Ebay-Problem...bräuchte mal Hilfe

HiTiiii

Fahrer
Registriert
17 Januar 2009
Hallo...erstmal vornweg. Fehler liegt auf meiner Seite, ist mir auch bewusst, also bitte keine Zurechtweißungen.

Zu meinem Problem:

- Habe etwas bei Ebay verkauft (relativ hoher Betrag)
- Käufer bezahlt nicht
- Ich habe bei Ebay einen Fall eröffnet mit dem Ergebnis das der Kauf geschlossen wird da Käufer nicht bezahlt/reagiert hat
- Kurze Zeit später bezahlt der Käufer doch noch, war mir Recht, habe ihm also den Artikel geschickt
- Mein Fehler nun: habe es als Päckchen anstelle als versichertes Paket verschickt (ich weiß das ist dumm, aber ist nunmal unbeabsichtigt passiert)...beim Verkauf war "Paket" als Versandoption gewählt
- jetzt behauptet der Verkäufer dass das Paket nicht angekommen ist

Meine Vermutung: Er hat gesehen ich habe es als Päckchen verschickt und weiß nun das ich nicht beweißen kann das ich es überhaupt verschickt habe.

Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit das ich mein Geld behalten kann? Vllt weil der Kauf bei Ebay ja als nicht bezahlt geschlossen wurde?

Kann ich eine eidestaatliche Erklärung quasi als Drohmittel verlangen oder ähnliches?

Wäre dankbar für einen Hinweiß... Aber glaube das ich wohl keine Wahl habe und den Kaufbetrag wieder zurückerstatten muss.

Achso und ein Nachforschungsauftrag ist bei einem Päckchen Geldverschwendung oder?

Danke schon mal...
 
Bezahlt hat er mit PayPal...Einsendungsbeleg habe ich nicht das es als Päckchen versandt wurde (da liegt ja mein Fehler). Das einzige was ich dazu habe ist eine Rechnung mit einer "Warenkorbnummer"
 
Mhh, ich würde erstmal angeben das du es abgeschickt hast und das anhand der "Rechnung" und eines Zeugen (Freundin/Frau war bestimmt dabei B;) auch belegen kannst.
Und dann würde ich abwarten, dann muss der Käufer bzw. PayPal ja den Fall "untersuchen".

Aufjeden Fall würde ich nicht sofort das Geld zurück überweisen.
 
man kann doch auch bei einem päckchen einen nachsendeantrag stellen.
mit der begründung das das päckchen nicht angekommen ist.
das solltest du aber schnellstens beantragen.

viel glück
 
Erklärungsversuch eines BWLers ;)

Also gem. BGB handelt es sich hier um eine nachträgliche, subjektive Unmöglichkeit, welche weder der Schuldner (das wärst Du) oder der Gläubiger (der Käufer) zu vertreten haben.
Grundsätzlich bleibt es dann bei der Grundregel des BGB § 326 Absatz I, d.h. der Schuldner verliert grundsätzlich den Gegenleistungsanspruch (hier: Geld), da der Gläubiger ja auch keine Gegenleistung erhalten hat (Kaufvertrag gem. BGB § 433 Absatz I), ABER:

hier (Ebay) greift die Ausnahme gem. BGB § 447 Absatz II (Kaufvertrag mit vereinbarter Schickschuld),
also ab Übergabe an die Transportperson (hier: Post) geht die Preisgefahr auf den Gläubiger über und hebelt sozusagen den § 326 I aus.
(Nur wenn Du ein Unternehmer bist, gilt dieses nicht - Ausnahme der Ausnahme)

Dementsprechend sehe ich das so, dass Du erstmal garnichts machen musst, da jetzt der Gläubiger am Zuge ist. Und seine Schritte würde ich erstmal abwarten (z.B. Fristsetzung durch den Käufer etc.)

Und jetzt mögen mich die Juristen schlachten %: :p :P

Gruß Greg
 
Drum verschicke ich gerne mit Hermes!
Ein S Paket kostet 4€ MIT Nachweis! ;)
 
Wie Greg schon richtig schreibt. Mit Abgabe beim Transportunternehmen (Post) geht die Gefahr auf den Käufer über. Du kannst ihm anbieten bei der Nachforschung behilflich zu sein. Allerdings weiß ich nicht wie die Möglichkeiten der Nachforschung bei einem Päckchen aussehen.
 
Mmmh... kann sein dass ich jetzt einen Denkfehler habe .....aber wenn es ein Päckchen war/ist, muß der Empfänger doch den Empfang quitieren...also muß die Post auch relativ leicht nachvollziehen können ob das Päckchen angekommen ist! Demnach müßtest du leicht festellen können ob dich der Käufer bescheißen will oder ob die Post (wäre ja kein Einzelfall) das Päckchen irgendwie verschludert hat!
 
