Offen parken! Was sagt die Versicherung dazu?

Usko

Fahrer
Registriert
11 Juni 2010
Ort
Berlin
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Hallo Leute!

Diskussionen zum Thema "offen parken" gab es ja schon!
Also ich meine, wenn der Zetti mit hochgefahrenen Scheiben und abgeschlossen, aber mit offenem Verdeck geparkt wird.
Was mich jetzt viel mehr interessiert ist was die Versicherungen wohl dazu sagen wenn es zu einem Schaden wie Teil-oder Totaldiebstahl oder Vandalismus kommt???

Hat da jemand Informationen dazu??

Viele Grüße, Usko.
 
Deine Versicherungsgesellschaft vielleicht? :)

Es wird aber wohl auch darauf ankommen, ob du eine Innenraumüberwachung hast oder nicht.....
.
 
Je nach Versicherungsgesellschaft kann das Variieren, meines Wissens müssen aber die Fenster immer Geschlossen ( wenn man es so nennen kann) sein.
es gibt wohl auch Versicherer die dies als grob Fahrlässig ansehen
 
Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass ein Cabrio auch offen mit hochgefahrenen Fenstern als abgeschlossen gilt.

Zumindest wird dann auch nicht so schnell das Stoffdach beschädigt:X
 
ich meine mal vor geraumer zeit gehört zu haben das es zum einen davon abhängt ob du an einer belebten strasse parkst oder in irgend ner hinterhofgasse, und zum anderen dann halt die dauer die das fahrzeug unbeaufsichtigt ist.
 
ich meine "Seitenscheiben hoch" reicht aus, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten ... es sei denn man parkt direkt vor der Rütli Schule in Berlin -Neukölln :)

Ich persönlich mache den Deckel immer zu beim Parken (hängt allerdings auch oft mit dem Bombardement der Vögel zusammen)
 
Hi

vielleicht eine kleine Hilfe (gefunden unter n24) zum VS Schutz....

nur zur Info...offen Parken ist nach $14 Abs2 Satz 2 StVO bei Roadstern/Cabrios nicht "strafbar" nach Bussgeldkatalog!

Was ist versichert?
Sommerzeit ist Cabriozeit. Passend zur Saison gibt die Versicherung "Zurich Gruppe Deutschland" ein paar Tipps, die Geld und Ärger sparen helfen. So können Cabrio-Fahrer ihren Wagen offen parken.
Sommerzeit ist Cabriozeit. Passend zur Saison gibt die Versicherung "Zurich Gruppe Deutschland" ein paar Tipps, die Geld und Ärger sparen helfen. So können Cabrio-Fahrer ihren Wagen grundsätzlich offen und mit heruntergelassenen Scheiben parken - aber nur für kurze Zeit. Außerdem sollten alle Türen und Hauben fest verschlossen sein. Steht der Wagen längere Zeit mit geöffnetem Verdeck, gehen Versicherungen von grober Fahrlässigkeit aus - der Versicherungsschutz ist dann gefährdet.

Schutz beim Einbruch?

Für alle direkt mit einem Einbruch-Diebstahl zusammenhängenden Schäden kommt die Kaskoversicherung auf - auch für ein aufgeschlitztes Stoffverdeck. Sollte das Verdeck aus purem Vandalismus beschädigt und aus dem Wagen nichts entwendet worden sein, so springt für die entstehenden Kosten nur noch die Vollkasko-Versicherung ein. Teure Ausrüstungsgegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sollten immer aus dem Auto entfernt werden. Ein gestohlenes mobiles Navi wird beispielsweise nicht von der Versicherung ersetzt.
 
Wie immer ist hier vieles auch mit logischem Menschenverstand zu klären. Wenn du einen abgeschlossenen Wagen offen parkst und nachher ist was aus dem Handschuhfach geklaut, dann zahlt die Versicherung im Normalfall schon. Wenn dein Geldbeutel offensichtlich auf dem Sitz lag, wohl eher nicht.
 
ich verstehe immer nicht, warum 5sec zu viel sein sollten, das Verdeck zu schließen, wenn man länger parkt. Mal eben in die Tanke rein oder so, klar, das-tut-dann-nicht-Not.
 
