Falschparker

AW: Falschparker

Wegen der immer noch existenten Schneehaufen sind die Parkplätze knapp. Bei mir parken grundsätzlich Fremde (= Besucher anderer Anwohner) entweder vor der freigeschaufelten Einfahrt und/oder parken den anderen an der Sackgasse stehenden Wagen ein. Mit purer Absicht, aber ihrer Meinung notgedrungen.

Das ist sehr ärgerlich, aber da kann man wohl nichts machen. Ergeht mir selbst täglich (mit dem mühselig freigeschaufelten Platz vorm Haus fürs T-Car) und ich kann sehen, wo ich bleibe. (Mehrere 100 Meter weg). :#
 
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Hallo,
da ist es nicht Dunkel wegen der Straßenbeleuchtung (sieht zwar auf dem Foto so aus, liegt aber eher am Handy mit dem das Bild gemacht wurde).
Und ja, bei solchen Deppen ist ein Fahrverbot gerechtfertigt, die Parken dort immer weil die als Pendler die Bahn benutzen und keine Bock haben 20m weiter zu laufen, da Sie knapp in der Zeit sind und somst ja den Zug verpassen.
Genau der Wagen hatte schon öfters mal die einfahrt halb zugeparkt und schon Zettel von mir dran das er beim nächsten mal abgeschleppt wird, also von wegen Einfahrt nicht gesehen.
Das ist einfach nur rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr genauso wie Drängeln auf der AB.
Teilweie sind mache sogar so dreist das die für 10 min bei uns auf dem Grundstück Parken weil die jemanden vom Bahnhof abholen, aber die bekommen demnächst eine Kralle die nur gegen ein Entgeld wieder entfernt wird.
Klar wenn man nicht der betroffene ist kann man das recht locker sehen.

Und sollte es zu Kosten eines Abschleppens kommen, sind es solche Typen, die einem Schwiegigkeiten bei der Kostenübernahme machen. Ich kann mich irren, aber meist ist es so.

(Wenn ich einen Fehler machen würde, würde ich auch dazu stehen und dem Zugeparkten nicht auch noch Scherereien bereiten.)
 
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Aha.....:M.

Gut, dass Du im Strassenverkehr niemals einen Fehler machst, Dich immer vorbildlich verhälst und freundliches Miteinander mit allen anderen Verkehrsteilnehmern praktizierst :t. Du bist ein Mustertyp von einem Verkehrsteilnehmer :t.

Hallo,
zumindest Parke ich keine Einfahrten zu und ich bemühe mich tatsächlich im Straßenverkehr vorbildlich zu verhalten.
Und sorry wenn selbst schon die Polizei sagt: "Wie kann man nur so blind sein" steht es ausser Frage das die Einfahrt nicht als Einfahrt sichtbar war.
Bin mal gespannt was der Fahrer sagt warum er dort geparkt hat.
Denn der bekommt heute noch die Rechnung. Ist halt blöd wenn man durch sein Parkverhalten gleich 5 Autos ganz offensichtlich zuparkt.
Nur Weche Vorkehrungen soll man noch treffen wenn dort schon ein Schild Gut sichtbar hängt das die Ausfahrt bei Tag und Nacht freizuhalten ist, und man an dem Fahrzeug schon mehrmals ein Zettel angebracht hat das er in der Einfahrt nicht mehr Parken soll und das beim nächsten mal abgeschleppt wird da er dort schon öfters stand, aber so das man gerade so noch raus kam.
Sorry aber bei Permanenten Dauerfalschparkern habe ich kein Mitleid und Verständnis.
 
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Aha.....:M.