Stefan ich glaube bei einem Päckchen muss man nix unterschreiben, also gibt es auch keine Auslieferungsquittung

PS: So ein Fehler passiert mich nicht nochmal. (also ausversehen Päckchen stat Paket )
 
Ich verstehe die Sicht des Thread-Erstellers und die rechliche Seite ist mir nicht so geläufig, aber wenn ich als Käufer etwas höherwertiges bestelle (u.a. weil der Verkäufer angibt, es versichert zu verschicken) und er es dann per Päckchen versendet, es nicht ankommt und ich dann den Schaden tragen soll - ich glaube ich würde "kleinere bis mittelgroße Wellen" machen. :mad:
 
....hier (Ebay) greift die Ausnahme gem. BGB § 447 Absatz II (Kaufvertrag mit vereinbarter Schickschuld),
also ab Übergabe an die Transportperson (hier: Post) geht die Preisgefahr auf den Gläubiger über und hebelt sozusagen den § 326 I aus....

Diese Argumentation würde ich im Streitfall damit angreifen, dass das Versenden als versichertes Paket Teil des Kaufvertrags war. Und zwar aus gutem Grund, nämlich um das Risiko vom Käufer zu nehmen. Das Handeln des Verläufers wäre zumindest grob fahrlässig, weshalb ich Schadensersatz geltend machen würde.

Rein praktisch riecht das natürlich nach Mißbrauch - aber bei der Post kommen auch schon mal Sachen weg. Der erste Schritt wäre in der Tat wohl der Nachforschungsantrag.
 
- Käufer bezahlt nicht
- Ich habe bei Ebay einen Fall eröffnet mit dem Ergebnis das der Kauf geschlossen wird da Käufer nicht bezahlt/reagiert hat

damit hat der käufer schon den kaufvertrag gebrochen.

und jetzt greift wieder
....hier (Ebay) greift die Ausnahme gem. BGB § 447 Absatz II (Kaufvertrag mit vereinbarter Schickschuld),
also ab Übergabe an die Transportperson (hier: Post) geht die Preisgefahr auf den Gläubiger über und hebelt sozusagen den § 326 I aus....
 
Paragraphen hin oder her
Wenn du als Ebay Verkäufer Paypal als Zahlungsmethode anbietest musst du eine Versandart wählen die nachvervollgbar ist.
Der Käufer wird warscheinlich einen nicht erhaltenen Artikel melden, in dem Moment ist dein Paypal Konto ohnehin mehr oder weniger eingefroren, zmindest über die besagte Summe kannst du nicht mehr verfügen falls Geld am Konto ist.
Paypal verlangt nun von dir die Tracking Nr und das Versandunternehmen. Du hast keine, der Fall wird geschlossen der Käufer erhält sein Geld wieder zurück.
So einfach ist das bei Ebay, dagegen kannst wenig machen.
Denn mit deinen Päckchen hast gegen die Richlinien verstossen, ich nehme an der Käufer weiss das und nutzt die Situation aus
Setz dich auf alle Fälle mit der Service Nr in verbindung in dem Moment wo de Kunde den Fall eröffnet

Gruss aus Passau
 
Hab jetzt einen Nachforschungsauftrag abgeschickt...vllt hab ich ja Glück.

Das dürfte aber doch nur erfolgreich sein, wenn jemand für die Annahme des Päckchen unterschrieben hat.
Wenn dieses einfach nur abgegeben worden ist, ist das doch unlogisch oder?

Was mir gerade noch in den Sinn kommt:
Liegt das Päckchen möglicherweise noch irgendwo bei den Nachbarn, weil der Empfänger nicht da war?

Andreas
 
@Andreazzz..hab ich mir auch schon gedacht. ist aber wohl nicht der fall laut käufer
 
Paragraphen hin oder her
Wenn du als Ebay Verkäufer Paypal als Zahlungsmethode anbietest musst du eine Versandart wählen die nachvervollgbar ist.
Der Käufer wird warscheinlich einen nicht erhaltenen Artikel melden, in dem Moment ist dein Paypal Konto ohnehin mehr oder weniger eingefroren, zmindest über die besagte Summe kannst du nicht mehr verfügen falls Geld am Konto ist.
Paypal verlangt nun von dir die Tracking Nr und das Versandunternehmen. Du hast keine, der Fall wird geschlossen der Käufer erhält sein Geld wieder zurück.
So einfach ist das bei Ebay, dagegen kannst wenig machen.
Denn mit deinen Päckchen hast gegen die Richlinien verstossen, ich nehme an der Käufer weiss das und nutzt die Situation aus
Setz dich auf alle Fälle mit der Service Nr in verbindung in dem Moment wo de Kunde den Fall eröffnet

Gruss aus Passau
Absolut korrekt!
Man soll ja niemandem etwas unterstellen, aber der Trend dazu unversichert verschickte Waren über Paypal als "nie erhalten", anzugeben ist schon eine Art Volkssport geworden.

Hab jetzt einen Nachforschungsauftrag abgeschickt...vllt hab ich ja Glück.
Hättest du dir sparen können, weil es bei Päckchen keine Trackings gibt.
 
Hättest du dir sparen können, weil es bei Päckchen keine Trackings gibt.