Ich würde das Verdeck eigentlich nicht ständig wegen der Reibung für eine Stunde schließen wollen.

Das Verdeck würde ich aber bei unsicherer Wetterlage immer schließen. """" im Auto ist glaube ich nicht besonders sinnvoll.
 
Na ja, die Frage ist ja nicht ob die Versicherung probleme macht wenn ich den ganzen Tag offen parke.
Mein Interesse ist eher was passiert wenn ich z.B. für eine oder zwei Stunden in meine Wohnung gehe und der Zetti offen aber abgeschlossen vor dem Haus parkt!?

Gruß, Usko.
 
Bis zu einer gewissen Summe sind Gegenstände auch gegen Diebstahl aus KFZ in der Hausrat mitversichert. Die KFZ Versicherung bezieht sich im Grundsatz immer auf den Schaden am Fahrzeug und der nach AKB mitversicherten Sonderausstattungen.
Ich würde grundsätzlich immer folgendes befolgen.
Der Zetti darf mit geöffneten Verdeck stehen bleiben, die Fenster müssen aber geschlossen sein. Wertgegenstände am besten im Kofferraum legen (wenn keine Mitnahme möglich).
Es gibt auch Versicherungsgesellschaften die den einfachen Diebstahl über die Hausrat bis zu einer gewissen Höchstsumme versichern.
(damit meine ich nicht Gartengeräte und Bestuhlung usw. <- versichern fast alle), sondern alle Wertgegenstände (ausser Bargeld natürlich) unterwegs.
Egal ob im Urlaub am Strand oder unterwegs im Cabrio... Könnte vielleicht für den einen oder anderen doch interessant sein.
 
Hab meinen gestern beim einkaufen auf dem Parkplatz offen gelassen, war aber auch nur für 10min.
Länger hätte ich auch kein gutes Bauchgefühl :/
 
So, ich hab die Tage mal bei meiner Versicherung angerufen um das zu klären (HUK):

Meine Frage war eben die, dass ich KURZ (max.15 Min.) z.B. vor dem Baumarkt oder auf dem Lidl-Parkplatz OFFEN parke, dass Auto abschließe (Scheiben natürlich hoch) und was dann die Versicherung dazu sagt!

Also kurz gesagt bin ich jetzt genau so schlau wie vorher!!
Erst war die Auskunft die, dass es für einen so kurzen Zeitraum ok wäre - wenn der Zetti aber mindestens abgeschlossen ist!
Kurz darauf sagte man mir, dass es aber Probleme mit der Vers. geben würde wenn mir z.B. jemand nen Softeis auf meine schönen Ledersitze schmeisst! Und zum Schluss noch die Auskunft das das nirgens so genau geregelt wäre!

War mir ja klar das sich die Versicherung dazu nicht allzu sehr aus dem Fenster hängt!
Deshalb hatte ich ja hier die Frage ob jemand Infos dazu hat weil es doch bestimmt schon Berichte oder Infos in den Medien gab oder vielleicht auch schon Gerichtsurteile!?

Gruß, Usko.
 
Deshalb hatte ich ja hier die Frage ob jemand Infos dazu hat weil es doch bestimmt schon Berichte oder Infos in den Medien gab oder vielleicht auch schon Gerichtsurteile!?

dein fahrzeug ist versichert, richtig?
also hast nach abschluss der selbigen auch eine versicherungspolice bekommen, richtig?

was spricht jetzt also dagegen, diese etwa 20 seiten einfach mal komplett zu lesen? dort steht ganz genau beschrieben, wann die versicherung "einspringt" und wann das auto nach vorstellung der versicherung als abgeschlossen gilt. dafür muss man weder nen unfähigen versicherungsvertreter kontaktieren, noch brauchts dazu ein internetforum, in dem ja keiner weiss, was in deiner police so drin steht. eine "musterlösung" gibt es hier nunmal nicht, weils zu viele verschiedene arten gibt, ein auto zu versichern...
da bringen dir auch keine medienberichte oder gerichtsurteile was :rolleyes:

bei meiner versicherung reicht es, wenn bei offenem verdeck die scheiben geschlossen und der wagen natürlich abgesperrt ist. diese "option" musste aber extra gewählt werden, was sich in der prämie natürlich auswirkt. d.h. meine versicherung haftet für schäden die laut police abgedeckt sind, egal ob der wagen jetzt mit offenem oder geschlossenen verdeck rumsteht.
 
