17jähriger fährt betrunken Auto ???

A

Allstar

Guest
Wieder mal ein Fall wo man sich nur über unsere Jugend Gedanken machen kann :j

DRK FAHRER STARB BEI FRONTALZUSAMMENSTOSS IN XANTEN !! 17 - JÄHRIGER AUTOFAHRER RASTE UNTER ALKOHOLEINFLUSS IN DEN GEGENVERKEHR !! 16.9.06
Bei einem schweren Verkehrsunfall ist am frühen Morgen der Fahrer eines DRK - Krankentransporters ums Leben gekommen. Drei weitere Personen wurden schwer verletzt. Der 17 - jährige Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeuges war aus noch unklaren Gründen in den Gegenverkehr geraten und dort mit dem Krankenwagen auf der Bundesstrasse B 57 frontal zusammengestossen. Dadurch geriet der Krankenwagen ins Schleudern und stürzte um. Nach ersten Ermittlungen durch die Polizei stand der 17 - Jährige unter Alkoholeinfluß. Die 57 mußte bis gegen 11 Uhr gesperrt bleiben.

1900068.jpg


 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

Tja ... kommt vor.

Ich persönlich hänge meinen Autoschlüssel immer in unseren Flur - das Bier steht im Kühlschrank. Und ich sehe es nicht ein, beides wegzuschließen, nur weil unsere Kids auf die Idee kommen könnten, sich zu besaufen und dann die Autos zu schrotten.

Diesen Artikel nun als Anstoß zu nehmen, um sich um unsere Jugend Gedanken zu machen, finde ich etwas weit hergeholt.

Viel mehr sollte man sich Gedanken machen, warum die Kinder heutzutage zum beträchtlichen Anteil gar nicht einsehen sich bei Firmen um einen Ausbildungsplatz zu bewerben und Geld verdienen zu wollen.
... aber das ist 'n anderes Thema.
 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

Uiiii, das hat sich für den 17-jährigen aber gelohnt! Er kann immerhin folgende Straftatbestände gleichzeitig erfüllt haben (je nach Grad der Alkoholisierung):

§ 212 StGB (Totschlag) bei bedingtem Vorsatz, sonst § 222 StGB (fahrlässige Tötung), jedenfalls aber § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)

§ 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) o. § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)

§ 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

§ 303 StGB (Sachbeschädigung) bei bedingtem Vorsatz

das beste kommt noch: § 145 StGB (Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln) :d (naja, wenn absichtlich oder wissentlich)

weitere Delikte sind denkbar ...
 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

Hmm, wie wäre es mit dir als Forumsanwalt ? :t :b
 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

8 Wochen Resozialisierungsurlaub nach Brasilien mit einer netten :K !?

Ja, sehe ich ähnlich unproblematisch. Immerhin darf man ja auch Tennisspielerinnen in Deutschland niederstechen ohne größere Probleme zu bekommen.

Wichtig ist halt das man einen Richter mit 'nem IQ <= 5,9 bekommt.

(Referenz: 6,0 braucht ein dummes Schwein zum Leben)
 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

"DIE HEUTIGE JUGEND
IST VON GRUND AUF VERDORBEN,
SIE IST BÖSE, GOTTLOS UND FAUL.


(Inschrift einer babylonischen Tontafel, circa 1000 vor Christi)"
 
AW: 17jähriger fährt betrunken Auto ???

Wieder mal ein Fall wo man sich nur über unsere Jugend Gedanken machen kann :j


"unsere Jugend" wird massgeblich vom Umfeld geprägt der sie umgibt...;) Ich habe selten einen ungezogenen Jugendlichen gesehen, welcher aus integren Verhältnissen stammt.

Man sollte öfter vor der eigenen Haustüre kehren, bevor man einfach alle Jungen in denselben Topf wirft.
 
Zurück
Oben Unten