Gut, dass Du im Strassenverkehr niemals einen Fehler machst, Dich immer vorbildlich verhälst und freundliches Miteinander mit allen anderen Verkehrsteilnehmern praktizierst :t. Du bist ein Mustertyp von einem Verkehrsteilnehmer :t.

meiner meinung nach daneben diskutiert..

hatte auch mal einen ähnlichen fall. da hat der gute einen freundlichen zettel unter den scheibenwischer bekommen.
als er darauf hin zum wiederholten mal dämlich und rücksichtslos stand, hat er wieder einen freundlichen zettel bekommen
und ganz viele schleifchen ans auto. türgriffe, spiegel, antenne, heckspoiler, auspuff - sah ganz schick aus der wagen! seit dem gehts.. ;)
und jetzt bitte kein blah ..darfst dich nicht am eigentum vergreifen.. blah - manchmal heiligt der zweck die mittel.
 
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Aha.....:M.

Gut, dass Du im Strassenverkehr niemals einen Fehler machst, Dich immer vorbildlich verhälst und freundliches Miteinander mit allen anderen Verkehrsteilnehmern praktizierst :t. Du bist ein Mustertyp von einem Verkehrsteilnehmer :t.

Sollte an meiner Darstellung jedoch etwas nicht zu 100% stimmen, würde ich einfach etwas Nachsicht üben und "in einem Moment der inneren Ruhe, ohne jegliche Emotion" einmal ganz sachlich darüber nachdenken, welche Vorkehrungen aus dem Passierten zu treffen sind, damit das künftig nicht mehr passiert :M.

Wackel, ehrlich - ich wüsste nicht, was das mit dem Fehlverhalten des Falschparkers zu tun hat. So wie das geschildert und per Bild belegt wurde, ist es dem Falschparker offensichtlich völlig egal gewesen. Und das ist dann nicht mit dem "mal zu schnell fahren" oder "dem -nicht behindernd- im Halteverbot stehen zu vergleichen. Ich wäre auf Deine Reaktion gespannt, wenbn man das mit Dir machen würde......
 
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Von solchen Kunstparkern kann ich ein Lied singen. Da brauchts keinen Nebel, Schnee oder sonstwas, das geht auch bei dem schönsten Sonnenschein.
Regelmäßig höre ich: "ich will ja nur mal kurz" um dann, nach Hinweis, dass das eine Zufahrt ist, beschimpft zu werden wie man nur so kleinlich sein kann, man wollte doch nur mal kurz.....

Rechtlich.... Keine Chance.
Nur der Weg in Vorlage zu treten und es dann wieder einklagen zu müssen.
 
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...
Rechtlich.... Keine Chance.
Nur der Weg in Vorlage zu treten und es dann wieder einklagen zu müssen.

Manche Abschleppunternehmen lassen sich auf den "Deal" ein, dem Auftraggeber zunächst keine Vergütung in Rechnung zu stellen, sondern den Wagen des Falschparkers mitzunehmen und an diesen nur gegen "Kostenerstattung" wieder heraus zu geben. Viele Falschparker lassen sich darauf ein weil sie ihre Rechte nicht kennen oder davor zurückschrecken, diese durchzusetzen, oder aber weil sie ihren Wagen schlicht benötigen. Man hat - Rechte hin oder her - nicht allzu viel treffende Argumente, wenn man vor dem Gelände steht und seinen Wagen benötigt. ;)

Das Vorstehende ist weder Hinweis noch Ratschlag, sondern nur die wertfreie Dokumentation eines Erfahrungswertes. Was der Einzelne damit anfängt, bleibt ihm überlassen. ;)
 
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Frauenparkplätze in Parkhäuser sind wohl besser rechtlich geschützt als privates Eigentum......

Nein, Irrtum. Da es kein offizielles Verkehrsschild ist, ist es rechtlich noch weniger geschützt als der Thread-Fall. Wenn man "Arsch genug ist" und davon gibt es viele, stellt man sich einfach auf die super gelegenen Parkplätze und kümmert sich um nichts. Es sei denn, der Parkhaus-Rechteinhaber würde - wie immer auf seine eigenen Kosten erst einmal - abschleppen lassen. Versuch mal in den heutigen Parkhäusern ein Abschleppwagen kommen zu lassen :b
 