So, ich hab die Tage mal bei meiner Versicherung angerufen um das zu klären (HUK):

Meine Frage war eben die, dass ich KURZ (max.15 Min.) z.B. vor dem Baumarkt oder auf dem Lidl-Parkplatz OFFEN parke, dass Auto abschließe (Scheiben natürlich hoch) und was dann die Versicherung dazu sagt!

Also kurz gesagt bin ich jetzt genau so schlau wie vorher!!
Erst war die Auskunft die, dass es für einen so kurzen Zeitraum ok wäre - wenn der Zetti aber mindestens abgeschlossen ist!
Kurz darauf sagte man mir, dass es aber Probleme mit der Vers. geben würde wenn mir z.B. jemand nen Softeis auf meine schönen Ledersitze schmeisst! Und zum Schluss noch die Auskunft das das nirgens so genau geregelt wäre!

War mir ja klar das sich die Versicherung dazu nicht allzu sehr aus dem Fenster hängt!
Deshalb hatte ich ja hier die Frage ob jemand Infos dazu hat weil es doch bestimmt schon Berichte oder Infos in den Medien gab oder vielleicht auch schon Gerichtsurteile!?

Gruß, Usko.


Das Cabrio darf mit offenen Verdeck abgestellt werden, wenn die Fenster hochgefahren sind, die Wegfahrsperre aktiviert ist(also das Lenkrad eingerastet ist) und das KFZ verschlossen wurde. Man sollte darauf achten, dass z.B. ein Arztkoffer,Navi-DVDs usw. dann in den verschlossenen Kofferraum gelegt wird, oder in ein verschließbares Handschuhfach (Versicherungsschutz lt. AKB prüfen, was der eigene Versicherer unter "Sonderausstattung versteht" und bis zu welcher Summe diese mitversichert ist.) (Hier auch prüfen, gute Tarife bieten unbegrenzten Schutz für Sonderausstattung.)
Dann besteht für das KFZ Versicherungsschutz.

Mit aus dem Fenster hängen hat das wenig zu tun, die Mitarbeiter im Callcenter haben meist von nichts richtig Ahnung und geben den Kunden teilweise gefährliches Halbwissen weiter.

Den Versicherungsschutz für das Cabrio zahlt jeder von uns ja schon über die erhöhten Typklasseneinstufungen in der Teil -und Vollkasko.

Mit dem Softeis verhält es sich wie mit einem anrempeln eines Einkaufswagen an das KFZ usw.
Wenn du den Schuldigen vor Ort ausfindig machen kannst, ist dieser dafür natürlich haftbar zu machen.
Falls nicht, greift die (Voll-)Kaskoversicherung. (hier auch die AKB des Versicherers prüfen, gute Tarife bieten eine sog. Allgefahrendeckung an)
 
@ Z on Speed

was spricht jetzt also dagegen, diese etwa 20 seiten einfach mal komplett zu lesen? dort steht ganz genau beschrieben, wann die versicherung "einspringt" und wann das auto nach vorstellung der versicherung als abgeschlossen gilt. dafür muss man weder nen unfähigen versicherungsvertreter kontaktieren, noch brauchts dazu ein internetforum, in dem ja keiner weiss, was in deiner police so drin steht. eine "musterlösung" gibt es hier nunmal nicht, weils zu viele verschiedene arten gibt, ein auto zu versichern...
da bringen dir auch keine medienberichte oder gerichtsurteile was :rolleyes:

1. Versicherungsbedingungen
Also, Du kannst mir glauben, dass ich die Vers.bedingungen (bei der HUK 30 Seiten) komplett gelesen habe bevor ich das Thema hier eröffnet habe! Dort ist kein einziges Wort zur Sicherung des KFZ im allgemeinen bzw. eines Roadsters im speziellen zu finden!