Also ich kann jetzt nur aus meiner Erfahrung mit einem großen deutschen Zustellunternehmen (mit den gelben Fahrzeugen) berichten, aber:

Als ich dort in den Sommerferien für einige Monate als Paketzusteller gearbeitet habe, musste ich beim Beladen des Fahrzeuges sowohl Pakete als auch Päckchen scannen, sprich, bevor ich morgens den Hof mit dem beladenen Fahrzeug verlassen habe, habe ich einen Nachweis, dass ich xxx Pakete und xxx "Päckchen" (Kataloge zählen bsw auch dazu, da bei Sendungen ohne Nachweis nicht zwischen Päckchen und Katalog unterschieden wird) ins Auto geladen habe. Bei dem "Ausladen", sprich beim Zustellen der Päckchen an den Empfänger, wurden die Sendungen aber nicht mehr gescannt. An dieser Stelle kann man tatsächlich nicht mehr nachweisen, ob der Empfänger das Päckchen erhalten hat oder nicht (da verlässt sich das Unternehmen wohl auf den Zusteller). Es müsste aber zumindestens rein theoretisch nachvollziehbar sein, dass deine Sendung es bis zum Zustellfahrzeug geschafft hat.

Ob du allerdings Anspruch auf diese Art der Auskunft hast, wage ich zu bezweifeln, da solche Päckchen wohl höchstens für interne Zwecke getrackt werden bzw für interne Abwicklungen, da sie ja auch einige Stationen durchlaufen. Für "öffentliches" Tracking gäbe es da ja das versicherte Paket... Hilft dir an der Stelle wahrscheinlich auch nicht mehr weiter.

Ich bin jedenfalls gespannt wie es ausgeht (auch zum Thema Tracking von Päckchen), halte uns bitte auf dem Laufenden

Gruß
 
Das neueste vom Käufer: Er will die Uhr haben, Rückzahlung ist ihm nicht genug. Also der Typ hat sie wirklich nicht mehr alle...Will mal keine bösen Vorurteile aufwerfen, vor allem da ich selber nicht so bin (meine Freundin ist selber auch keine Deutsche) aber mit Einwanderern bei Ebay mache ich immer wieder "lustige" Erfahrungen. Nachforschungsauftrag bei der Post hat noch kein Ergebnis. Da im Kaufvertrag steht das ich als DHL Paket verschicke und ich es ausversehen als Päckchen verschickt habe wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als das Geld zu erstatten...es sei denn der Nachforschungsauftrag bei der Post bringt was.

o-ton des käufers: "Für das Geld bekomme ich diese sicherlich nicht, daher wäre ich mit einer Rückzahlung auch nciht zufrieden, schließlich steht mir die Uhr zu."

langsam nervt es mich wirklich...
 
Schick ihm das Geld zurück. wünsch ihm nen bösartigen Tumor und gut ist es, schreib es als Lehrgeld ab. Er kann ja eh nicht mehr verlangen auch wenn er sich wichtig macht,
 
Naja, vielleicht hilft es, nochmal persönlich oder am Telefon mit ihm zu reden. Er ist augenscheinlich der Meinung, ein Super-Schnäppchen gemacht zu haben, das ihm jetzt jemand vorenthalten will. Aus der Sicht verstehe ich den Ärger. Ich hatte gerade den selben Fall: Ware zu 2/3 des normalerweise gehandelten Preises ersteigert, gepaypalt und immer vertröstet worden, bis dann gar keine Reaktion des Verkäufers mehr kam. Natürlich bekommt man das Geld zurück, aber das ist trotzdem sehr ärgerlich. Und vor allem geht das Spiel so nicht...
Ich habe tatsächlich auch mit dem Gedanken gespielt, das Zeug einzuklagen - einfach aus Prinzip, schliesslich gibt es einen Kaufvertrag. War mir dann aber doch zu blöd.
Das nur mal zur Sichtweise der anderen Seite. Bin übrigens kein Einwanderer, daran kanns also nicht liegen.
Ich würde an Deiner Stelle mal schauen, ob Du es daran mangelt, dass Dir der Käufer nicht glaubt. Das liesse sich dann evtl. aus der Welt schaffen und sich ein Kompromiss finden.
Ohne juristische Bewertung sagt mir jedoch der xunde Menschenverstand, dass Ihr eine Vereinbarung getroffen habt, welche aufgrund eines Fehlers deinerseits nun nicht mehr eingehalten werden kann. Somit hast erstmal Du den Schaden zu tragen. Evtl. ist der Andere nett und lässt sich auf einen Kompromiss ein...

Übrigens: Gesetzt den Fall, er hat das Päckchen erhalten und verschweigt dies, wie Du im ersten Post andeutest - er wäre sehr unklug, wenn er auf die Lieferung einer Sache bestehen würde, von der er weiss, dass Du sie gar nicht mehr haben kannst. Ich jedenfalls würde mich in diesem Fall ziemlich zügig mit dem Geld zufrieden geben. Nur mal als Denkanregung...
 
Zurück
Oben Unten