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Manche Abschleppunternehmen lassen sich auf den "Deal" ein, dem Auftraggeber zunächst keine Vergütung in Rechnung zu stellen, sondern den Wagen des Falschparkers mitzunehmen und an diesen nur gegen "Kostenerstattung" wieder heraus zu geben. Viele Falschparker lassen sich darauf ein weil sie ihre Rechte nicht kennen oder davor zurückschrecken, diese durchzusetzen, oder aber weil sie ihren Wagen schlicht benötigen. Man hat - Rechte hin oder her - nicht allzu viel treffende Argumente, wenn man vor dem Gelände steht und seinen Wagen benötigt. ;)

Das Vorstehende ist weder Hinweis noch Ratschlag, sondern nur die wertfreie Dokumentation eines Erfahrungswertes. Was der Einzelne damit anfängt, bleibt ihm überlassen. ;)

Hallo,
nicht ganz richtig:
http://www.parkraeume.de/news.php

Das AG Berlin spricht die Firma Parkräume KG in 2 Strafverfahren (§240 StGB) frei!

.... Die Angeklagte durfte also die Herausgabe der Fahrzeuge, d.h. die Nennung der Standorte, von der Erstattung der Kosten für das Umstzen der Fahrzeuge abhängig machen.

Es bestand nur eine Zug-um-Zug-Verpflichtung.

Eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB lag durch diese Handlung mithin nicht vor.
Also diese Firma hat vor Gericht gewonnen den Standort des Wagens erst nach Zahlung zu nennen.
 
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Also dass Du genau Urteile im Zusammenhang mit der wohl berüchtigsten Firma in diesem Metier heranziehst, halte ich für nicht relevant. Zumal sowieso nur ein AG-Urteil.... also absolut nur Einzelfallentscheidung. Keinerlei Relevanz!

Würde mich spaßes Halber interessieren, wie z.B. Münchner AGs argumentieren würden ;-)
 
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Hallo,
nicht ganz richtig:
...
Also diese Firma hat vor Gericht gewonnen den Standort des Wagens erst nach Zahlung zu nennen.

Was soll denn nun an meiner Anmerkung "nicht ganz richtig" sein? Ich habe doch gar nichts über die Rechtslage gesagt, und wollte auch genau solche Anmerkungen wei deine - die angesichts der Vielfalt der Entscheidungen nicht weiterbringen - vermeiden. &:
 
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Hallo Jan,
ich meinte diese Teil:
Viele Falschparker lassen sich darauf ein weil sie ihre Rechte nicht kennen oder davor zurückschrecken, diese durchzusetzen, oder aber weil sie ihren Wagen schlicht benötigen.
Na wenn es schon Urteile gibt die hier sagen das das Rechten ist, bzw keine Nötigung, dann wird es schwer das Auto ohne Zahlung wiederzubekommen.
Aber ist ja auch egal, ich werde heute mal bei dem Betroffenen Anrufen, und mal schauen was der sagt.
 
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@uli
Da bin ich auch mal gespannt was der sagt. Wär nett wenn du uns auf dem Laufenden hälst.

Ansonsten sind das aber Einzelfälle.
Es kann doch nicht sein, dass irgendwer ein Auto abschleppt und es dann nicht rausrückt.
Da ist doch gar nicht geklärt, ob das Abschleppen rechtens war. Anders gesagt, hier wird der Spieß einfach umgedreht und der Abgeschleppte muss zu seinem Recht kommen. So kanns ja auch nicht sein.
Raubrittertum war mal....
 
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Wir (5 Leutz - 4 Mann "fast voll" + Fahrer) haben mal vor rund 20 Jahren im Hafen der Stadt Hamburg, am Eingang/Einfahrt zum Fischmarkt morgens um ca. 4 Uhr auf dem einzig freien Parkplatz vor einem Haus geparkt (alter Golf II). Das Schild "absolutes Halteverbot - nur Einsatzfahrzeuge" hatten wir nicht gesehen..... Als wir um ca. 7 Uhr (4 Mann nun "ganz voll" + Fahrer) wieder das Fahrzeug besteigen wollten, war dieses nicht mehr da.....:#.

Da zum Glück in dem Haus gegenüber eine Polizeiwache war, sind wir dort rein um den Diebstahl zu melden. Das spielte sich ungefähr so ab.

