt, dass das in der Kombination NICHT möglich sei.

Bei dem Fahrzeug sei es angeblich so, dass entweder nur die Tieferlegung zulässig sei, oder die Spurverbreiterung. Beides zusammen, sei nicht TÜV-konform.

Nun meine Frage: Ist das so richtig, was da behauptet wurde? Habt Ihr die gleiche Erfahrung gemacht, oder gibt es eine Möglichkeit, beides in Kombination, eintragen zu lassen?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!


Herzliche Grüße aus Rastatt
Nils
 
Ich hab im E85 das KW V3 mitsamt Distanzen drin und eingetragen. Ohne Distanzen wäre es nicht einmal sinnvoll einstellbar gewesen. Von daher gibt es keinen generellen Ausschlussgrund.

Wechsele den Prüfer und lass das halt per Einzelabnahme machen. Kosten im Zweifel halt etwas mehr, aber dann ist es auch erledigt, wenn die Distanzen nicht derart üppig sind, dass es schleift.
 
Vermutlich durfte der Prüfer nur 19er Abnahmen machen, keine 21er - und das wäre nötig da sich FW und SPV gegenseitig beeinflussen können. Wie gesagt, andere Prüfstelle aufsuchen.
 
Ja, also der Prüfer, der das behauptet hat, der war in der Werkstatt, wo ich mein Auto hingebracht habe, um Tüv machen zu lassen.
Dort sind solche Eintragungen etc. ohnehin nicht möglich, hab ich mir sagen lassen.

Also ihr würdet sagen: Grundsätzlich ist das möglich, Tieferlegung UND Spurverbreiterung sich eintragen zu lassen. Es schleift nichts, und ist auch alles ordentlich eingebaut.
Es ging rein um die Kombination: Tieferlegung UND Distanzscheiben.

Ich danke euch sehr, für eure schnelle Antwort!
 
Moin,
bisschen wenig Informationen, um eine gescheite Aussage zu treffen...
1. Eibach Federn, sind im Forum bekannt, ist einschätzbar.
2. Unbekannte: Felge. Größe eben dieser. Breite x Durchmesser (in Zoll) und Einpresstiefe (in Milimeter)
3. Von Dir ausgesuchte Distanzscheibe.
4. Noch unbekannte Größen, wie Schlechtwegepaket oder Eintragung über Marburg

Wenn das alles bekannt ist, ja dann kann man eine vorsichtige Einschätzung aus der Ferne geben ob man es bei einem anderen versuchen kann.
Tieferlegung UND Distanzscheiben.
Kann Funktionieren, kommt eben auf das Gesamtpaket an.
 
Richtig ist: Die vom jeweiligen Teilehersteller mitgelieferten ABE bzw. Teilegutachten sind nur bei Serienfahrwerkshöhe bzw. Serienspurweite gültig, siehe auch Zeile dazu im Teilegutachten:
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Daher bedarf die Kombination beider ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Letzteres ist bei weitem nicht jeder TÜV Prüfer und dementsprechend kann das auch nicht jeder.
Die Aussage "Kombination bzw Eintragung nicht möglich" ist trotzdem erst mal falsch, die Eintragung ist lediglich nicht alleine anhand des Teilegutachtens möglich, kann aber durch Einzelabnahme durchaus gemacht werden - sofern technisch nichts dagegen spricht.
Ich fahre selbst Eibach nebst HR Spurplatten in je 15mm vorne / 20mm hinten mit 18" Serienfelgen in Mischbereifung, ganz legal per Einzelabnahme eingetragen... ;)
 
Vielleicht habt ihr auch einfach aneinander vorbei gesprochen und der Prüfer in der Werkstatt meinte du bekommst nur mit dem einen oder anderen Umbau eine HU.
Das ist natürlich korrekt (siehe mein Vorredner), da sich eine ABE immer auf den Zustand "Rest Serie" bezieht und nicht zwei ABE "kombiniert" werden können.
In so einem Fall ist natürlich vor der HU eine Abnahme/Eintragung nötig...was nicht heißt das diese nicht möglich ist. Viele fahren legal eingetragen diese Kombination.
 
Also mittlerweile habe ich die TÜV Plakette für meinen Z4 e85 bekommen, nachdem alle Mängel beseitigt wurden. (Bremsleitung korrosionsgeschwächt, Stoßdämpfer HA, Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion, Getriebe ölfeucht)

Zur TÜV Prüfung wurden nur die Distanzscheiben demontiert, und die bereits eingetragenen Eibach Federn wurden drinnen gelassen, da diese bereits eingetragen sind.

Die Distanzscheiben muss ich nun wohl separat eintragen lassen, im Rahmen einer Einzelabnahme.

Diese konnte nicht in der Werkstatt stattfinden, sondern muss direkt bei der TÜV Prüfstation gemacht werden.

Da bin ich mal gespannt, was die Prüfer hierzu wieder für Überraschungen parat haben, da laut der KBA-Nr. auf den Distanzscheiben, diese nur für bestimmte Fahrzeuge zugelassen sind und mein Fahrzeug (BWW Z4 e85) in der entsprechenden Unterlage des Herstellers, leider nicht aufgeführt ist.
 
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