2. Ne spezielle "Cabrioerweiterung", wie Du sie scheinbar hast, im Versicherungsumfang gibt´s bei der HUK nicht!

3. Falls ich da was in den falschen Hals bekommen habe verzeih mir bitte!
Falls nicht, erspar mir bitte den "Oberlehrer" und halt Dich einfach aus dem Thema raus wenn Du Dich durch solche banalen Fragen hier belästigt fühlst oder schreib nur noch was zu wichtigen Themen die die Welt bewegen!!
Aber wie gesagt, evtl. hast Du´s ja auch ganz anders gemeint und ich hab Dich nur falsch verstanden!?

Viele Grüße, Usko.
 
@patrice999

Ich seh das eigendlich alles genau wie Du!
In meinen Versicherungsbedingungen konnte ich aber keine Ausage zu dem Thema finden.
Das mit dem Halbwissen der CallCenter seh ich auch so als "gefährlich" und ich glaube das man nur ein müdes Lächeln erntet wenn man sich im Zweifelsfall darauf berufen würde!
Aber ich wüsste jetzt nicht wer mir da eine definitive Aussage geben könnte! Evtl. werde ich mal pers. in die HUK-Gebietsniederlassung gehen und dort mal direkt nachfragen ob es nicht doch ne genaue Aussage zum Thema Cabrio gib und natürlich zu Deinem Hinweis mit der Allgefahrendeckungt!

Viele Grüße, Usko.
 
@ Z on Speed



1. Versicherungsbedingungen
Also, Du kannst mir glauben, dass ich die Vers.bedingungen (bei der HUK 30 Seiten) komplett gelesen habe bevor ich das Thema hier eröffnet habe! Dort ist kein einziges Wort zur Sicherung des KFZ im allgemeinen bzw. eines Roadsters im speziellen zu finden!

2. Ne spezielle "Cabrioerweiterung", wie Du sie scheinbar hast, im Versicherungsumfang gibt´s bei der HUK nicht!

3. Falls ich da was in den falschen Hals bekommen habe verzeih mir bitte!
Falls nicht, erspar mir bitte den "Oberlehrer" und halt Dich einfach aus dem Thema raus wenn Du Dich durch solche banalen Fragen hier belästigt fühlst oder schreib nur noch was zu wichtigen Themen die die Welt bewegen!!
Aber wie gesagt, evtl. hast Du´s ja auch ganz anders gemeint und ich hab Dich nur falsch verstanden!?

Viele Grüße, Usko.

Also ich finde Z on aktuell sehr umgänglich...

Zum Thema Oberlehrer: dein Beitrag entsprich diesem wohl eher. Anden Leuten in öffentlichen Freds vorzuschlagen sich rauszuhalten... Und sich dann noch mit einem "oder hab ich dich falsch verstanden" abzusichern...Na ja.

Wenn du daß nächste mal zu Beginn eines Freds alle Fakten auf den Tisch legst, ein Satz wie: "meine Versicherungsbedingungen hab ich gelesen, gaben aber nichts her", bekommst du auch keine unnötigen Tipps zu Sachen die du schon versucht hast...

Ach ja: Super Olberlehrer Ende.
 

du stellst in einem öffentlichen forum eine frage und erwartest antworten. wenn dir die antworten nicht passen, ist das gegenüber gleich ein oberlehrer? wenn du es besser weisst, warum stellst dann die frage überhaupt?

sorry, dass ich meine erfahrung aus 15 jahren oben ohne fahren und den damit verbundenen versicherungspolicen gepostet hab - ich kenns eben nur so, dass alles aufs kleinste geregelt ist (und man es aus den policen rauslesen kann) und ne andere versicherung (bei der man halt einfach mal aufs blaue versichert, weils dann schön billig ist) kommt mir halt nicht ins haus.

ES GIBT FÜR DEINEN FALL NUNMAL KEINE MUSTERLÖSUNG UND OHNE DEINE POLICE BZW. DIE GENAUEN VERSICHERUNGSUMSTÄNDE ZU KENNEN, KANN DIR HIER KEINER HELFEN!!!! das haben dir hier im verlauf nun aber schon mehrere gesagt, aber du scheinst was das angeht ja recht resistent zu sein :12thumbsd

wieso fällt dir das eigentlich jetzt erst ein? ich persönlich frage solche sachen ja immer den zuständigen versicherer VOR abschluss der selbigen...
 
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