- Guten Morgen
eine hübsche junge Polizistin war hinter dem Tresen und antwortete: * Guten Morgen, was kann ich für Sie tun?
- Uns hat man das Auto gestohlen
* Wo hat das Fahrzeug denn gestanden?
- Direkt hier bei Ihnen vor der Tür
* Dann ist das nicht gestohlen (die Beamtin wurde etwas ungehalten), das ist dann abgeschleppt worden, weil da ist absolutes Halteverbot. Wer ist der Fahrer?
- (André antwortet) Ich
* dann geben Sie mir bitte mal Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere.

Da wir zu fünft waren und im Nachbarraum sich andere Polizisten aufhielten, hatten diese uns auch bemerkt und schauten durch den offenen Türspalt in den Raum hinein

- einer von uns sagte dann: das habe ich mir gleich gedacht, dass wir mit der geklauten Karre nicht weit kommen.

Die junge Beamtin rastete aus und wurde echt böse (Ihre Kollegen im Nachbarraum kringelten sich).

Das Fahrzeug war zu einer ca. 2 km entfernten Stelle geschleppt worden. Wir durften dort hinlaufen und das Auto einfach wieder übernehmen.

Die Rechnung kam ein paar Wochen später.....:b

Ich glaube DM 60,00 fürs falsche Parken und DM 240,00 für das Abschleppen, machte DM 300,00 - also für jeden von uns DM 60,00 - war der Spaß dann aber letztendlich wert.:b

Das Schild mit dem absoluten Halteverbot hatten wir schon gesehen, nur die Wache nicht.....:#
 
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Hallo,

mal eine ganz dumme Frage, aber wieso muss denn Uli_Esa die Abschleppkosten tragen?
Das Auto steht doch auf einer öffentlichen Strasse und besteht bei einer Ein/Ausfahrt bzw Garagen Ein/Ausfahrt nicht automatisch ein Parkverbot?
 
AW: Falschparker

Hallo,

mal eine ganz dumme Frage, aber wieso muss denn Uli_Esa die Abschleppkosten tragen?
Das Auto steht doch auf einer öffentlichen Strasse und besteht bei einer Ein/Ausfahrt bzw Garagen Ein/Ausfahrt nicht automatisch ein Parkverbot?

Wer die Musik bestellt........

Und die Grünen (jetzt Blauen) haben ja keine Bestellung aufgegeben.....
 
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Wer die Musik bestellt........

Und die Grünen (jetzt Blauen) haben ja keine Bestellung aufgegeben.....

Moment mal, ich rufe doch die Freundlichen an und die Bestellen den Abschlepper - oder? Wenn ich pers. den Abschlepper anrufen würde, dann könnte ich das ja noch verstehen, nur kann ich das so einfach?
 
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Moment mal, ich rufe doch die Freundlichen an und die Bestellen den Abschlepper - oder? Wenn ich pers. den Abschlepper anrufen würde, dann könnte ich das ja noch verstehen, nur kann ich das so einfach?

Aber ja. Die lassen abschleppen, laden dich danach zum Essen ein und bezahlen dir im Zweifel auch ein Taxi oder Flugzeug, damit du noch pünklich zu deinem Termin kommst. :t

Im Ernst: Die Polizei veranlasst das Abschleppen - vereinfacht und unpräzise gesagt - nur dann, wenn das Auto ein Verkehrshindernis bzw. eine Bedrohung der Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.
 
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Im Ernst: Die Polizei veranlasst das Abschleppen - vereinfacht und unpräzise gesagt - nur dann, wenn das Auto ein Verkehrshindernis bzw. eine Bedrohung der Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.

Ok verstehe, wobei Verkershindernis und Bedrohung der Sicherheit so dehnbar ist wie ein Gummiband.
 
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Ein Fahrverbot geht ja auch völlig am Problem vorbei.
Würde der Parker fahren hätte Uli ja auch keine Sorgen.
Daher sollte der Fahrer statt eines Fahrverbotes ein PARKverbot bekommen!
 
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